In San Marino gibt es nur eine begrenzte Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften, da die meisten freien Stellen von Einheimischen besetzt werden. In einigen Sektoren kann es jedoch Möglichkeiten für Ausländer mit den erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen geben. Hier sind einige der Berufe, die in San Marino gefragt sind:
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Aufgrund des touristischen Potenzials werden in San Marino Fachkräfte im Hotel- und Gaststättengewerbe gesucht, darunter Köche, Kellner, Barkeeper und Hotelmanager.
- Finanzsektor: Aufgrund der Entwicklung des Finanzsektors in San Marino werden möglicherweise Fachkräfte in den Bereichen Finanzen, Bankwesen, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Finanzberatung gesucht.
- Informationstechnologie: Das Wachstum der digitalen Technologie schafft eine Nachfrage nach Fachkräften in den Bereichen Informationstechnologie, Programmierung, Webentwicklung und Cybersicherheit.
- Marketing und Werbung: Unternehmen, die in San Marino tätig sind, benötigen möglicherweise Fachleute in den Bereichen Marketing, Werbung, PR und digitales Marketing.
- Gesundheitswesen: In den Sanatorien und Kliniken von San Marino können sich Möglichkeiten für Ärzte, Krankenschwestern und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen ergeben.
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Aufgrund des begrenzten Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte in San Marino gibt es im Vergleich zu anderen Ländern weniger spezialisierte Jobportale für Ausländer. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die Sie für die Stellensuche und für Informationen über freie Stellen nutzen können:
- LinkedIn: LinkedIn ist ein beliebtes berufliches Netzwerk, in dem Sie ein Profil erstellen, Jobs finden, berufliche Kontakte knüpfen und Stellenausschreibungen in San Marino verfolgen können.
- Stellenangebote in San Marino: Diese Website ist auf Informationen über Jobs in San Marino spezialisiert. Sie können nach Branchen suchen oder mit Hilfe von Filtern Ihre Suche verfeinern.
- Facebook-Gruppen und -Seiten: Die Nutzung von Facebook kann bei der Suche nach Jobs in San Marino nützlich sein. Suchen Sie nach Gruppen und Seiten, die sich mit Beschäftigungs- oder Stellenangeboten in San Marino befassen und in denen Unternehmen oder Personalagenturen freie Stellen veröffentlichen können.
- Nehmen Sie Kontakt zu lokalen Personalvermittlungsagenturen auf: Wenden Sie sich an örtliche Arbeitsvermittlungsagenturen, die sich auf die Arbeitsvermittlung in San Marino spezialisiert haben. Sie können Ihnen Informationen über aktuelle Stellenangebote geben und Sie bei Ihrer Stellensuche unterstützen.
Langfristiges Visum für San Marino
Ausländische Staatsangehörige, die sich in San Marino niederlassen möchten, müssen die erforderlichen Dokumente beantragen, um ihren Aufenthalt im Land zu legalisieren.
San Marino stellt keine Einreisevisa (für Nicht-Schengen-Staatsangehörige) aus, stellt aber zwei Arten von Dokumenten zur Verfügung, die für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen erforderlich sind: eine Aufenthaltserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung.
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Aufenthaltserlaubnis in San Marino
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen langfristigen Aufenthalt im Land erteilt. Es gibt folgende Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, die beantragt werden können
1. Registrierte Aufenthaltserlaubnis:
Für ausländische Staatsangehörige, die ihre Familie mit einem san-marinesischen Staatsbürger zusammenführen, ein Unternehmen in San Marino gründen oder Führungspositionen in san-marinesischen Einrichtungen und Unternehmen übernehmen möchten.
2. Aufenthaltserlaubnis nach Belieben:
Für ausländische Staatsangehörige, die sich in San Marino niederlassen möchten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Eigentum oder Finanzanlagen tätigen und unterhalten. Ausländische Antragsteller müssen eine Krankenversicherung abschließen und dürfen nicht im öffentlichen Sektor arbeiten oder öffentliche Leistungen beziehen. Nach 10 Jahren wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit allen damit verbundenen Rechten umgewandelt.
