Einreisebestimmungen für mauritischer Bürger, die die Schweiz besuchen
Im Jahr 2026 können Mauritianer für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die Schweiz einreisen. Dies gilt für touristische Besuche, Geschäftsreisen oder soziale Zusammenkünfte.
Als Mitglied des Schengen-Raums wendet die Schweiz die allgemeinen Schengen-Bestimmungen für Kurzaufenthalte an. Ein Langzeitvisum ist für Mauritianer erforderlich, die längere Aufenthalte planen oder berufliche/studienbezogene Zwecke verfolgen.
Reisedokumente, die Mauritianer für die Einreise in die Schweiz benötigen
Obwohl mauritischer Bürger von der Visumpflicht befreit sind, sind folgende Dokumente erforderlich:
- Reisebestätigung. Gebuchtes Hin- und Rückflugticket oder Reiseplan.
- Versicherung. Deckung für medizinische Notfälle im Schengen-Raum mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro.
- Nachweis über die Unterkunft. Gebuchtes Quartier oder Einladung eines Schweizer Gastgebers (einschließlich Ausweis- oder Passkopie).
- Nachweis der finanziellen Mittel. Mindestens 100 Schweizer Franken pro Tag oder 30 Franken für Studierende.
- Die Versicherung muss in allen Schengen-Ländern gültig sein, eine erhöhte Deckung wird für aktive Reisende empfohlen.
Beste Reisezeiten für Touristen aus Mauritius, um die Schweiz zu erkunden
Die Schweiz heißt Mauritianer das ganze Jahr über willkommen und bietet eine Vielzahl von Aktivitäten. Vom Skifahren im Winter bis hin zu Wanderungen im Sommer gibt es immer etwas zu tun.
Schritte für mauritischer Bürger zur Verlängerung ihres Aufenthalts in der Schweiz
Für Mauritianer, die länger als 90 Tage bleiben möchten, ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt und der Prozess umfasst:
- Einreichung des Antrags vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts.
- Begründung für die Verlängerung (Arbeit, Studium oder gesundheitliche Gründe).
- Vorlage von Dokumenten: Finanzielle Absicherung, Krankenversicherung und Begründungen für die Verlängerung.
- Warten auf die Entscheidung – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
Die 5 besten Attraktionen in der Schweiz für Mauritianer
Machen Sie Ihren Besuch unvergesslich mit diesen einzigartigen Zielen:
1. Swissminiatur in Lugano. Tauchen Sie ein in die Welt der Schweizer Miniatur-Landschaften, von Burgen bis hin zu Städten und mehr. Es ist eine kompakte Tour zu den Höhepunkten der Schweiz, die nur wenige Stunden in Anspruch nimmt.
2. Les Grotte du Rhône Eisgrotten. Hoch in den Bergen erwartet Sie eine schimmernde Welt aus Eis. Entdecken Sie Tunnel aus blauem Eis und bestaunen Sie die kalte Schönheit der Natur.
3. Helikopterflüge über Eiger, Mönch und Jungfrau. Fliegen Sie über die Alpen und erleben Sie ihre Majestät aus einem Helikopter. Ein unvergessliches Erlebnis mit atemberaubenden Ausblicken.
4. Die Aareschlucht. Folgen Sie den gewundenen Pfaden und bestaunen Sie die raue Schönheit der Schlucht. Tosende Flüsse und ruhige Orte machen dies zu einem unvergesslichen Ziel.
5. Die Geisterstadt von Goms. Entdecken Sie verborgene Geschichten und Legenden in diesem historischen Alpendorf. Die Erzählungen von Geistern und geheimnisvollen Geschehnissen verleihen Ihrer Reise einen Hauch von Spannung.
Wenn Sie kein Recht auf eine visumfreie Einreise in die Schweiz haben, benötigen Sie möglicherweise ein Flughafentransitvisum.
Bitte folgen Sie dem nachstehenden
Link und wählen Sie das Land Ihrer Staatsbürgerschaft aus, um das Verfahren zur Beantragung und Ausstellung eines Transitvisums zu erfahren.
