In der Schweiz gibt es 3 Arten von Hochschulen:
- Traditionelle Universitäten: Vor der Zulassung müssen Bürger einiger Länder 2 Jahre an einer Universität in ihrem Land studieren. Ausnahmen sind die EPFL und die ETH – die Einschreibung ist nach Abschluss der 11. Klasse durch Bestehen von Sprachprüfungen und einigen Schulfächern möglich;
- Fachhochschulen: ausländische Kandidaten werden einzeln evaluiert. Akademischer Abschluss (technisches Profil erwünscht), Berufserfahrung im Interessengebiet, Zusatzqualifikationen (z.B. Mittlere Reife) werden berücksichtigt;
- Pädagogische Hochschulen: pädagogische Spezialisierung während der Sekundarstufe; die Kenntnis einer der Amtssprachen wird vorausgesetzt; die Möglichkeit, zusätzliche Prüfungen ablegen zu müssen.
Benötigte Unterlagen für die Bewerbung an einer Schweizer Universität:
- Antrag auf Zulassung zum Studium;
- Bei einem Bachelor-Abschluss: Schulzeugnis + Bestätigung über den Abschluss von 2 Jahren an einer Universität im Heimatland ODER IB/A-Level-Zertifikat; für ein Masterstudium: Bachelor-Abschluss in einem verwandten Fachgebiet;
- Sprachzertifikat IELTS, TestDaf, DELF oder CELI;
- Aufnahmeprüfungen oder ECUS (falls erforderlich);
- Lebenslauf – akademischer Lebenslauf;
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben von Schul- und/oder Universitätsprofessoren;
- Ein Scan des ausländischen Reisepasses;
- Registrierungsgebühr ~104 USD.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Liste um ungefähre Angaben handelt. Informieren Sie sich über aktuelle Anforderungen einer bestimmten Hochschule per E-Mail oder auf der Website.
Nähere Informationen zum Thema Bildung in der Schweiz finden Sie hier
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Was ist für die Einreise in die Schweiz zum Zweck der Ausbildung erforderlich?
Die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU/EFTA müssen sich während 14 Tagen nach der Einreise bei einer Einwohnerkontrolle (Einwohnerkontrolle) anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Persönliche Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis;
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis;
- Immatrikulationsbescheinigung an der Universität;
- Nachweis ausreichender Zahlungsmittel (z. B. Bescheinigung oder beglaubigtes Dokument einer in der Schweiz zugelassenen Bank)
- Adressbescheinigung am Wohnort;
- Zwei Passfotos.
Drittstaatsangehörige, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufzuhalten und eine Ausbildung zu absolvieren, benötigen ein nationales Visum Typ D. Alle Dokumente müssen entweder in englischer, deutscher, französischer oder italienischer Sprache vorliegen oder eine Übersetzung in eine dieser Sprachen haben. Der Visumantrag muss persönlich gestellt werden. Auch Vertreter der Botschaft oder des Konsulats können die Sprachkenntnisse testen.
Die Prüfung des Antrags beträgt 6-12 Wochen. Das Visum wird in der Regel 2-3 Wochen vor Semesterbeginn gültig. Wenn Sie früher einreisen müssen, muss dies im Antragsformular vermerkt werden.
