Ausländer, die im Oman leben und arbeiten möchten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen.
Zunächst benötigen Sie jedoch einen Arbeitgeber (Sponsor), der bereit ist, Sie einzustellen und das erforderliche Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis einzuleiten.
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Der erste Schritt besteht darin, dass der Arbeitgeber beim omanischen Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis (Arbeitserlaubnis) einholt, um einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen zu können. Der Arbeitgeber reicht ein Kaufantragsformular zur Vorlage bei einer spezialisierten Abteilung im Arbeitsministerium ein.
Eine erfolgreiche Bewerbung muss mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Das Unternehmen hält sich an die Omanisierungsregeln*, wonach die Höchstquote für ausländische Arbeitskräfte in diesem Sektor nicht erreicht wird.
*Omanisierung – im Wesentlichen eine Ausweitung der lokalen Arbeitskräfte – bedeutet strenge Quoten für Expatriates in verschiedenen Wirtschaftszweigen, und die Behörden müssen davon überzeugt werden, dass bestimmte Positionen nicht angemessen mit einem omanischen Staatsangehörigen besetzt werden können.
- Die Gesamtzahl der eingeladenen ausländischen Bürger entspricht den Aktivitäten des Unternehmens.
- Das angefragte ausländische Personal verfügt über entsprechende Zeugnisse.
- Das Arbeitsministerium benötigt Unterlagen für die Genehmigung. Nach Erhalt des Arbeitsfreigabestatus hat der Arbeitgeber das gesetzliche Recht, die angegebenen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen.
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Notwendige Unterlagen, die der Arbeitgeber dem Ministerium für Arbeitsressourcen vorlegt:
- Ein Omanisierungsplan, der alle Positionen umreißt, auf die sich omanische Staatsangehörige zu einem bestimmten Zeitpunkt bewerben müssen;
- Liste der gewünschten Ausländer mit Bezeichnung der Position und des Geschlechts;
- Kopien aller Pässe ausländischer Arbeitnehmer;
- Beglaubigte Kopien relevanter Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter;
- Beglaubigte Zeugnisse von Bildungseinrichtungen;
- Bescheinigung des Außenministeriums im Heimatland des Arbeitnehmers;
- Bescheinigung der Botschaft von Oman im Wohnsitzland des Arbeitnehmers.
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Erhalt eines Stellenangebots für einen Mitarbeiter
Nach Erhalt der Erlaubnis zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer sendet der Arbeitgeber im Oman ein Einladungsschreiben an den Arbeitnehmer, der die Bedingungen und Quoten für die Arbeitsregistrierung erfüllt.
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Ausstellung eines Arbeitsvisums
Der Arbeitgeber muss für jeden zu fördernden Expatriate ein individuelles Arbeitsvisum beantragen. Ein Arbeitsvisum ist zwei Jahre ab dem Datum der Einreise gültig. Der Arbeitgeber muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde der Royal Oman Police beantragen.
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss ein Mitarbeiter bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter:
- Das Alter des Arbeitnehmers muss zwischen 21 und 60 Jahren liegen;
- Der Beruf und die Position müssen mit denen in der Arbeitserlaubnis angegebenen identisch sein;
- Bürger einiger Nationalitäten benötigen Sondergenehmigungen;
- Ausländische Staatsbürger einiger Länder benötigen ein ärztliches Attest;
- Für Ausländer, die eine zugelassene medizinische Klinik aufsuchen müssen, kann ein ärztliches Attest erforderlich sein, um zu bestätigen, dass sie für die Arbeit im Oman geeignet sind. Die Bescheinigung muss vom omanischen Gesundheitsministerium beglaubigt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden, bevor der Visumantrag gestellt wird.
Welche Dokumente müssen vom Arbeitgeber eingereicht werden, um ein Arbeitsvisum für einen Arbeitnehmer zu erhalten?
