Arbeitsplätze in Polen für Filipinos
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Fhilippinischer Bürger, die für einen kurzen Zeitraum in Polen arbeiten möchten, müssen vor Beginn der Beschäftigung ein Arbeitsvisum erhalten. Die beiden Hauptoptionen sind das Typ D Nationale Arbeitsvisum (für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen) und das Typ C Schengen-Visum (für Arbeiten bis zu 90 Tagen). Das Arbeiten ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt, selbst wenn bereits ein Jobangebot vorliegt.
Um den Prozess zu erleichtern, hat Polen vereinfachte Arbeitsgenehmigungsverfahren für kurzfristige Beschäftigung eingeführt, insbesondere für saisonale Arbeiten und befristete Verträge. Diese Regelungen bieten Bürgern, die ein Visum benötigen, legalen Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt.
Schritte für Filipinos, um kurzfristige Arbeit in Polen zu erhalten
1️⃣ Sichern Sie sich ein Jobangebot von einem polnischen Arbeitgeber 🏢
Bevor Fhilippinischer Bürger ein Visum beantragen, müssen sie einen Job in Polen finden und ein offizielles Angebot von einem Arbeitgeber erhalten, der bereit ist, sie einzustellen.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag unterschreiben (umowa o pracę oder umowa zlecenie).
✔️ Der Job muss den Mindestlohngesetzen und den polnischen Arbeitsvorschriften entsprechen.
✔️ Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung oder der Erklärung des Arbeitgebers, bevor der Arbeitnehmer ein Visum beantragt.
2️⃣ Arbeitgeber beantragt eine Arbeitsgenehmigung oder eine Beschäftigungserklärung 📄
Um einen ausländischen Arbeitnehmer rechtmäßig zu beschäftigen, muss der polnische Arbeitgeber die richtige Arbeitsgenehmigung beantragen:
✔️ Arbeitsgenehmigung (Zezwolenie na pracę – Typ A, B oder C) – Erforderlich für die meisten Nicht-EU-Arbeiter, die unter einem offiziellen Vertrag beschäftigt werden.
✔️ Erklärung des Arbeitgebers (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) – Ein vereinfachtes Verfahren für Arbeiter aus bestimmten Nicht-EU-Ländern, das eine Beschäftigung für bis zu 180 Tage innerhalb von 12 Monaten ermöglicht.
✔️ Saisonarbeitsgenehmigung (Zezwolenie na pracę sezonową) – Ermöglicht eine Beschäftigung in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Gastronomie für bis zu 9 Monate pro Jahr.
🔹 Bearbeitungszeit für Genehmigungen:
• Erklärung des Arbeitgebers: 7–10 Tage
• Arbeitsgenehmigung (Typ A, B, C): 1–2 Monate
• Saisonarbeitsgenehmigung: 2–3 Wochen.
🔹 Erforderliche Dokumente des Arbeitgebers:
• Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Passinformationen).
• Jobdetails (Titel, Gehalt, Beschäftigungsdauer).
• Geschäftsregistrierungsinformationen des Arbeitgebers.
• Bestätigung der rechtmäßigen Beschäftigung in Polen.
3️⃣ Beantragen Sie ein polnisches Arbeitsvisum (Typ D oder Typ C) 🛂
Sobald der Arbeitgeber die erforderliche Arbeitsgenehmigung erhält, muss der Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum bei der polnischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragen.
✔️ Typ D Nationales Arbeitsvisum – Erforderlich für Arbeiten, die länger als 90 Tage dauern, gültig für bis zu 1 Jahr.
✔️ Typ C Schengen-Arbeitsvisum – Geeignet für kurzfristige Arbeiten von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
🔹 Erforderliche Dokumente für ein polnisches Arbeitsvisum:
• Ausgefülltes Visumantragsformular.
• Gültiger Reisepass (muss mindestens 2 leere Seiten haben).
• Offizielles Jobangebot oder Arbeitsgenehmigung.
• Erklärung des Arbeitgebers zur Beschäftigung, falls zutreffend.
• Unterkunftsnachweis in Polen.
• Krankenversicherung für den Aufenthalt.
• Finanznachweise (z. B. Bankauszüge oder Gehaltsbestätigung).
• Aktuelle biometrische Fotos.
✔️ Bearbeitungszeit: 15–30 Tage, je nach Arbeitsaufwand des Konsulats.
✔️ Visumdauer: Normalerweise 3 bis 12 Monate, basierend auf dem Arbeitsvertrag.
4️⃣ Reisen Sie nach Polen und beginnen Sie zu arbeiten ✈️
Nach Erhalt des Visums kann der Arbeitnehmer rechtmäßig nach Polen einreisen und seine Beschäftigung gemäß den Vertragsbedingungen aufnehmen.
✔️ Der Arbeitgeber muss das Startdatum des Arbeitnehmers bei den polnischen Behörden registrieren.
✔️ Die Arbeitnehmer müssen die polnischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Arbeitszeiten und Gehaltszahlungen.
✔️ Die Anmeldung bei der Krankenversicherung (ZUS) ist für die soziale Sicherheit und medizinische Versorgung erforderlich.
🔹 Vorschriften, die während der Beschäftigung beachtet werden müssen:
• Arbeitnehmer dürfen die Gültigkeitsdauer ihres Visums nicht überschreiten, ohne eine Verlängerung zu beantragen.
• Ein Jobwechsel erfordert eine neue Arbeitsgenehmigung und Visumsaktualisierung.
