Benötigen luxemburgischer Bürger ein Visum für Südkorea?
Nein, ein Visum ist für die Einreise nicht erforderlich. Südkoreas visumfreie Regelung ermöglicht Reisenden Kurzaufenthalte von bis zu 30, 90 oder 180 Tagen, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Wie lange können luxemburgischer Bürger in Südkorea bleiben?
• Reisende aus den folgenden Ländern können sich bis zu 30 Tage ohne Visum in Südkorea aufhalten: Bahrain, Brunei, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Nauru, Oman, Palau, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vatikan.
• Bürger dieser Länder können bis zu 90 Tage visumfrei in Südkorea bleiben: Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Mexiko, Norwegen, Niederlande, Neuseeland, Polen, Portugal, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.
• Bürger aus Kanada dürfen sich bis zu 180 Tage visumfrei in Südkorea aufhalten.
Welche Dokumente benötigen Luxemburger für eine Reise nach Südkorea?
Für die Einreise nach Südkorea müssen Reisende folgende wichtige Dokumente vorlegen:
• Einen gültigen Reisepass: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist.
• Rück- oder Weiterflugticket: Die Einwanderungsbehörden können einen Nachweis über die Weiterreise verlangen, um die Einhaltung der visumfreien Regelung zu gewährleisten.
• Unterkunftsnachweis: Eine bestätigte Hotelbuchung oder die Adresse eines Gastgebers in Südkorea kann erforderlich sein.
• Empfohlene Reiseversicherung: Obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, die medizinische Kosten abdeckt, um während des Aufenthalts beruhigt zu sein.
Welche Sehenswürdigkeiten in Südkorea sollten Bürger aus Luxemburg besuchen?
Südkorea ist ein faszinierendes Reiseziel mit einer Mischung aus antiker Kultur, moderner Innovation und atemberaubender Natur. Hier sind einige Sehenswürdigkeiten für Reisende aus Luxemburg:
1. Seoul:
• Gyeongbokgung-Palast: Tauchen Sie in die königliche Geschichte des Landes ein. Besucher können traditionelle Aufführungen genießen und das nahe gelegene Bukchon Hanok Village erkunden.
• Myeongdong: Ein Zentrum für Shopping und Street Food. Probieren Sie koreanische Klassiker wie Tteokbokki und Gimbap.
• Namsan Seoul Tower: Für einen Panoramablick auf die Hauptstadt, besonders beeindruckend bei Nacht.
2. Busan:
• Haeundae Beach: Entspannen Sie am Meer und besuchen Sie die kulturelle Insel Dongbaek.
• Gamcheon Culture Village: Bekannt als das "Machu Picchu von Busan," ein farbenfrohes Bergdorf mit Kunstinstallationen.
3. Jeju-Insel: Berühmt für ihre vulkanischen Landschaften, Wanderwege und ruhigen Strände. Der Halla-Berg bietet eine großartige Wanderung für Naturliebhaber.
4. Gyeongju: Bekannt als das "Museum ohne Wände," ist diese Stadt reich an UNESCO-Weltkulturerbestätten, einschließlich des Bulguksa-Tempels und der Seokguram-Grotte.
Ob beim Erkunden lebendiger Städte oder ruhiger Landschaften, Südkorea bietet unvergessliche Erlebnisse für Reisende aus Luxemburg.
Welche Krankenversicherungsanforderungen gelten für Luxemburger, die nach Südkorea reisen?
Reisende werden dringend ermutigt, eine Krankenversicherung abzuschließen, die medizinische Kosten während ihres Aufenthalts abdeckt. Südkorea bietet hervorragende Gesundheitseinrichtungen, jedoch können Behandlungen ohne Versicherung teuer sein. Eine gute Police sollte Krankenhausaufenthalte und Notfallversorgung einschließen.
1. Bei der Einreise nach Korea
In Korea gibt es ein System von "roten" und "grünen Korridoren". Der "grüne Korridor" ist für Personen eingerichtet, die Waren bewegen, die von Zöllen und Steuern befreit sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die von Ihnen eingeführten Waren anmelden müssen, sollten Sie den "roten Korridor" wählen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die anzumeldenden Waren sollten so verpackt sein, dass sie bei Bedarf einem Zollbeamten leicht vorgelegt werden können.
Wichtig! Es wird strengstens davon abgeraten, das Gepäck von Fremden zu transportieren. Wenn sich herausstellt, dass es sich um verbotene oder mit Einfuhrbeschränkungen belegte Waren handelt, ist die Person, die sie direkt befördert, für den Verstoß verantwortlich.
Es ist verboten, den Zollbehörden ungenaue oder unvollständige Informationen zu geben. Für solche Handlungen sind verschiedene Strafmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme der Waren vorgesehen.