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Aufenthaltserlaubnis in San Marino für Führungskräfte in den Bereichen Gesundheitswesen, Banken, Versicherungen und öffentliche Sicherheit
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung der Staatsbürgerschaft
- Bescheinigung über den Wohnsitz
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung über das Nichtvorliegen strafrechtlicher Verurteilungen und Anklagen, ausgestellt vom Gericht von San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Bescheinigung über die Beschäftigung und die entsprechenden Qualifikationen - mit Angabe der Zeit, in der der Bewerber in San Marino in medizinischen Einrichtungen, im Bank- und Versicherungswesen, im Finanzwesen oder im Bereich der öffentlichen Sicherheit tätig war
- Die letzte Einkommenssteuererklärung des Antragstellers und alle anderen Unterlagen, die die Fähigkeit des Antragstellers, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, belegen können
- Gültigkeit des Unternehmens
- Eine Bescheinigung des Unternehmens, in der die Gründe für den Antrag dargelegt werden
- Eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Beschäftigten des Unternehmens
- Bescheinigung des Finanzamts über Steuerrückstände
Die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis in San Marino
Die Erstgebühr beträgt 50 Euro bei der Antragstellung. Wenn die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung positiv ausfällt, ist eine weitere Gebühr in Höhe von 30 Euro bzw. 50 Euro zu entrichten.
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Geschäftsführer oder leitende Angestellte von Unternehmen nach san-marinesischem Recht
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung der Staatsbürgerschaft
- Bescheinigung über den Wohnsitz
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen und Anklagen vorliegen, ausgestellt vom Gericht von San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Bescheinigung über die Beschäftigung und die entsprechenden beruflichen Qualifikationen - mit Angabe des Zeitpunkts der Beschäftigung - durch Unternehmen nach dem Recht von San Marino
- Rechtsfähigkeit des Unternehmens
- eine Bescheinigung des Unternehmens über die Gründe für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
- Eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Beschäftigten des Unternehmens
- Bescheinigung über die Steuerrückstände, ausgestellt vom Finanzamt.
Die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung in San Marino
Bei der Antragstellung wird eine Gebühr von 50 EUR erhoben. Wenn die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis positiv ausfällt, ist eine weitere Gebühr von 30 EUR bzw. 50 EUR zu entrichten.
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Unternehmer, die im Hoheitsgebiet der SM, auch über Tochtergesellschaften, Kapital in Geschäftstätigkeiten mit Beschäftigungsgarantie und Investitionen in Immobilien investieren oder bereits investiert haben, die mit diesen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen/stehen
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsurkunde
- Bescheinigung des Wohnsitzes
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen und Anklagen vorliegen, ausgestellt vom Gericht von San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Bescheinigung des Arbeitsamtes für Angestellte des Unternehmens
- Gültigkeit des Unternehmens
- Bescheinigung des Finanzamts, dass keine Steuerrückstände bestehen
- Ein Auszug aus dem Aktionärsregister, aus dem die genaue Zusammensetzung des Unternehmens hervorgeht
- Ein Geschäftsplan für mindestens fünf Jahre sowie ein Beschäftigungsprojekt und ein Immobilieninvestitionsprojekt und/oder eine Bescheinigung über eine Investition in dem Gebiet
Die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung in San Marino
Die anfängliche Gebühr beträgt 50 Euro zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei positiver Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Aufenthaltstitels ist eine weitere Gebühr in Höhe von 30 Euro bzw. 50 Euro zu entrichten.
