Arbeitsplätze in Polen für Sri Lanker
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
srilankischer Bürger, die in Polen für eine kurze Zeit arbeiten möchten, müssen zunächst ein gültiges Arbeitsvisum erhalten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen können. Je nach Dauer der Beschäftigung können sie ein Type D Nationales Arbeitsvisum (für Arbeiten über 90 Tage) oder ein Type C Schengen-Visum (für Arbeiten bis zu 90 Tagen) beantragen. Das Arbeiten in Polen ohne Visum ist nicht gestattet, selbst mit einem offiziellen Arbeitsangebot.
Um die Beschäftigung für kurzfristige Arbeitnehmer zu erleichtern, hat Polen vereinfachte Verfahren eingeführt, insbesondere für saisonale und temporäre Arbeiten. Diese Maßnahmen helfen visumpflichtigen Staatsangehörigen, legal in den polnischen Arbeitsmarkt einzutreten und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln.
Schritte für Sri Lanker, um kurzfristige Arbeit in Polen zu bekommen
1️⃣ Sichern Sie sich ein Jobangebot von einem polnischen Arbeitgeber 🏢
Bevor srilankischer Bürger ein Visum beantragen, müssen sie einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, sie legal unter einem kurzfristigen Vertrag einzustellen.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Arbeitsvertrag (umowa o pracę für Standardjobs oder umowa zlecenie für temporäre Arbeiten) bereitstellen.
✔️ Der Job muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich Gehalt und Arbeitsbedingungen.
✔️ Der Arbeitgeber muss eine Arbeitserlaubnis oder eine Arbeitgebererklärung beantragen, bevor der Arbeitnehmer mit dem Visumantrag fortfahren kann.
2️⃣ Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis 📄
Um einen ausländischen Arbeiter einzustellen, muss der polnische Arbeitgeber ein offizielles Dokument zur Arbeitserlaubnis einholen, das eines der folgenden sein kann:
✔️ Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę – Type A, B, C) – Erforderlich für Nicht-EU-Arbeiter, die unter einem längeren Vertrag beschäftigt werden.
✔️ Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) – Ein vereinfachtes Verfahren, das es Arbeitern ermöglicht, bis zu 180 Tage innerhalb von 12 Monaten legal beschäftigt zu werden.
✔️ Saisonarbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę sezonową) – Für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Gastronomie, gültig für bis zu 9 Monate pro Jahr.
🔹 Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse:
• Arbeitgebererklärung: 7–10 Tage
• Arbeitserlaubnis (Type A, B, C): 1–2 Monate
• Saisonarbeitserlaubnis: 2–3 Wochen.
🔹 Der Arbeitgeber muss bereitstellen:
• Passdaten des Arbeitnehmers.
• Jobposition, Gehalt und Dauer.
• Unternehmensregistrierungsinformationen.
• Nachweis, dass der Arbeitnehmer legal in Polen beschäftigt wird.
3️⃣ Antrag auf ein polnisches Arbeitsvisum (Type D oder Type C) 🛂
Sobald der Antrag des Arbeitgebers genehmigt wurde, muss der Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum bei einem polnischen Konsulat oder einer Botschaft in seinem Heimatland beantragen.
✔️ Type D Nationales Arbeitsvisum – Geeignet für Arbeitsverhältnisse von mehr als 90 Tagen, normalerweise für bis zu 1 Jahr ausgestellt.
✔️ Type C Schengen Arbeitsvisum – Erlaubt kurzfristige Arbeit für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
🔹 Benötigte Dokumente für ein polnisches Arbeitsvisum:
• Visumantragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
• Gültiger Reisepass (muss mindestens zwei leere Seiten haben).
• Arbeitsvertrag oder Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers.
• Arbeitgebererklärung (falls zutreffend).
• Nachweis über Unterkunft in Polen.
• Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.
• Nachweis über finanzielle Stabilität (Bankauszüge oder Gehaltsbestätigung).
• Aktuelle biometrische Passfotos.
✔️ Bearbeitungszeit: 15–30 Tage, je nach Botschaft.
✔️ Visumdauer: 3–12 Monate, je nach Arbeitsvertrag.
4️⃣ Ankunft in Polen und legaler Arbeitsbeginn ✈️
Sobald das Visum genehmigt wurde, kann der Arbeitnehmer nach Polen einreisen und die Beschäftigung gemäß den Vertragsbedingungen aufnehmen.
✔️ Der Arbeitgeber muss den Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers offiziell bei den polnischen Behörden registrieren.
✔️ Der Arbeitnehmer muss die polnischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich der Gehaltsbedingungen und der Sozialversicherungsbestimmungen.
✔️ Die Anmeldung bei der Krankenversicherung (ZUS) ist erforderlich, um Zugang zu medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen zu erhalten.
🔹 Wichtige rechtliche Verpflichtungen:
✔️ Arbeitnehmer dürfen die Gültigkeitsdauer ihres Visums nicht überschreiten.
✔️ Bei einem Arbeitgeberwechsel sind eine neue Arbeitserlaubnis und ein Visumantrag erforderlich.
✔️ Nach Ablauf des Visums müssen die Arbeitnehmer entweder Polen verlassen oder einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie länger bleiben möchten.
📌 Warum kurzfristige Arbeit in Polen eine gute Gelegenheit für Sri Lanker ist
✅ Legale Beschäftigung mit sozialen Schutzmaßnahmen – Arbeitnehmer haben Zugang zu Mindestlohngesetzen, Verträgen und sozialen Leistungen.
