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KinaAnerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft
jaCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichStändiger Wohnsitz in Papua-Neuguinea
Die Staatsbürgerschaft Papua-Neuguineas
Um Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt zu haben, müssen Antragsteller sich seit mindestens fünf (5) Jahren rechtmäßig in Papua-Neuguinea aufgehalten haben. Antragsteller für einen dauerhaften Aufenthalt müssen eine der folgenden Visumkategorien/-klassen erfüllen:
(a) Einwohner (langfristig), außer Missionare
1. Seit mehr als fünf (5) Jahren rechtmäßig in PNG ansässig;
2. Alle Anträge müssen mit einem gültigen Reisepass eingereicht werden;
3. Dem Antrag ist ein aktuelles Passfoto beizufügen;
4. Der Antragsteller muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur Einreise nach PNG sein;
5. Der Bewerber muss über ausreichende Englisch- oder PNG-Sprachkenntnisse verfügen;
6. Alle dokumentarischen Beweise müssen als wahr und richtig zertifiziert werden;
7. Die festgelegte Migrationsgebühr wird bezahlt.
(b) Ständiger (langfristiger) Missionar
1. Seit mehr als fünf (5) Jahren rechtmäßig in PNG ansässig;
2. Alle Anträge müssen mit einem gültigen Reisepass eingereicht werden;
3. Dem Antrag ist ein aktuelles Passfoto beizufügen;
4. Der Antragsteller muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur Einreise nach PNG sein;
5. Der Bewerber muss über ausreichende Englisch- oder PNG-Sprachkenntnisse verfügen;
6. Alle dokumentarischen Beweise müssen als wahr und richtig zertifiziert werden;
(c) Angehörige (langfristig)
1. Seit mehr als fünf (5) Jahren rechtmäßig in PNG ansässig;
2. Alle Anträge müssen mit einem gültigen Reisepass eingereicht werden;
3. Dem Antrag ist ein aktuelles Passfoto beizufügen;
4. Der Antragsteller muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur Einreise nach PNG sein;
5. Der Bewerber muss über ausreichende Englisch- oder PNG-Sprachkenntnisse verfügen;
6. Alle dokumentarischen Beweise müssen als wahr und richtig zertifiziert werden.
Weitere Informationen: https://ica.gov.pg/visa-information/immigration-and-entry-permit-information
Alle Einwanderer nach Papua-Neuguinea müssen die nationalen Einwanderungsgesetze, -richtlinien und -formalitäten respektieren und einhalten.
Erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Länder an: Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu.
Das im Februar 1976 verabschiedete Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt es, die Staatsbürgerschaft Papua-Neuguineas auf verschiedene Weise zu erwerben: Einbürgerung, Geburt und Abstammung.
Ein Staatsbürgerschaftsbewerber muss folgende Unterlagen vorlegen:
- vier (4) Passfotos
- vier (4) Bescheinigungen von Bürgern Papua-Neuguineas, die den Antragsteller seit mindestens zwei (2) Jahren kennen, die den Charakter und die Eignung des Antragstellers für die Staatsbürgerschaft bescheinigen
- eine Kopie der Geburts- und Heiratsurkunde des Antragstellers (falls vorhanden)
- Kopien von Bildungsnachweisen, z.B. Urkunde, Diplom, Grad, Master, usw.
- eine Aufstellung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Investitionen, Geschäftsinteressen und Sparkonten sowohl in Papua-Neuguinea als auch im Ausland, die deren Wert und Standort zeigt. (Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung verliehen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ein Bürger eines anderen Landes muss mindestens 8 Jahre auf dem Territorium von Neuguinea leben
- ein ausländischer Staatsbürger ist verpflichtet, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben
- Ein ausländischer Staatsbürger muss Pläne haben, in Zukunft im Land zu leben
- der Ausländer darf nicht vorbestraft sein.
- Darüber hinaus ist es auch wichtig, die lokalen Bräuche und die Kultur zu respektieren, die Sprache des Landes zu kennen und über eine Existenzgrundlage und eine stabile Einkommensquelle zu verfügen.
Um die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie diese drei Formulare ausfüllen:
- Antrag auf PNG-Staatsbürgerschaft
- Antrag auf Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
- Formular für personenbezogene Daten
Aufnahme von Kindern in das Einbürgerungsprogramm
Kinder können in den Antrag der Eltern auf Staatsbürgerschaft aufgenommen werden, sofern die Kinder zum Zeitpunkt des Antrags jünger als siebzehn (17) Jahre sind.