Zollfreie Einfuhr
Waren, deren Wert 400 $ nicht übersteigt, werden zoll- und steuerfrei nach Korea eingeführt. Falls der Wert der eingeführten Waren die angegebene Grenze übersteigt, werden Zollzahlungen nur für den Überschuss erhoben.
Außer den oben genannten Waren, gilt auch die zollfreie Einfuhr für:
- 1 Liter alkoholischer Getränke (im Wert von weniger als 400 $);
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Tobbacco.
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, einschließlich einer Armbanduhr) können zollfrei eingeführt werden, sofern:
- die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- die Waren nicht von anderen Personen verwendet werden, nicht als Geschenk, zum Verkauf oder zum Tausch gegen andere Waren bestimmt sind.
Mitglieder derselben Familie dürfen die Kontingente, die jeder Person zustehen, zusammenrechnen.
Gegenstände, die als Geschenk beabsichtigt sind, sind in der Gesamtsumme von 400 Dollar für Zoll- und Steuerbefreiung enthalten.
Wenn eine Person Waren über die festgelegten Kontingente hinaus befördert, müssen die Waren angemeldet und Zollgebühren entrichtet werden, d. h. Zoll, Mehrwertsteuer und Sondersteuern. In diesem Fall wird ein vereinfachter Zollsatz in Höhe von 20 bis 55 % angewandt.
Die Zölle und Steuern werden als Prozentsatz des Vertragswerts der Waren berechnet (der Wert, zu dem die Waren gekauft wurden). Kann der Warenwert nicht bestimmt werden, so wird er nach dem Ermessen des Zollbeamten festgelegt. Zahlungen werden nur in koreanischen Won akzeptiert. Die Zollgebühren können nicht mit einer Kreditkarte oder auf andere Weise bezahlt werden.
Meldepflichtig sind:
- Waren, die die festgelegten Kontingente überschreiten;
- Waren, die zum Verkauf in Korea bestimmt sind;
- Fremdwährung und andere Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Dollar;
Für die Einfuhr beschränkte Waren:
- Kalt- und Feuerwaffen, Patronen für diese, Sprengstoffe;
- narkotische und psychotrope Stoffe sowie alle Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Waren aus tierischen Materialien, die einen besonderen Schutz unterliegen und deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist;
- Waren, deren Einfuhr durch den Quarantänedienst beschränkt ist (Lebensmittel, Tiere und Pflanzenmaterial);
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Wohlergehens des Staates sowie zum Schutz der nationalen Fauna und Flora können Beschränkungen für Waren eingeführt werden. Für die Einfuhr solcher Waren in das Land ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Waren, die zur Einfuhr verboten sind:
- Bücher, Publikationen;
- Bilder, Filme und andere Materialien mit pornografischem Inhalt;
- jegliches Material, das als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die traditionellen Grundlagen angesehen werden kann;
- gefälschte Münzen, Banknoten und begebbare Dokumente.
Bei der Zollmeldung der Waren müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass;
- Flugticket;
- Zollanmeldung (falls nötig).
2. Bei der Einreise in Korea
Keine Zölle und Steuern sind auf Waren zu entrichten, deren Wert 400 $ nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat eine Person das Recht, zusätzlich die folgenden Waren ohne Zahlung von Zöllen im Rahmen der angegebenen Beschränkungen auszuführen:
- 1 Liter alkoholischer Getränke;
- 200 Zigaretten;
- 50 Ziagrren;
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 250 g Tabakwaren. Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken ist für Personen ab 20 Jahren, die von Zigaretten für Personen ab 19 Jahren erlaubt.
Der Betrag an ausländischer oder koreanischer Währung, der 10.000 $ übersteigt, muss angemeldet werden.
Bei der Überführung von in Korea gekauften Souvenirs sollten Sie beachten, dass für Materialien tierischen und pflanzlichen Ursprungs Beschränkungen und Verbote gelten können. Es wird empfohlen, solche Waren den Zollbeamten zur Kontrolle vorzulegen.
Wenn eine Person teure Gegenstände (Computer, Video- und Fotokameras) aus Korea mitnimmt, um sie weiter zu importieren, müssen diese Waren angemeldet werden. Einer der möglichen Eigentumsnachweise für die mitgebrachten Waren kann eine Quittung für die Waren sein.
Waren, die bei der Ausfuhr aus Korea der Anmeldepflicht unterliegen:
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate;
- koreanische und ausländische Währung im Wert von mehr als 10.000 $;
- Feuerwaffen und Patronen für diese Waffen;
- Gegenstände des kulturellen und historischen Erbes.
Die Ausfuhr der genannten Güter erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung.