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Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Tipps und Tricks zur Einwanderung
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, benötigen Sie eines von fünf gültigen Aufenthaltsvisa, um eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen ausländischen Personalausweis in Spanien zu beantragen:
- Nicht lukratives Visum
- Investitionsvisum (Gold)
- Visum für Unternehmer
- Praktika
- Arbeitserlaubnis
- Familienzusammenführung
- Studentenvisum
Jede der oben genannten Optionen hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Antragsverfahren. Sie müssen den Antrag vor Ihrer Ankunft in Spanien stellen. Jede dieser Möglichkeiten gibt Ihnen das Recht, sich länger als 3 Monate in Spanien aufzuhalten.
1. Aufenthaltskarte
Eine Aufenthaltskarte (Tarjeta de Residencia) ist zwingend erforderlich, wenn Sie sich 3 bis 6 Monate in Spanien aufhalten möchten. Sie müssen die Tarjeta de Residencia innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft im Land bei Ihrer örtlichen Oficina de Extranjeros oder Polizeistation beantragen.
Anforderungen.
Die Liste der erforderlichen Dokumente ist je nach Art des Aufenthaltsvisums unterschiedlich. Die folgenden Anforderungen sind jedoch für alle Aufenthaltsvisa gleich:
- Ein gültiger Reisepass und eine Fotokopie desselben
- Drei Farbfotos in Passgröße
- ausgefülltes Antragsformular und drei Kopien
- Nachweis der Adresse in Spanien
- Quittung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
Die folgenden Dokumente können ebenfalls erforderlich sein:
- Kopie des Arbeitsvertrags oder Bescheinigung des Arbeitsplatzes
- Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit erfüllen (nur für Selbstständige)
- Nachweis der akademischen und/oder beruflichen Qualifikationen
- Nachweis der finanziellen Mittel für diejenigen, die nicht beabsichtigen zu arbeiten
- Studiennachweis (nur für Studenten)
- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind (Certificado de Antecedentes Penales)
- Ärztliches Attest
- Konsularischer Vermerk (Schreiben des Heimatkonsulats)
- Nachweis, dass der Antragsteller in Spanien krankenversichert ist
Wie lange dauert es, eine Aufenthaltskarte zu erhalten?
Sie erhalten eine abgestempelte Kopie Ihres Antrags, sobald dieser abgeschlossen ist. Ihre eigentliche Aufenthaltskarte sollten Sie innerhalb von 3-4 Monaten erhalten.
Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig?
Die Aufenthaltskarte ist ein Jahr lang gültig. Sie kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Sie können eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie 5 Jahre lang ununterbrochen in Spanien gelebt haben.
2. Ausweis für Ausländer
Ein Ausländerausweis (Tarjeta de identidad de extranjero - TIE) ist eine zwingende Voraussetzung für Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 6 Monate in Spanien aufhalten dürfen. Sie müssen den TIE innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei Ihrer örtlichen Polizeistation beantragen.
Anforderungen.
Anders als bei der Aufenthaltsgenehmigung gelten für die Beantragung eines Ausländerausweises feste Anforderungen für alle Antragsteller:
- Ein gültiger Reisepass und dessen Fotokopie
- Drei Farbfotos in Reisepassgröße
- Ausgefülltes Antragsformular und drei Kopien davon
- Nachweis der Schuleinschreibung (nur für Studenten)
- Nachweis der Adresse
- Nachweis der finanziellen Mittel für diejenigen, die nicht beabsichtigen zu arbeiten
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (15,76 EUR)
Wie lange dauert es, einen Ausländerausweis zu erhalten?
Unmittelbar nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Kopie des Antrags. Ihren TIE-Ausweis erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrags.
Wie lange ist der Personalausweis für Ausländer gültig?
Der TIE-Ausweis ist bis zum Ablauf Ihres Aufenthaltsvisums gültig. Sie können ihn nach der Verlängerung Ihres Aufenthaltsvisums verlängern.
Wenn Sie die TIE-Karte 5 Jahre lang ununterbrochen besitzen, können Sie eine dauerhafte Karte beantragen. Eine dauerhafte TIE-Karte ist 10 Jahre lang gültig.
Kann ich Spanien verlassen, während ich auf meine TIE-Karte warte?
Wenn Sie eine TIE-Karte beantragt haben und auf deren Ausstellung warten, können Sie Spanien verlassen, indem Sie eine Autorización de Regreso, eine Rückkehrgenehmigung, beantragen.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle stellen und einen triftigen Grund für Ihre Ausreise angeben, z. B. einen Notfall. Die Genehmigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und ist 90 Tage lang ab dem Datum der Ausstellung gültig.
Wichtig ist, dass Sie einen Direktflug nach Spanien buchen, da Sie rechtlich gesehen nur die Erlaubnis zur Einreise nach Spanien erhalten.
Wie man als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung erhält
Für Ausländer aus EU/Schengen-Ländern ist das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien einfacher.
Das Dokument enthält Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación de Extranjero - NIE).
Sie reichen den Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde ein, nur in einigen Regionen müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien gestellt werden.
Voraussetzungen.
Mit dem Antrag müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises
- Zwei Fotos in Reisepassgröße
- Nachweis der Adresse in Spanien
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (21,44 Euro)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Je nach dem Zweck Ihres Aufenthalts im Land können weitere Dokumente erforderlich sein.
Wenn Sie beabsichtigen, in Spanien als Angestellter eines Unternehmens zu arbeiten, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Arbeitsverhältnis vorlegen.
Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien selbständig sein?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Status als Selbständiger durch eine Eintragung im Handelsregister (Registro Mercantil) nachweisen.
Wie lange ist eine Aufenthaltserlaubnis gültig?
Die Aufenthaltserlaubnis bleibt so lange gültig, wie Ihre Lebensumstände in Spanien die gleichen sind wie im Antrag beschrieben. Das bedeutet, dass Sie bei einer Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Familienstandes eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.
Das Visado de Residencia No Lucrativa ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Spanien, die von der Regierung zur Ankurbelung der spanischen Wirtschaft eingeführt wurde.
Es wird auch als nicht-kommerzielles Visum für Spanien bezeichnet, da es für Nicht-EU-Bürger gedacht ist, die über ausreichende Mittel verfügen und sich in Spanien zur Ruhe setzen oder aufhalten möchten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu erhalten oder ein Unternehmen zu führen.
Wie beantragt man ein spanisches Visum für gemeinnützige Zwecke?
Das Verfahren zur Beantragung eines gemeinnützigen Visums für Spanien ist relativ einfach, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt die Visumanforderungen und kann alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Voraussetzungen für ein Non-Profit-Visum für Spanien
Sie sind berechtigt, ein nicht-kommerzielles Visum für Spanien zu beantragen, wenn
- Sie sind Bürger eines Drittlandes (nicht der EU/EWR oder der Schweiz)
- Sie wollen auf Dauer in Spanien leben
- Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um sich und Ihre Angehörigen zu versorgen und in Spanien zu leben, ohne zu arbeiten
- Sie sind nicht vorbestraft
- Sie sind ausreichend krankenversichert
- Sie haben keine Krankheiten, die in den Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind.
