Visa
Visafrei bis zu 90 TageSprache
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Norwegische KroneCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMedizinische Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie planen, für mehr als 90 Tage zur medizinischen Behandlung nach Norwegen zu reisen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie einen Begleiter brauchen, kann ihm ebenfalls eine solche Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden.
Um eine medizinische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine Antragsgebühr entrichten;
- Sie müssen ein Angebot für eine medizinische Behandlung von einer medizinischen Einrichtung in Norwegen erhalten;
- Sie müssen die Behandlung auf eigene Kosten oder auf Kosten Ihres Landes bezahlen;
- Das Krankenhaus / die Ambulanz muss bestätigen, dass Ihre Behandlung nicht dazu führt, dass in Norwegen lebende Patienten eine schlechtere medizinische Versorgung erhalten;
- Gegen Sie darf kein Einreiseverbot nach Norwegen oder Schengen verhängt werden;
- Die Behandlung sollte nicht länger als ein Jahr dauern;
- Es ist zu erwarten, dass Sie Norwegen verlassen werden, wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung abläuft.
Der Antrag auf eine medizinische Aufenthaltsgenehmigung muss bei der Botschaft Ihres Landes eingereicht werden.
Wenn Sie sich bereits in Norwegen aufhalten und Ihr medizinischer Zustand kritisch ist, können Sie stattdessen einen Antrag in Norwegen stellen - die Möglichkeit dazu sollte in der UDI geklärt werden.
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