Arbeitsplätze in Polen für Indianer
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Bürger von Indien, die in Polen für einen kurzen Zeitraum arbeiten möchten, müssen ein Type D Nationalarbeitsvisum oder ein Schengen-Visum (Typ C) für Arbeitszwecke beantragen. Sie dürfen ohne gültiges Visum nicht in Polen arbeiten, auch wenn sie ein Jobangebot haben.
Polen bietet vereinfachte Arbeitsgenehmigungsverfahren für kurzfristige Beschäftigungen, insbesondere für saisonale und temporäre Jobs. Diese Regelungen erleichtern es visumpflichtigen Staatsangehörigen, eine legale Beschäftigung zu finden und den polnischen Arbeitsmarkt zu erleben.
Wie Bürger von Indien eine kurzfristige Arbeit in Polen aufnehmen können
1️⃣ Finden Sie einen Job und sichern Sie sich ein offizielles Jobangebot 🏢
Bevor sie ein Visum beantragen, müssen ausländische Arbeitnehmer zunächst ein Jobangebot von einem polnischen Arbeitgeber erhalten, der bereit ist, sie legal einzustellen.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Arbeitsvertrag (umowa o pracę oder umowa zlecenie) anbieten.
✔️ Der Job muss den polnischen Arbeitsstandards entsprechen, einschließlich Mindestlohn und Arbeitsbedingungen.
✔️ Der Arbeitgeber muss vor der Visumantragstellung eine Arbeitsgenehmigung oder eine Arbeitgebererklärung beantragen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitsgenehmigung oder Arbeitgebererklärung 📄
Um einen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen, muss der Arbeitgeber eines der folgenden Dokumente beantragen:
✔️ Arbeitsgenehmigung (Zezwolenie na pracę – Typ A, B oder C) – Erforderlich für Nicht-EU-Bürger, die unter einem offiziellen Vertrag arbeiten.
✔️ Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) – Ein vereinfachtes Dokument, das eine Arbeit für bis zu 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ermöglicht, hauptsächlich für Arbeitnehmer aus bestimmten Nicht-EU-Ländern.
✔️ Saisonarbeitsgenehmigung (Zezwolenie na pracę sezonową) – Ermöglicht Beschäftigung in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Gastronomie für bis zu 9 Monate pro Jahr.
🔹 Bearbeitungszeit:
• Arbeitgebererklärung: 7–10 Tage
• Arbeitsgenehmigung (Typ A, B, C): 1–2 Monate
• Saisonarbeitsgenehmigung: 2–3 Wochen.
🔹 Erforderliche Arbeitgeberinformationen:
• Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Passdaten).
• Jobbezeichnung, Gehalt und Arbeitsdauer.
• Geschäftsregistrierungsdetails des Arbeitgebers.
• Bestätigung, dass der Arbeitnehmer in Polen legal beschäftigt wird.
3️⃣ Beantragen Sie ein kurzfristiges Arbeitsvisum für Indischer Bürger (Typ D oder Typ C) 🛂
Sobald der Arbeitgeber die Arbeitsgenehmigung oder Erklärung erhält, muss der Arbeitnehmer ein polnisches Arbeitsvisum bei der polnischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
✔️ Typ D Nationalarbeitsvisum – Ausgestellt für Arbeiten von mehr als 90 Tagen (bis zu 1 Jahr).
✔️ Typ C Schengen-Arbeitsvisum – Für kurzfristige Beschäftigungen bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
🔹 Erforderliche Dokumente für ein polnisches Arbeitsvisum für Indischer Bürger:
• Ausgefülltes Visumantragsformular
• Gültiger Reisepass (mit mindestens 2 leeren Seiten)
• Offizielles Jobangebot oder Arbeitsgenehmigung
• Arbeitgebererklärung (falls zutreffend)
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft)
• Krankenversicherung (gültig für die Dauer des Aufenthalts)
• Finanzielle Nachweise (Bankauszüge, Gehaltsbestätigung)
• Aktuelle biometrische Fotos
✔️ Bearbeitungszeit: 15–30 Tage, abhängig von der Arbeitsbelastung der Botschaft.
✔️ Visumgültigkeit: Hängt vom Arbeitsvertrag ab, beträgt jedoch in der Regel 3–12 Monate.
4️⃣ Betreten Sie Polen und beginnen Sie die Arbeit ✈️
Sobald das Visum erteilt wurde, kann der Arbeitnehmer nach Polen reisen und seine Beschäftigung unter den Bedingungen seines Vertrags aufnehmen.
✔️ Der Arbeitgeber muss den Beginn des Arbeitsverhältnisses bei den polnischen Behörden offiziell registrieren.
✔️ Arbeitnehmer müssen die polnischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Arbeitszeiten und Gehaltszahlungen.
✔️ Die Krankenversicherungsregistrierung (ZUS) ist für die soziale Sicherheit und die medizinische Versorgung erforderlich.
🔹 Wichtige Regeln, die beachtet werden müssen:
• Arbeitnehmer dürfen die Gültigkeitsdauer des Arbeitsvisums ohne Verlängerung nicht überschreiten.
• Ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine neue Arbeitsgenehmigung und Visumantrag.
• Nach Ablauf des Visums müssen die Arbeitnehmer Polen verlassen, es sei denn, sie beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.
