Die Schweiz gilt aus mehreren Gründen als ein sehr attraktives Beschäftigungsland für Ausländer:
Starke Wirtschaft: Die Schweiz hat eine stabile und florierende Wirtschaft mit niedriger Arbeitslosigkeit. Das Land ist bekannt für seine gut entwickelten Industrien, darunter Finanzen, Pharmazeutik, Fertigung, Technologie und Tourismus. Dies bietet eine breite Palette von Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für Schweizer als auch für Ausländer.
Hohe Lebensqualität: Das Land bietet eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung, ein hochwertiges Bildungswesen, eine saubere Umwelt und ein starkes Sozialversicherungssystem. Die Schweizer Städte sind bekannt für ihre Sicherheit, Sauberkeit und effizienten öffentlichen Verkehrsmittel, die ein günstiges Lebensumfeld für Arbeitnehmer und ihre Familien bieten.
Wettbewerbsfähige Gehälter: Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Gehälter, die für arbeitssuchende Ausländer sehr attraktiv sein können;
Ausgezeichnete Arbeitsbedingungen: Die Schweiz legt großen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Das Land hat ein strenges Arbeitsrecht, das die Rechte der Arbeitnehmer schützt und eine faire Behandlung, angemessene Arbeitszeiten und einen großzügigen Urlaubsanspruch gewährleistet. Schweizer Unternehmen bieten oft zusätzliche Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenpläne und Kinderbetreuung.
Mehrsprachiges Umfeld: Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land mit vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Diese Sprachenvielfalt eröffnet Ausländern, die eine oder mehrere dieser Sprachen sprechen, neue Möglichkeiten. Viele multinationale Unternehmen haben ihren Sitz oder ihre Niederlassungen in der Schweiz, was ein vielfältiges und internationales Arbeitsumfeld schafft.
Hohes Bildungs- und Forschungsniveau: Die Schweiz ist für ihr erstklassiges Bildungssystem und ihre Forschungseinrichtungen bekannt. Das Land investiert viel in Forschung und Innovation und zieht die besten Talente aus der ganzen Welt an. Das macht die Schweiz zu einem attraktiven Ziel für Fachkräfte, die eine Karriere und Aufstiegsmöglichkeiten in der Wissenschaft oder in fortschrittlichen Branchen suchen.
Geografische Lage: Im Herzen Europas gelegen, bietet die Schweiz hervorragende Verbindungen und einen einfachen Zugang zu den Nachbarländern. Dieser geografische Vorteil macht sie zu einem Zentrum für internationale Wirtschaft, Handel und Zusammenarbeit. Sie bietet auch Fachleuten die Möglichkeit, an grenzüberschreitenden Projekten teilzunehmen und ihre Netzwerke zu erweitern.
Politische und soziale Stabilität:Die Schweiz ist bekannt für ihre politische Stabilität, Neutralität und gut funktionierende Demokratie. Das Land pflegt ein friedliches und sicheres Umfeld, das für Fachkräfte, die eine langfristige Beschäftigung und eine sichere Zukunft suchen, attraktiv ist.
Möglichkeiten für eine Arbeitserlaubnis: Obwohl die Schweiz strenge Vorschriften für ausländische Arbeitskräfte hat, gibt es für qualifizierte Fachkräfte Möglichkeiten, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Spezialisierte Arbeitskräfte in Branchen wie Finanzen, IT, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen und Gastgewerbe sind oft gefragt, was die Chancen von Ausländern auf eine Beschäftigung erhöht.
Welche Berufe sind in der Schweiz besonders gefragt?
Top 15: Die gefragtesten Berufe in der Schweiz im Jahr 2023
1. Bauingenieur
Führende Unternehmen, die einstellen: Gruner, Lombardi, Polymetrix, Saint-Gobain
2. SAP-Berater
Führende einstellende Unternehmen: Ernst & Young, Swisscom, Next Ventures, Randstad, Deloitte
3. IT-Spezialist
Die besten Unternehmen für die Einstellung: Amun Tokens, AT&S, Lombard Odier, Organon, Danaher, und andere;
4. Finanzberater/Vermögensverwalter
Die besten Unternehmen, die einstellen: Redstone Private Banking, Prestige IFA, Marmot Invest, Pictet Group (Genf)
5. Schweißer
Die besten Unternehmen für die man arbeiten kann: CURT Gruppe, Aczenta, Kelly Services Schweiz, Sulzer
6. Krankenschwester
Die besten Unternehmen, bei denen man arbeiten kann: Johnson & Johnson, Forest Grove Rehabilitation Centre, GSK, Universitätsklinikum
7. Software-Entwickler
Die besten einstellenden Unternehmen: Swissquote, Akka Technologies, Google, FORS, EPAM Systems
8. Der Projektleiter
Die besten Personalvermittlungsunternehmen: Adecco, Experis Schweiz, Kempinski Hotels, Restaurant Bands
9. Wartungstechniker
Die wichtigsten einstellenden Unternehmen: Blueground, Lufthansa, Morgan & Mallet International, Thermo Fisher
10. Hospitality Manager
Die besten Unternehmen, bei denen man arbeiten kann: Lightspeed POS, Intercontinental Geneve, Crowne Plaza, Ski Miquel
11. Cybersecurity-Analyst
Top-Unternehmen, die einstellen: Bank Vontobel, Swisslinx, Compass Security Deutschland, Credit Suisse
12. Facharzt in der medizinischen Praxis
Führende Unternehmen, die einstellen: Büro der Vereinten Nationen (Genf), Radiolutions, Nestlé, ProClinical;
13. Maschinenbauingenieur
Die besten Unternehmen, für die man arbeiten kann: Guided Solutions, ABB, Sulzer, Akka Technologies
14. Chemieingenieur
Die wichtigsten einstellenden Unternehmen: Earthworks, Angst & Pfister, Jacobs Engineering Group, Climeworks
15. Einzelhandelskaufmann/-frau
Führende Unternehmen, die einstellen: TAG Heuer, Michael Kors, Diesel Swiss, Christian Dior, Sunglass Hut, Farfetch;
Nützliche Ressourcen für die Stellensuche in der Schweiz
Hier sind einige beliebte Jobportale, die für Ausländer, die in der Schweiz Arbeit suchen, nützlich sein können:
Jobs.ch (https://www.jobs.ch/):Jobs.ch ist eines der größten Jobportale der Schweiz und bietet eine breite Palette von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen. Es verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche und ermöglicht den Stellensuchenden die Suche nach Stellenangeboten nach Ort, Branche, Art der Stelle und Stichworten.
Indeed Schweiz (https://www.indeed.ch/):Indeed ist eine beliebte Job-Suchmaschine, die Stellenangebote aus einer Vielzahl von Quellen sammelt, darunter Unternehmenswebsites, Jobbörsen und Personalagenturen. Sie deckt ein breites Spektrum an Branchen ab und bietet erweiterte Suchfilter, um die Ergebnisse Ihrer Stellensuche zu verfeinern.
LinkedIn (https://www.linkedin.com/):LinkedIn ist eine professionelle Networking-Plattform, die in der Schweiz weit verbreitet ist. Sie bietet eine Funktion zur Stellensuche, die es Ihnen ermöglicht, freie Stellen zu erkunden, mit Fachleuten in Kontakt zu treten und Ihr Profil potenziellen Arbeitgebern zu präsentieren. Viele Unternehmen und Personalvermittler in der Schweiz nutzen LinkedIn aktiv, um Talente zu finden.
XING (https://www.xing.com/): XING ist eine berufliche Networking-Plattform, die hauptsächlich in deutschsprachigen Ländern, einschließlich der Schweiz, genutzt wird. Sie bietet Stellenanzeigen, Networking-Möglichkeiten und Branchengruppen, um mit Fachleuten aus Ihrem Bereich in Kontakt zu treten. XING ist besonders nützlich, wenn Sie eine Stelle in der deutschsprachigen Schweiz suchen.
JobsinZurich (https://www.jobsinzurich.com/):JobsinZurich konzentriert sich speziell auf die Arbeitsmöglichkeiten in Zürich, dem wichtigsten Beschäftigungszentrum der Schweiz. Es ist eine Plattform für einheimische und ausländische Stellensuchende, die nach offenen Stellen in verschiedenen Branchen in der Region Zürich suchen.
JobUp (https://www.jobup.ch/): JobUp ist das führende Stellenportal in der Schweiz und bietet eine breite Palette von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen und Regionen. Es bietet Funktionen wie Jobwarnungen, Karriereberatung und die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf hochzuladen, damit Arbeitgeber Sie leichter finden können.
