Die Gründung eines Unternehmens in Spanien durch einen Ausländer umfasst mehrere Schritte. Im Folgenden finden Sie Informationen, die sich speziell an Ausländer richten, die in Spanien ein Unternehmen gründen möchten:
- Rechtliche Anforderungen: Als Ausländer müssen Sie bei den spanischen Behörden eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE) beantragen. Die NIE ist für verschiedene Verwaltungsverfahren erforderlich, unter anderem für die Gründung eines Unternehmens. Sie können die NIE bei einem spanischen Konsulat oder über einen bestellten Vertreter in Spanien beantragen.
- Visum und Aufenthaltsgenehmigung: Wenn Sie kein EU-/EWR-Bürger sind, benötigen Sie möglicherweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten. Die spezifischen Anforderungen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck Ihres Aufenthalts und der Dauer Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit ab. Es wird empfohlen, dass Sie sich bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über das entsprechende Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung informieren.
- Wählen Sie eine Unternehmensstruktur: Wählen Sie die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Rechtsform, z. B. ein Einzelunternehmen (Empresario Individual), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada oder S.L.) oder eine Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima oder S.A.). Berücksichtigen Sie die rechtlichen, steuerlichen und behördlichen Auswirkungen jeder Struktur und wählen Sie diejenige, die Ihren Unternehmenszielen und -anforderungen entspricht.
- Investitionskapital: Bestimmen Sie die Höhe des Investitionskapitals, das Sie für die Gründung Ihres Unternehmens benötigen. Dabei kann es sich um eigene Mittel, Darlehen oder Mittel von potenziellen Investoren handeln. Die spanischen Behörden können im Rahmen der Gewerbeanmeldung einen Nachweis über das Investitionskapital verlangen.
- Gewerbeanmeldung: Melden Sie Ihr Unternehmen beim Handels- oder Gewerbeamt der Region an, in der Sie Ihr Unternehmen ansiedeln wollen. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor, einschließlich Ausweisdokumente, Nachweis des Investitionskapitals und alle anderen erforderlichen Formulare. Nehmen Sie die Dienste eines Anwalts oder Unternehmensberaters in Anspruch, um sicherzustellen, dass Sie die Registrierungsverfahren einhalten.
- Besteuerung und rechtliche Verpflichtungen: Machen Sie sich mit den spanischen Steuergesetzen und Steuerpflichten vertraut. Besorgen Sie sich eine Steueridentifikationsnummer (NIF) für Ihr Unternehmen und erfüllen Sie die Melde- und Zahlungspflichten für Steuern wie die Mehrwertsteuer (IVA) oder die Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades).
- Unterstützung für Unternehmen: Nehmen Sie Kontakt zu Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen, Unternehmernetzen und Handelskammern in Spanien auf. Diese Ressourcen können wertvolle Beratung, Vernetzungsmöglichkeiten, Mentoring und Zugang zu Unternehmensdienstleistungen bieten.
- Sprache und kulturelle Sensibilitäten: Obwohl es keine Voraussetzung ist, können Spanischkenntnisse und ein Verständnis der spanischen Geschäftskultur Ihre Fähigkeit, sich in der spanischen Geschäftswelt zurechtzufinden, erheblich verbessern. Erwägen Sie, einen Sprachkurs zu belegen oder einen Übersetzer zu engagieren, um die Kommunikation zu erleichtern und bessere Kontakte zu lokalen Akteuren zu knüpfen.
Nützliche Ressourcen für Ausländer, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten:
Offizielle Websites der spanischen Regierung:
1. Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Wettbewerbsfähigkeit: Bietet Informationen über Unternehmensvorschriften, Investitionsmöglichkeiten und die Wirtschaftspolitik in Spanien.
2. Spanisches Staatsanzeiger: Veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Vorschriften für die Wirtschaft in Spanien.
3. Invest in Spain: Eine von ICEX Spain Trade and Investment betriebene Website mit umfassenden Informationen und Hilfestellungen für ausländische Investoren, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten.
4. Handelskammern: Die lokalen Handelskammern in Spanien bieten wertvolle Ressourcen und Unterstützung für ausländische Unternehmen. Beispiele hierfür sind
- Spanische Handelskammer
- Handelskammer Madrid
- Industrie- und Handelskammer Barcelona
5. Ausländische Botschaften und Konsulate: Die Botschaften und Konsulate Ihres Heimatlandes in Spanien können Unternehmen aus Ihrem Land, die sich in Spanien niederlassen möchten, Beratung und Unterstützung anbieten. Wenden Sie sich an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat in Spanien, um spezifische Informationen und Unterstützung zu erhalten.
6. Spanische Berufsverbände: Branchenspezifische Berufsverbände in Spanien können Beratung, Vernetzungsmöglichkeiten und Informationen über Vorschriften und Geschäftspraktiken bieten. Zum Beispiel die Spanish Association of Startups und die Spanish Confederation of Business Organisations.
7. Lokale Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen: In Spanien gibt es verschiedene regionale und lokale Organisationen, die sich der Unterstützung von Unternehmern und Unternehmen widmen. Beispiele für solche Organisationen sind Inkubatoren, Beschleuniger und Zentren für Unternehmertum. Diese Organisationen können Mentoring, Vernetzungsmöglichkeiten und Zugang zu Ressourcen und Finanzmitteln bieten.
8. Vernetzungsveranstaltungen: Die Teilnahme an Geschäftsveranstaltungen, Messen und Konferenzen in Spanien kann Ihnen helfen, mit lokalen Unternehmern, Investoren und potenziellen Geschäftspartnern in Kontakt zu treten. Informieren Sie sich auf Websites wie Eventbrite oder in lokalen Branchenverzeichnissen über Veranstaltungen.
Mit einem Schengen-Geschäftsvisum für Spanien können Sie nach Spanien einreisen und unbezahlte geschäftliche Tätigkeiten ausüben. Es erlaubt Ihnen die Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen, die Durchführung und Teilnahme an Schulungen und internen Audits und andere ähnliche unbezahlte Aktivitäten in Spanien.
Wer braucht ein kurzfristiges Geschäftsvisum für Spanien?
Bürger vieler Länder müssen ein Visum für Spanien beantragen, bevor sie geschäftlich dorthin reisen. Sie benötigen jedoch kein Geschäftsvisum für Spanien, wenn Sie Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind:
- EU-Mitgliedstaaten.
- EFTA-Länder.
- 62 Länder der Welt, die unter die Schengen-Regelung für visumfreies Reisen fallen.
Sie sind auch von der Pflicht befreit, ein Geschäftsvisum für Spanien zu beantragen, wenn Sie in einem der Schengen-Länder mit einer Aufenthaltserlaubnis ansässig sind, solange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Wenn Sie hingegen einen Reisepass besitzen, der von einem der oben nicht aufgeführten Länder der Welt ausgestellt wurde, müssen Sie ein Geschäftsvisum beantragen, um zu diesen Zwecken nach Spanien einreisen zu dürfen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie ein Langzeitvisum für Spanien beantragen möchten, prüfen sollten, wer ein Langzeitvisum für Spanien benötigt.
Wie beantrage ich ein Geschäftsvisum für Spanien?
Wenn Sie zu geschäftlichen Zwecken nach Spanien reisen möchten und dafür ein Visum benötigen, müssen Sie ein ganzes Verfahren durchlaufen, um es zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass es sehr wichtig ist, dass Sie alle Schritte zur Beantragung eines Geschäftsvisums für Spanien in der richtigen Reihenfolge und gemäß den von den spanischen Behörden festgelegten Kriterien durchführen.
Im Folgenden beschreiben wir alle Verfahren zur Beantragung eines Geschäftsvisums für Spanien:
1. Prüfen Sie, wo Sie den Antrag stellen müssen
Je nach den spanischen Behörden in Ihrem Wohnsitzland müssen Sie Ihr Visum auf einem der folgenden Wege beantragen:
- Bei der spanischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland.
- Das spanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland.
- Eine Visumantragsstelle, die Geschäftsvisa im Namen Spaniens in Ihrem Wohnsitzland bearbeitet.
- Die Botschaft/Konsulat/VAC eines anderen Schengen-Landes in Ihrem Wohnsitzland, an das Spanien die Visabearbeitung ausgelagert hat.
- Eines der oben genannten Länder in einem Nachbarland, das im Auftrag Spaniens spanische Visa für Einwohner Ihres Landes ausstellt.
2. Finden Sie heraus, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung ist
Sie können ein Geschäftsvisum für Spanien bis zu sechs Monate vor Ihrem geplanten Reisedatum beantragen. Spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem Sie nach Spanien reisen wollen, können Sie jedoch einen Antrag stellen.
Es wird empfohlen, den Antrag mindestens drei Wochen im Voraus zu stellen, um Verzögerungen durch die Botschaft zu vermeiden.
3. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visum
Spanische Botschaften/Konsulate/VACs nehmen keine persönlichen Anträge entgegen. Daher müssen Sie einen Termin mit ihnen vereinbaren. Sie können einen Termin entweder über die Website oder telefonisch vereinbaren.
4. Füllen Sie das Antragsformular für ein Geschäftsvisum für Spanien aus
Füllen Sie als Nächstes das Antragsformular für ein spanisches Geschäftsvisum aus. Das Antragsformular für das spanische Visum ist dasselbe wie für jedes Kurzzeitvisum für den Schengen-Raum. Beantworten Sie alle Fragen mit den richtigen Angaben, die mit den Angaben in den übrigen erforderlichen Unterlagen übereinstimmen.
Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Dieses Dokument sollte ganz oben in der Akte mit den erforderlichen Dokumenten abgelegt werden.
Im Folgenden finden Sie eine vollständige Liste der für ein spanisches Geschäftsvisum erforderlichen Dokumente, wobei jedes einzelne klar erläutert wird:
- Antragsformular für ein Geschäftsvisum für Spanien wie oben beschrieben.
- Zwei Fotos. Sie müssen identisch sein und dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie darauf, dass die Fotos den Vorgaben für ein Schengen-Visum entsprechen.
- Ihr gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss noch drei Monate nach dem Datum Ihrer geplanten Ausreise aus Spanien gültig sein.
- Kopien der Passseiten mit Informationen und Visumaufklebern und -stempeln.
- Eine Flugreservierung, aus der hervorgeht, dass Sie einen Sitzplatz für einen Flug von und nach Spanien reserviert haben, und die Ihren Namen sowie das Datum und den Ort der Ankunft und des Abflugs enthält.
- Eine Arbeitsbescheinigung mit Angabe Ihrer Position, Ihres Gehalts und des Anfangsdatums.
- Ein Einladungsschreiben eines Unternehmens in Spanien in spanischer Sprache, aus dem die Geschäftsbeziehung hervorgeht, die Ihre Reise rechtfertigt. Es sollte auch den Zweck der Reise und die Dauer des Aufenthalts in Spanien enthalten.
- Eine spanische Reisekrankenversicherung, die im Falle eines Unfalls oder einer unvorhergesehenen Krankheit in Spanien oder einem anderen Schengen-Land mindestens 30.000 € abdeckt.
- Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Sie müssen nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Spanien zu bestreiten. Bei einem Aufenthalt von 10 Tagen oder weniger müssen Sie bestätigen, dass Sie über 575 € verfügen. Wenn Sie hingegen einen Aufenthalt von mehr als 10 Tagen planen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für jeden Tag Ihres geplanten Aufenthalts in Spanien 71 € zur Verfügung haben.
Folgende Nachweise können Sie erbringen:
- Kontoauszüge.
- Ein Unterstützungsschreiben, wenn eine andere Person Ihre Reise finanziert. Diese Person muss ihre Kontoauszüge zusammen mit dem Schreiben vorlegen.
- Eine Hotelreservierung, die Ihren Namen, die Aufenthaltsdaten und die Hoteldaten enthält.
- Ein Dokument, das Ihren Familienstand bestätigt (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Sterbeurkunde des Ehepartners, Lebensmittelkarte, falls zutreffend).
BITTE BEACHTEN SIE, dass Sie je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Situation aufgefordert werden können, zusätzliche Dokumente vorzulegen. Versuchen Sie, diese Unterlagen innerhalb der von der Botschaft gesetzten Frist einzureichen.
5. Besuchen Sie das Visumgespräch
Wenn Sie alles vorbereitet haben, sollten Sie den Tag der Visumbeantragung abwarten. An diesem Tag werden Sie zu einem kurzen Gespräch mit einem Konsularbeamten erwartet. Dieser wird Ihnen Fragen zu Ihrer Reise nach Spanien und zu Ihrem Hintergrund stellen. Die Dokumente, die Sie gesammelt haben, müssen dem Konsularbeamten übergeben werden, der sie alle überprüft.
Am Tag des Gesprächs, entweder vor oder nach dem Gespräch, werden auch Ihre Fingerabdrücke eingescannt und ein Foto von Ihrem Gesicht gemacht. Dieses Verfahren ist nicht erforderlich, wenn Sie Ihre biometrischen Daten innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einem Schengen-Konsulat übermittelt haben.
6. Bezahlen Sie die Visumgebühr
Am selben Tag müssen Sie auch die Gebühr für das Geschäftsvisum für Spanien entrichten, die 80 Euro beträgt. Aufgrund von Visaerleichterungsabkommen müssen die Bürger mehrerer Länder jedoch eine niedrigere Gebühr von 35 Euro entrichten.
Wie lange dauert es, ein Geschäftsvisum für Spanien zu erhalten?
Eine Antwort auf Ihren Antrag auf ein Geschäftsvisum für Spanien sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung Ihres Antrags erhalten. Es gibt jedoch zwei Fälle, in denen diese Frist verlängert werden kann.
Die spanischen Behörden in Ihrem Land erhalten zu viele Visumanträge.
Ihr Fall ist komplex und Ihr Antrag muss weiter geprüft werden.
In solchen Fällen müssen Sie möglicherweise etwa 30 Tage auf eine Antwort warten.
Gültigkeitsdauer eines Geschäftsvisums für Spanien
Die Gültigkeit eines spanischen Geschäftsvisums wird von der spanischen Botschaft festgelegt, die Ihren Visumantrag bearbeitet. Ein Visum kann mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums ausgestellt werden.
In der Regel wird Ihnen ein Visum mit der erforderlichen Gültigkeitsdauer erteilt, wenn diese innerhalb von sechs Monaten weniger als drei Monate beträgt. Die Botschaft kann Ihnen jedoch ein Visum erteilen, das länger oder kürzer als die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer ist.
Was muss ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn die spanischen Behörden die Erteilung eines Geschäftsvisums ablehnen, erhalten Sie ein Schreiben mit den Gründen für diese Entscheidung. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen.
Dazu können Sie ein Beschwerdeschreiben für ein Schengen-Visum verfassen und es an die Behörde schicken, die Ihren Antrag geprüft hat.
Kann ich mit einem spanischen Geschäftsvisum in andere Länder reisen?
Mit einem spanischen Visum für den kurzfristigen Aufenthalt können Sie andere Schengen-Länder besuchen, sofern das Visum gültig ist. Einige Visa können jedoch einen begrenzten räumlichen Geltungsbereich haben. Das bedeutet, dass Sie nur in bestimmte Schengen-Länder reisen dürfen, nicht in alle.
Diese Information finden Sie auf Ihrer Visummarke, also achten Sie darauf.
Wie bekomme ich am einfachsten ein Geschäftsvisum für Spanien?
Der einfachste Weg, ein Geschäftsvisum für Spanien zu erhalten, ist die korrekte Beantragung.
Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:
- Reichen Sie Ihren Antrag pünktlich an der richtigen Stelle ein.
- Sammeln Sie alle Dokumente gemäß den festgelegten Kriterien.
- Kommen Sie nicht zu spät zum Gespräch, bereiten Sie Ihre Antworten im Voraus vor.
Tipps, die Ausländern helfen, einen Arbeitsplatz in Spanien zu finden:
1. Studieren Sie den Arbeitsmarkt: Recherchieren Sie zunächst den Arbeitsmarkt in Spanien, um herauszufinden, in welchen Branchen und Sektoren es freie Stellen für Ausländer gibt. Ermitteln Sie die gefragten Fähigkeiten und Qualifikationen.
2. Lernen Sie Spanisch: Auch wenn es in Spanien einige englischsprachige Stellen gibt, werden gute Spanischkenntnisse Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erheblich verbessern. Investieren Sie Zeit in das Erlernen oder Verbessern Ihrer spanischen Sprachkenntnisse, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
3. Netzwerke knüpfen: Networking ist in Spanien sehr wichtig. Nehmen Sie an Branchenveranstaltungen, Jobmessen und professionellen Networking-Veranstaltungen teil, um Menschen aus Ihrem Interessengebiet zu treffen. Knüpfen Sie Verbindungen, tauschen Sie Kontakte aus, und präsentieren Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen.
4. Online-Jobportale: Nutzen Sie Online-Stellenportale, die darauf spezialisiert sind, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern in Spanien zusammenzubringen. Beliebte Portale sind InfoJobs, LinkedIn und Indeed. Erstellen Sie ein professionelles Profil und suchen Sie aktiv nach relevanten Stellen und bewerben Sie sich.
5. Arbeitsagenturen und Personalvermittlungsdienste: Ziehen Sie in Erwägung, sich bei Arbeitsagenturen und Personalvermittlungsdiensten zu registrieren, die auf die Einstellung internationaler Bewerber spezialisiert sind. Sie können Ihnen dabei helfen, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen mit relevanten Stellenangeboten abzugleichen und Sie während des gesamten Einstellungsverfahrens begleiten.
6. Passen Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben an: Stimmen Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben auf den spanischen Arbeitsmarkt ab. Heben Sie relevante Fähigkeiten und Erfahrungen hervor, und stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente gut strukturiert, fehlerfrei und auf die jeweilige Stellenausschreibung zugeschnitten sind.
7. Berufsverbände und Handelskammern: Werden Sie Mitglied in branchenspezifischen Berufsverbänden und Handelskammern in Spanien. Diese Organisationen können Ihnen wertvolle Networking-Möglichkeiten, Stellenanzeigen und Ressourcen für Ihre Stellensuche bieten.
8. Informieren Sie sich über die Visabestimmungen: Informieren Sie sich über die Visabestimmungen und Arbeitsgenehmigungen, die für die Arbeit in Spanien erforderlich sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie das richtige Visum oder die richtige Arbeitserlaubnis haben, bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen.
9. Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor: Informieren Sie sich über die allgemeine Praxis und die Erwartungen an Vorstellungsgespräche in Spanien. Bereiten Sie Antworten auf gängige Vorstellungsgespräche vor, demonstrieren Sie Ihr kulturelles Bewusstsein und zeigen Sie Ihre Begeisterung für die Arbeit in Spanien.