Arbeitsplätze in Polen für Simbabwer
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
simbabwischer Bürger, die in Polen für eine kurze Zeit arbeiten möchten, müssen zuerst ein Typ D Nationalarbeitsvisum oder ein Typ C Schengen-Visum für Arbeitszwecke beantragen. Ohne ein gültiges Visum ist das Arbeiten in Polen nicht erlaubt, auch wenn sie bereits ein Jobangebot haben.
Polen hat Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung vereinfacht, um kurzfristige Beschäftigung zu erleichtern, insbesondere für saisonale und vorübergehende Jobs. Diese vereinfachten Regeln helfen Bürgern, die ein Visum benötigen, legal in Polen zu arbeiten und gleichzeitig die Karrieremöglichkeiten im Land zu erkunden.
Schritte für Simbabwer, um kurzfristig in Polen zu arbeiten
1️⃣ Finden Sie einen Job und erhalten Sie ein offizielles Jobangebot 🏢
Bevor simbabwischer Bürger ein Visum beantragen, müssen sie ein formelles Jobangebot von einem polnischen Arbeitgeber erhalten, der bereit ist, sie legal einzustellen.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Arbeitsvertrag (umowa o pracę oder umowa zlecenie) anbieten.
✔️ Der Job muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des Mindestlohns und der richtigen Arbeitsbedingungen.
✔️ Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder einer Arbeitgebererklärung, bevor der Arbeiter ein Visum beantragt.
2️⃣ Der Arbeitgeber reicht eine Arbeitserlaubnis oder eine Arbeitgebererklärung ein 📄
Um einen nicht-europäischen ausländischen Arbeiter einzustellen, muss der polnische Arbeitgeber eines der folgenden Dokumente beantragen:
✔️ Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę – Typ A, B oder C) – Erforderlich für die offizielle Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern.
✔️ Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) – Ein vereinfachtes Verfahren, das Arbeiten für bis zu 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ermöglicht, hauptsächlich für bestimmte Nationalitäten.
✔️ Saisonarbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę sezonową) – Ermöglicht die Beschäftigung in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Gastronomie für bis zu 9 Monate pro Jahr.
🔹 Bearbeitungszeiten:
• Arbeitgebererklärung: 7–10 Tage
• Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C): 1–2 Monate
• Saisonarbeitserlaubnis: 2–3 Wochen.
🔹 Der Arbeitgeber muss einreichen:
• Passdaten des Arbeitnehmers.
• Jobposition, Gehalt und Dauer.
• Geschäftsregistrierungsinformationen des Arbeitgebers.
• Bestätigung, dass der Arbeiter legal in Polen beschäftigt wird.
3️⃣ Beantragen Sie ein polnisches Arbeitsvisum für simbabwischer Bürger (Typ D oder Typ C) 🛂
Sobald der Arbeitgeber die erforderliche Arbeitserlaubnis sichert, muss der Arbeiter ein Arbeitsvisum bei der polnischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
✔️ Typ D Nationalarbeitsvisum – Für Arbeitsverhältnisse, die länger als 90 Tage dauern, gültig bis zu 1 Jahr.
✔️ Typ C Schengen-Arbeitsvisum – Ermöglicht die Beschäftigung für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
🔹 Erforderliche Dokumente für ein polnisches Arbeitsvisum:
• Ausgefülltes Visumantragsformular.
• Gültiger Reisepass (muss mindestens 2 leere Seiten haben).
• Offizielles Jobangebot oder Arbeitserlaubnis.
• Arbeitgebererklärung zur Beschäftigung, falls zutreffend.
• Nachweis über eine Unterkunft in Polen.
• Krankenversicherung, die den Aufenthalt abdeckt.
• Finanznachweis (z.B. Kontoauszüge oder Gehaltsbestätigung).
• Aktuelle biometrische Fotos.
✔️ Bearbeitungszeit: 15–30 Tage, abhängig von der Arbeitsbelastung der Botschaft.
✔️ Visumgültigkeit: Entspricht dem Arbeitsvertrag, beträgt jedoch normalerweise zwischen 3 und 12 Monaten.
4️⃣ Nach Polen einreisen und mit der Arbeit beginnen ✈️
Nachdem das Visum erteilt wurde, kann der Arbeiter nach Polen reisen und mit der Arbeit unter den vereinbarten Bedingungen beginnen.
✔️ Der Arbeitgeber muss das Startdatum des Arbeitnehmers bei den polnischen Behörden offiziell registrieren.
✔️ Der Arbeiter muss die polnischen Arbeitsgesetze befolgen, einschließlich Arbeitszeiten, Gehaltszahlungen und Aufgaben.
✔️ Die Registrierung der Krankenversicherung (ZUS) ist erforderlich für Sozialversicherungs- und medizinische Leistungen.
🔹 Wichtige Vorschriften:
• Arbeiter dürfen ihre Visa ohne Verlängerung nicht überschreiten.
• Ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine neue Arbeitserlaubnis und einen neuen Visumantrag.
• Nach Ablauf des Visums müssen Arbeiter Polen verlassen, es sei denn, sie beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung.