Familienzusammenführung
Unmittelbare Familienangehörige, einschließlich des Ehepartners oder Lebenspartners und der unterhaltsberechtigten Kinder, können auf der Grundlage des Antrags des Hauptantragstellers auf ein gemeinnütziges Aufenthaltsvisum ein Aufenthaltsvisum in Spanien erhalten. Dies ist möglich, wenn der Antragsteller ein zusätzliches Einkommen nachweisen kann, um jedes Familienmitglied zu unterstützen.
Einkommensvoraussetzungen für ein Visum ohne Erwerbszweck
Im Jahr 2022 beträgt das monatliche Mindesteinkommen für die Erteilung eines nichtkommerziellen Visums für Spanien 2.316,08 EUR (2.526,70 USD) pro Monat und 579,02 EUR (631,68 USD) für jedes weitere Familienmitglied, das in den Antrag aufgenommen wird.
Die spanische Regierung setzt den Wert auf 400 Prozent des monatlichen IPREM [Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples] fest. Der IPREM ist ein Index, der für die Gewährung wirtschaftlicher Unterstützung wie Zuschüsse, Subventionen, Arbeitslosenunterstützung und den Mindestlohn verwendet wird.
Ab 2023 wird der IPREM auf 600 € angehoben, was bedeutet, dass das derzeitige Mindesteinkommen für ein gemeinnütziges Visum 2.400 € (2.619,12 $) pro Monat und das gleiche Einkommen von 600 € (654,78 $) für jeden Unterhaltsberechtigten betragen muss. Das Einkommen kann auch in Form eines Jahreseinkommens oder von Ersparnissen vorgelegt werden, das 28.800 € (31.450 US$) für den Hauptantragsteller und 7.200 € (7.864 US$) für jeden Unterhaltsberechtigten beträgt.
Die Antragsteller müssen Kontoauszüge vorlegen, um nachzuweisen, dass sie über ausreichende Mittel aus verschiedenen Quellen verfügen, z. B. aus einer Beschäftigung im Ausland und einem Unternehmen oder aus monatlichen Einkünften aus nichtberuflichen Tätigkeiten wie Renten und Mieten.
Erforderliche Dokumente
1. Antragsformular für ein nationales Visum
2. Gültiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr und einer leeren Seite
3. Ein aktuelles Passfoto auf weißem Hintergrund
4. Polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Aufenthaltsländern, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung ausgestellt wurden.
5. Gesetzliche oder private Krankenversicherungspolice
6. Ein gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis
7. Dokumente, die die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel bestätigen
- Kontoauszüge für die letzten drei Monate
- Arbeitsvertrag mit Gehaltsabrechnung
- Nachweis über eine Investition
- Nachweis anderer Einkünfte, z. B. aus der Vermietung eines Hauses
8. Visumantragsformular (EX-01) für ein Visum ohne Gewinnerzielungsabsicht
9. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn der Antragsteller den Antrag im Namen eines Ehegatten oder Lebenspartners stellt
Für alle Dokumente, die nicht in spanischer Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische durch einen in Spanien registrierten vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher erforderlich. Familienangehörige müssen außerdem Dokumente wie ein ärztliches Attest, eine Krankenversicherung und eine Bescheinigung, dass sie nicht vorbestraft sind (wenn sie über 18 Jahre alt sind), dem Antrag beifügen.
Die aktuellen Preise für die Beantragung eines nichtgewerblichen Aufenthaltsvisums in Spanien betragen
- 123 Euro für US-Bürger
- 507 Euro für kanadische Staatsbürger
- 80 Euro für alle anderen Nationalitäten
Wie beantragt man ein gemeinnütziges Visum für Spanien?
Der erste Schritt bei der Beantragung eines gemeinnützigen Visums besteht darin, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Sie können diese Aufenthaltsgenehmigung spätestens 90 Tage vor dem geplanten Reisetermin nach Spanien beantragen.
Der Antrag auf ein spanisches Visum für nichtgewerbliche Zwecke kann bei der spanischen Botschaft, dem spanischen Konsulat oder einer Drittorganisation gestellt werden, die im Namen Spaniens in Ihrem Wohnsitzland Visadienste anbietet.
Ablauf des Visumantrags
Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:
- Der Antrag auf ein nicht kommerzielles Visum für Spanien muss vom Hauptantragsteller eingereicht werden.
- Terminvereinbarung und Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen: Nicht-kommerzielle Visumanträge müssen persönlich und nach Terminvereinbarung in einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden.
- Empfangsbestätigung: Die spanische Botschaft stellt dem Hauptantragsteller eine Empfangsbestätigung für den eingereichten Antrag auf ein nichtkommerzielles Visum aus, die einen Code enthält, mit dem er den Status des Antrags über das Webportal überprüfen kann.
- Berichtigung des Visumantrags: Die Botschaft kann den Antragsteller auffordern, fehlende Unterlagen nachzureichen oder zusätzliche Unterlagen einzureichen, die sie für die Fortsetzung des Antrags für erforderlich hält. Sie kann den Antragsteller auch auffordern, einen weiteren Termin für ein zweites Gespräch zu vereinbaren.
- Warten auf eine Entscheidung: Die Entscheidungsphase für ein gemeinnütziges Visum dauert in der Regel 90 Tage; dieser Zeitraum kann jedoch verlängert werden, wenn zusätzliche Überprüfungen oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
- Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung: Die Aufenthaltsgenehmigung muss vom Hauptantragsteller innerhalb eines Monats nach Erhalt persönlich abgeholt werden.
Was ist bei der Ankunft in Spanien mit einer gemeinnützigen Aufenthaltserlaubnis zu tun?
Alle ausländischen Staatsangehörigen, einschließlich aller Familienmitglieder über 18 Jahren, die im Besitz eines spanischen Visums für nichtgewerbliche Zwecke oder einer anderen Aufenthaltskarte sind, müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft in Spanien eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) beantragen.
Was ist eine NIE-Nummer?
Die NIE-Nummer ist eine spanische Identifikations- und Steuernummer, die Ausländern mit Wohnsitz in Spanien als eine Art Personalausweis zur Verfügung gestellt wird, um in Spanien legale oder offizielle Tätigkeiten ausüben zu können. Die NIE-Nummer wird benötigt, um ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, sich als ausländischer Student anzumelden, Steuern zu zahlen oder eine andere rechtliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben.
Gültigkeit des spanischen
Das ursprüngliche Visum für gemeinnützige Zwecke ist ein Jahr lang gültig. Es kann zweimal um zwei weitere Jahre verlängert werden, so dass die Aufenthaltsdauer insgesamt fünf Jahre beträgt. Um Ihr Visum zu verlängern, müssen Sie sich mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten und weiterhin nachweisen, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Nach dem fünften Jahr des Aufenthalts können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt in Spanien stellen.
Das Goldene Visum für Spanien, offiziell bekannt als Spanisches Investorenvisum, ist eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die eine bedeutende Investition in Spanien tätigen, z. B. den Kauf einer Immobilie, die Beteiligung an einem Unternehmen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das spanische Programm für das Goldene Visum bietet mehrere Investitionsmöglichkeiten. Sie können 500.000 Euro in Immobilien, 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen oder 1 Million Euro in Aktien von spanischen Unternehmen investieren.
Anforderungen an die Bewerber:
- Sie sind über 18 Jahre alt
- Sie sind nicht illegal in Spanien ansässig
- Sie sind in den letzten fünf Jahren nicht vorbestraft
- Sie stehen nicht auf der Liste der unerwünschten Personen
- Sie haben eine private Krankenversicherung, die Ihren Aufenthalt abdeckt
- Sie können nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um ohne Arbeit in Spanien zu leben
- Ihnen ist weder in anderen Ländern noch in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert worden
- Sie leiden nicht an einer der im Dekret von 2005 genannten Krankheiten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein goldenes spanisches Visum zu erhalten:
- Immobilieninvestition 500.000 Euro
- Geschäftsentwicklung 1 Million Euro
- Kapitalübertragung 1 Million Euro
Immobilieninvestition
Dieser Weg setzt voraus, dass Sie einen erheblichen Betrag in spanische Immobilien investieren. Der festgelegte Betrag des Programms beträgt 500.000 €. Sie können Wohn- oder Gewerbeimmobilien oder eine Kombination aus beidem wählen. Die betreffenden Immobilien können vermietet werden. Verschiedene Käufer können ihre Investitionen auch in einer Immobilie zusammenfassen, und jeder Betrag, der über die Mindestinvestition hinausgeht, kann mit einer Hypothek belastet werden.
Aufbau eines Unternehmens in Spanien
Dieser Weg zur Erlangung eines Wohnsitzes in Spanien durch Investitionen ist direkter auf die Unterstützung der spanischen Wirtschaft ausgerichtet. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, müssen Sie 1) Arbeitsplätze schaffen, 2) die Investition muss eine sozioökonomische Auswirkung auf das Land haben, 3) wissenschaftliche/technologische Innovationen fördern. Die Mindestinvestitionssumme für diese Option beträgt 1 Million Euro.
Übertragung von Kapital
Sie können auch einen beträchtlichen Betrag in spanische Staatsanleihen investieren, um die Vorteile des Golden Visa Programms in Spanien zu nutzen. Aufgrund der finanziellen Sicherheit dieser Anleihen ist diese Option bei den Antragstellern sehr beliebt. Staatsanleihen werden von der Regierung abgesichert. Es handelt sich um eine relativ sichere Anlageform, die wettbewerbsfähige Renditen bieten kann. Der Mindestanlagebetrag für diese Option liegt bei 1 Million Euro. Ansonsten können Sie mindestens 1 Million Euro in Aktien spanischer Unternehmen oder in Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten investieren.
Unternehmensprojekte in Spanien
Projekte, die für das Goldene Visum für Spanien in Frage kommen, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Wenn nachgewiesen werden kann, dass es zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt.
- Es wird erwartet, dass die Investition positive soziale oder wirtschaftliche Auswirkungen auf das geografische Gebiet hat.
- Wenn die Investition einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen und/oder technologischen Innovation leistet.
Derzeit gibt es in Spanien mehr als 3.000 Start-up-Unternehmen, in die investiert werden kann. Um diese Projekte zu fördern, hat die Regierung Steueränderungen eingeführt, die Investitionen in diese Unternehmen begünstigen. Diese Option erfordert aufgrund ihrer rechtlich komplexen Verfahren besondere Sorgfalt. Wir empfehlen daher dringend, dieses Verfahren mit Hilfe eines Bevollmächtigten zu durchlaufen.
Das Verfahren zur Beantragung eines Goldenen Visums für Spanien
1. Entscheiden Sie sich für Ihren Investitionsweg: Entscheiden Sie, ob Sie in Immobilien investieren oder eine Kapitalanlage tätigen möchten.
2. Tätigen Sie eine qualifizierte Finanzinvestition: Übersetzen Sie alle Unterlagen ins Spanische oder Englische und legalisieren Sie sie gemäß den Standards der spanischen Regierung.
3. Bereiten Sie die Dokumente vor.
4. Reichen Sie den Erstantrag beim spanischen Konsulat ein: Sie müssen die staatliche Antragsgebühr entrichten und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
5. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorstellungsgespräch
- Nehmen Sie an einer Sitzung zur Erfassung der biometrischen Daten in Spanien teil:
- Warten Sie auf die endgültige Genehmigung
6. Sobald Ihr Gold-Visum genehmigt ist, zahlen Sie die Genehmigungsgebühr.
7. Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto und eine NIE: Ein Bankkonto und eine NIE (Ausländeridentifikationsnummer/Steueridentifikationsnummer) erleichtern die Abwicklung Ihrer geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten in Spanien.
8. Erhalt eines Goldenen Visums: Sie erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, die für ein Jahr gültig ist.
Erforderliche Dokumente:
- Ihr ausgefülltes Antragsformular
- Original und Kopie Ihres noch mindestens ein Jahr gültigen Reisepasses mit zwei leeren Seiten für das Visum
- Ein neueres Farbfoto in Passgröße auf weißem Hintergrund
- Original und Kopie einer gültigen Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft
- Original und Fotokopie des ärztlichen Attests mit Originalübersetzung und ggf. einer Fotokopie der Übersetzung. Dieses Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein und muss mit einem Briefkopf und der Originalunterschrift und/oder dem Siegel des Arztes versehen sein (es werden nur Dokumente akzeptiert, die von einem Arzt für Medizin oder einem Doktor der Philosophie ausgestellt wurden).
- Eine beglaubigte Kopie eines polizeilichen Führungszeugnisses, das Ihr Verhalten in den letzten fünf Jahren widerspiegelt und in Ihrem Herkunftsland ausgestellt wurde. Das Zeugnis darf nicht länger als 90 Tage vor der Antragstellung ausgestellt worden sein und muss noch drei Monate nach dem Ausstellungsdatum gültig sein. Bei allen Antragstellern, die nicht Staatsangehörige Singapurs sind, muss die Bescheinigung vom spanischen Konsulat/der spanischen Botschaft in diesem Land legalisiert werden.
- Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr, die in der Landeswährung (Euro) zu entrichten ist. Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr aufgrund von Währungsschwankungen regelmäßig ändern kann.
- Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes in dem Konsularbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat
- Ein Dokument zum Nachweis der Identität und der Geschäftsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters, wenn der Antrag über ihn eingereicht wird. Ein Original und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie der Nachweis einer Vollmacht oder eines anderen Dokuments, das die Befugnis des Vertreters bestätigt, müssen vorgelegt werden.
Kann ich meine Familienangehörigen mitbringen?
Sie können auch die folgenden Familienangehörigen zu Ihrem Antrag mitbringen:
- Ihren Ehepartner
- Ihre minderjährigen unverheirateten Kinder (unter 18 Jahren) sowie alle erwachsenen unterhaltsberechtigten Kinder.
- Unterhaltsberechtigte ältere Eltern.
Erlangung eines Daueraufenthalts in Spanien
Wenn Ihre erste Aufenthaltsgenehmigung abläuft, können Sie eine Verlängerung beantragen. Sie können einen zusätzlichen Aufenthalt von 5 Jahren in Spanien erhalten und eine unbegrenzte Verlängerung beantragen, sofern Sie die ursprünglichen Voraussetzungen erfüllen.
Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen
Mit dem Goldenen Visum für Spanien haben Sie bessere Chancen auf die spanische Staatsbürgerschaft als mit jedem anderen Visum, weshalb das Programm auch als "Spanische Staatsbürgerschaft durch Investition" bezeichnet wird.