Swisslinx (https://www.swisslinx.com/): Swisslinx ist auf die Rekrutierung von Finanz-, Technologie- und Führungspositionen in der Schweiz spezialisiert. Sie bedient sowohl lokale als auch internationale Fachleute, die eine Stelle in diesen Sektoren suchen.
TopJobs (https://www.topjobs.ch/):TopJobs ist ein Stellenportal mit Stellenangeboten aus verschiedenen Branchen und Regionen der Schweiz. Sie können die Stellen nach Ort, Branche und Art der Stelle filtern, was die Suche nach geeigneten Angeboten erleichtert.
Wenn Sie Bürger eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates sind:
Derzeit gelten für alle Bürger der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten die gleichen Bedingungen. EU/EFTA-Bürger haben Vorteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein. Wenn Sie gerade erst in die Schweiz gezogen sind, haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschließen.
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Kurzfristige Beschäftigung
Sie benötigen keine Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie bis zu 3 Monate oder 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten.
Ihr Arbeitgeber muss Ihre bezahlte Arbeit jedoch mindestens einen Tag vor Arbeitsbeginn über das Meldeverfahren für kurzfristige Beschäftigung in der Schweiz anmelden.
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Arbeit für mehr als 3 Monate
Sie müssen in der Schweizer Gemeinde, in der Sie wohnen, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bevor Sie eine Arbeit aufnehmen. Dazu müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
- Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung (z. B. ein Arbeitsvertrag).
Die Aufenthaltsbewilligung ist in der ganzen Schweiz gültig und erlaubt es Ihnen, die Stelle oder den Arbeitgeber zu wechseln. Ihre Gültigkeit hängt von der Dauer Ihrer Beschäftigung ab.
Für die Erteilung der Bewilligungen sind die Kantone zuständig. Ausführliche Informationen über das Antragsverfahren (wo ist der Antrag zu stellen, welches Formular ist auszufüllen, wie lange dauert es, usw.) erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen Behörden: https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html.
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Welche Arten von Arbeitsbewilligungen gibt es in der Schweiz für EU/EFTA-Bürger?
L: kurzfristige Arbeitserlaubnis
- Sie ist in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten gültig. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ist an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden.
- Auch arbeitssuchende EU-/EFTA-Staatsangehörige erhalten diese Bewilligung nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Land.
- Die Bewilligung berechtigt Sie, Ihren Wohnort (Kanton) zu wechseln und zu arbeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können EU-/EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten, und Arbeitnehmer anderer Nationalitäten, die von Unternehmen aus EU-/EFTA-Ländern für einen kurzen Zeitraum von bis zu drei Monaten in die Schweiz entsandt werden, das Online-Anmeldeverfahren nutzen.
Dies gilt nur für Personen, die nicht länger als drei Monate im Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Die Anmeldung muss abgeschlossen sein, bevor die Person ihre Tätigkeit für den Schweizer Arbeitgeber aufnimmt.
Die genauen Bedingungen für dieses Verfahren hängen von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers und/oder dem Standort des Unternehmens ab, das den Arbeitnehmer entsendet. Spezifische Informationen zu diesem Thema sind beim Bundesamt für Migration erhältlich.
A: Aufenthaltserlaubnis
- Sie wird Personen gewährt, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.
- Sie gilt für fünf Jahre und wird um weitere fünf Jahre verlängert, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
- Sie wird um ein Jahr verlängert, wenn die Arbeitslosigkeit mehr als 12 Monate andauert.
- Wenn Sie nicht arbeiten, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis B erhalten.
- Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen (Einzelunternehmer), können eine Aufenthaltserlaubnis der Kategorie B für einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
C: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Sie wird Bürgern aus 15 "alten" EU- und EFTA-Ländern ausgestellt, nachdem sie sich fünf Jahre lang regelmäßig und ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben.
- Sie wird für einen unbegrenzten Zeitraum ausgestellt.
- Erlaubt dem Inhaber, seinen Wohnsitz (Kanton) und Arbeitgeber frei zu wechseln.
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Selbstständige Tätigkeit
Sie müssen Ihre Ankunft in der Schweiz innerhalb von 14 Tagen anmelden und bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dazu müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
- Dokumente, die bestätigen, dass Sie selbständig sind oder sein werden und für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie aufkommen können (z. B. Ihre Buchhaltungsunterlagen).
Ausführliche Informationen über das Antragsverfahren (wo ist der Antrag zu stellen, welches Formular ist auszufüllen, wie lange dauert es usw.) erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen Behörden:https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html.
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Jobsuche in der Schweiz
Sie können in die Schweiz kommen und bis zu 6 Monate lang nach Arbeit suchen. Für die ersten 3 Monate benötigen Sie keine Bewilligung. Danach können Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhalten, die 3 Monate pro Jahr gültig ist, sofern Sie über die nötigen finanziellen Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen.
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Ehegatten von Schweizer Bürgern oder Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein. Wenn Sie gerade erst in die Schweiz gezogen sind, haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschließen.
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Wenn Sie kein Bürger eines EU/EFTA-Landes sind:
Wenn Sie nicht Bürger eines EU-/EFTA-Staates sind und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie dies nur tun, wenn Sie hochqualifiziert sind, d. h. wenn Sie eine Führungskraft, ein Spezialist oder eine andere qualifizierte Fachkraft sind. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie über einen Universitäts- oder Hochschulabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen müssen. Bewilligungen werden nur im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz erteilt.
Wenn Sie vorhaben, mehrere Jahre in der Schweiz zu bleiben, müssen Sie auch einige andere Kriterien erfüllen, die zu Ihrer langfristigen beruflichen und sozialen Integration beitragen. Die wichtigsten Faktoren sind Ihre berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit und Ihr Alter. Die Kenntnis einer der Amtssprachen der Schweiz ist von Vorteil - Englisch allein reicht möglicherweise nicht aus.
Ihr künftiger Arbeitgeber muss nachweisen, dass für die zu besetzende Stelle keine geeignete Person aus der Schweiz oder einem EU/EFTA-Staat zur Verfügung steht. Zudem müssen der Lohn, die Sozialversicherungsbeiträge und die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte den regional-, berufs- und branchenüblichen Bedingungen entsprechen.
Die Zahl der Arbeitsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige in der Schweiz ist begrenzt (Höchstzahl). Der Bund weist 26 Kantonen jährlich Kontingente zu, die von deren Größe, Branchenspezifika, der Präsenz großer ausländischer Investoren und anderen Faktoren abhängen.
Eine Arbeitserlaubnis kann auch für eine selbständige Tätigkeit erteilt werden;
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Personen, die ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeiten, können mit Strafen belegt werden (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Das Gleiche gilt für einen Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer ohne Arbeitsbewilligung einstellt. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, muss mit der Ausweisung aus dem Land und einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum rechnen.
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Wie und wo kann ich eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Jede Person, die in der Schweiz arbeitet (Frauen und Männer), muss eine Arbeitsbewilligung erhalten.
Ihr künftiger Arbeitgeber muss die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Arbeitsbewilligung bei der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde zu erhalten. Wenn Sie jedoch selbständig erwerbstätig sind, müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, indem Sie sich an die Arbeitsmarkt- oder Migrationsdienste des jeweiligen Kantons wenden. Diese Dienste geben Auskunft über die Verfahren und die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen: https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html.
Weitere Informationen zum Verfahren für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM): https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/verfahrensablauf.html.
Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitserlaubnis allein nicht unbedingt zur Einreise in die Schweiz berechtigt. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen Sie möglicherweise auch ein Visum. Ob dies auf Sie zutrifft und wie Sie ein Visum erhalten, erfahren Sie auf der Seite Visum für Ausländer: https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/visa/liste1_staatsangehoerigkeit.html.
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes anmelden. Früher können Sie Ihre Arbeit nicht aufnehmen.
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis gibt es keine strengen Fristen. Wenn für die Tätigkeit des Arbeitnehmers ein besonderer Bedarf besteht (z. B. wenn es sich um einen Topmanager mit einzigartigen Qualifikationen handelt), kann die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nur wenige Wochen dauern. In anderen Fällen kann es mehrere Monate dauern.
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Welche Arten von Arbeitsbewilligungen gibt es in der Schweiz für Personen aus "Drittstaaten":
L: kurzfristiger Aufenthaltstitel
- Eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz für bis zu einem Jahr.
- Die Erlaubnis ist streng an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden. Sie kann in Ausnahmefällen um bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn der Inhaber für denselben Arbeitgeber arbeitet.
- Erlaubnis zum Aufenthalt in der Schweiz zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung.