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Gründung eines Unternehmens mit Beschäftigungsgarantie und Investitionen in Immobilien, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen bzw. für diese erforderlich sind
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsurkunde
- Bescheinigung des Wohnsitzes
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen und Anklagen vorliegen, ausgestellt vom Gericht in San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Ein Geschäftsplan für mindestens fünf Jahre sowie ein Beschäftigungsprojekt und/oder eine Bescheinigung über Investitionen in San Marino
- Unterlagen über die wirtschaftliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Situation des Unternehmens im Herkunftsland.
Die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung in San Marino
Die anfänglichen Kosten belaufen sich auf 50 Euro zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei positiver Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ist eine Gebühr von 30 Euro bzw. 50 Euro zu entrichten.
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Strategische Projekte/Programme von Interesse für San Marino
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bescheinigung des Wohnsitzes
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen und Anklagen vorliegen, ausgestellt vom Gericht von San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Ein Bericht über das wirtschaftliche und finanzielle Programm des Projekts und dessen anfängliche und aktuelle Höhe, mit einer Begründung, die sich auf die Möglichkeit bezieht, als besonders interessant und strategisch für die Republik in Bezug auf Innovation, Sichtbarkeit, Prestige und Entwicklung bewertet zu werden, und die eine finanzielle Grundlage hat.
Die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung in San Marino
Die anfängliche Gebühr beträgt 50 Euro zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis positiv ausfällt, ist eine weitere Gebühr von 30 Euro bzw. 50 Euro zu entrichten.
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Ausländer mit international anerkannten Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kultur und Kunst
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines gültigen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung des Familienstandes
- Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen und Anklagen vorliegen, ausgestellt vom Gericht von San Marino und den zuständigen Behörden des Herkunftslandes
- Lebenslauf und eine Erklärung des Antragstellers über die Gründe für seinen Antrag
- Bericht des zuständigen staatlichen Referenzdienstes.
Die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis in San Marino
Die Erstgebühr beträgt 50 Euro bei der Antragstellung. Bei einer positiven Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Aufenthaltstitels beträgt die Gebühr 30 Euro bzw. 50 Euro.
Das Arbeitsrecht in San Marino regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Zu den wichtigsten Aspekten des Arbeitsrechts gehören Arbeitsverträge, Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie andere gesetzliche Bestimmungen.
Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts in San Marino:
- Arbeitsverträge: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten und andere Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind.
- Mindestlohn: Der derzeitige Mindestlohn in San Marino beträgt 1,582.57€ pro Monat im Jahr 2024.
- Arbeitszeiten: In San Marino sind die Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten zwischen den Schichten gesetzlich festgelegt. Im Allgemeinen ist die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
- Urlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Dauer und die Bedingungen des Urlaubs können je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren variieren.
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören die Verwendung der erforderlichen Schutzausrüstung, Schulungen zum Arbeitsschutz und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- Soziale Sicherheit: San Marino verfügt über ein Sozialversicherungssystem, das eine Krankenversicherung, eine Invaliditätsversicherung und andere Arten des Sozialschutzes umfasst.
- Besondere Kategorien von Arbeitnehmern: Die Gesetzgebung berücksichtigt auch die besonderen Rechte und den Schutz bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern, wie Frauen, Jugendliche, Behinderte usw.
- Gewerkschaften: Die Gewerkschaften sind wichtige Akteure in den Arbeitsbeziehungen und haben das Recht, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.
Die wichtigsten Wirtschaftssektoren in San Marino sind:
- Industrie;
- Finanzwesen;
- Handel (Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel);
- Versicherung;
- Tourismus;
- Landwirtschaft;
- Kunsthandwerk;
- Elektronischer Handel.
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Die wichtigsten Arten von ausländischen Unternehmen in San Marino sind:
- Aktiengesellschaften (SP, S.P.A.);
- Internationale Handelsgesellschaft.
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Gründung einer Aktiengesellschaft in San Marino
- Das Mindestaktienkapital beträgt 25500 EUR (SP);
- Mindestaktienkapital - 77000 (S.P.A.)
- Die Hälfte des Aktienkapitals wird innerhalb von 60 Tagen nach der Eintragung eingezahlt, die andere Hälfte innerhalb von 36 Monaten.
- Wenn eine Aktiengesellschaft nur einen Gesellschafter (Aktionär) hat, muss das Aktienkapital vollständig (innerhalb von 60 Tagen) eingezahlt werden.
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Eintragung einer internationalen Handelsgesellschaft in San Marino
- Das Gesellschaftskapital beträgt 2.550.000 EUR und muss innerhalb von 60 Tagen nach der Gründung auf ein geeignetes Handelskonto eingezahlt werden;
- Die Mindestanzahl der Aktionäre der Gesellschaft ist einer;
- Die Mindestanzahl von Geschäftsführern ist einer;
- Der Dienst eines Nominees ist verfügbar.
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Die Einkommenssteuer beträgt 17%.
Offshore-Gesellschaften in San Marino sind von der Steuer befreit.
Die Regierung des Landes fördert junge, vielversprechende Unternehmer. Mit anderen Worten: Wenn San Marino an Ihnen interessiert ist, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Gründung eines Unternehmens in San Marino erhalten.
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Geschäftsvisum in San Marino
Wenn Ihre Reise nach San Marino zu einem der folgenden Zwecke erfolgt, können Sie ein Geschäftsvisum beantragen:
1. Mitglieder von offiziellen Delegationen.
2. Angestellte auf Geschäftsreise.
3. Selbstständig Erwerbstätige.
4. Kraftfahrer (internationaler Güter- und Personenverkehr).
5. Angehörige des Zug-, Kühlwagen- und Lokomotivpersonals.
6. Journalisten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Geschäftsvisums in San Marino
1. Antragsformular.
2. Foto.
3. Reisedokument (internationaler Reisepass).
4. Alter/abgelaufener oder anderer gültiger Reisepass.
5. Eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Aufenthaltsgenehmigung/Ihres Visums (falls Ihr Wohnsitzland und Ihre Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind).
6. Eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro.
7. Bescheinigung des Wohnsitzes.
8. Bestätigung der Reiseroute.
Wenn nicht, eine schriftliche Beschreibung der geplanten Reise.
9. Bescheinigung über die Beschäftigung.
10. Nachweis der finanziellen Mittel.
11. Für Selbstständige:
- Ein schriftliches Ersuchen eines gastgebenden Unternehmens oder einer gastgebenden Organisation, eines Büros oder einer Zweigstelle, einer staatlichen oder lokalen Behörde Ihres Landes und Mitgliedstaates oder eines Organisationskomitees von Messen, Konferenzen und Symposien zur Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit Handel, Industrie oder Arbeit;
- Wenn ein solcher schriftlicher Antrag nicht erhältlich ist, ein anderer Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z. B. Informationen über die Teilnahme an einer Konferenz, eine Eintrittskarte für eine Messe, Geschäftskorrespondenz, ein Geschäftsreiseprogramm).
- Nachweis der Geschäftstätigkeit (z. B. Handelsregisterauszug oder Bescheinigung für ein Einzelunternehmen) oder Kontoauszug(e) für mindestens die letzten drei Monate.
12. Für Fahrer (internationaler Güter- und Personenverkehr):
Ein schriftliches Ersuchen des nationalen Verkehrsunternehmensverbands Ihres Landes oder des nationalen Verkehrsunternehmensverbands eines Mitgliedstaats mit Angabe von Zweck, Dauer und Häufigkeit der Fahrten.
13. Für Angehörige des Zug-, Kühlwagen- und Lokomotivpersonals:
Ein schriftliches Ersuchen der zuständigen Eisenbahngesellschaft Ihres Landes oder der zuständigen Eisenbahngesellschaft eines Mitgliedstaates mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten.
14. Für Journalisten:
- Eine von einem Berufsverband ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person ein qualifizierter Journalist ist.
- Ein Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass der Zweck der Reise in der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit besteht.
15. Für freiberufliche Journalisten:
- Nachweis der journalistischen Tätigkeit (z. B. Presseausweis oder Arbeitsvertrag).
- Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit/finanzieller Mittel (z. B. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über ein Einzelunternehmen, Kontoauszug(e) für mindestens drei vorangegangene Monate).
*Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft angefordert werden.
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Bearbeitungszeit für Geschäftsvisa in San Marino
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum in San Marino beträgt 10-15 Kalendertage. Sie hängt von dem Land ab, in dem der Antrag gestellt wird.
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Antragsgebühr für ein Geschäftsvisum in San Marino
Diese Gebühr ist unabhängig vom Ergebnis des Visumantrags nicht erstattungsfähig.
Die Kosten für ein Schengen-Visum für Ausländer belaufen sich auf 80 Euro für Personen über 12 Jahren, 40 Euro für Kinder von 6-12 Jahren und kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.
Wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören, sind Sie in den meisten Fällen von der Visumgebühr befreit, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen:
- Enge Verwandte von Personen, die sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufhalten (zu den engen Verwandten zählen Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), Eltern (oder Erziehungsberechtigte), Großeltern, Enkelkinder).
- Rentner.
- Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen und Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen auf offizielle Einladung teilnehmen.
- Schüler, Studenten, Postgraduierte und Lehrkräfte, die zu wissenschaftlichen und pädagogischen Zwecken im Rahmen eines offiziellen Bildungsprogramms mitreisen.
- Menschen mit Behinderungen und Begleitpersonen, falls erforderlich.
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und Begleitpersonen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begleiten.
- Offizielle Besuche von Journalisten und technischem Personal.
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Wo kann man ein Geschäftsvisum für San Marino beantragen?
Sie müssen das Visum bei der Botschaft, dem Konsulat oder der Visumantragsstelle von San Marino beantragen. Dies hängt davon ab, welche Stellen in Ihrem Wohnsitzland Visumanträge entgegennehmen. Wenn diese in Ihrem Land nicht verfügbar sind, müssen Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat Ihres Wohnorts wenden.
1. Sprache: Die offizielle Sprache in San Marino ist Italienisch. Je nach Branche und Unternehmen können Italienischkenntnisse für die Kommunikation am Arbeitsplatz wichtig sein. Auch Englisch ist in der Geschäftswelt weit verbreitet, vor allem in internationalen Unternehmen.
2. Kulturelle Nuancen: Kollektivismus und gemeinsame Werte sind wichtige Aspekte der Arbeitskultur in San Marino. Der Umgang mit Kollegen und der Aufbau guter Beziehungen ist wichtig, und es lohnt sich, auf die Unterstützung und Zusammenarbeit im Team zu achten.
3. Hier finden Sie einige gute Websites, um Ihre Stellensuche in San Marino zu beginnen:
- Ufficio del Lavoro (Stellenangebote): Dies ist die offizielle Website der Regierung für Arbeitsvermittlung; der Link führt Sie direkt zu den verfügbaren Stellenangeboten.
- San Marino Annunci: Die Website von San Marino mit Anzeigen und Bekanntmachungen. Es gibt einen Abschnitt mit freien Stellen.
- Indeed: Dies ist eine italienische Website, auf der aber auch mehrere Stellenangebote in San Marino zu finden sind. Sie können die Suche nach San Marino filtern.
- Eine weitere Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen können, wenn Sie englische Muttersprachler sind (oder sehr gut darin sind), ist die Teilnahme an einem TEFL-Programm (Teach English as a Foreign Language). TEFL-Jobs gibt es in fast allen Ländern der Welt. Dies ist eine großartige Möglichkeit, in einem neuen Land Fuß zu fassen, auch wenn Sie die offizielle Sprache nicht sprechen.