Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen.
Jeder, dem in Norwegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die abläuft. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Aufenthaltserlaubnis zum Schutz (Asyl), eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, eine Familieneinwanderungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder eine Studienerlaubnis handeln.
Anschließend können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für das Land beantragen. Diese können Sie nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Norwegen erhalten. Nach Erhalt dieses Dokuments haben Sie das Recht, auf unbestimmte Zeit im Land zu leben und zu arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis muss nur alle zwei Jahre erneuert werden.
Erforderliche Dokumente für die Aufenthaltsgenehmigung:
- Ihren Reisepass. Legen Sie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten und aller
- verwendeten Seiten ( diejenigen mit Stempeln oder Visa) zusammen mit dem
- Original-Reisepass bei.
- Anschreiben. Sobald Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt haben, erhalten Sie sie
- per E-Mail, drucken sie einfach aus und fügen sie der Bewerbung bei.
- Fotos in Passbildgröße. Die Bilder müssen aktuell sein und einen weißen
- Hintergrund haben.
- Nachweis des Wohnsitzes. Legen Sie einen Mietvertrag oder einen anderen
- Nachweis vor, dass Sie nach Ihrem Umzug nach Norwegen eine Wohnung haben.
Wenn Sie zum Arbeiten umziehen:
- Formular für das Stellenangebot.
- Nachweis, dass Ihr Gehalt den Einkommensanforderungen entspricht.
- Nachweis über Ihre akademischen Qualifikationen.
- Bescheinigung über Ihre bisherige Berufserfahrung.
- Ihr Lebenslauf.
Wenn Sie für ein Studium umziehen:
- Empfangsbescheinigung.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren
- Aufenthalt in Norwegen zu finanzieren und Ihr Studium zu bezahlen.
Wenn Sie für ein Studium umziehen:
- Empfangsbescheinigung.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Norwegen zu finanzieren und Ihr Studium zu bezahlen.
Wenn Sie zu einem Familienmitglied ziehen:
- Nachweis der Familienverhältnisse.
- Nachweis, dass Ihr Familienmitglied genug Geld hat oder verdient, um Sie finanziell zu unterstützen.
- Bestätigung, dass Ihr Familienmitglied in den letzten 12 Monaten keine Sozialleistungen erhalten hat.
Die Anträge werden online auf der Website der norwegischen Einwanderungsbehörde eingereicht.
Wenn Sie bis zu 2 Jahre in Norwegen leben möchten, gibt es eine weitere Möglichkeit - Au Pair. Es ist ein spezielles Programm, das es Ihnen ermöglicht, bei einer einheimischen Familie zu leben, um die Kultur des Landes besser kennenzulernen und Norwegisch zu lernen.
Es steht Personen zwischen 18 und 30 Jahren offen, die:
- unverheiratet sind;
- keine Kinder haben;
- Erfahrung in der Kinderbetreuung haben;
- die sich für die kulturellen Gepflogenheiten in Norwegen interessieren.
Obwohl die Voraussetzungen für die Teilnahme für alle Nationalitäten gleich sind, können die Zugangsvoraussetzungen je nach Nationalität variieren. Wenn Sie aus einem EU-/EWR-/EFTA-Land kommen, beachten Sie bitte die folgende Erklärung.
Bevor Sie den Antrag ausfüllen, müssen Sie sich über das Antragsverfahren für Ihr Land erkundigen. Das können Sie auf der UDI-Website tun.
Ihre Gastfamilie kann sein:
- Ehepaare, Partner oder Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder, sowie ein Elternteil mit Kindern.
Die Familie muss mit der norwegischen Gesellschaft gut vertraut sein und mit dem Gastgeber norwegisch sprechen.
Wenn die Gastperson aus demselben Herkunftsland wie das Aupair kommt, können Sie normalerweise nicht die Gastfamilie sein. In seltenen Fällen können wir eine Ausnahme machen.
Niemand in der Gastfamilie darf Ehepartner, Lebensgefährte, Vater, Kind, Bruder oder Schwester, Cousin oder Onkel / Tante sein.