✅ Internationale Berufserfahrung sammeln – Eine polnische Beschäftigung kann die Karrierechancen stärken.
✅ Potenzial für eine langfristige Beschäftigung – Viele kurzfristige Arbeitnehmer verlängern ihre Verträge und wechseln in unbefristete Jobs.
✅ Reisemöglichkeiten – Ein Arbeitsvisum ermöglicht Schengen-Reisen für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Bürger von srilankischer, die planen, langfristig in Polen zu arbeiten, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Genehmigung ermöglicht es ihnen, legal in Polen zu bleiben und zu arbeiten, und zwar bis zu 3 Jahre. Sie kann verlängert werden, solange sie weiterhin beschäftigt sind. Im Vergleich zu kurzfristigen Arbeitsgenehmigungen bietet diese Option eine größere Arbeitsplatzsicherheit, Stabilität und Chancen für einen langfristigen Aufenthalt in Polen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bürger aus Sri Lanka, um langfristig in Polen zu arbeiten
1️⃣ Sichern Sie sich ein langfristiges Jobangebot 🏢
Der erste Schritt ist die Suche nach einem polnischen Arbeitgeber, der bereit ist, einen langfristigen Arbeitsvertrag anzubieten. Der Vertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen:
✔️ Das Gehalt muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn in Polen entsprechen.
✔️ Die Beschäftigung muss Vollzeit und gesetzlich registriert sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss befugt sein, ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitsgenehmigung (Zezwolenie na Pracę) 📄
Nachdem ein Jobangebot gesichert wurde, muss der Arbeitgeber eine Arbeitsgenehmigung beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) beantragen. Die Art der Genehmigung (A, B, C, D oder E) hängt von der Art der Beschäftigung ab.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 4-8 Wochen, je nach Woiwodschaftsamt.
✔️ Die Genehmigung ist an den spezifischen Arbeitgeber gebunden—wenn der Arbeitnehmer den Job wechselt, muss er eine neue Genehmigung beantragen.
✔️ Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Arbeitsstelle nicht von einem polnischen oder EU-Bürger besetzt werden kann.
3️⃣ Beantragen Sie ein nationales Arbeitsvisum Typ D 🛂
Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss der Arbeitnehmer ein nationales Arbeitsvisum Typ D beim polnischen Konsulat im Heimatland beantragen. Dieses Visum ermöglicht es ihm, Polen zu Arbeitszwecken zu betreten.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Visumantrag:
• Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit).
• Arbeitsgenehmigung, die von den polnischen Behörden ausgestellt wurde.
• Unterzeichneter Arbeitsvertrag.
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, vom Arbeitgeber bereitgestellter Wohnraum usw.).
• Finanznachweis (um ausreichende Mittel nachzuweisen).
• Krankenversicherungsschutz.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2-6 Wochen, je nach Konsulat.
✔️ Sobald das Visum erteilt wurde, kann der Arbeitnehmer nach Polen einreisen und mit der Arbeit beginnen.
4️⃣ Beantragen Sie eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu) 🏠
Da Typ-D-Visa in der Regel nur für 1 Jahr gültig sind, müssen Arbeitnehmer, die länger bleiben wollen, vor Ablauf ihres Visums eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Dies geschieht beim Woiwodschaftsamt (Urząd Wojewódzki).
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Gültiger Arbeitsvertrag.
• Nachweis eines stabilen Einkommens (Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn).
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellter Wohnraum).
• Krankenversicherungspolice.
• Bestätigung des Arbeitgebers über die fortgesetzte Beschäftigung.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2-6 Monate, je nach Woiwodschaftsamt.
✔️ Legaler Aufenthalt während der Bearbeitung: Wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf seines Visums einen Antrag stellt, kann er legal in Polen bleiben und weiterarbeiten, bis eine Entscheidung getroffen wird.
5️⃣ Erhalten Sie die temporäre Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu) 📬
Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält der Arbeitnehmer eine temporäre Aufenthaltserlaubnis, die es ihm ermöglicht, bis zu 3 Jahre legal in Polen zu bleiben und zu arbeiten.
✔️ Arbeitgeberspezifisch: Die Aufenthaltserlaubnis ist an den Arbeitgeber gebunden, das bedeutet, dass der Arbeitnehmer eine neue Genehmigung beantragen muss, wenn er den Job wechselt.
✔️ Schengen-Reisevorteile: Die Karte ermöglicht visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Wichtige Tipps für Sri Lanker, die in Polen arbeiten
✔️ Polnisch zu lernen ist vorteilhaft – Obwohl es nicht immer erforderlich ist, können grundlegende Polnischkenntnisse das tägliche Leben und die Arbeitserfahrungen erleichtern.
✔️ Bleiben Sie über Arbeits- und Visabestimmungen informiert – Einwanderungsgesetze können sich ändern, daher ist es wichtig, regelmäßig nach Aktualisierungen zu suchen.
✔️ Halten Sie alle Genehmigungen und Dokumente auf dem neuesten Stand – Arbeitsgenehmigungen, Aufenthaltstitel und Krankenversicherungen müssen aktuell sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
✔️ Erforschen Sie Karrieremöglichkeiten – Einige Branchen in Polen bieten Schulungsprogramme an, um ausländischen Arbeitskräften zu helfen, in ihrer Karriere voranzukommen.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.