📌 Warum kurzfristige Arbeit in Polen eine großartige Gelegenheit für Simbabwer ist
✅ Legale Beschäftigung – Arbeiter profitieren von sozialer Absicherung gemäß polnischen Arbeitsgesetzen.
✅ Erfahrung auf dem polnischen Arbeitsmarkt – Eine Chance, Fähigkeiten zu entwickeln und internationale Berufserfahrung zu sammeln.
✅ Möglichkeit für langfristige Beschäftigung – Wenn der Arbeitgeber den Vertrag verlängert, können Arbeiter zu längerfristigen Arbeitserlaubnissen oder Aufenthaltsgenehmigungen übergehen.
✅ Schengen-Reisevorteile – Inhaber eines Arbeitsvisums können innerhalb des Schengen-Raums bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen reisen.
simbabwischer Bürger, die langfristig in Polen arbeiten möchten, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es ihnen, bis zu 3 Jahre legal in Polen zu leben und zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung, wenn sie weiterhin beschäftigt sind. Im Vergleich zu kurzfristigen Arbeitserlaubnissen bietet diese Option mehr Stabilität und eröffnet Wege für berufliches Wachstum und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Wie Bürger aus Simbabwe langfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Finde einen langfristigen Job in Polen 🏢
Der erste Schritt ist, ein Vollzeitjobangebot von einem polnischen Arbeitgeber zu sichern, der befugt ist, ausländische Arbeitnehmer einzustellen. Der Arbeitsvertrag muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen:
✔️ Das angebotene Gehalt muss das polnische Mindestgehalt erreichen oder übersteigen.
✔️ Die Beschäftigung muss legal, registriert und mit den polnischen Arbeitsvorschriften konform sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss offiziell registriert und berechtigt sein, ausländische Arbeitnehmer einzustellen.
2️⃣ Der Arbeitgeber stellt einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na Pracę) 📄
Nachdem ein Jobangebot gesichert ist, muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C, D oder E, je nach Art des Jobs) beim Voivodeship Office (Urząd Wojewódzki) beantragen.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 4-8 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Amts.
✔️ Jobspezifisch: Die Erlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Position gebunden – ein Jobwechsel erfordert eine neue Erlaubnis.
✔️ Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein polnischer oder EU-Bürger die Position besetzen kann.
3️⃣ Beantragen Sie ein nationales Arbeitsvisum (Typ D) 🛂
Nachdem die Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, muss der Arbeitnehmer bei einem polnischen Konsulat in seinem Heimatland ein nationales Arbeitsvisum vom Typ D beantragen. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Polen zu Arbeitszwecken.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Visumantrag:
• Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig).
• Arbeitserlaubnis, ausgestellt von den polnischen Behörden.
• Unterschriebener Arbeitsvertrag.
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft usw.).
• Finanznachweis (Nachweis über ausreichende Mittel).
• Krankenversicherung.
✔️ Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen, je nach Konsulat.
✔️ Nachdem das Visum genehmigt wurde, kann der Arbeitnehmer nach Polen einreisen und seine Arbeit legal aufnehmen.
4️⃣ Beantragen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu) 🏠
Da ein Visum vom Typ D in der Regel nur 1 Jahr gültig ist, müssen Arbeitnehmer, die länger bleiben möchten, vor Ablauf ihres Visums eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Dies geschieht beim Voivodeship Office in der Region des Arbeitsplatzes.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Langfristiger Arbeitsvertrag.
• Nachweis eines stabilen Einkommens (Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn).
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft).
• Krankenversicherung.
✔️ Bestätigung des Arbeitgebers über die fortgesetzte Beschäftigung.
✔️ Bearbeitungszeit: 2-6 Monate, je nach Region.
✔️ Legale Aufenthaltsdauer während der Bearbeitung: Wenn der Antrag vor Ablauf des Visums eingereicht wird, kann der Arbeitnehmer legal in Polen bleiben und arbeiten, bis eine Entscheidung getroffen wird, auch wenn das Visum abgelaufen ist.
5️⃣ Erhalten Sie die Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) 📬
Nach der Genehmigung erhält der Arbeitnehmer eine Aufenthaltskarte, die ihm für bis zu 3 Jahre das legale Leben und Arbeiten in Polen ermöglicht.
✔️ Arbeitgeberbezogen: Die Karte ist nur für die Beschäftigung beim sponsorenden Unternehmen gültig. Wenn der Arbeitnehmer den Job wechselt, muss er eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
✔️ Schengen-Reisen: Die Karta Pobytu ermöglicht visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Zusätzliche Tipps für Simbabwer, die in Polen arbeiten
✔️ Lernen Sie Polnisch – Grundkenntnisse in der Sprache sind hilfreich für den Alltag und die Jobsuche, auch wenn sie nicht immer erforderlich sind.
✔️ Bleiben Sie über Einwanderungsgesetze auf dem Laufenden – Arbeitserlaubnis- und Visabestimmungen können sich ändern, daher ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
✔️ Halten Sie alle Dokumente aktuell – Achten Sie darauf, Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Krankenversicherungen rechtzeitig zu erneuern.
✔️ Steigern Sie Ihre Karrierechancen – Viele Branchen bieten kostenlose Schulungsprogramme für ausländische Arbeitnehmer an, um langfristige Karrierechancen zu verbessern.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.