Visa
Visafrei bis zu 90 TageSprache
Portugiesisch, Miranda (regional)Autoverkehr
RechtsverkehrTelefoncode
+351Währung
EuroCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenTemporäres Aufenthaltsvisum zur Behandlung
Notwendige Dokumente für die Erlangung eines medizinischen Schengen-Visums für Portugal.
Bei der Beantragung eines Visums für den Erhalt medizinischer Hilfe in Portugal müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente eingereicht werden:
• Lokales medizinisches Gutachten. Ausgestellt von einem Arzt/einer Klinik/einem Krankenhaus in Ihrem Land, der bestätigt, dass Sie eine Behandlung in Portugal benötigen.
• Ein ärztliches Attest eines Krankenhauses oder Arztes in Portugal, das das Datum Ihres Termins und Ihren Gesundheitszustand bestätigt. Er muss auch bestätigen, dass das Krankenhaus die spezifische Behandlung durchführen kann und Sie entsprechend aufgenommen werden.
• Bestätigung der finanziellen Vereinbarung.
• Offizielle Behandlungs-/Terminbestätigung der aufnehmenden medizinischen Einrichtung (Krankenhaus/Klinik).
Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts sind bei jeder Direktion oder Regionalvertretung der SEF unter Verwendung eines vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Standardformulars oder online mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, nämlich:
Der Antrag wird persönlich (auf einem Standardformular) eingereicht und vom Antragsteller unterzeichnet (wenn der Antragsteller minderjährig oder behindert ist, wird das Formular von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet).
Die letzten beiden identischen Fotos sind zur einfachen Identifizierung farbig mit weißem Hintergrund.
Reisepass oder anderes gültiges Reisedokument.
Wenn der Antragsteller minderjährig oder eine Person mit körperlichen Behinderungen ist, muss der Antrag eingereicht und von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
Nachweis ausreichender Existenzmittel.
Nachweis, dass der Antragsteller über eine angemessene Wohnung verfügt.
Strafregisterauskunft, wenn der Aufenthalt voraussichtlich länger als 90 Tage dauert (ausgenommen Personen unter 16 Jahren).
Ein von einer offiziellen Gesundheitseinrichtung ausgestelltes Dokument, das bescheinigt, dass der Antragsteller weiterhin medizinisch versorgt wird und einen Platz für eine stationäre oder ambulante Behandlung hat.
Online eingereichte Anträge befreien den Antragsteller nicht von der Erfassung biometrischer Daten und dem Anbringen der SEF-Plakette durch Registrierung bei einem der Servicebüros.
Die Gültigkeitsdauer eines Visums für einen vorübergehenden Aufenthalt, einschließlich der entsprechenden Verlängerung des Aufenthalts, darf ein Jahr nicht überschreiten.
Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden nicht angenommen, wenn sie später als 30 Tage nach Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer gestellt werden.
Es gelten folgende Ordnungswidrigkeiten: § 192 Ausländergesetz (illegaler Aufenthalt); Artikel 197 des Ausländergesetzes (Erklärung zum Einreiseverbot); Artikel 198 des Ausländergesetzes (Unerlaubte Berufstätigkeit); Artikel 199 des Ausländergesetzes (ohne Reisedokument).
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