Benötigen Bürger aus norwegischer ein Visum für eine Reise nach Südkorea?
Nein, Bürger aus norwegischer können ohne Visum nach Südkorea einreisen. Das visumfreie Einreiseprogramm des Landes erlaubt Aufenthalte von bis zu 30, 90 oder 180 Tagen, abhängig von der Nationalität des Besuchers.
Wie lange dürfen Bürger aus Norweger in Südkorea bleiben?
• Besucher aus den folgenden Ländern können bis zu 30 Tage visumfrei nach Südkorea reisen: Bahrain, Brunei, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Nauru, Oman, Palau, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vatikanstadt.
• Für Reisende aus diesen Ländern ist ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich: Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
• Bürger aus Kanada dürfen bis zu 180 Tage visumfrei in Südkorea bleiben.
Welche Unterlagen benötigen Bürger aus Norwegen für eine Reise nach Südkorea?
Um eine reibungslose Einreise nach Südkorea zu gewährleisten, sollten Reisende aus Norwegen folgende Dokumente vorbereiten:
• Gültiger Reisepass: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein.
• Rück- oder Weiterreisedokumentation: Nachweis über ein gebuchtes Rückflugticket oder eine Weiterreise in ein anderes Land.
• Unterkunftsnachweise: Eine bestätigte Hotelreservierung oder die Adresse des örtlichen Gastgebers.
• Empfohlene Reiseversicherung: Obwohl nicht erforderlich, wird eine Krankenversicherung dringend empfohlen, um potenzielle gesundheitsbedingte Kosten abzudecken.
Benötigen Bürger aus Norwegen eine Krankenversicherung für ihre Reise nach Südkorea?
Obwohl keine Verpflichtung besteht, wird Norweger dringend empfohlen, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese gewährleistet die Abdeckung von medizinischen Notfällen und bietet finanzielle Sicherheit sowie Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung während des Aufenthalts.
Welche Attraktionen sollten Bürger aus norwegischer in Südkorea erkunden?
Südkorea bietet eine harmonische Mischung aus kulturellen, historischen und natürlichen Attraktionen für seine Besucher.
1. Seoul:
• Jogyesa-Tempel: Ein ruhiger buddhistischer Tempel im Herzen der Stadt.
• Itaewon-Distrikt: Ein multikulturelles Zentrum mit internationaler Küche und trendigen Geschäften.
• Olympiapark: Ein großer Park, ideal für entspannte Spaziergänge und Fotomotive.
2. Busan:
• Oryukdo Skywalk: Ein gläserner Weg über dem Ozean, perfekt für Abenteuerlustige.
• Centum City: Heimat eines der weltweit größten Einkaufszentren, ideal für Shopping-Therapie.
3. Jeju-Insel: Genießen Sie beeindruckende Wasserfälle wie Cheonjiyeon Falls und den majestätischen Hallasan-Berg.
4. Suwon: Besuchen Sie die Hwaseong-Festung, ein UNESCO-Weltkulturerbe, das traditionelle koreanische Ingenieurskunst zeigt.
Bedingungen für die Erteilung eines Transitvisums für Südkorea:
- Um über den internationalen Flughafen Incheon in ein Drittland zu fliegen - der Transit mit anderen Verkehrsmitteln als mit dem Flugzeug ist nicht erlaubt. Das Zielland der Weiterreise muss ein anderes sein als das Land, aus dem Sie eingereist sind.
- Der Abstand zwischen Ankunft und Abflug beträgt 72 Stunden - ein Transitvisum für die Republik Korea ist nur drei Tage gültig.
- Eine Tour für Transitreisende machen - Touristen, die in Südkorea unterwegs sind, dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Transitpassagiere werden von Assistenten begleitet. Die Mitarbeiter des Transit-Tourismusbüros helfen Ihnen bei der Zollkontrolle und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Ausflugsrouten an. Ein Transitvisum für Südkorea ist für Bürger erforderlich, die das Hoheitsgebiet des Landes mit dem Ziel der Weiterreise durch den Kontinent durchqueren.
Wenn Sie sich länger als drei Tage in Korea aufhalten und dann weiterreisen möchten, empfehlen wir Ihnen ein kurzfristiges Transitvisum für bis zu 15 Tage. Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen können Bürger erhalten, die Korea regelmäßig durchfliegen.
Ausländern, die ein gültiges Visum für die USA, Kanada, Japan, Neuseeland oder Australien besitzen, muss kein Transitvisum ausgestellt werden.
1. Bei der Einreise nach Korea
In Korea gibt es ein System von "roten" und "grünen Korridoren". Der "grüne Korridor" ist für Personen eingerichtet, die Waren bewegen, die von Zöllen und Steuern befreit sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die von Ihnen eingeführten Waren anmelden müssen, sollten Sie den "roten Korridor" wählen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die anzumeldenden Waren sollten so verpackt sein, dass sie bei Bedarf einem Zollbeamten leicht vorgelegt werden können.