Sie können nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien mit einem Goldenen Visum einen spanischen Pass erhalten, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben sich 10 Jahre lang mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien aufgehalten.
- Sie sprechen zumindest Grundkenntnisse der spanischen Sprache.
- Sie haben ein Grundverständnis der spanischen Geschichte und Kultur.
- Sie haben keine Vorstrafen oder Schulden in Spanien.
Bekommen Bürger aus ehemaligen spanischen Kolonien die Staatsbürgerschaft schneller?
Ja, wenn Sie aus einer ehemaligen spanischen Kolonie (einem der folgenden Länder) kommen, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft bereits nach zwei statt zehn Jahren Aufenthalt erhalten:
- Argentinien
- Bolivien
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Kuba
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Guatemala
- Honduras
- Mexiko
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Venezuela
Wenn Sie aus einem der oben genannten Länder kommen und ein Gold-Visum erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Jahren die spanische Staatsbürgerschaft annehmen, vorausgesetzt, Sie sind in diesem Zeitraum mindestens acht Mal nach Spanien gereist.
Welche Familienmitglieder kann ich mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Spanien bringen?
Ein Visum zur Familienzusammenführung erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, ihre unmittelbaren Familienangehörigen nach Spanien zu bringen. Unmittelbare Familienangehörige sind
- Eltern und Schwiegereltern (in aufsteigender Reihenfolge), die älter als 65 Jahre sind
- Kinder unter 18 Jahren, einschließlich adoptierter Kinder oder Kinder Ihres Partners (in absteigender Linie)
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Eltern, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach Spanien gebracht werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dass sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
Kinder zwischen 18 und 21 Jahren können nach Spanien gebracht werden, wenn sie studieren und wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind. Kinder über 21 Jahre können nach Spanien gebracht werden, wenn sie behindert sind und Sie die Hauptpflegeperson sind.
Voraussetzungen für ein Familienvisum für Spanien
Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Spanien. Achten Sie daher auf die verschiedenen Dokumente, die Sie und Ihre Familienmitglieder einreichen müssen, um ein Visum zur Familienzusammenführung und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Da die für jedes Familienmitglied erforderlichen Dokumente unterschiedlich sind, beginnen wir mit den Dokumenten, die für alle Antragsteller erforderlich sind.
Für Nicht-EU-Bürger, die sich in Spanien aufhalten
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular - Muster EX02.
- Ein gültiger Reisepass, eine Kopie des Reisepasses und Kopien der Reisepässe der Familienmitglieder.
- Aufenthaltsgenehmigung.
- Ein rechtsgültiges Dokument, das Ihre Beziehung zu einem Familienmitglied bestätigt (mehr dazu weiter unten).
- Eine Bescheinigung über die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Sie bei Ihrer Stadtverwaltung erhalten. Daraus geht hervor, dass in Ihrer Wohnung genügend Platz für alle Personen vorhanden ist.
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Öffentliche Krankenversicherung, wenn Sie Zugang zum spanischen Gesundheitssystem haben.
- Private Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos sind oder keinen Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien haben.
- Nachweis, dass Ihr(e) Familienmitglied(er) finanziell von Ihnen abhängig ist/sind.
- Zum Beispiel Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Sie regelmäßige Zahlungen leisten oder für die grundlegenden Ausgaben eines Familienmitglieds aufkommen.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel für den Unterhalt Ihrer Familie verfügen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie über mehr als 150 % der IPREM-Kosten für ein Familienmitglied verfügen. Im Jahr 2022 sind dies 868,53 € pro Monat oder 10.422,36 € pro Jahr.
- Für jedes weitere Familienmitglied müssen Sie über mindestens 50 % der IPREM-Kosten verfügen. Im Jahr 2022 sind dies 289,51 € pro Monat oder 3.474,12 € pro Jahr.
Legen Sie zum Nachweis die Kontoauszüge der letzten sechs Monate und einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag vor. Wenn Sie selbständig sind, legen Sie eine Einkommensteuererklärung vor.
Für einen Familienangehörigen im Ausland
- Ein ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum (falls zutreffend) oder eine eidesstattliche Erklärung eines in Spanien ansässigen Bürgers, dass Sie mit ihm in Spanien leben werden.
- Ein gültiger Reisepass und eine Kopie des ausländischen Reisepasses.
- Bescheinigung, dass Sie in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft waren.
- Eine Gesundheitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), die bestätigt, dass Sie keine schweren Krankheiten haben und keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
- Ein rechtsgültiges Dokument, das Ihre Beziehung zu einem Familienmitglied in Spanien bestätigt.
Alle diese Dokumente müssen ins Spanische übersetzt und in Ihrem Heimatland notariell beglaubigt oder apostilliert werden.
Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien
Ein Nicht-EU-Bürger in Spanien muss das Verfahren einleiten, indem er einen Termin beim Ausländeramt (Oficina de Extanjeros) beantragt und das Formular EX02 zusammen mit allen Nachweisen einreicht.
Sobald Ihr Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Familienzusammenführung bewilligt wurde, müssen Ihre Familienangehörigen das Verfahren ihrerseits einleiten.
Das Antragsverfahren für einen im Ausland lebenden Familienangehörigen
Sie haben zwei Monate ab dem Datum der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung Zeit, um ein Aufenthaltsvisum zum Zweck der Familienzusammenführung zu beantragen.
Sie müssen dieses Visum persönlich beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte bringen Sie alle übersetzten und notariell beglaubigten Dokumente in spanischer Sprache mit. Möglicherweise werden Sie auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Das Konsulat antwortet innerhalb von 2 Monaten auf Ihren Visumantrag. Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, haben Sie 3 Monate Zeit, um nach Spanien zu ziehen. Wenn Sie keine Antwort erhalten, betrachten Sie Ihren Antrag als abgelehnt, weil er nicht bearbeitet wurde.
Bearbeitungszeit - wie lange dauert es, ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten?
Das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Ankunft des/der Familienangehörigen in Spanien kann zwischen 4 und 6 Monaten dauern.
Wie lange ist ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung hängt von der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels eines Nicht-EU-Bürgers ab.
Befristete Aufenthaltserlaubnis - eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung ist bis zum Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis des Nicht-EU-Bürgers gültig.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU - eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung ist bis zum Ablauf der TIE-Karte gültig - ein Personalausweis eines Nicht-EU-Ausländers.
Kann meine Familie mit einem Visum zur Familienzusammenführung in Spanien arbeiten oder studieren?
Unmittelbare Familienangehörige, wie Partner oder Kinder ab 16 Jahren, können arbeiten, sich selbständig machen oder studieren. Da sie von Ihnen abhängig sind, haben sie auch Zugang zum spanischen Gesundheits- und Sozialversicherungssystem.
Erweiterte Familienangehörige müssen eine eigene Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen, um in Spanien legal unabhängig leben und arbeiten zu können.
Nach der Ankunft in Spanien
- Nach der Ankunft in Spanien sollten sich Ihre Familienmitglieder um einige wichtige Dokumente kümmern.
- Melden Sie sich im Rathaus an, um eine empadronamiento-Bescheinigung zu erhalten.
- Besorgen Sie sich innerhalb eines Monats nach der Ankunft in Spanien eine TIE-Karte (Ausländerausweis).
- Abschluss einer spanischen Krankenversicherung
- Besorgen Sie sich eine NIE-Nummer (wenn Sie vorhaben zu arbeiten)
- Eröffnen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank
- Besorgen Sie sich eine spanische SIM-Karte
Ein Unternehmervisum ist eine Aufenthaltserlaubnis, die die spanische Regierung ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die in Spanien ein Unternehmen gründen oder ausbauen möchten, aber nicht Bürger der Europäischen Union sind.
Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen, das dem öffentlichen Interesse dient und zur Wirtschaft des Landes beiträgt, können Sie für eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, ein sogenanntes Unternehmervisum, in Frage kommen.
Anforderungen an den Geschäftsplan
Gemäß dem Gesetz 14/2013, das alle unter das Unternehmergesetz fallenden Visa regelt, spielt bei dieser Art von Aufenthaltsgenehmigung die Geschäftsidee eine entscheidende Rolle bei der Beantragung eines Unternehmervisums.
Das Gesetz besagt nämlich, dass das Gesetz alle Visa regelt, die unter das Unternehmergesetz fallen. Ihre Geschäftsidee, d. h. das Produkt oder die Dienstleistung, die Sie in Spanien verkaufen möchten, muss die drei oben genannten Grundvoraussetzungen sorgfältig erfüllen.
- Erstens, und das ist das Wichtigste, muss es sich um ein originelles Geschäftskonzept handeln.
- Dann müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen in Spanien Einnahmen erzielen und im Land wachsen wird, was letztlich die Einstellung weiterer Mitarbeiter erfordert.
- Und schließlich ist es sehr wichtig, dass das Unternehmen Investitionsmöglichkeiten in dem Land bietet.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Unternehmervisums
- Nationales Visumantragsformular. Jeder Antragsteller oder Vertreter muss den Visumantrag ausfüllen und jeden Abschnitt unterschreiben, bevor er ihn einreicht.
- Ein gültiger, noch nicht abgelaufener Reisepass. Sowohl das Original als auch eine Fotokopie der Seite(n) des Reisepasses mit den biometrischen Daten müssen vorgelegt werden. Der Reisepass muss noch mindestens ein Jahr gültig sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Ist Ihr Reisepass älter als 10 Jahre, wird er nicht akzeptiert.
- Ein aktuelles Farbfoto in Passgröße, das vor einem hellen Hintergrund mit dem Gesicht nach vorne aufgenommen sein muss. Auf dem Foto dürfen keine dunklen oder verspiegelten Brillen oder Kleidungsstücke zu sehen sein, die das Oval des Gesichts verdecken.
- Unterlagen, die die Zahlung der erforderlichen Gebühr bestätigen.
- Nachweis, dass Sie alle Anforderungen erfüllen, z. B. ausreichende finanzielle Mittel, Sozialversicherung, Krankenversicherung usw.
- Bereiten Sie eine Geschäftsstrategie vor. Sie müssen eine Unternehmensstrategie vorlegen, in der Sie Ihre Aktivitäten umfassend beschreiben und erläutern, wie sie sich auf das wirtschaftliche Klima in Spanien auswirken. Der Beitrag Ihres Unternehmens zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Innovation und zu einem positiven Einfluss auf den sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand des Landes.
- Ein Dokument des Handelsamtes, das Ihr Unternehmenskonzept bestätigt, wird zur Prüfung akzeptiert. Ausschlaggebend für die Genehmigung sind Originalität, Schaffung von Arbeitsplätzen und Mehrwert für die spanische Gemeinschaft. Wenn das Handelsamt den Geschäftsplan genehmigt, wird Ihre Idee als wirtschaftlich wichtig für Spanien anerkannt. Sie sind dann berechtigt, bei der zuständigen Einwanderungsbehörde ein Unternehmervisum zu beantragen.
Ihr Arbeitsprofil
Die zuständigen Behörden werden zunächst Ihr berufliches Profil prüfen.
Ihre Fähigkeit, das Konzept Ihres Unternehmens in der Praxis umzusetzen, ist ebenso wichtig wie Ihre Geschäftsidee.
Daher müssen Sie als Ausländer, der ein Unternehmervisum in Spanien beantragt, nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, um Ihr Unternehmenskonzept effektiv umzusetzen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren aktuellen Bildungsstand und Ihre Berufserfahrung nachweisen.
Andererseits müssen Sie beschreiben, warum Sie ein Unternehmen gründen wollen und wie Sie auf die Geschäftsidee gekommen sind. Deshalb sollten Sie vor allem in Ihrem Lebenslauf erklären, wer Sie sind, wo Sie studiert haben, welchen Beruf Sie ausüben und wie Ihre Erfahrung nicht nur mit Ihrem Projekt zusammenhängt, sondern auch, wie sie der spanischen Wirtschaft bei der effektiven Umsetzung helfen kann.
Je mehr Erfahrung, Wissen und Fähigkeiten Sie nachweisen können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag genehmigt wird.
Das Verfahren zur Beantragung eines Unternehmervisums
Von außerhalb Spaniens
- Zunächst können Sie das Verfahren von Ihrem Heimatland aus starten, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen online über die elektronische Zentrale der Unidad de Grandes Empresas (UGE) einreichen. Dort erhalten Sie ein Visum, mit dem Sie nach Spanien reisen und während Ihres Besuchs einreisen können.
- Die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Dokumente sind ebenfalls unterschiedlich. In diesem Fall können Sie das Antragsformular hier ausfüllen und einreichen. Über dieses e-Cabinet können Sie eine erste Genehmigung beantragen, einer bereits erteilten Genehmigung Dokumente beifügen, den Antrag durch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen korrigieren, eine Verlängerung der Genehmigung beantragen, den Stand Ihres Dossiers überprüfen und auf praktische Mitteilungen zugreifen.
- Sobald Sie Ihren Geschäftsplan erstellt haben, müssen Sie ihn einreichen, um ihn bewerten zu lassen und festzustellen, ob Ihre Idee für ein Unternehmervisum geeignet ist. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in Ihrem Heimatland befinden, müssen Sie ihn bei der Generaldirektion für Außenhandel und Investitionen einreichen.
- Sie müssen ein digitales Zertifikat verwenden, um den Antrag und die Unterlagen einzureichen und um die Benachrichtigungen in der elektronischen Zentrale des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit einzusehen. Nach 10 Tagen erhalten Sie einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Geschäftsplans. Danach können Sie nach Spanien reisen, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Von Spanien aus
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese Genehmigung zusammen mit einem Besuchervisum direkt in Spanien zu beantragen. Dies macht das Verfahren einfacher und überschaubarer.
- Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie kein Visum beantragen müssen, sondern eine Aufenthaltskarte erhalten können.
- Wenn Sie sich in Spanien befinden und ein gültiges Touristenvisum haben, können Sie den Antrag direkt bei der UGE-Zentrale in Madrid stellen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Unterlagen bei der Abteilung für Großunternehmen eingereicht werden. Für die Einreichung eines Geschäftsplans müssen Sie sich an das Wirtschaftsministerium wenden.
- Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, hat die Verwaltung zwanzig Tage Zeit, um Ihren Antrag auf ein Unternehmervisum zu prüfen und zu entscheiden, wie mit Ihrem Antrag weiter verfahren werden soll.
- Innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat muss der Antragsteller oder sein Vertreter das Geschäftsvisum persönlich abholen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der positiven Entscheidung folgt. Der Antragsteller wird von der Konsularabteilung über das Verfahren zur Rücksendung des Reisepasses und anderer eventuell erforderlicher Originaldokumente informiert.
- Sobald Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, müssen Sie einen Termin mit der Einwanderungsbehörde vereinbaren, um Ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
Der Daueraufenthalt ist ein Status, der es Nicht-EU-Bürgern, die sich seit fünf Jahren ununterbrochen und legal in Spanien aufhalten, ermöglicht, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis ist fünf Jahre lang gültig und kann verlängert werden. Sie erlaubt es Ihnen, in Spanien als Selbständiger oder als Arbeitnehmer (cuenta ajena und cuenta propia) zu leben und zu arbeiten, mit den gleichen Rechten wie jeder andere spanische Staatsbürger.
Darüber hinaus erlaubt sie ihrem Inhaber, sich 6 Monate lang ohne rechtliche Probleme außerhalb Spaniens aufzuhalten. Dieser Zeitraum kann innerhalb der 5-jährigen Gültigkeitsdauer der Daueraufenthaltsgenehmigung auf ein ganzes Jahr verlängert werden.
Gehen Sie zur Polizei und lassen Sie sich ein so genanntes "certificado de residencia" ausstellen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die Ihren Namen und die Jahre enthält, in denen Sie als Student/Aufenthaltsberechtigter im Land gelebt haben. Sie wird von der Polizei abgestempelt und unterschrieben, so dass Sie genau wissen, wie lange Sie noch bleiben, bis Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen können.
So beantragen Sie Ihren Daueraufenthalt in Spanien
Wenn Sie die erforderliche Anzahl von Jahren in Spanien gelebt haben, ist die Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung ganz einfach. Sie müssen lediglich Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Polizeistation in Spanien vorlegen. In einigen Fällen können Sie den Antrag jedoch auch direkt bei der Einwanderungsbehörde stellen. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Daueraufenthalt etwa drei Monate vor Ablauf Ihres derzeitigen Visums oder Ihrer derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Neben dem Antragsformular (Formular EX-17) müssen Sie bei der Beantragung eines Daueraufenthalts in Spanien eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Dazu gehören die folgenden Dokumente:
- Ihren aktuellen Reisepass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis des Wohnsitzes in Spanien, z. B. ein Mietvertrag
- Ärztliches Attest und Krankenversicherung
- Nachweis des Wohnsitzes in Spanien für fünf Jahre, z. B. Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen
- In manchen Fällen benötigen Sie auch ein polizeiliches Führungszeugnis aus Spanien oder Ihrem Herkunftsland sowie Heirats- oder Scheidungsurkunden.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Sie können dann zu Ihrer örtlichen Polizeidienststelle gehen, um sich Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und das Antragsverfahren abzuschließen. Innerhalb eines Monats können Sie dann Ihre Daueraufenthaltskarte abholen.
Kosten der Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern ist die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien kostengünstig. Es können jedoch geringe Gebühren (unter 20 Euro) für die Beschaffung einiger der erforderlichen Dokumente anfallen. Außerdem müssen Sie möglicherweise für eine Übersetzung bezahlen, wenn einige Ihrer Dokumente nicht in spanischer Sprache abgefasst sind. Der Antrag selbst kostet jedoch nur 80 Euro.
Verlängerung Ihrer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
Sobald Sie sich dauerhaft in Spanien aufhalten, ist Ihre Aufenthaltsgenehmigung fünf Jahre lang gültig. Nach diesem Zeitraum können Sie sie problemlos um weitere fünf Jahre verlängern. Dazu müssen Sie lediglich ein weiteres EX-17-Formular ausfüllen und einen Nachweis über Ihre Adresse sowie Ihre ursprüngliche Aufenthaltskarte und Ihren Reisepass vorlegen. Danach müssen Sie erneut Fingerabdrücke nehmen und die Verlängerungsgebühr entrichten.
ES IST WICHTIG ZU BEACHTEN, dass Sie nicht die vollen fünf Jahre in Spanien gelebt haben müssen, um Ihre Daueraufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Dieser Vorbehalt gilt nur, wenn Sie zum ersten Mal eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Um Ihren Status zu verlängern, dürfen Sie jedoch nicht mehr als ein ganzes Jahr außerhalb Spaniens oder der EU verbringen.
Dauerhafter Aufenthalt in Spanien für Familienangehörige
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und nach Spanien ziehen, können Sie Ihre Familie mit einem Visum zur Familienzusammenführung nachholen. Auf diese Weise können Sie Ihre Eltern, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder nach Spanien holen. Allerdings müssen Sie zunächst mit einem geeigneten Visum nach Spanien ziehen und ein Jahr warten, bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihre Familie beantragen können.
Daher ist es wahrscheinlich, dass Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben und vor Ihrer Familie das Recht auf Daueraufenthalt erhalten werden. Aus diesem Grund müssen Ihre Familienangehörigen einen separaten Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Für Bürger aus anderen EU-Ländern sieht die Situation natürlich anders aus. Alle EU-Bürger können ohne Visum legal in Spanien leben und arbeiten. Wenn also Ihr Ehepartner EU-Bürger ist, kann er mit Ihnen nach Spanien kommen und nach zwei Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Wenn Sie jedoch EU-Bürger sind und Familienangehörige aus einem Drittland haben, können diese normalerweise mit Ihnen nach Spanien kommen. Sie müssen dann in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und haben nach fünf Jahren Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird gemeinhin als "jus sanguinis" bezeichnet, was "Recht des Blutes" bedeutet. Dies bedeutet, dass die spanische Staatsbürgerschaft von Personen erworben werden kann, deren Eltern, Großeltern oder sogar Urgroßeltern in Spanien geboren wurden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten.
Erstens darf der spanische Vorfahre zu keinem Zeitpunkt seines Lebens auf die spanische Staatsbürgerschaft verzichtet haben. Zweitens müssen die Nachkommen in der Lage sein, ihre Verwandtschaft mit dem spanischen Vorfahren durch offizielle Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Reisepass nachzuweisen.
Wie beantragt man die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
Es ist ratsam, die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft über das Programm der Abstammung zu planen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die notwendigen Schritte und die Unterlagen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags benötigen, im Klaren sind.
Voraussetzungen.
Wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen möchten, müssen Sie eine Reihe wichtiger Dokumente zusammenstellen.
Zunächst müssen Sie Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Eltern vorlegen. Gegebenenfalls müssen Sie auch die Heiratsurkunde Ihrer Eltern vorlegen.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Ihre Eltern oder Großeltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt spanische Staatsbürger waren, z. B. durch ihren spanischen Reisepass oder Personalausweis.
Um die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu beantragen, müssen Sie außerdem verschiedene andere Dokumente vorlegen, darunter Ihren eigenen Reisepass, einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Spanien (falls zutreffend) und einen Nachweis über Ihre Verbindung zu Spanien, z. B. ein Schreiben, in dem Sie Ihre Verbindung zum Land erklären.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung komplex und langwierig sein kann, weshalb es von Vorteil sein kann, mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist. Mit den richtigen Unterlagen und der richtigen Unterstützung können Sie jedoch Ihr Ziel erreichen, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten und die vielen Vorteile zu genießen, die sie bietet.
Der erste grundlegende Schritt, den Sie tun müssen, ist sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erfüllen.
Gemäß Artikel 11 des spanischen Verfassungsgesetzes können Sie die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen, wenn Sie für die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung geeignet sind, wenn
- Ihre Mutter oder Ihr Vater ist von Geburt an spanischer Staatsbürger;
- beide Elternteile von Geburt an spanische Staatsangehörige sind;
- Einer Ihrer Großeltern oder Urgroßeltern (innerhalb von vier Generationen) war von Geburt an spanischer Staatsbürger; oder
- Sie wurden von spanischen Staatsangehörigen adoptiert, bevor Sie 18 Jahre alt wurden.
Erforderliche Dokumente
- Ihr aktueller Reisepass,
- Geburtsurkunde und Nachweis des Wohnsitzes, falls vorhanden;
- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind;
- Bescheinigung über das Bestehen der DELE A2- und CCSE-Prüfungen;
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr;
- Aktuelle Volkszählung und historische Daten ("padrón"); und
- Nachweis über den Besitz ausreichender wirtschaftlicher Mittel
Bitte denken Sie daran, dass Sie zwei Prüfungen ablegen müssen, um einen spanischen Pass zu erhalten und die spanische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Wenn Sie einen der beiden Tests nicht bestehen, haben Sie noch drei Mal die Möglichkeit, die Prüfungen zu wiederholen, bis Sie erneut bezahlen müssen.
DELE A2 ist ein grundlegender Sprachtest, der nachweist, dass Sie über ausreichende Spanischkenntnisse verfügen. Er ist nicht erforderlich, wenn Sie aus einem lateinamerikanischen Land kommen.
CCSE ist ein kultureller Test über die spanische Regierung, Kunst, Fernsehen, Kultur und Geografie. Wenn Sie in Spanien eine höhere Schule besucht haben, ist dieser Test nicht erforderlich.
Einreichung Ihres Antrags
Das Verfahren zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung kann für eine unvorbereitete und uninformierte Person kompliziert sein. Im Folgenden finden Sie eine vereinfachte Darstellung des Antragsverfahrens:
1. Bezahlen Sie die Antragsgebühr und reichen Sie die Dokumente und Formulare ein
Nachdem Sie alle Unterlagen ausgefüllt und alle Anforderungen erfüllt haben, müssen Sie den Antrag bei den zuständigen Behörden einreichen. Sie können ihn persönlich beim Standesamt einreichen oder diesen Schritt online erledigen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei der Einreichung der Unterlagen online oder persönlich zu bezahlen.
2. Warten Sie auf eine Antwort der Behörde
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, hat die spanische Regierung laut Gesetz ein ganzes Jahr Zeit, ihn zu beantworten. Wenn Sie nach einem Jahr noch keine Antwort erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Antrag wegen verwaltungstechnischen Schweigens abgelehnt worden ist. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie dennoch einen Rechtsbehelf einlegen, um ihn überprüfen zu lassen. Nach der Einreichung einer Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 3-4 Monaten eine Antwort.
3. Vereinbaren Sie einen Termin für den Treueschwur
Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Einreichung Ihres Antrags oder gleichzeitig mit Ihrer Berufung einen Termin zur Ablegung des Treueeids vereinbaren, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft in weniger als anderthalb Jahren erhalten. Danach können Sie einen Termin zur Ablegung des Treueeids nicht nur beim Standesamt, sondern auch bei einem Notar vereinbaren.
4. Besorgen Sie sich Ihren Reisepass und Ihre DNI
Sobald Sie den Treueeid geleistet haben, können Sie Ihre örtliche Polizeistation in Spanien aufsuchen und endlich Ihren Reisepass und Ihre DNI erhalten.
5. Beantragen Sie eine Konformitätsbescheinigung.
Schließlich müssen Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung beantragen, damit alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Sie mit Ihrer NIE registriert haben, Ihre neuen Identifikationsdaten überprüfen können. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument, das jeder Ausländer, der die spanische Staatsangehörigkeit erhält, am Ende des Verfahrens beantragen muss, um seine Identifizierung bei verschiedenen öffentlichen und privaten Einrichtungen beglaubigen zu können.
Erhält man die Staatsbürgerschaft, wenn man einen spanischen Staatsbürger heiratet?
Sie können die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie einen spanischen Staatsangehörigen heiraten, aber das geschieht nicht automatisch.
Die Eheschließung ist einer der Schritte, die das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erheblich beschleunigen.
Wie man die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat erhält, Schritt für Schritt
Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Heirat
- Der erste Schritt in diesem Verfahren ist die Eheschließung mit einem spanischen Staatsbürger. Dies kann direkt in Spanien geschehen, nachdem Sie als Tourist eingereist sind, oder von Ihrem Herkunftsland aus.
- Nach der Eheschließung müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen. Da Sie nun Familienangehöriger eines EU-Bürgers (Ihres Ehepartners) sind, können Sie problemlos eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung, die so genannte "tarjeta comunitaria" (Visum für Familienangehörige von EU-Bürgern), erhalten.
- Nach Erhalt dieses Visums müssen Sie sich ein Jahr lang in Spanien aufhalten, und nach Ablauf dieser Zeit können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Obwohl die allgemeine Regel lautet, dass Sie Ihre Genehmigung innerhalb eines Jahres erhalten sollten, sind Verzögerungen von 1 oder 2 Jahren nicht ungewöhnlich.
- Da Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten, werden Sie die Genehmigung erhalten, bevor Sie Ihre Karte verlängern müssen, so dass sich Ihr Status als rechtmäßiger Bürger nicht ändert.
BITTE BEACHTEN SIE, dass die Eintragung Ihrer Beziehung in Form einer Lebenspartnerschaft Ihnen zwar auch die Möglichkeit gibt, ein Visum für Familienangehörige zu erhalten, dass sie aber nicht die gleichen Vorteile bietet, was die Verkürzung der Zeit bis zur Erlangung der Staatsbürgerschaft angeht.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Um die Staatsbürgerschaft durch Heirat zu beantragen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen den DELE A2 (Sprachtest) und den CCSE (Spanische Kulturprüfung) bestehen, die beim Instituto Cervantes abgelegt werden.
- Fügen Sie Ihren vollständigen Reisepass (muss zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig sein) und Ihre NIE bei
- Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem Ehepartner
- Strafrechtlicher Hintergrund-Check
- Eine Einwohnermeldebescheinigung (padrón auf Spanisch), aus der hervorgeht, dass Sie und Ihr Ehepartner seit einem Jahr unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Das Fehlen dieses Dokuments führt zur Ablehnung Ihres Antrags, so dass es zweifellos einer der wichtigsten Teile des Verfahrens ist.
- Heiratsurkunde, die in Spanien offiziell registriert sein muss
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt im Land zu bestreiten, in diesem Fall 150 % des IPREM
- Ihre aktuelle Aufenthaltsgenehmigung
Sie müssen eine Antragsgebühr entrichten, die etwa 100 Euro beträgt.
Gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist der spanische Reisepass jedem anderen Reisepass der EU-Länder gleichwertig.
Mit einem spanischen Pass können Sie sich sowohl in Spanien als auch in jedem anderen EU-Land aufhalten, sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und in jedem EU-Land studieren und arbeiten.
Und Ihre Kinder können die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten.
Wie erhält man die spanische Staatsbürgerschaft?
Sie können die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund Ihres tatsächlichen Wohnsitzes im Land, durch Abstammung (wenn Ihre Eltern oder mindestens ein Elternteil spanische Staatsbürger sind oder Ihre Großeltern ebenfalls spanische Staatsbürger sind) oder durch Heirat mit einem spanischen Staatsbürger erhalten.
Der häufigste Weg, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist der Wohnsitz in Spanien.
Gewöhnlicher Wohnsitz bedeutet, dass Spanien der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein muss.
Mit anderen Worten: Ein Ausländer muss zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten, dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und schließlich die Staatsbürgerschaft beantragen.
Dazu muss sich der ausländische Staatsangehörige während der folgenden Mindestdauer in Spanien aufhalten:
- Allgemeine Regel für alle Bürger: 10 Jahre Aufenthalt.
- Für Personen, die in Spanien als Flüchtlinge anerkannt sind: 5 Jahre.
- Für Bürger der lateinamerikanischen Länder, der Philippinen, Guineas, Andorras oder Portugals: 2 Jahre.
- 1 Jahr für Personen, die mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet sind, sowie für Personen, deren Vater oder Mutter (ebenfalls außerhalb Spaniens geboren) und Großeltern außerhalb Spaniens geboren sind, vorausgesetzt, sie sind alle Spanier.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft:
1. In der Regel mindestens 10 Jahre Aufenthalt in Spanien oder 1 Jahr für Ehepartner spanischer Staatsbürger.
- 2. Der Antragsteller muss sich rechtmäßig in Spanien aufhalten und zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Zum Beispiel:
- Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Ausländer ohne das Recht zu arbeiten;
- Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (Spanisches Goldenes Visum);
- Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Geschäftstätigkeit in Spanien (Geschäftseinwanderung);
- Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Spanien;
- Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer offiziellen Beschäftigung usw.
3. Verfügbarkeit von Mitteln, die es dem Antragsteller und seiner Familie ermöglichen, sich in Spanien aufzuhalten.
4. Bestätigung eines ausreichenden Niveaus der Integration in die spanische Gesellschaft durch Bestehen von zwei Tests:
- eine Prüfung der spanischen Sprachkenntnisse auf einem Niveau von mindestens A2;
- einen Text über verfassungsrechtliche und soziokulturelle Kenntnisse über Spanien.
5. Keine Vorstrafen im Herkunftsland und in Spanien.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Jahre nach Einreichung des Antrags auf Staatsbürgerschaft. Sobald Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, müssen Sie einen Eid gemäß der spanischen Verfassung (jura de nacionalidad) ablegen.
Lernen Sie Spanisch
Ja, es stimmt, dass mehr als 10 % der spanischen Bevölkerung aus Ausländern besteht. Und ja, diese Zahl wächst ständig.
Sie werden sicherlich viele Expat-Communities und Ausländer in der gleichen Situation finden, mit denen Sie Englisch oder sogar Ihre Muttersprache sprechen können.
Dennoch kann es von großem Nutzen sein, Spanisch zu lernen. Es wird Ihr Leben in diesem Land sehr viel einfacher machen.
Spanische Bürger sind vielleicht nicht die besten Englischsprecher der Welt. Vor allem wenn Sie in kleinere Städte ziehen, kann es sein, dass das dortige Englischniveau nicht Ihren Anforderungen entspricht.
Außerdem kann Spanisch sehr wichtig sein, vor allem für die ersten bürokratischen Verfahren wie die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Beamten dort kein einziges Wort Englisch können. Ein Mindestmaß an Spanischkenntnissen kann Sie daher retten.
Wenn Sie die spanische Kultur wirklich erleben, verstehen und sich in sie integrieren wollen, ist die Kenntnis der spanischen Sprache ein Muss. Sie ermöglichen es Ihnen, spanische Freunde zu finden und mit den Einheimischen zu interagieren, was Ihre Erfahrung vervollständigen wird.
Es gibt sehr starke Expat-Gemeinschaften
Dies ist eine wichtige Folge davon, dass Spanien ein beliebtes Reiseziel für viele EU-Bürger und Ausländer ist. Auswanderergemeinschaften gibt es überall.
Machen Sie einfach eine schnelle Google-Suche, suchen Sie sich ein nettes Café im Zentrum von Madrid oder Barcelona und schauen Sie, welche Nationalität die Besucher haben. Höchstwahrscheinlich ist ein erheblicher Prozentsatz von ihnen keine Einheimischen.
Daher wird es für Sie sehr einfach sein, hier ein neues Leben zu beginnen. Denn Sie werden auf eine große Gruppe von Gleichgesinnten treffen, die sich in der gleichen Situation befinden oder befunden haben wie Sie. Menschen, die ebenfalls ihr Land verlassen haben, um sich in Spanien eine neue Zukunft aufzubauen. Sie alle haben den gleichen Prozess durchlaufen, so dass Sie von ihrer Hilfe profitieren können.
Außerdem handelt es sich um sehr aufgeschlossene Menschen, die ständig Veranstaltungen organisieren, um sich kennen zu lernen. In Spanien ist es sehr einfach, Leute zu treffen und neue Freunde zu finden.
Verstehen Sie die spanische Zeit
Wenn Sie schon einmal ein anderes EU-Land besucht oder sogar dort gelebt haben, vergessen Sie die dortige Zeit. In Spanien funktioniert alles ganz anders.
Geschäfte und Einkaufszentren sind bis spät in die Nacht geöffnet (normalerweise bis 21:00 Uhr). Die Menschen essen um 14 Uhr zu Mittag und um 21-10 Uhr zu Abend. Der morgendliche Imbiss ist ein Muss, und manche Leute machen sogar ein kurzes Nickerchen (Siesta) am Nachmittag.
Wenn Sie zum Mittag- oder Abendessen ausgehen, lassen Sie sich Zeit.
Die Spanier setzen sich nach dem Essen gerne an den Tisch und unterhalten sich. Es ist eine Art Ritual, das die Mittagspause endlos erscheinen lässt.
Passen Sie sich an das Klima und das Wetter an
Viele Menschen halten Spanien wegen des angenehmen Wetters und der idealen klimatischen Bedingungen für ein Paradies.
Und ja, es stimmt, Regen ist hier keine Seltenheit und die Temperaturen sind perfekt.
In diesem Sinne ist der Ratschlag einfach: Genießen Sie das Klima des Landes so weit wie möglich, bleiben Sie nie zu Hause, gehen Sie in der Sonne spazieren, joggen Sie, gehen Sie am Strand spazieren und lesen Sie, usw.
Aber, so schwer es auch vorstellbar ist, das spanische Wetter hat auch seine Schattenseiten.
Zunächst einmal kann es in einigen Regionen wie Madrid und vor allem in Andalusien (im Süden) im Sommer sehr heiß werden. Das geht so weit, dass es nicht ratsam ist, vor 19 oder 20 Uhr auszugehen.
In einigen nördlichen Regionen wie dem Baskenland hingegen sind die Temperaturen niedriger und es regnet häufiger. Wenn Sie also eine dieser Regionen als Ihren neuen Standort in Betracht ziehen, sollten Sie diese Fakten im Hinterkopf behalten.
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