Arbeitsplätze in Polen für Österreicher
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Ausländer aus Österreich können in Polen für einen begrenzten Zeitraum ohne Arbeitsvisum arbeiten. Polen bietet ein vereinfachtes Verfahren für die kurzfristige Beschäftigung, das es visafreien Staatsangehörigen ermöglicht, legal bis zu 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums basierend auf einer speziellen Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) zu arbeiten.
Diese Art der Arbeit ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die Saisonarbeitsplätze, befristete Verträge oder eine Probezeit vor einer langfristigen Beschäftigung in Polen suchen.
Wie österreichischer Staatsangehörige kurzfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Finden Sie einen Job bei einem polnischen Arbeitgeber 🏢
Bevor österreichischer Staatsangehörige nach Polen kommen (oder nach der Ankunft im visafreien Status), müssen sie einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, sie legal unter einem befristeten Vertrag einzustellen.
• Der Job kann in Vollzeit oder Teilzeit sein, muss jedoch offiziell registriert werden.
• Der Arbeitgeber muss vor Beginn der Arbeit eine Erklärung zur Beschäftigung (Oświadczenie) beim örtlichen Arbeitsamt (Urząd Pracy) einreichen.
• Die Position muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des Mindestlohns und der Arbeitsbedingungen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt die Beschäftigungserklärung 📄
Bevor ein Ausländer mit der Arbeit beginnen kann, muss der Arbeitgeber eine Erklärung zur Beschäftigung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) beim örtlichen Arbeitsamt einreichen.
✔️ Bearbeitungszeit: Bis zu 7 Arbeitstage.
✔️ Die Erklärung ist maximal 180 Tage innerhalb von 12 Monaten gültig.
✔️ Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Job legal ist, den Mindestlohnstandards entspricht und Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) beinhaltet.
🔹 Erforderliche Informationen für die Erklärung:
• Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Passinformationen).
• Berufsbezeichnung, Gehalt und Arbeitszeitraum.
• Geschäftsdaten des Arbeitgebers.
• Beschäftigungsort in Polen.
3️⃣ Einreise nach Polen und Arbeitsbeginn ✈️
Sobald die Erklärung des Arbeitgebers registriert ist, kann der Arbeitnehmer nach Polen einreisen und legal arbeiten.
• Es ist kein Arbeitsvisum für den Zeitraum von 180 Tagen erforderlich.
• Der Arbeitnehmer muss einen gültigen biometrischen Pass haben.
• Es ist keine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung für eine kurzfristige Beschäftigung erforderlich.
🔹 Wichtige Regeln, die beachtet werden müssen:
• Arbeiter müssen sich innerhalb des gesetzlichen 180-Tage-Limits in jedem 12-Monats-Zeitraum aufhalten.
• Wenn sie länger arbeiten möchten, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ein Typ-D-Arbeitsvisum bei einem polnischen Konsulat erhalten.
• Arbeitgeber müssen dem Arbeitsamt die Start- und Enddaten des Arbeitnehmers melden.
Tipps für Österreicher, die kurzfristige Arbeit in Polen suchen
✔️ Finden Sie einen vertrauenswürdigen Arbeitgeber – Vermeiden Sie illegale Arbeit und stellen Sie sicher, dass Verträge offiziell sind.
✔️ Überprüfen Sie die Arbeitsbedingungen – Stellen Sie sicher, dass Gehalt und Arbeitszeiten den polnischen Gesetzen entsprechen.
✔️ Verfolgen Sie Ihre Arbeitstage – Vermeiden Sie es, das 180-Tage-Limit zu überschreiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
✔️ Planen Sie voraus für zukünftige Beschäftigung – Wenn Sie langfristig arbeiten möchten, beginnen Sie früh mit dem Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis.
✔️ Lernen Sie Grundkenntnisse in Polnisch – Obwohl es nicht erforderlich ist, hilft es im täglichen Leben und bei der Kommunikation.
