Benötigen Bürger aus Schweiz ein Visum für die Einreise nach Südkorea?
Nein, ein Visum ist für Die Schweizer nicht erforderlich. Südkorea erlaubt visumfreie Einreisen für Aufenthalte von bis zu 30, 90 oder 180 Tagen, abhängig von der Nationalität des Reisenden.
Wie lange können Bürger aus Schweizer Südkorea ohne Visum besuchen?
• Für einen 30-tägigen visumfreien Aufenthalt sind folgende Länder berechtigt: Bahrain, Brunei, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Nauru, Oman, Palau, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vatikanstadt.
• Reisende aus diesen Ländern können bis zu 90 Tage visumfrei in Südkorea bleiben: Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Malta, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
• Kanadische Bürger können bis zu 180 Tage ohne Visum bleiben.
Welche Dokumente benötigen Bürger aus Schweizer für eine Reise nach Südkorea?
Reisende aus Schweiz sollten folgende Dokumente vorbereiten, um eine problemlose Einreise zu gewährleisten:
• Einen gültigen Reisepass: Der Reisepass sollte mindestens sechs Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig sein.
• Nachweis der Reisepläne: Die Einwanderungsbehörde kann ein Rückflug- oder Weiterflugticket als Nachweis der Reisepläne verlangen.
• Unterkunftsbestätigung: Details zur Unterkunft, wie eine Hotelreservierung oder die Adresse des Gastgebers, könnten erforderlich sein.
• Optionale Reiseversicherung: Obwohl nicht obligatorisch, wird eine Krankenversicherung, die medizinische Notfälle abdeckt, für alle Besucher dringend empfohlen.
Welche Sehenswürdigkeiten in Südkorea sind für Bürger aus Die Schweizer ein Muss?
Südkorea ist ein faszinierendes Reiseziel mit einer Vielzahl von Attraktionen für Besucher aus Schweiz:
1. Seoul:
• Changdeokgung-Palast: Ein UNESCO-Weltkulturerbe, bekannt für seinen wunderschönen Geheimen Garten.
• Insadong-Straße: Berühmt für traditionelle Teehäuser und Kunsthandwerksläden.
• Lotte World Tower: Eines der höchsten Gebäude der Welt mit spektakulärem Stadtblick.
2. Busan:
• Jagalchi-Fischmarkt: Ein lebendiger Fischmarkt, der die lokale Kultur widerspiegelt.
• Taejongdae-Park: Bekannt für dramatische Küstenklippen und malerische Aussichten.
3. Andong: Besuchen Sie das Hahoe Folk Village, um die traditionelle Kultur und Architektur Koreas zu erleben.
4. Gwangju: Bekannt für seine Kunstszene und die jährliche Gwangju Biennale, perfekt für kreative Reisende.
Benötigen Bürger aus Schweizer eine Krankenversicherung für ihre Reise nach Südkorea?
Obwohl Krankenversicherung nicht obligatorisch ist, wird Die Schweizer dringend empfohlen, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese gewährleistet finanziellen Schutz im Falle von medizinischen Notfällen und garantiert Zugang zu den exzellenten Gesundheitsdiensten Südkoreas.
Bedingungen für die Erteilung eines Transitvisums für Südkorea:
- Um über den internationalen Flughafen Incheon in ein Drittland zu fliegen - der Transit mit anderen Verkehrsmitteln als mit dem Flugzeug ist nicht erlaubt. Das Zielland der Weiterreise muss ein anderes sein als das Land, aus dem Sie eingereist sind.
- Der Abstand zwischen Ankunft und Abflug beträgt 72 Stunden - ein Transitvisum für die Republik Korea ist nur drei Tage gültig.
- Eine Tour für Transitreisende machen - Touristen, die in Südkorea unterwegs sind, dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Transitpassagiere werden von Assistenten begleitet. Die Mitarbeiter des Transit-Tourismusbüros helfen Ihnen bei der Zollkontrolle und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Ausflugsrouten an. Ein Transitvisum für Südkorea ist für Bürger erforderlich, die das Hoheitsgebiet des Landes mit dem Ziel der Weiterreise durch den Kontinent durchqueren.
Wenn Sie sich länger als drei Tage in Korea aufhalten und dann weiterreisen möchten, empfehlen wir Ihnen ein kurzfristiges Transitvisum für bis zu 15 Tage. Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen können Bürger erhalten, die Korea regelmäßig durchfliegen.
Ausländern, die ein gültiges Visum für die USA, Kanada, Japan, Neuseeland oder Australien besitzen, muss kein Transitvisum ausgestellt werden.
1. Bei der Einreise nach Korea
In Korea gibt es ein System von "roten" und "grünen Korridoren". Der "grüne Korridor" ist für Personen eingerichtet, die Waren bewegen, die von Zöllen und Steuern befreit sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die von Ihnen eingeführten Waren anmelden müssen, sollten Sie den "roten Korridor" wählen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die anzumeldenden Waren sollten so verpackt sein, dass sie bei Bedarf einem Zollbeamten leicht vorgelegt werden können.
Wichtig! Es wird strengstens davon abgeraten, das Gepäck von Fremden zu transportieren. Wenn sich herausstellt, dass es sich um verbotene oder mit Einfuhrbeschränkungen belegte Waren handelt, ist die Person, die sie direkt befördert, für den Verstoß verantwortlich.
Es ist verboten, den Zollbehörden ungenaue oder unvollständige Informationen zu geben. Für solche Handlungen sind verschiedene Strafmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme der Waren vorgesehen.
Zollfreie Einfuhr
Waren, deren Wert 400 $ nicht übersteigt, werden zoll- und steuerfrei nach Korea eingeführt. Falls der Wert der eingeführten Waren die angegebene Grenze übersteigt, werden Zollzahlungen nur für den Überschuss erhoben.
Außer den oben genannten Waren, gilt auch die zollfreie Einfuhr für:
- 1 Liter alkoholischer Getränke (im Wert von weniger als 400 $);
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Tobbacco.
Persönliche Gegenstände (Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, einschließlich einer Armbanduhr) können zollfrei eingeführt werden, sofern:
- die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind;
- die Waren nicht von anderen Personen verwendet werden, nicht als Geschenk, zum Verkauf oder zum Tausch gegen andere Waren bestimmt sind.
Mitglieder derselben Familie dürfen die Kontingente, die jeder Person zustehen, zusammenrechnen.
Gegenstände, die als Geschenk beabsichtigt sind, sind in der Gesamtsumme von 400 Dollar für Zoll- und Steuerbefreiung enthalten.
Wenn eine Person Waren über die festgelegten Kontingente hinaus befördert, müssen die Waren angemeldet und Zollgebühren entrichtet werden, d. h. Zoll, Mehrwertsteuer und Sondersteuern. In diesem Fall wird ein vereinfachter Zollsatz in Höhe von 20 bis 55 % angewandt.
Die Zölle und Steuern werden als Prozentsatz des Vertragswerts der Waren berechnet (der Wert, zu dem die Waren gekauft wurden). Kann der Warenwert nicht bestimmt werden, so wird er nach dem Ermessen des Zollbeamten festgelegt. Zahlungen werden nur in koreanischen Won akzeptiert. Die Zollgebühren können nicht mit einer Kreditkarte oder auf andere Weise bezahlt werden.
Meldepflichtig sind:
- Waren, die die festgelegten Kontingente überschreiten;
- Waren, die zum Verkauf in Korea bestimmt sind;
- Fremdwährung und andere Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Dollar;
Für die Einfuhr beschränkte Waren:
- Kalt- und Feuerwaffen, Patronen für diese, Sprengstoffe;
- narkotische und psychotrope Stoffe sowie alle Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
- Waren aus tierischen Materialien, die einen besonderen Schutz unterliegen und deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist;
- Waren, deren Einfuhr durch den Quarantänedienst beschränkt ist (Lebensmittel, Tiere und Pflanzenmaterial);
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Wohlergehens des Staates sowie zum Schutz der nationalen Fauna und Flora können Beschränkungen für Waren eingeführt werden. Für die Einfuhr solcher Waren in das Land ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Waren, die zur Einfuhr verboten sind:
- Bücher, Publikationen;
- Bilder, Filme und andere Materialien mit pornografischem Inhalt;
- jegliches Material, das als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die traditionellen Grundlagen angesehen werden kann;
- gefälschte Münzen, Banknoten und begebbare Dokumente.
Bei der Zollmeldung der Waren müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Reisepass;
- Flugticket;
- Zollanmeldung (falls nötig).
2. Bei der Einreise in Korea
Keine Zölle und Steuern sind auf Waren zu entrichten, deren Wert 400 $ nicht übersteigt.
Darüber hinaus hat eine Person das Recht, zusätzlich die folgenden Waren ohne Zahlung von Zöllen im Rahmen der angegebenen Beschränkungen auszuführen:
- 1 Liter alkoholischer Getränke;
- 200 Zigaretten;
- 50 Ziagrren;
- 2 Unzen Parfüm (~56,6 g);
- 250 g Tabakwaren. Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken ist für Personen ab 20 Jahren, die von Zigaretten für Personen ab 19 Jahren erlaubt.
Der Betrag an ausländischer oder koreanischer Währung, der 10.000 $ übersteigt, muss angemeldet werden.
Bei der Überführung von in Korea gekauften Souvenirs sollten Sie beachten, dass für Materialien tierischen und pflanzlichen Ursprungs Beschränkungen und Verbote gelten können. Es wird empfohlen, solche Waren den Zollbeamten zur Kontrolle vorzulegen.
Wenn eine Person teure Gegenstände (Computer, Video- und Fotokameras) aus Korea mitnimmt, um sie weiter zu importieren, müssen diese Waren angemeldet werden. Einer der möglichen Eigentumsnachweise für die mitgebrachten Waren kann eine Quittung für die Waren sein.
Waren, die bei der Ausfuhr aus Korea der Anmeldepflicht unterliegen:
- Tiere und Pflanzen, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sowie deren Derivate;
- koreanische und ausländische Währung im Wert von mehr als 10.000 $;
- Feuerwaffen und Patronen für diese Waffen;
- Gegenstände des kulturellen und historischen Erbes.
Die Ausfuhr der genannten Güter erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung.