Einreisebestimmungen für kanadischer Bürger in die Schweiz
Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen können Kanadier ohne Visum in die Schweiz einreisen. Dies ermöglicht es Kanadier, touristische Attraktionen zu erkunden, Freunde zu treffen oder an geschäftlichen Aktivitäten mit begrenzter Dauer teilzunehmen.
Zusätzlich haben kanadischer Bürger, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein nationales Visum eines Schengen-Landes verfügen, ebenfalls Anspruch auf visafreien Zugang zur Schweiz.
Da die Schweiz Teil des Schengen-Raums ist, gelten für Kanadier die allgemeinen Schengen-Reisebestimmungen. Für Aufenthalte, die 90 Tage überschreiten, oder für Zwecke wie Arbeit oder Studium ist jedoch ein Langzeitvisum erforderlich.
Welche Dokumente benötigen Kanadier für die Einreise in die Schweiz?
Obwohl kanadischer Bürger von der Visumspflicht für die Einreise in die Schweiz befreit sind, gibt es bestimmte Dokumente, die mitgeführt werden müssen:
- Reiseplan. Nachweis über Ihre Reisepläne, wie ein gebuchtes Hin- und Rückflugticket oder die Bestätigung Ihrer geplanten Transportvereinbarungen.
- Reisekrankenversicherung. Deckung für medizinische Notfälle und Rückführung im Schengen-Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
- Unterkunftsnachweis: Beleg über Ihren Aufenthalt, wie Hotelreservierungen, eine Wohnungsbuchung oder eine Einladung eines Schweizer Gastgebers (Freund oder Familienmitglied) mit Kopie seines Ausweises oder Passes.
- Finanzielle Mittel: Kanadier müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen – mindestens 100 Schweizer Franken pro Tag für Lebenshaltungskosten oder 30 Franken pro Tag für Studierende.
Hinweis: Ihre Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro bieten. Eine höhere Deckung wird empfohlen, da es in der Schweiz zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Sportarten gibt.
Wie können kanadischer Bürger ihren Aufenthalt in der Schweiz verlängern?
Um länger als 90 Tage in der Schweiz zu bleiben, müssen Kanadier eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt wird. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
- Kontaktieren Sie das kantonale Migrationsamt vor Ablauf Ihres genehmigten Aufenthalts.
- Beantragen Sie eine Verlängerung und geben Sie Gründe an, wie Arbeitsverpflichtungen, Studium oder medizinische Behandlung.
- Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein: Dazu gehören Nachweise über finanzielle Mittel, gültige Krankenversicherung und die Begründung für Ihren Verlängerungsantrag.
- Warten Sie auf die Entscheidung. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, wird empfohlen, frühzeitig zu beantragen.
Beste Reisezeit für Touristen aus Kanada, um die Schweiz zu besuchen
Die Schweiz empfängt Kanadier das ganze Jahr über. Im Winter bieten erstklassige Skigebiete und Schneesportmöglichkeiten unvergessliche Erlebnisse, während der Sommer sich perfekt für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren, Klettern und Paragliding eignet.
Top 5 Sehenswürdigkeiten in der Schweiz, die kanadischer Bürger sehen müssen
Entdecken Sie eine Reihe einzigartiger touristischer Orte, die Kanadier in Staunen versetzen und bleibende Eindrücke hinterlassen:
- Helikoptertour um Eiger, Mönch und Jungfrau. Genießen Sie atemberaubende Aussichten auf die Alpen aus einem Helikopter und schweben Sie über eisige Gipfel, die den Himmel umarmen. Ein unvergesslicher Nervenkitzel für alle, die neue Perspektiven suchen.
- Les Grotte du Rhône Eisgrotten. Betreten Sie die magische Welt der Gletscher auf 2300 Metern Höhe, wo das schimmernde blaue Eis Jahr für Jahr eine märchenhafte Atmosphäre schafft.
- Die geheimnisvolle Aareschlucht. Erleben Sie verwinkelte Pfade und bestaunen Sie tiefe Wasserfälle, felsige Klippen und ruhige Becken. Diese Schlucht bringt mit jeder Kurve Geschichten von Geheimnissen zum Leben.
- Swissminiatur in Lugano. Erkunden Sie die gesamte Schweiz im Miniaturformat. Dieser Park präsentiert kleine Modelle von Städten, Burgen und Eisenbahnen und lässt Sie den Geist des Landes in kurzer Zeit erleben.
- Goms Geisterstadt. Entdecken Sie ein Alpendorf voller Legenden über Geister und historische Geschichten. Seine engen Gassen verbergen Erzählungen, die durch geführte Touren mit viel Spannung zum Leben erweckt werden.
Wenn Sie kein Recht auf eine visumfreie Einreise in die Schweiz haben, benötigen Sie möglicherweise ein Flughafentransitvisum.
Bitte folgen Sie dem nachstehenden
Link und wählen Sie das Land Ihrer Staatsbürgerschaft aus, um das Verfahren zur Beantragung und Ausstellung eines Transitvisums zu erfahren.
Fast alle Heimtiere dürfen aus allen Ländern ohne tierärztliche Bewilligung oder Gesundheitszeugnis in die Schweiz einreisen. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel gelten besondere Bedingungen. Aus Drittstaaten dürfen nicht mehr als 5 Haustiere in die Schweiz transportiert werden.
Tiere können nicht verkauft oder an neue Besitzer abgegeben werden.
Um die gesamte Liste der Einreisebestimmungen für die Schweiz mit Haustieren aus Ihrem Land zu erfahren, folgen Sie dem
Link.
Wählen Sie 144 für medizinische und Rettungsdienste und 118 für Feuerwehrwachen.
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr. Die Verkehrsinfrastruktur des Landes gehört zu den besten in Europa, und die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln ist eine der strengsten. Verstöße werden sowohl von der Polizei als auch von automatischen Kameras erfasst, und Bußgelder werden ohne Ausnahme auch für ausländische Fahrer verhängt.
Die Verkehrsregeln sind für alle Personen verbindlich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Dokumente für ausländische Fahrer
Beim Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz muss ein ausländischer Fahrer Folgendes mit sich führen:
- einen gültigen Führerschein (national; für Fahrer aus Nicht-EU-Ländern wird ein internationaler Führerschein empfohlen);
- Zulassungsdokumente für das Fahrzeug;
- internationale Haftpflichtversicherung („Grüne Karte”);
- bei Anmietung – Mietvertrag für das Fahrzeug.
Die Dokumente können bei einer Verkehrskontrolle oder bei Verstößen gegen die Vorschriften überprüft werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
In der Schweiz gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKWs:
- innerhalb von Ortschaften – 50 km/h;
- außerhalb von Ortschaften – 80 km/h;
- auf Schnellstraßen – 100 km/h;
- auf Autobahnen – 120 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Geldstrafen und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet.
Mautstraßen und Vignette in der Schweiz
In der Schweiz ist für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette obligatorisch.
Besonderheiten der Schweizer Vignette:
- sie gilt ausschließlich im Jahresformat (es gibt keine Kurzzeitvignetten);
- sie ist für PKWs, Motorräder und Anhänger obligatorisch;
- sie ist an das Fahrzeug (oder im Falle des elektronischen Formats an das Kennzeichen) gebunden;
- sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Das Befahren von Autobahnen ohne gültige Vignette führt zu einer sofortigen Geldstrafe und der Verpflichtung, vor Ort eine Vignette zu erwerben.
Bitte beachten Sie: In der Schweiz sind die meisten Transitrouten ohne Autobahnen nicht befahrbar, sodass das Fehlen einer Vignette fast immer zu einem Verstoß führt.
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Mietwagen
Ein Auto in der Schweiz kann von Ausländern unter folgenden Bedingungen gemietet werden:
- Mindestalter des Fahrers, in der Regel 20–21 Jahre;
- mindestens 1 Jahr Fahrpraxis;
- Vorhandensein einer Bankkarte für die Kaution.
Bei den meisten Autovermietungen sind die Fahrzeuge bereits mit einer Vignette ausgestattet, dies sollte jedoch bei Vertragsunterzeichnung überprüft werden.
Die Verantwortung für das Fehlen oder die Ungültigkeit der Vignette liegt beim Fahrer.
Kontrolle und Verantwortung
In der Schweiz gibt es strenge Kontrollen:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen;
- Einhaltung des Sicherheitsabstands;
- Verwendung von Sicherheitsgurten;
- Alkohol am Steuer (zulässiger Grenzwert – bis zu 0,5 ‰).
Bußgelder können vor Ort erhoben oder nach der Fahrt an den ausländischen Fahrer geschickt werden.
Versicherung für Reisen mit dem Auto
Für das Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz ist eine internationale Kfz-Versicherung „Grüne Karte” obligatorisch. Außerdem wird dringend eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen, da die Kosten für medizinische Leistungen in der Schweiz zu den höchsten in Europa zählen.
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