Über die Rechte und Pflichten von Familienangehörigen und Bewerbern während Ihres Aufenthalts in Norwegen können Sie hier nachlesen.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie normalerweise selbst eine Gastfamilie finden. Dies kann mit Hilfe der entsprechenden Webseiten erledigt werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal für das Programm bewerben, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
● Reisepass und Kopie aller verwendeten Seiten;
● unterschriebenes Formular aus dem Bewerbungsportal - mehr dazu unter dem Link.
● kürzlich aufgenommene Passfotos;
● von Ihnen und Ihrer Gastfamilie unterzeichneter Kulturaustauschvertrag - Details unter dem Link.
● Bescheinigung, dass die Gastfamilie einen speziellen Online-Kurs absolviert hat.
● eine Kopie der Pässe der Gastfamilie.
Bevor Sie die Botschaft des Königreichs Norwegen in Ihrem Land aufsuchen, prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Dokumente benötigen. Typisches Paket von Dokumenten und zusätzliche Informationen für alle Interessierten, die dem Link folgen möchten.
Beachten Sie, dass für dieses Programm ein Arbeitsvisum ausgestellt wird.
Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen verfügen. Außerdem müssen Sie einige weitere Voraussetzungen erfüllen, darunter:
- Wenn Sie mit einem norwegischen Staatsbürger verheiratet sind oder einen eingetragenen Partner oder Lebensgefährten haben, muss die Dauer Ihres Aufenthalts in Norwegen und die Gesamtdauer des Aufenthalts der eingetragenen Partner oder Lebensgefährten mindestens sieben Jahre betragen. Sie müssen in den letzten zehn Jahren insgesamt mindestens drei Jahre in Norwegen gelebt haben. Zum Zeitpunkt der Entscheidung müssen Sie noch verheiratet sein, als eingetragene Partner oder Lebensgefährten zusammenleben. Sie müssen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Norwegen haben.
- Sie müssen 300 Stunden norwegischen Sprachunterricht absolviert haben oder ausreichende norwegische oder samische Sprachkenntnisse nachweisen können.
- Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt oder zwangsweise in psychiatrische Behandlung oder Betreuung eingewiesen worden sein (Verhaltenspflicht).
- Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Sie neben der norwegischen auch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen. Wenn das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie derzeit besitzen, Ihnen nicht erlaubt, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, können Sie diese Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie Norweger werden. Sie müssen selbst herausfinden, welche Regeln in dem Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit Sie derzeit besitzen.
- Für Kinder unter 12 Jahren und Personen über 55 Jahren, die die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen, gelten bestimmte Regeln. Personen, die vor ihrem 18. Lebensjahr nach Norwegen kommen, müssen in den letzten sieben Jahren insgesamt fünf Jahre hier gelebt haben.
- Sie müssen in Norwegen leben und die Absicht haben, weiterhin hier zu leben.
Außerdem kann jedes Kind bei seiner Geburt automatisch die norwegische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil einen norwegischen Pass besitzt. Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft unabhängig von seinem Geburtsort.
Die Beherrschung der norwegischen Sprache steht bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht zur Debatte. Die Bewerber müssen 250 bis 300 Stunden (je nach Lebensumständen) eines anerkannten norwegischen Sprachkurses absolvieren oder ausreichende norwegische oder samische Sprachkenntnisse nachweisen.
Das bedeutet, dass Sie den schriftlichen und mündlichen Norskprøve-Test (Stufe 2 oder 3), den Bergenstest oder eine andere mündliche und schriftliche norwegische Prüfung ablegen müssen. Das Mindestniveau, das Sie erreichen müssen, ist A2 oder B1, je nach dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie derzeit besitzen.
Ab 2014 müssen Bewerber für die norwegische Staatsbürgerschaft auch eine Prüfung über die norwegische Gesellschaft, das Recht und die Geschichte ablegen. Es gibt zwei Tests: einen sozialwissenschaftlichen Test und einen Staatsbürgerschaftstest.
Mehr über den Test erfahren Sie unter diesem Link.