• Nach Ablauf des Visums müssen Arbeitnehmer Polen verlassen, es sei denn, sie beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.
📌 Vorteile der kurzfristigen Arbeit in Polen für Filipinos
✅ Rechtlich geschützte Beschäftigung – Arbeitnehmer erhalten Vorteile gemäß den polnischen Arbeitsgesetzen.
✅ Internationale Arbeitserfahrung – Möglichkeit, den polnischen Arbeitsmarkt und Karrierechancen zu erkunden.
✅ Möglichkeit der Verlängerung der Beschäftigung – Arbeitnehmer können auf unbefristete Verträge umsteigen, wenn der Arbeitgeber eine Verlängerung anbietet.
✅ Schengen-Reisevorteile – Inhaber eines Arbeitsvisums können bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in andere Schengen-Länder reisen.
Fhilippinischer Bürger, die planen, langfristig in Polen zu arbeiten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es ihnen, legal in Polen zu leben und zu arbeiten, für bis zu 3 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung, solange sie beschäftigt bleiben. Im Gegensatz zu kurzfristigen Erlaubnissen bietet diese Option größere Arbeitsplatzsicherheit und mögliche Wege zu einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung und Karriereentwicklung.
Wie Bürger aus den Philippinen langfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Erhalten Sie ein langfristiges Jobangebot in Polen 🏢
Der erste Schritt, um langfristige Beschäftigung in Polen zu sichern, ist die Suche nach einem autorisierten Arbeitgeber, der bereit ist, einen legalen Vertrag anzubieten. Der Job muss folgende Kriterien erfüllen:
✔️ Das Gehalt muss mindestens dem in Polen gesetzlich festgelegten Mindestlohn entsprechen oder diesen überschreiten.
✔️ Die Beschäftigung muss Vollzeit und legal registriert sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss eine Lizenz haben, ausländische Arbeitnehmer zu beschäftigen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na Pracę) 📄
Sobald ein Job gesichert ist, muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C, D oder E, je nach Art der Arbeit) beim Voivodeship-Büro (Urząd Wojewódzki) beantragen.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 4-8 Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Büros.
✔️ Die Erlaubnis ist jobspezifisch—wenn der Arbeiter den Job wechselt, benötigt er eine neue Erlaubnis.
✔️ Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein polnischer oder EU-Bürger für die Position zur Verfügung steht.
3️⃣ Erhalten Sie ein nationales Arbeitsvisum Typ D 🛂
Nachdem die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, muss der Arbeiter ein nationales Arbeitsvisum Typ D bei einem polnischen Konsulat in seinem Heimatland beantragen. Dieses Visum erlaubt die Einreise nach Polen zum Zwecke der Arbeit.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Visumantrag:
• Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig).
• Arbeitserlaubnis, ausgestellt durch die polnischen Behörden.
• Unterzeichneter Arbeitsvertrag.
• Nachweis der Unterkunft in Polen (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber gestelltes Wohnraum).
• Finanzielle Nachweise (zur Demonstration der finanziellen Stabilität).
• Krankenversicherung.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2-6 Wochen, je nach Konsulat.
✔️ Sobald es genehmigt ist, kann der Arbeiter legal nach Polen einreisen und die Arbeit aufnehmen.
4️⃣ Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu) 🏠
Da das Typ D Visum in der Regel nur für 1 Jahr gültig ist, müssen Arbeiter vor Ablauf ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie länger bleiben möchten. Der Antrag wird beim Voivodeship-Büro in der Region des Arbeitsplatzes eingereicht.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Arbeitsvertrag (der eine langfristige Beschäftigung bestätigt).
• Nachweis eines stabilen Einkommens (das Gehalt muss über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen).
• Unterkunftsnachweis (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellter Wohnraum).
• Krankenversicherung (öffentliche oder private Versicherung).
• Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeiter weiterhin beschäftigt ist.
✔️ Bearbeitungszeit: 2-6 Monate, je nach Region.
✔️ Rechtmäßiger Aufenthalt während der Bearbeitung: Wenn der Arbeiter den Antrag vor Ablauf seines Visums einreicht, kann er legal in Polen bleiben und arbeiten, auch wenn das Visum abgelaufen ist.
5️⃣ Erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu) 📬
Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält der Arbeiter die Aufenthaltserlaubnis, die es ihm ermöglicht, für bis zu 3 Jahre in Polen zu leben und zu arbeiten.
✔️ Arbeitgeberspezifisch: Die Karte ist nur für die Beschäftigung beim Sponsor-Arbeitgeber gültig. Wenn der Arbeiter den Job wechselt, muss er eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
✔️ Schengen-Reisen: Die Karta Pobytu erlaubt visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
Wichtige Überlegungen für Filipinos die in Polen arbeiten
✔️ Lernen Sie etwas Polnisch – Obwohl es für jede Arbeit nicht erforderlich ist, können grundlegende Polnischkenntnisse das tägliche Leben und die Karriereaussichten verbessern.
✔️ Bleiben Sie informiert über Einwanderungsvorschriften – Die Politik zu Arbeitserlaubnissen und Visa kann sich ändern, daher sind regelmäßige Updates wichtig.
✔️ Halten Sie Ihre Dokumente auf dem neuesten Stand – Achten Sie darauf, dass Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltserlaubnisse und Krankenversicherung jederzeit gültig sind.
✔️ Erwägen Sie berufliche Weiterbildung – Viele Branchen bieten kostenlose Schulungen für ausländische Arbeiter an, die zu einer beruflichen Weiterentwicklung führen können.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.