Ausländer aus Österreich, die in Polen länger als für eine kurzfristige Periode arbeiten möchten, haben die Möglichkeit, eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta pobytu czasowego) zu beantragen. Diese Genehmigung ermöglicht es ihnen, bis zu 3 Jahre lang legal in Polen zu leben und zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Wie österreichischer Bürger langfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Sichern Sie sich ein langfristiges Jobangebot 🏢
Bevor sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen, müssen staatsfreie Nationals zunächst einen Arbeitgeber finden, der ihnen einen Vollzeitjob mit einem legalen Vertrag anbietet.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Arbeitsvertrag (umowa o pracę oder umowa zlecenie) vorlegen.
✔️ Der Job muss ein Gehalt bieten, das dem polnischen Mindestlohn entspricht oder diesen übersteigt.
✔️ Die Beschäftigung muss legal und bei den polnischen Arbeitsbehörden registriert sein.
2️⃣ Beantragen Sie eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu Czasowego) 🏠
Sobald ein Jobangebot gesichert ist, müssen staatsfreie Nationals eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beim Wojewodenamt (Urząd Wojewódzki) in der Region beantragen, in der sie arbeiten werden.
🔹 Erforderliche Dokumente für die Beantragung:
• Ausgefülltes Antragsformular
• Gültiger Reisepass (Original + Kopien)
• Arbeitsvertrag
• Nachweis über stabiles Einkommen (das Gehalt muss die Lebenshaltungskosten decken)
• Nachweis über Unterkunft (Mietvertrag, vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft)
• Krankenversicherung (private oder ZUS-Registrierung)
• Aktuelle biometrische Fotos
✔️ Bearbeitungszeit: 2–6 Monate, abhängig von der Region.
✔️ Wichtig: Wenn der Arbeitnehmer seinen Antrag vor Ablauf seines visumfreien Aufenthalts einreicht, kann er legal in Polen bleiben, während er auf die Entscheidung wartet, auch wenn der standardmäßige visumfreie Zeitraum von 90 Tagen abgelaufen ist.
3️⃣ Erhalten Sie eine vorübergehende Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) 📬
Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Arbeitnehmer eine vorübergehende Aufenthaltskarte (Karta Pobytu), die sowohl als ID als auch als Arbeitsgenehmigung in Polen dient.
✔️ Gültigkeit: Die Karte wird für bis zu 3 Jahre ausgestellt, abhängig vom Arbeitsvertrag.
✔️ Arbeitgebergebunden: Wenn der Arbeitnehmer den Job wechselt, muss er eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
✔️ Reisevorteile: Die Aufenthaltskarte ermöglicht visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums.
4️⃣ Arbeiten Sie legal und genießen Sie die Vorteile 👨💼
Sobald die Aufenthaltskarte erhalten wurde, können staatsfreie Nationals legal:
✔️ Vollzeit in Polen unter den Bedingungen ihrer Genehmigung arbeiten.
✔️ Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen (was den Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosengeld ermöglichen kann).
✔️ Ein Bankkonto in Polen eröffnen.
✔️ Eine Familienzusammenführung beantragen (in einigen Fällen).
✔️ Innerhalb des Schengen-Raums leben und reisen, ohne ein zusätzliches Visum zu benötigen.
📌 Weitere Überlegungen für langfristige Arbeit in Polen für Österreicher
✅ Arbeitsplatzsicherheit: Langfristige Beschäftigung bietet Sicherheit und ermöglicht es Arbeitern, sich in die polnische Gesellschaft zu integrieren.
✅ Genehmigungsverlängerung: Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung kann vor Ablauf verlängert werden.
✅ Arbeitgeberwechsel: Wenn ein Arbeitnehmer den Job wechseln möchte, muss er eine neue Genehmigung beantragen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
✅ Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis: Nach 5 Jahren kontinuierlichen legalen Aufenthalts können Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Karta Stałego Pobytu) beantragen.
✅ Weg zur polnischen Staatsbürgerschaft: Nach 8–10 Jahren können Ausländer für die polnische Staatsbürgerschaft in Frage kommen, wenn sie die Integrations- und Sprachanforderungen erfüllen.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.