Fast alle Heimtiere dürfen aus allen Ländern ohne tierärztliche Bewilligung oder Gesundheitszeugnis in die Schweiz einreisen. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel gelten besondere Bedingungen. Aus Drittstaaten dürfen nicht mehr als 5 Haustiere in die Schweiz transportiert werden.
Tiere können nicht verkauft oder an neue Besitzer abgegeben werden.
Um die gesamte Liste der Einreisebestimmungen für die Schweiz mit Haustieren aus Ihrem Land zu erfahren, folgen Sie dem
Link.
Wählen Sie 144 für medizinische und Rettungsdienste und 118 für Feuerwehrwachen.
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr. Die Verkehrsinfrastruktur des Landes gehört zu den besten in Europa, und die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln ist eine der strengsten. Verstöße werden sowohl von der Polizei als auch von automatischen Kameras erfasst, und Bußgelder werden ohne Ausnahme auch für ausländische Fahrer verhängt.
Die Verkehrsregeln sind für alle Personen verbindlich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Dokumente für ausländische Fahrer
Beim Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz muss ein ausländischer Fahrer Folgendes mit sich führen:
- einen gültigen Führerschein (national; für Fahrer aus Nicht-EU-Ländern wird ein internationaler Führerschein empfohlen);
- Zulassungsdokumente für das Fahrzeug;
- internationale Haftpflichtversicherung („Grüne Karte”);
- bei Anmietung – Mietvertrag für das Fahrzeug.
Die Dokumente können bei einer Verkehrskontrolle oder bei Verstößen gegen die Vorschriften überprüft werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
In der Schweiz gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKWs:
- innerhalb von Ortschaften – 50 km/h;
- außerhalb von Ortschaften – 80 km/h;
- auf Schnellstraßen – 100 km/h;
- auf Autobahnen – 120 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Geldstrafen und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet.
Mautstraßen und Vignette in der Schweiz
In der Schweiz ist für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette obligatorisch.
Besonderheiten der Schweizer Vignette:
- sie gilt ausschließlich im Jahresformat (es gibt keine Kurzzeitvignetten);
- sie ist für PKWs, Motorräder und Anhänger obligatorisch;
- sie ist an das Fahrzeug (oder im Falle des elektronischen Formats an das Kennzeichen) gebunden;
- sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Das Befahren von Autobahnen ohne gültige Vignette führt zu einer sofortigen Geldstrafe und der Verpflichtung, vor Ort eine Vignette zu erwerben.
Bitte beachten Sie: In der Schweiz sind die meisten Transitrouten ohne Autobahnen nicht befahrbar, sodass das Fehlen einer Vignette fast immer zu einem Verstoß führt.
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Mietwagen
Ein Auto in der Schweiz kann von Ausländern unter folgenden Bedingungen gemietet werden:
- Mindestalter des Fahrers, in der Regel 20–21 Jahre;
- mindestens 1 Jahr Fahrpraxis;
- Vorhandensein einer Bankkarte für die Kaution.
Bei den meisten Autovermietungen sind die Fahrzeuge bereits mit einer Vignette ausgestattet, dies sollte jedoch bei Vertragsunterzeichnung überprüft werden.
Die Verantwortung für das Fehlen oder die Ungültigkeit der Vignette liegt beim Fahrer.
Kontrolle und Verantwortung
In der Schweiz gibt es strenge Kontrollen:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen;
- Einhaltung des Sicherheitsabstands;
- Verwendung von Sicherheitsgurten;
- Alkohol am Steuer (zulässiger Grenzwert – bis zu 0,5 ‰).
Bußgelder können vor Ort erhoben oder nach der Fahrt an den ausländischen Fahrer geschickt werden.
Versicherung für Reisen mit dem Auto
Für das Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz ist eine internationale Kfz-Versicherung „Grüne Karte” obligatorisch. Außerdem wird dringend eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen, da die Kosten für medizinische Leistungen in der Schweiz zu den höchsten in Europa zählen.
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