Benötigen Deutscher Bürger ein Visum für Südkorea?
Nein, Deutscher Bürger können Südkorea ohne Visum besuchen. Die visumfreie Regelung erlaubt Kurzaufenthalte von 30, 90 oder 180 Tagen, abhängig von der Nationalität des Reisenden.
Visumfreie Aufenthaltsdauer für Deutsche in Südkorea
• Reisende aus folgenden Ländern dürfen sich bis zu 30 Tage visumfrei in Südkorea aufhalten: Bahrain, Brunei, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Nauru, Oman, Palau, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vatikanstadt.
• Eine visumfreie 90-tägige Aufenthaltsdauer gilt für Besucher aus diesen Ländern: Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Mexiko, Norwegen, Niederlande, Neuseeland, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
• Kanadische Staatsbürger können sich bis zu 180 Tage visumfrei in Südkorea aufhalten.
Welche Dokumente sollten Deutscher Bürger für eine Reise nach Südkorea vorbereiten?
Für eine Reise nach Südkorea müssen Deutscher Bürger Folgendes mitbringen:
• Gültiger Reisepass: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig sein.
• Nachweis über Rück- oder Weiterreise: Ein Rückflugticket oder ein Nachweis über die Weiterreise bestätigt die Einhaltung der Einreisebestimmungen.
• Unterkunftsreservierung oder Gastgeberdetails: Entweder eine bestätigte Hotelbuchung oder die Adresse eines Gastgebers muss vorgelegt werden.
• Empfohlene Krankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung ist optional, wird jedoch dringend empfohlen, um unerwartete medizinische Kosten während des Aufenthalts abzudecken.
Welche Orte in Südkorea sind für Reisende aus Deutschland ein Muss?
Südkorea bietet vielfältige Attraktionen von kulturellen Wahrzeichen bis hin zu natürlichen Wundern.
1. Seoul:
• Changdeokgung-Palast: Ein UNESCO-Weltkulturerbe, das traditionelle koreanische Architektur zeigt.
• Hongdae-Distrikt: Ein angesagtes Viertel, bekannt für Nachtleben, Straßenaufführungen und ausgefallene Cafés.
• Insadong: Ideal für den Kauf traditioneller koreanischer Kunsthandwerke und Souvenirs.
2. Busan:
• Jagalchi-Fischmarkt: Erkunden Sie Koreas größten Fischmarkt und kosten Sie frische lokale Gerichte.
• Taejongdae-Park: Eine malerische Küstengegend, perfekt für Spaziergänge und Fotografie.
3. Jeju-Insel: Berühmt für ihre malerischen Strände, Wasserfälle und Lavahöhlen, ist Jeju ein Top-Ziel für Entspannung und Abenteuer.
4. Andong: Heimat des historischen Hahoe-Folkloredorfs, wo Besucher erhaltene Traditionen und kulturelle Festivals erleben können.
Ist eine Krankenversicherung für Deutsche erforderlich, die nach Südkorea reisen?
Eine Krankenversicherung ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen, damit Deutsche eine Krankenversicherung vor der Einreise nach Südkorea abschließen. Dies bietet finanziellen Schutz bei unvorhergesehenen medizinischen Notfällen, von Krankenhausbesuchen bis hin zur Notfallversorgung.
Bedingungen für die Erteilung eines Transitvisums für Südkorea:
- Um über den internationalen Flughafen Incheon in ein Drittland zu fliegen - der Transit mit anderen Verkehrsmitteln als mit dem Flugzeug ist nicht erlaubt. Das Zielland der Weiterreise muss ein anderes sein als das Land, aus dem Sie eingereist sind.
- Der Abstand zwischen Ankunft und Abflug beträgt 72 Stunden - ein Transitvisum für die Republik Korea ist nur drei Tage gültig.
- Eine Tour für Transitreisende machen - Touristen, die in Südkorea unterwegs sind, dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Transitpassagiere werden von Assistenten begleitet. Die Mitarbeiter des Transit-Tourismusbüros helfen Ihnen bei der Zollkontrolle und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Ausflugsrouten an. Ein Transitvisum für Südkorea ist für Bürger erforderlich, die das Hoheitsgebiet des Landes mit dem Ziel der Weiterreise durch den Kontinent durchqueren.
Wenn Sie sich länger als drei Tage in Korea aufhalten und dann weiterreisen möchten, empfehlen wir Ihnen ein kurzfristiges Transitvisum für bis zu 15 Tage. Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen können Bürger erhalten, die Korea regelmäßig durchfliegen.
Ausländern, die ein gültiges Visum für die USA, Kanada, Japan, Neuseeland oder Australien besitzen, muss kein Transitvisum ausgestellt werden.
1. Bei der Einreise nach Korea
In Korea gibt es ein System von "roten" und "grünen Korridoren". Der "grüne Korridor" ist für Personen eingerichtet, die Waren bewegen, die von Zöllen und Steuern befreit sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die von Ihnen eingeführten Waren anmelden müssen, sollten Sie den "roten Korridor" wählen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die anzumeldenden Waren sollten so verpackt sein, dass sie bei Bedarf einem Zollbeamten leicht vorgelegt werden können.