Wichtig! Es wird strengstens davon abgeraten, das Gepäck von Fremden zu transportieren. Wenn sich herausstellt, dass es sich um verbotene oder mit Einfuhrbeschränkungen belegte Waren handelt, ist die Person, die sie direkt befördert, für den Verstoß verantwortlich.
Es ist verboten, den Zollbehörden ungenaue oder unvollständige Informationen zu geben. Für solche Handlungen sind verschiedene Strafmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme der Waren vorgesehen.
Zollfreie Einfuhr
Waren, deren Wert 400 $ nicht übersteigt, werden zoll- und steuerfrei nach Korea eingeführt. Falls der Wert der eingeführten Waren die angegebene Grenze übersteigt, werden Zollzahlungen nur für den Überschuss erhoben.
Außer den oben genannten Waren, gilt auch die zollfreie Einfuhr für:
- 1 Liter alkoholischer Getränke (im Wert von weniger als 400 $);
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Tobbacco.
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, einschließlich einer Armbanduhr) können zollfrei eingeführt werden, sofern:
- die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- die Waren nicht von anderen Personen verwendet werden, nicht als Geschenk, zum Verkauf oder zum Tausch gegen andere Waren bestimmt sind.
Mitglieder derselben Familie dürfen die Kontingente, die jeder Person zustehen, zusammenrechnen.
Gegenstände, die als Geschenk beabsichtigt sind, sind in der Gesamtsumme von 400 Dollar für Zoll- und Steuerbefreiung enthalten.
Wenn eine Person Waren über die festgelegten Kontingente hinaus befördert, müssen die Waren angemeldet und Zollgebühren entrichtet werden, d. h. Zoll, Mehrwertsteuer und Sondersteuern. In diesem Fall wird ein vereinfachter Zollsatz in Höhe von 20 bis 55 % angewandt.
Die Zölle und Steuern werden als Prozentsatz des Vertragswerts der Waren berechnet (der Wert, zu dem die Waren gekauft wurden). Kann der Warenwert nicht bestimmt werden, so wird er nach dem Ermessen des Zollbeamten festgelegt. Zahlungen werden nur in koreanischen Won akzeptiert. Die Zollgebühren können nicht mit einer Kreditkarte oder auf andere Weise bezahlt werden.
Meldepflichtig sind:
- Waren, die die festgelegten Kontingente überschreiten;
- Waren, die zum Verkauf in Korea bestimmt sind;
- Fremdwährung und andere Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Dollar;
Für die Einfuhr beschränkte Waren:
- Kalt- und Feuerwaffen, Patronen für diese, Sprengstoffe;
- narkotische und psychotrope Stoffe sowie alle Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Waren aus tierischen Materialien, die einen besonderen Schutz unterliegen und deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist;
- Waren, deren Einfuhr durch den Quarantänedienst beschränkt ist (Lebensmittel, Tiere und Pflanzenmaterial);
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Wohlergehens des Staates sowie zum Schutz der nationalen Fauna und Flora können Beschränkungen für Waren eingeführt werden. Für die Einfuhr solcher Waren in das Land ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Waren, die zur Einfuhr verboten sind:
- Bücher, Publikationen;
- Bilder, Filme und andere Materialien mit pornografischem Inhalt;
- jegliches Material, das als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die traditionellen Grundlagen angesehen werden kann;
- gefälschte Münzen, Banknoten und begebbare Dokumente.
Bei der Zollmeldung der Waren müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass;
- Flugticket;
- Zollanmeldung (falls nötig).
2. Bei der Einreise in Korea
Keine Zölle und Steuern sind auf Waren zu entrichten, deren Wert 400 $ nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat eine Person das Recht, zusätzlich die folgenden Waren ohne Zahlung von Zöllen im Rahmen der angegebenen Beschränkungen auszuführen:
- 1 Liter alkoholischer Getränke;
- 200 Zigaretten;
- 50 Ziagrren;
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 250 g Tabakwaren. Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken ist für Personen ab 20 Jahren, die von Zigaretten für Personen ab 19 Jahren erlaubt.
Der Betrag an ausländischer oder koreanischer Währung, der 10.000 $ übersteigt, muss angemeldet werden.
Bei der Überführung von in Korea gekauften Souvenirs sollten Sie beachten, dass für Materialien tierischen und pflanzlichen Ursprungs Beschränkungen und Verbote gelten können. Es wird empfohlen, solche Waren den Zollbeamten zur Kontrolle vorzulegen.
Wenn eine Person teure Gegenstände (Computer, Video- und Fotokameras) aus Korea mitnimmt, um sie weiter zu importieren, müssen diese Waren angemeldet werden. Einer der möglichen Eigentumsnachweise für die mitgebrachten Waren kann eine Quittung für die Waren sein.
Waren, die bei der Ausfuhr aus Korea der Anmeldepflicht unterliegen:
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate;
- koreanische und ausländische Währung im Wert von mehr als 10.000 $;
- Feuerwaffen und Patronen für diese Waffen;
- Gegenstände des kulturellen und historischen Erbes.
Die Ausfuhr der genannten Güter erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung.