Benötigen Österreicher ein Visum für Südkorea?
Nein, Bürger von Österreicher benötigen kein Visum für die Einreise nach Südkorea. Die visumfreie Regelung erlaubt Kurzaufenthalte von bis zu 30, 90 oder 180 Tagen, abhängig von der Staatsangehörigkeit.
Wie lange dürfen Österreicher in Südkorea bleiben?
• Besucher aus folgenden Ländern dürfen bis zu 30 Tage visumfrei bleiben: Bahrain, Brunei, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Nauru, Oman, Palau, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vatikan.
• Eine visumfreie 90-tägige Aufenthaltsdauer wird Reisenden aus diesen Ländern gewährt: Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Mexiko, Norwegen, Niederlande, Neuseeland, Polen, Portugal, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.
• Kanadische Staatsbürger dürfen im Rahmen des visumfreien Programms bis zu 180 Tage bleiben.
Welche Dokumente benötigen Bürger aus Österreich für eine Reise nach Südkorea?
Für die Einreise nach Südkorea müssen Reisende folgende Dokumente vorlegen:
• Einen gültigen Reisepass: Dieser muss mindestens sechs Monate nach der Einreise gültig sein.
• Rück- oder Weiterreiseticket: Ein Nachweis über die Weiterreise oder ein Rückflugticket ist notwendig, um die Einreisebestimmungen zu erfüllen.
• Unterkunftsinformationen: Bestätigte Hotelbuchungen oder die Adresse eines Gastgebers können erforderlich sein.
• Empfohlene Reiseversicherung: Obwohl nicht verpflichtend, wird eine Krankenversicherung empfohlen, die medizinische Notfälle während der Reise abdeckt.
Benötigen Österreicher eine Krankenversicherung für Südkorea?
Es wird dringend empfohlen, dass Österreicher vor ihrer Reise nach Südkorea eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese sollte unerwartete medizinische Kosten, einschließlich Krankenhausaufenthalten und Notfallversorgung, abdecken. Die medizinische Versorgung in Südkorea ist hervorragend, aber ohne Versicherung teuer.
Was sollten Bürger aus Österreich in Südkorea erkunden?
Südkorea bietet eine spannende Mischung aus Geschichte, Moderne und beeindruckenden Landschaften. Hier einige Highlights für Besucher aus Österreich:
1. Seoul:
• Gyeongbokgung-Palast: Ein großartiger historischer Ort mit kulturellen Aufführungen und nahegelegenen Attraktionen wie dem Bukchon Hanok Village.
• Myeongdong: Perfekt für Street Food und Shopping.
• Namsan Seoul Tower: Ein ikonischer Aussichtspunkt mit atemberaubendem Ausblick, besonders bei Sonnenuntergang.
2. Busan:
• Haeundae Beach: Ein beliebter Strand mit entspannter Atmosphäre.
• Gamcheon Culture Village: Ein farbenfrohes Viertel mit künstlerischen Installationen.
3. Jeju-Insel: Bekannt für ihre natürliche Schönheit, ideal für Wanderungen und Strandliebhaber, mit Highlights wie dem Hallasan und Vulkankratern.
4. Gyeongju: Auch als „Museum ohne Wände“ bekannt, mit historischen Sehenswürdigkeiten wie dem Bulguksa-Tempel und der Seokguram-Grotte.
Südkorea verspricht unvergessliche Erlebnisse für alle Reisenden, auch für Besucher aus Österreich.
1. Bei der Einreise nach Korea
In Korea gibt es ein System von "roten" und "grünen Korridoren". Der "grüne Korridor" ist für Personen eingerichtet, die Waren bewegen, die von Zöllen und Steuern befreit sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die von Ihnen eingeführten Waren anmelden müssen, sollten Sie den "roten Korridor" wählen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die anzumeldenden Waren sollten so verpackt sein, dass sie bei Bedarf einem Zollbeamten leicht vorgelegt werden können.
Wichtig! Es wird strengstens davon abgeraten, das Gepäck von Fremden zu transportieren. Wenn sich herausstellt, dass es sich um verbotene oder mit Einfuhrbeschränkungen belegte Waren handelt, ist die Person, die sie direkt befördert, für den Verstoß verantwortlich.
Es ist verboten, den Zollbehörden ungenaue oder unvollständige Informationen zu geben. Für solche Handlungen sind verschiedene Strafmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme der Waren vorgesehen.