Benötigte Unterlagen für ein Studentenvisum in der Schweiz:
- Ein ausgefülltes Antragsformular (3 Kopien);
- Ausländischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach Studienende + 2 Kopien der Seiten mit Lichtbildern;
- Kopien der letzten 2 Schengen-Visa (falls vorhanden);
- 4 Fotografien 3,5 x 4,5 cm.;
- Bestätigungsschreiben der Universität;
- Eingang der Studiengebühren + 2 Kopien;
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: eine Abhebung von einem Bankkonto (in USD, EUR oder CHF mit einem Saldo von mindestens 21 860 USD) der letzten drei Monate oder eine Bescheinigung über den Kontostand. Bank muss ihre Niederlassung in der Schweiz haben. Wenn es einen Sponsor gibt: eine Bestätigung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit + Bürgschaftsbrief + eine Kopie des Reisepasses des Sponsors;
- Diplom/akademisches Zertifikat + Programm mit Noten. Wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist, legen Sie ein akademisches Zeugnis vor (Originale + 2 Kopien);
- Lebenslauf – akademischer Lebenslauf (2 Originale);
- Motivationsschreiben (2 Originale);
- Vom Bewerber in freier Form erstellter Studienplan: Dauer und Zusammensetzung des Studiums, Diplom nach Studienabschluss etc. (2 Originale);
- Eine unterschriebene Verpflichtung, die Schweiz nach dem Studienabschluss zu verlassen.
Für Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
- Geburtsurkunde: Original + notariell beglaubigte Kopie;
- Beglaubigte Zustimmung der Eltern zur Auslandsreise: Original + beglaubigte Übersetzung.
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14 Tage nach Ankunft in der Schweiz beantragen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Wenden Sie sich dazu an ein Standesamt (Kreisbüro) im Wohngebiet. Sie müssen eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität, einen Mietvertrag, einen Reisepass vorlegen und eine Registrierungsgebühr von 189 USD entrichten.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr. Um zu verlängern, müssen Sie die Verfügbarkeit von Mitteln zum Leben in der Schweiz bestätigen (mindestens 21.860 USD auf dem Konto).
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Wie lange kann ich in der Schweiz studieren?
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten dürfen sich für ein Studium in der Schweiz nicht länger als 8 Jahre aufhalten.
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Kann ich Arbeit und Studium in der Schweiz kombinieren?
Bachelorstudierende außerhalb der EU dürfen ab dem zweiten Semester, also 6 Monate nach Studienbeginn, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Masterstudierende können in einigen Kantonen die Wartezeit von 6 Monaten überspringen. In den Ferien können Sie Vollzeit arbeiten (40 Stunden pro Woche).
In allen Fällen benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Letztere muss vom Arbeitgeber durch Antrag beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons erfüllt werden.
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Gibt es Stipendienmöglichkeiten?
Über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (EKS) vergibt die Schweizerische Eidgenossenschaft verschiedene Stipendien für ausländische Doktoranden, Wissenschaftler und einige ausländische Künstler: https://www.eda.admin.ch/countries/australia/en/home/services/scholarships.html.
Studienkollegs für Studienbewerber in der Schweiz
Einige Schweizer Hochschulen bieten Bewerberinnen und Bewerbern die Einschreibung in Vor-Bachelor- oder Vor-Master-Studiengänge an. Diese einjährigen Programme sollen dem Bewerber helfen, die Sprache und/oder komplexe mathematische oder andere Berufsdisziplinen zu lernen, garantieren jedoch keine erfolgreiche Immatrikulation an einer Universität.
An privaten Universitäten ist ein solches Gründungsjahr manchmal ein obligatorischer Schritt für ausländische Bewerber. Bei sehr gutem Erfolg bei den Aufnahmeprüfungen kann die Studiendauer durch Wegfall des Gründungsjahres verkürzt werden.
Die beste Vorbereitung auf ein Studium an einer Schweizer Universität wäre der Abschluss eines der folgenden internationalen Programme:
- Schweizerisches Nationalprogramm (Schweizer Matura);
- GCSE, Abitur;
- Französischprogramm (Diplome National du Brevet, Französisches Abitur);
- Deutsches Schulprogramm (Abitur);
- Italienisches Programm (Esame di Maturity);
- American High School Diploma, Advanced Placement;
- Internationales Programm (IGSCE, International Baccalaureate).
Einige davon werden in verschiedenen Städten auf der ganzen Welt unterrichtet. Ein Zertifikat aus einem der oben aufgeführten Programme erleichtert Ihnen den Einstieg und die Anpassung an einer Schweizer Hochschule erheblich.