Kinder über siebzehn (17) Jahren müssen einen separaten Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung stellen.
Registrierung der PNG-Staatsbürgerschaft innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt im Ausland
Dieser Weg ist für PNG-Bürger, um die Geburt ihres Kindes im Ausland zu registrieren. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt des Kindes erfolgen. Die Definition von „Kind“ gilt sowohl für leibliche als auch für legal adoptierte Kinder.
Staatsbürgerschaft nach Herkunft
Dieser Weg ist für Bewerber, die einen Elternteil oder Großelternteil haben, der PNG-Bürger ist/war (oder berechtigt war, PNG-Bürger zu werden, wenn sie bis zum Unabhängigkeitstag – dem 16. September 1975 – lebten); und in den 3 Jahren vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft mindestens 12 Monate in PNG gelebt haben.
Antragstellern kann auch die Erlaubnis erteilt werden, die doppelte Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes zu erhalten: Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu. Ohne die Genehmigung der doppelten Staatsbürgerschaft müssen Sie bei dieser Option auf alle anderen Staatsbürgerschaften als Teil der Erlangung der PNG-Staatsbürgerschaft verzichten.
Staatsbürgerschaft durch Heirat
Dieser Weg ist für Bewerber, die:
- legal mit einem PNG-Bürger verheiratet sind
- in den 3 Jahren vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft mindestens 12 Monate in PNG gelebt haben
- Antragstellern kann auch die Erlaubnis erteilt werden, die doppelte Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes zu erhalten: Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu. Ohne die Genehmigung der doppelten Staatsbürgerschaft erfordert diese Option den Verzicht auf alle anderen Staatsbürgerschaften als Teil der Erlangung der PNG-Staatsbürgerschaft.
Einholung der Erlaubnis für die doppelte Staatsbürgerschaft des etablierten Landes (18-19 Jahre alt)
Dieser Weg ist für PNG-Bürger im Alter von 18 bis 19 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes erhalten möchten: Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu.
PNG-Bürger können bis zum Alter von 19 Jahren legal die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. In dieser Phase sind sie verpflichtet:
1. auf die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes verzichten, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen; oder
2. Erlaubnis zur doppelten Staatsbürgerschaft in einem bestimmten Land einholen (Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu);
oder
3. Geben Sie die PNG-Staatsbürgerschaft auf.
Die PNG-Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren, wenn die Optionen 1 oder 2 nicht bis zum Alter von 19 Jahren abgeschlossen sind.
Einholung der Erlaubnis zur doppelten Staatsbürgerschaft des etablierten Landes (über 19 Jahre alt)
Dieser Weg ist für PNG-Staatsangehörige ab 19 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes erhalten möchten: Australien, Fidschi, Deutschland, Neuseeland, Samoa, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Vanuatu.
Wenn Sie ein Bürger von PNG sind und die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, sind Ihre Rechte durch die PNG-Verfassung (Abschnitte 50, 51 und 65) eingeschränkt. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind nicht berechtigt, an Wahlen teilzunehmen, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Land zu besitzen.
Wenn Sie PNG-Bürger waren und ohne Genehmigung der doppelten Staatsbürgerschaft Staatsbürger eines anderen Landes wurden, verlieren Sie automatisch Ihre PNG-Staatsbürgerschaft.
Verlust der Staatsbürgerschaft
Freiwillig: Der freiwillige Verzicht auf die Staatsbürgerschaft Papua-Neuguineas ist gesetzlich erlaubt. Wenden Sie sich für Einzelheiten und Unterlagen an die Botschaft. Die Person muss mindestens 19 Jahre alt sein.
Obligatorisch:
- Eine Person erwirbt freiwillig die ausländische Staatsbürgerschaft, abgesehen von der Eheschließung
- Eine Person übt die Rechte eines Bürgers eines fremden Staates aus
- Eine Person leistet einem anderen Land einen Treueid
- Eine Person tritt ohne staatliche Erlaubnis einer ausländischen Streitmacht bei
- Eine Person reist mit dem Pass eines anderen Landes
- Die eingebürgerte Staatsbürgerschaft wurde durch Betrug erlangt
Von der PNG-Regierung als Flüchtlinge anerkannte Personen:
Kann die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Langzeitaufenthalter, Investor oder Sportler) oder die Staatsbürgerschaft durch Heirat beantragen
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