Wichtig! Es wird strengstens davon abgeraten, das Gepäck von Fremden zu transportieren. Wenn sich herausstellt, dass es sich um verbotene oder mit Einfuhrbeschränkungen belegte Waren handelt, ist die Person, die sie direkt befördert, für den Verstoß verantwortlich.
Es ist verboten, den Zollbehörden ungenaue oder unvollständige Informationen zu geben. Für solche Handlungen sind verschiedene Strafmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme der Waren vorgesehen.
Zollfreie Einfuhr
Waren, deren Wert 400 $ nicht übersteigt, werden zoll- und steuerfrei nach Korea eingeführt. Falls der Wert der eingeführten Waren die angegebene Grenze übersteigt, werden Zollzahlungen nur für den Überschuss erhoben.
Außer den oben genannten Waren, gilt auch die zollfreie Einfuhr für:
- 1 Liter alkoholischer Getränke (im Wert von weniger als 400 $);
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Tobbacco.
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, einschließlich einer Armbanduhr) können zollfrei eingeführt werden, sofern:
- die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- die Waren nicht von anderen Personen verwendet werden, nicht als Geschenk, zum Verkauf oder zum Tausch gegen andere Waren bestimmt sind.
Mitglieder derselben Familie dürfen die Kontingente, die jeder Person zustehen, zusammenrechnen.
Gegenstände, die als Geschenk beabsichtigt sind, sind in der Gesamtsumme von 400 Dollar für Zoll- und Steuerbefreiung enthalten.
Wenn eine Person Waren über die festgelegten Kontingente hinaus befördert, müssen die Waren angemeldet und Zollgebühren entrichtet werden, d. h. Zoll, Mehrwertsteuer und Sondersteuern. In diesem Fall wird ein vereinfachter Zollsatz in Höhe von 20 bis 55 % angewandt.
Die Zölle und Steuern werden als Prozentsatz des Vertragswerts der Waren berechnet (der Wert, zu dem die Waren gekauft wurden). Kann der Warenwert nicht bestimmt werden, so wird er nach dem Ermessen des Zollbeamten festgelegt. Zahlungen werden nur in koreanischen Won akzeptiert. Die Zollgebühren können nicht mit einer Kreditkarte oder auf andere Weise bezahlt werden.
Meldepflichtig sind:
- Waren, die die festgelegten Kontingente überschreiten;
- Waren, die zum Verkauf in Korea bestimmt sind;
- Fremdwährung und andere Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Dollar;
Für die Einfuhr beschränkte Waren:
- Kalt- und Feuerwaffen, Patronen für diese, Sprengstoffe;
- narkotische und psychotrope Stoffe sowie alle Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Waren aus tierischen Materialien, die einen besonderen Schutz unterliegen und deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist;
- Waren, deren Einfuhr durch den Quarantänedienst beschränkt ist (Lebensmittel, Tiere und Pflanzenmaterial);
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Wohlergehens des Staates sowie zum Schutz der nationalen Fauna und Flora können Beschränkungen für Waren eingeführt werden. Für die Einfuhr solcher Waren in das Land ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Waren, die zur Einfuhr verboten sind:
- Bücher, Publikationen;
- Bilder, Filme und andere Materialien mit pornografischem Inhalt;
- jegliches Material, das als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die traditionellen Grundlagen angesehen werden kann;
- gefälschte Münzen, Banknoten und begebbare Dokumente.
Bei der Zollmeldung der Waren müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass;
- Flugticket;
- Zollanmeldung (falls nötig).
2. Bei der Einreise in Korea
Keine Zölle und Steuern sind auf Waren zu entrichten, deren Wert 400 $ nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat eine Person das Recht, zusätzlich die folgenden Waren ohne Zahlung von Zöllen im Rahmen der angegebenen Beschränkungen auszuführen:
- 1 Liter alkoholischer Getränke;
- 200 Zigaretten;
- 50 Ziagrren;
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 250 g Tabakwaren. Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken ist für Personen ab 20 Jahren, die von Zigaretten für Personen ab 19 Jahren erlaubt.
Der Betrag an ausländischer oder koreanischer Währung, der 10.000 $ übersteigt, muss angemeldet werden.
Bei der Überführung von in Korea gekauften Souvenirs sollten Sie beachten, dass für Materialien tierischen und pflanzlichen Ursprungs Beschränkungen und Verbote gelten können. Es wird empfohlen, solche Waren den Zollbeamten zur Kontrolle vorzulegen.
Wenn eine Person teure Gegenstände (Computer, Video- und Fotokameras) aus Korea mitnimmt, um sie weiter zu importieren, müssen diese Waren angemeldet werden. Einer der möglichen Eigentumsnachweise für die mitgebrachten Waren kann eine Quittung für die Waren sein.
Waren, die bei der Ausfuhr aus Korea der Anmeldepflicht unterliegen:
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate;
- koreanische und ausländische Währung im Wert von mehr als 10.000 $;
- Feuerwaffen und Patronen für diese Waffen;
- Gegenstände des kulturellen und historischen Erbes.
Die Ausfuhr der genannten Güter erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung.