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VisumfreiWährung
polnischer ZłotySprache
PolnischTelefoncode
+48Autoverkehr
RechtsverkehrDurchschnittsgehalt
3 490 PLN / pro MonatArbeitswoche
40 StundenCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenBeschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Polen
Kurzfristige Arbeit
Langfristige Arbeit
Saisonarbeit
Polnisches Arbeitsrecht
Unternehmertum in Polen / Geschäftsvisum
Tipps für die Arbeitssuche in Polen
Arbeitsplätze in Polen für Spanier
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Ausländer aus Spanien können das vereinfachte System Polens für kurzfristige Beschäftigung nutzen, ohne ein Arbeitsvisum zu benötigen. Dank der Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) können visumfreie Staatsangehörige bis zu 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums legal in Polen arbeiten.
Diese Option eignet sich besonders für Personen, die vor einer Entscheidung über langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten in Polen temporäre Arbeitsplätze, saisonale Beschäftigung oder Probearbeit suchen.
Wie spanischer Bürger in Polen bis zu 180 Tage arbeiten können
1️⃣ Finden Sie einen Arbeitgeber in Polen 🏢
Bevor spanischer Bürger in Polen mit der Arbeit beginnen, müssen sie eine Arbeitsstelle bei einem polnischen Arbeitgeber finden, der bereit ist, sie im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung zu beschäftigen.
✔️ Die Arbeitsstelle kann Vollzeit oder Teilzeit sein, muss jedoch offiziell registriert sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss vor Beginn der Arbeit beim lokalen Arbeitsamt (Urząd Pracy) eine Arbeitgebererklärung (Oświadczenie) beantragen.
✔️ Die Position muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des Mindestlohns und der gesetzlichen Arbeitsbedingungen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitsbescheinigung 📄
Bevor ein Ausländer mit der Arbeit beginnen kann, muss der polnische Arbeitgeber die Beschäftigung anmelden, indem er eine Arbeitsbescheinigung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) beim Arbeitsamt einreicht.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel bis zu 7 Arbeitstage.
✔️ Gültigkeitsdauer: Die Erklärung ist für maximal 180 Tage innerhalb von 12 Monaten gültig.
✔️ Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung (ZUS), falls zutreffend.
🔹 Erforderliche Informationen für die Erklärung:
• Passdaten und persönliche Informationen des Arbeitnehmers.
• Berufsbezeichnung, Gehalt und Dauer der Beschäftigung.
• Geschäftsanmeldedaten des Arbeitgebers.
• Arbeitsort in Polen.
3️⃣ Einreise nach Polen und Arbeitsbeginn ✈️
Sobald die Arbeitgebererklärung genehmigt wurde, kann der Arbeitnehmer legal nach Polen einreisen und seine Arbeit aufnehmen.
✔️ Ein Arbeitsvisum ist für die 180-tägige Beschäftigungsdauer nicht erforderlich.
✔️ Ein gültiger biometrischer Reisepass ist für die legale Einreise erforderlich.
✔️ Für kurzfristige Beschäftigung ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
🔹 Zu beachtende Regeln:
• Arbeitnehmer dürfen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nicht mehr als 180 Tage arbeiten.
• Um nach 180 Tagen weiterzuarbeiten, müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder ein Type-D-Arbeitsvisum bei einem polnischen Konsulat erhalten.
• Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beginn und das Ende der Beschäftigung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt zu melden.
Wichtige Ratschläge für Spanier, die in Polen arbeiten
✔️ Finden Sie einen zuverlässigen Arbeitgeber – Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitsvertrag legal ist und korrekt registriert wurde.
✔️ Verstehen Sie Ihre Rechte – Stellen Sie sicher, dass Ihr Gehalt, Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre Arbeitszeiten den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
✔️ Verfolgen Sie Ihre Arbeitszeit – Achten Sie darauf, dass Sie die 180-Tage-Grenze nicht überschreiten.
✔️ Planen Sie langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten – Wenn Sie länger bleiben möchten, bereiten Sie sich frühzeitig auf eine Aufenthaltsgenehmigung vor.
✔️ Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse – Ein wenig Polnisch zu lernen kann bei der täglichen Kommunikation und der Arbeit sehr hilfreich sein.
Ausländer aus Spanien, die länger als die kurzfristige Aufenthaltsdauer in Polen bleiben und arbeiten möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es Arbeitnehmern, legal in Polen zu leben und zu arbeiten, bis zu 3 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung, was sie zu einer ausgezeichneten Option für eine langfristige Beschäftigung im Land macht.
Wie spanischer Bürger langfristige Arbeit in Polen sichern können
1️⃣ Erhalten Sie ein Vollzeitjobangebot 🏢
Bevor Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis stellen, müssen staatsfreie Ausländer zunächst ein Vollzeitjobangebot von einem polnischen Arbeitgeber erhalten, der bereit ist, ihnen einen legalen Arbeitsvertrag anzubieten.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Vertrag (umowa o pracę oder umowa zlecenie) vorlegen.
✔️ Das angebotene Gehalt sollte dem polnischen Mindestlohn entsprechen oder diesen überschreiten.
✔️ Der Job muss offiziell bei den polnischen Arbeitsbehörden registriert und muss allen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.
2️⃣ Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis einreichen 🏠
Sobald ein gültiges Jobangebot vorliegt, ist der nächste Schritt für den Arbeitnehmer, einen Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis im Wojewodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) in der Region einzureichen, in der sie arbeiten werden.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Ein gültiger Reisepass (sowohl Original als auch Kopien).
• Der unterschriebene Arbeitsvertrag.
• Nachweis eines stabilen Einkommens (Nachweis, dass das Gehalt die Lebenshaltungskosten deckt).
• Nachweis der Unterkunft (z. B. Mietvertrag oder Unterkunft durch den Arbeitgeber).
• Krankenversicherung (entweder privat oder über ZUS-Registrierung).
• Aktuelle biometrische Fotos.
✔️ Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für den Antrag kann zwischen 2 und 6 Monaten liegen, abhängig von der Region und dem jeweiligen Amt.
✔️ Wichtig: Wenn der Antrag vor Ablauf des visumfreien Aufenthalts eingereicht wird, kann der Arbeitnehmer während der Bearbeitungszeit legal in Polen bleiben, auch wenn der Standardaufenthalt von 90 Tagen ohne Visum bereits abgelaufen ist.
3️⃣ Erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu) 📬
Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu), die sowohl als Identitätsdokument als auch als Arbeitserlaubnis in Polen dient.
✔️ Gültigkeit: Die Aufenthaltserlaubnis ist bis zu 3 Jahre gültig, abhängig von den Bedingungen des Arbeitsvertrags.
✔️ Jobwechsel: Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, muss er einen neuen Arbeitsgenehmigungsantrag stellen.
✔️ Reiserechte: Die Karta Pobytu ermöglicht visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
4️⃣ Arbeiten Sie legal und genießen Sie die Vorteile 👨💼
Sobald die Aufenthaltserlaubnis erhalten wurde, dürfen visumfreie Staatsangehörige legal:
✔️ Vollzeit in Polen arbeiten, gemäß den Bedingungen ihres Arbeitsvertrags und der Arbeitserlaubnis.
✔️ Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern leisten, was den Zugang zu Vorteilen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosengeld ermöglicht.
✔️ Ein Bankkonto in Polen eröffnen.
✔️ Familienzusammenführung beantragen (wenn berechtigt).
✔️ Frei im Schengen-Raum leben und reisen, ohne zusätzliche Visa zu benötigen.
📌 Wichtige Überlegungen für langfristige Arbeit in Polen für Spanier
✅ Arbeitsplatzstabilität – Langfristige Beschäftigung bietet Stabilität und die Möglichkeit, sich in die polnische Gesellschaft zu integrieren.
✅ Erneuerung der Erlaubnis – Die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis kann vor Ablauf erneuert werden, um den weiteren Aufenthalt und die Arbeit in Polen zu ermöglichen.
✅ Jobwechsel – Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln möchte, muss er einen neuen Arbeitsgenehmigungsantrag stellen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.
✅ Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis – Nach 5 Jahren kontinuierlichem legalem Aufenthalt können Ausländer die Daueraufenthaltserlaubnis (Karta Stałego Pobytu) beantragen.
✅ Weg zur polnischen Staatsbürgerschaft – Nach 8 bis 10 Jahren können Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen die polnische Staatsbürgerschaft beantragen, einschließlich der Anforderungen für Sprache und Integration.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.
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