- Eine Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten;
- Eine Kopie der vom Arbeitsministerium ausgestellten Arbeitserlaubnis;
- Einladungsschreiben oder Stellenangebot eines im Sultanat Oman eingetragenen Unternehmens;
- Ein zertifiziertes ärztliches Attest, ausgestellt von einer zugelassenen Klinik für Arbeitnehmer in bestimmten Ländern (Bürger von Indien, Pakistan, den Philippinen, Bangladesch, Indonesien, Sri Lanka, Ägypten, Sudan, Äthiopien, Syrien und Nepal);
- Zwei Passfotos;
- Alle relevanten Qualifikations- oder Bildungsnachweise;
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Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis
Nach dem Erhalt eines Arbeitsvisums für einen Mitarbeiter muss der Expatriate eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um sich für die Dauer der Arbeit rechtmäßig im Oman aufzuhalten.
Bei der Ankunft muss sich der Arbeitnehmer zum Civil Status Department der Royal Oman Police begeben, um innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Im medizinischen Zentrum nimmt der Mitarbeiter einen Bluttest und wird zur Abnahme von Fingerabdrücken geschickt. Nach Erhebung der Daten stellt die Generaldirektion Zivilstand dem Arbeitnehmer eine Aufenthaltskarte aus, die zwei Jahre gültig ist.
Erforderliche Unterlagen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis:
- Zwei Passfotos;
- Original und Kopie des Reisepasses;
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Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
In allen Fällen, in denen der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln, den Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen oder auslaufen muss, muss er das Land für mindestens zwei Jahre verlassen, es sei denn, er erhält ein Unbedenklichkeitszertifikat (NOC), ein Dokument, das besagt dass weder der sponsernde Arbeitgeber noch die omanische Regierung ein Problem damit haben, dass der Ausländer im Land arbeitet.
Der Autorisierungsprozess ist lang und NOC wird nicht oft ausgestellt. Wenn die Bescheinigung zulässig ist, kann sie zusammen mit dem Visum am Einreiseort erworben werden.
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Der Mitarbeiter kann mit der Arbeit beginnen
Nach Erhalt des Arbeitsvisums und der Aufenthaltserlaubnis kann der Arbeitnehmer im Oman arbeiten.
Ein solches Visum wird auf Antrag und unter der Verantwortung des Arbeitgebers einem Ausländer erteilt, der für eine vorübergehende Beschäftigung in den Oman einreist.
Wenn ein Ausländer keine Einladung einer staatlichen Organisation hat, benötigt er eine Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums.
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Welche Gültigkeitsdauer hat ein befristetes Arbeitsvisum?
Dies ist ein Visum für die mehrfache Einreise, das ab dem Zeitpunkt, an dem der Pass abgestempelt wird, für einen Zeitraum von 4 Monaten, 6 Monaten oder 9 Monaten gültig ist.
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Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erlangung eines befristeten Arbeitsvisums:
- Der Arbeitnehmer muss über 21 Jahre alt sein;
- Wenn der Arbeitgeber keine staatliche Organisation ist, muss er eine Arbeitserlaubnis haben, um ausländische Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum anzuwerben.
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Notwendige Unterlagen für die Beantragung des Visums:
Der Visumantrag, der auf der Website der Royal Oman Police verfügbar ist, muss vom Arbeitgeber oder einer autorisierten Person unterzeichnet werden. Der Antrag muss für arabische Staatsbürger auf Arabisch und für andere Ausländer auf Englisch ausgedruckt werden und folgende Dokumente müssen beigefügt werden:
- Zwei Fotokarten (6x4) cm;
- Eine Kopie des Personalausweises;
- Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums und Kopie;
- Ein Original und eine Kopie eines ärztlichen Attests für Bürger der folgenden Länder: Indien, Pakistan, Philippinen, Bangladesch, Indonesien, Sri Lanka, Ägypten, Sudan, Äthiopien, Syrien und Nepal. Das Zertifikat wird vom Gesundheitsministerium zertifiziert;
- Eine Kopie der Zulassung der zuständigen Organisation für bestimmte Berufe: Lehrer, religiöse, Medien, medizinische Berufe usw.;
- Wenn der Ausländer zuvor im Oman gearbeitet hat und seit der letzten Ausreise keine zwei Jahre vergangen sind, ist ein vom General Directorate of Passports and Residence genehmigtes Kündigungsschreiben des vorherigen Arbeitgebers erforderlich.
Was kostet die Visumsgebühr?
Die Visumgebühr für die Erlangung eines befristeten Arbeitsvisums beträgt 20 omanische Rials.