Zollfreie Einfuhr
Waren, deren Wert 400 $ nicht übersteigt, werden zoll- und steuerfrei nach Korea eingeführt. Falls der Wert der eingeführten Waren die angegebene Grenze übersteigt, werden Zollzahlungen nur für den Überschuss erhoben.
Außer den oben genannten Waren, gilt auch die zollfreie Einfuhr für:
- 1 Liter alkoholischer Getränke (im Wert von weniger als 400 $);
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Tobbacco.
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, einschließlich einer Armbanduhr) können zollfrei eingeführt werden, sofern:
- die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- die Waren nicht von anderen Personen verwendet werden, nicht als Geschenk, zum Verkauf oder zum Tausch gegen andere Waren bestimmt sind.
Mitglieder derselben Familie dürfen die Kontingente, die jeder Person zustehen, zusammenrechnen.
Gegenstände, die als Geschenk beabsichtigt sind, sind in der Gesamtsumme von 400 Dollar für Zoll- und Steuerbefreiung enthalten.
Wenn eine Person Waren über die festgelegten Kontingente hinaus befördert, müssen die Waren angemeldet und Zollgebühren entrichtet werden, d. h. Zoll, Mehrwertsteuer und Sondersteuern. In diesem Fall wird ein vereinfachter Zollsatz in Höhe von 20 bis 55 % angewandt.
Die Zölle und Steuern werden als Prozentsatz des Vertragswerts der Waren berechnet (der Wert, zu dem die Waren gekauft wurden). Kann der Warenwert nicht bestimmt werden, so wird er nach dem Ermessen des Zollbeamten festgelegt. Zahlungen werden nur in koreanischen Won akzeptiert. Die Zollgebühren können nicht mit einer Kreditkarte oder auf andere Weise bezahlt werden.
Meldepflichtig sind:
- Waren, die die festgelegten Kontingente überschreiten;
- Waren, die zum Verkauf in Korea bestimmt sind;
- Fremdwährung und andere Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Dollar;
Für die Einfuhr beschränkte Waren:
- Kalt- und Feuerwaffen, Patronen für diese, Sprengstoffe;
- narkotische und psychotrope Stoffe sowie alle Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Waren aus tierischen Materialien, die einen besonderen Schutz unterliegen und deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist;
- Waren, deren Einfuhr durch den Quarantänedienst beschränkt ist (Lebensmittel, Tiere und Pflanzenmaterial);
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Wohlergehens des Staates sowie zum Schutz der nationalen Fauna und Flora können Beschränkungen für Waren eingeführt werden. Für die Einfuhr solcher Waren in das Land ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Waren, die zur Einfuhr verboten sind:
- Bücher, Publikationen;
- Bilder, Filme und andere Materialien mit pornografischem Inhalt;
- jegliches Material, das als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die traditionellen Grundlagen angesehen werden kann;
- gefälschte Münzen, Banknoten und begebbare Dokumente.
Bei der Zollmeldung der Waren müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass;
- Flugticket;
- Zollanmeldung (falls nötig).
2. Bei der Einreise in Korea
Keine Zölle und Steuern sind auf Waren zu entrichten, deren Wert 400 $ nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat eine Person das Recht, zusätzlich die folgenden Waren ohne Zahlung von Zöllen im Rahmen der angegebenen Beschränkungen auszuführen:
- 1 Liter alkoholischer Getränke;
- 200 Zigaretten;
- 50 Ziagrren;
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 250 g Tabakwaren. Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken ist für Personen ab 20 Jahren, die von Zigaretten für Personen ab 19 Jahren erlaubt.
Der Betrag an ausländischer oder koreanischer Währung, der 10.000 $ übersteigt, muss angemeldet werden.
Bei der Überführung von in Korea gekauften Souvenirs sollten Sie beachten, dass für Materialien tierischen und pflanzlichen Ursprungs Beschränkungen und Verbote gelten können. Es wird empfohlen, solche Waren den Zollbeamten zur Kontrolle vorzulegen.
Wenn eine Person teure Gegenstände (Computer, Video- und Fotokameras) aus Korea mitnimmt, um sie weiter zu importieren, müssen diese Waren angemeldet werden. Einer der möglichen Eigentumsnachweise für die mitgebrachten Waren kann eine Quittung für die Waren sein.
Waren, die bei der Ausfuhr aus Korea der Anmeldepflicht unterliegen:
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate;
- koreanische und ausländische Währung im Wert von mehr als 10.000 $;
- Feuerwaffen und Patronen für diese Waffen;
- Gegenstände des kulturellen und historischen Erbes.
Die Ausfuhr der genannten Güter erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung.