Schweizer Visapolitik für österreichischer Bürger im Jahr 2026
Österreicher können die Schweiz für maximal 90 Tage ohne Visum besuchen. Dies umfasst Tourismus, soziale Besuche und kurzfristige geschäftliche Angelegenheiten.
Darüber hinaus berechtigt eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein nationales Visum, das von einem Schengen-Land ausgestellt wurde, österreichischer Bürger zur visafreien Einreise in die Schweiz. Aufgrund der Zugehörigkeit der Schweiz zum Schengen-Raum gelten die allgemeinen Schengen-Bestimmungen für Österreicher. Wenn Sie länger bleiben oder arbeiten/studieren möchten, ist ein Langzeitvisum erforderlich.
Einreisebestimmungen für Österreicher in die Schweiz
Ein Visum ist für österreichischer Bürger nicht erforderlich, aber folgende Dokumente sind notwendig:
- Reiseplanung: Hin- und Rückflugtickets oder andere Reisebestätigungen.
- Krankenversicherung: Mindestdeckung von 30.000 Euro für medizinische Notfälle im Schengen-Raum.
- Unterkunftsnachweis: Beleg über den Aufenthaltsort (Hotelbuchung oder Einladung eines lokalen Gastgebers mit Ausweis).
- Finanzielle Mittel: Nachweis über 100 Schweizer Franken pro Tag für persönliche Ausgaben oder 30 Franken für Studierende.
Verlängerung des Aufenthalts in der Schweiz für österreichischer Bürger
Um länger als 90 Tage zu bleiben, müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt wird. Die Schritte umfassen:
1. Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts.
2. Angabe von Gründen für die Verlängerung, wie medizinische Bedürfnisse, Bildung oder berufliche Gründe.
3. Vorlage von Dokumenten: Nachweis finanzieller Mittel, Krankenversicherung und unterstützende Begründungen für den Antrag.
4. Warten auf die Genehmigung – da der Prozess einige Wochen dauern kann, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.
Wann ist die beste Zeit für Touristen aus Österreich, die Schweiz zu besuchen?
Die Schweiz bietet für Österreicher zu jeder Jahreszeit etwas Besonderes. Im Winter locken erstklassige Ski- und Snowboardmöglichkeiten an renommierten Resorts, während der Sommer Wanderwege, Radrouten, Bergsteigen und Paragliding über atemberaubende Landschaften eröffnet.
Top 5 Attraktionen für Österreicher in der Schweiz
Hier sind einige außergewöhnliche Reiseziele in der Schweiz, die jedem Touristen aus Österreich unvergessliche Erlebnisse versprechen:
1. Helikoptertour um die Gipfel Eiger, Mönch und Jungfrau
Erleben Sie die majestätischen Alpen der Schweiz aus der Vogelperspektive bei einem aufregenden Helikopterflug. Fliegen Sie über die schneebedeckten Gipfel von Eiger, Mönch und Jungfrau und genießen Sie atemberaubende Ausblicke. Ein Muss für Abenteurer und eine völlig neue Perspektive auf die Schönheit der Schweiz.
2. Les Grotte du Rhône Eisgrotten
Auf einer Höhe von rund 2300 Metern transportieren diese Eisgrotten Besucher in eine magische Welt aus schimmerndem blauem Eis. Jedes Jahr wird die Höhle neu errichtet und bietet ein frisches, inspirierendes Erlebnis für Entdecker. Wandern Sie durch die Gletschertunnel und spüren Sie die fesselnde Magie der gefrorenen Landschaften der Schweiz.
3. Die Aareschlucht
Für Abenteuerlustige und Naturliebhaber bietet die Aareschlucht schmale Pfade, die durch hohe Klippen führen, mit dem Fluss, der sich darunter schlängelt. Erleben Sie tosende Wasserfälle, ruhige Pools und fesselnde Ausblicke. Die Atmosphäre ist so verzaubernd, dass es sich anfühlt, als wäre man in einem Schatzsucherfilm gelandet.
4. Swissminiatur in Lugano
Erleben Sie die Kultur und Geschichte der Schweiz im Miniaturformat. Dieser einzigartige Park zeigt maßstabsgetreue Nachbildungen von Schweizer Städten, Burgen, Bergen und Eisenbahnen. Perfekt für einen Spaziergang durch eine Miniaturversion der Schweiz.
5. Goms Geisterstadt
Dieses scheinbar gewöhnliche Alpendorf birgt eine geheimnisvolle Vergangenheit. Bekannt für seine Geistergeschichten und historischen Legenden, bietet es Besuchern einen faszinierenden Einblick in die Schweizer Folklore. Schlendern Sie durch die engen Straßen und tauchen Sie ein in geführte Touren voller unheimlicher Geschichten und zeitloser Geheimnisse.
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr. Die Verkehrsinfrastruktur des Landes gehört zu den besten in Europa, und die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln ist eine der strengsten. Verstöße werden sowohl von der Polizei als auch von automatischen Kameras erfasst, und Bußgelder werden ohne Ausnahme auch für ausländische Fahrer verhängt.
Die Verkehrsregeln sind für alle Personen verbindlich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Dokumente für ausländische Fahrer
Beim Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz muss ein ausländischer Fahrer Folgendes mit sich führen:
- einen gültigen Führerschein (national; für Fahrer aus Nicht-EU-Ländern wird ein internationaler Führerschein empfohlen);
- Zulassungsdokumente für das Fahrzeug;
- internationale Haftpflichtversicherung („Grüne Karte”);
- bei Anmietung – Mietvertrag für das Fahrzeug.
Die Dokumente können bei einer Verkehrskontrolle oder bei Verstößen gegen die Vorschriften überprüft werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
In der Schweiz gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKWs:
- innerhalb von Ortschaften – 50 km/h;
- außerhalb von Ortschaften – 80 km/h;
- auf Schnellstraßen – 100 km/h;
- auf Autobahnen – 120 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Geldstrafen und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet.
Mautstraßen und Vignette in der Schweiz
In der Schweiz ist für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette obligatorisch.
Besonderheiten der Schweizer Vignette:
- sie gilt ausschließlich im Jahresformat (es gibt keine Kurzzeitvignetten);
- sie ist für PKWs, Motorräder und Anhänger obligatorisch;
- sie ist an das Fahrzeug (oder im Falle des elektronischen Formats an das Kennzeichen) gebunden;
- sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Das Befahren von Autobahnen ohne gültige Vignette führt zu einer sofortigen Geldstrafe und der Verpflichtung, vor Ort eine Vignette zu erwerben.
Bitte beachten Sie: In der Schweiz sind die meisten Transitrouten ohne Autobahnen nicht befahrbar, sodass das Fehlen einer Vignette fast immer zu einem Verstoß führt.
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Mietwagen
Ein Auto in der Schweiz kann von Ausländern unter folgenden Bedingungen gemietet werden:
- Mindestalter des Fahrers, in der Regel 20–21 Jahre;
- mindestens 1 Jahr Fahrpraxis;
- Vorhandensein einer Bankkarte für die Kaution.
Bei den meisten Autovermietungen sind die Fahrzeuge bereits mit einer Vignette ausgestattet, dies sollte jedoch bei Vertragsunterzeichnung überprüft werden.
Die Verantwortung für das Fehlen oder die Ungültigkeit der Vignette liegt beim Fahrer.
Kontrolle und Verantwortung
In der Schweiz gibt es strenge Kontrollen:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen;
- Einhaltung des Sicherheitsabstands;
- Verwendung von Sicherheitsgurten;
- Alkohol am Steuer (zulässiger Grenzwert – bis zu 0,5 ‰).
Bußgelder können vor Ort erhoben oder nach der Fahrt an den ausländischen Fahrer geschickt werden.
Versicherung für Reisen mit dem Auto
Für das Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz ist eine internationale Kfz-Versicherung „Grüne Karte” obligatorisch. Außerdem wird dringend eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen, da die Kosten für medizinische Leistungen in der Schweiz zu den höchsten in Europa zählen.
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