📌 Wichtige Vorteile und Überlegungen für die kurzfristige Arbeit in Polen für Bürger von Indien
✅ Legale Beschäftigung mit sozialen Vorteilen – Arbeitnehmer sind durch die polnischen Arbeitsgesetze geschützt.
✅ Möglichkeit, Arbeitserfahrung auf dem polnischen Arbeitsmarkt zu sammeln.
✅ Möglichkeit, auf eine langfristige Beschäftigung umzusteigen, wenn der Arbeitgeber den Vertrag verlängern möchte.
✅ Visum ermöglicht Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Bürger von Indischer, die planen, für einen längeren Zeitraum in Polen zu arbeiten, müssen eine Temporäre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta pobytu czasowego) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es ihnen, bis zu 3 Jahre legal in Polen zu bleiben und zu arbeiten und kann verlängert werden, wenn sie weiterhin beschäftigt sind. Im Gegensatz zu kurzfristigen Arbeitserlaubnissen bietet eine langfristige Arbeitserlaubnis Stabilität und eröffnet Möglichkeiten für zukünftigen Aufenthalt und berufliche Entwicklung in Polen.
Wie Bürger aus Indien langfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Sichern Sie sich ein langfristiges Jobangebot in Polen 🏢
Der erste Schritt ist, einen Arbeitgeber in Polen zu finden, der bereit ist, einen langfristigen Arbeitsvertrag anzubieten. Der Vertrag muss folgende Bedingungen erfüllen:
✔️ Der Job muss ein Gehalt bieten, das mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Polen entspricht.
✔️ Die Arbeit muss legal und in Vollzeit sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss registriert und berechtigt sein, ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę) 📄
Sobald ein Jobangebot gesichert ist, muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C, D oder E je nach Arbeitsart) beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) beantragen.
✔️ Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Woiwodschaftsamtes.
✔️ Die Erlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden – möchte der Ausländer den Job wechseln, muss eine neue Erlaubnis beantragt werden.
✔️ Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem polnischen oder EU-Bürger besetzt werden kann.
3️⃣ Beantragung eines nationalen Arbeitsvisums (Typ D) 🛂
Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, muss der ausländische Arbeiter ein nationales Arbeitsvisum des Typs D bei einem polnischen Konsulat im Heimatland beantragen. Dieses Visum erlaubt die Einreise nach Polen zu Arbeitszwecken.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Visumantrag:
• Gültiger Reisepass (mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit)
• Arbeitserlaubnis, ausgestellt von der polnischen Regierung
• Unterzeichneter Arbeitsvertrag
• Nachweis über eine Unterkunft in Polen (Mietvertrag, vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft usw.)
• Finanzielle Nachweise (die zeigen, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt)
• Krankenversicherung
✔️ Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen, abhängig vom Konsulat.
Sobald das Visum genehmigt wird, kann der Antragsteller nach Polen reisen und mit der Arbeit beginnen.
4️⃣ Beantragung einer temporären Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu) 🏠
Da ein nationales Arbeitsvisum in der Regel für 1 Jahr ausgestellt wird, muss der Arbeitnehmer vor Ablauf des Visums eine temporäre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu) beantragen, wenn er länger bleiben möchte. Dies erfolgt beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) in Polen.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
• Ausgefülltes Antragsformular
• Arbeitsvertrag (langfristig)
• Nachweis über ein stabiles Einkommen (das Gehalt muss über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen)
• Nachweis über eine Unterkunft (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft)
• Krankenversicherung
• Bestätigung des Arbeitgebers über eine Fortsetzung der Beschäftigung
✔️ Bearbeitungszeit: 2-6 Monate, abhängig vom Woiwodschaftsamt.
✔️ Was passiert, während auf die Genehmigung gewartet wird?
Wenn der Antrag vor Ablauf des Visums gestellt wird, kann der Arbeitnehmer legal in Polen bleiben und weiterarbeiten, bis eine Entscheidung getroffen wird.
5️⃣ Erhalt der temporären Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) 📬
Sobald die Erlaubnis genehmigt wurde, erhält der ausländische Arbeiter eine temporäre Aufenthaltskarte, die es ihm erlaubt, bis zu 3 Jahre legal in Polen zu bleiben und zu arbeiten.
✔️ Die Aufenthaltskarte ist nur für einen Arbeitgeber gültig. Wechselt der Arbeitnehmer den Job, muss eine neue Erlaubnis beantragt werden.
✔️ Die Karte erlaubt auch visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Zusätzliche Tipps für ausländische Arbeitskräfte in Polen für Indianer
✔️ Polnisch lernen – Viele Jobs erfordern keine fließenden Polnischkenntnisse, aber die Grundlagen zu lernen kann im Alltag helfen.
✔️ Bleiben Sie über Einwanderungsgesetze informiert – Arbeitserlaubnis- und Visumpolitiken können sich ändern, also überprüfen Sie regelmäßig die Updates.
✔️ Halten Sie alle Dokumente aktuell – Achten Sie darauf, dass Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Krankenversicherungen auf dem neuesten Stand sind.
✔️ Erwägen Sie berufliche Weiterentwicklung – Einige Branchen bieten kostenlose Schulungsprogramme für ausländische Arbeitskräfte an, um die Karrierechancen zu verbessern.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.