B: Aufenthaltstitel für die Dauer von einem Jahr
- Jährliche Verlängerung, es sei denn, es liegen Gründe vor, die einer Verlängerung entgegenstehen, wie z. B. die Abhängigkeit von Sozialhilfe.
- Die Anzahl ist durch Quoten begrenzt.
- Arbeitsbewilligung nur in dem Kanton, der das Dokument ausgestellt hat.
- Der Genehmigungsinhaber hat kein Recht, den Arbeitgeber zu wechseln.
- Die Steuern werden automatisch von der Einkommensquelle abgezogen.
C: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Es wird ausgestellt, wenn Sie sich zehn Jahre lang ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben. Bürger der Vereinigten Staaten und Kanadas müssen sich fünf Jahre lang ununterbrochen im Land aufgehalten haben.
- Der Bewilligungsinhaber kann den Arbeitgeber wechseln und sich in jedem beliebigen Kanton niederlassen.
- Die Steuern werden nicht mehr an der Quelle des Einkommens erhoben, sondern auf die übliche Weise.
Die Arbeitsbewilligung wird von den Kantonen ausgestellt, nachdem sie auf Bundesebene genehmigt wurde.
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Wie sieht der Algorithmus für das Vorgehen nach Erhalt einer Arbeitsgenehmigung in der Schweiz aus?
1. Besorgen Sie sich vor der Einreise in die Schweiz ein Arbeitsvisum bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat.
2. Anmeldung bei der Stadtverwaltung (Gemeinde) innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft.
Paket von Dokumenten für die Registrierung:
- einen gültigen Mietvertrag,
- Reisepass,
- zwei Passfotos,
- einen Arbeitsvertrag,
- Krankenversicherungsvertrag.
3. Es gibt eine Reihe weiterer spezifischer Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Es lohnt sich, Zeit zu investieren, um bei den kantonalen Behörden genaue Informationen darüber einzuholen, was Sie vorlegen müssen.
4. Die Gemeinde leitet Ihre Unterlagen an die kantonalen Behörden weiter, die Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung in Form einer kleinen Karte im Format eines Führerscheins ausstellen.
Bürger der meisten Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), einschließlich afrikanischer Staatsangehöriger, benötigen ein Arbeitsvisum, um in der Schweiz legal zu arbeiten.
Arbeitsvisum für die Schweiz
Die Schweiz unterscheidet sich von vielen europäischen Ländern darin, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen können. Ihr potenzieller Arbeitgeber beantragt die Genehmigung in Ihrem Namen. Das bedeutet, dass Sie einen Arbeitsplatz haben müssen, bevor Sie ein Schweizer Visum beantragen können.
Ein Arbeitsvisum für die Schweiz ist ein Schengen-Visum der Kategorie D für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums für die Schweiz
Um ein Schweizer Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ein Jobangebot in der Schweiz
- Sie müssen eine Führungskraft, eine Fachkraft oder ein hochqualifizierter Angestellter sein (d. h. über einen Hochschulabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen).
- Sie reichen Ihren Antrag während des Zeitraums ein, in dem die jährlichen Kontingente für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht ausgeschöpft sind
- In der Schweiz oder einem anderen EU-/EFTA-Land gibt es keine offenen Stellen für diese Position
- Ihr Stellenangebot umfasst den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie für einen Schweizer Bürger.
- Bei vielen Stellen berücksichtigen die Behörden zusätzliche Kriterien wie Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, sich in die Schweizer Gesellschaft zu integrieren, das Fehlen von Vorstrafen und die Fähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt und den der mitreisenden Familienangehörigen aufzukommen.
So beantragen Sie ein Schweizer Arbeitsvisum
Nachdem Sie eine Stelle in der Schweiz gefunden haben, beantragt Ihr Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde des örtlichen Schweizer Kantons eine Arbeitsgenehmigung. Diese gibt Ihnen das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Der Antrag wird dann zur Genehmigung an das SEM weitergeleitet.
Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, können Sie über die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland ein Schweizer Arbeitsvisum beantragen. Bevor Sie jedoch ein Visum beantragen können, müssen Sie eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Wenn Ihr Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung erfolgreich ist, setzt sich die kantonale Migrationsbehörde mit der Botschaft/Konsulat in Verbindung, um das Visum auszustellen.
Zusätzlich zur Einreichung des Visumantragsformulars müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Eine Kopie Ihres Reisepasses oder eines gültigen Reisedokuments
- Bestätigung des Stellenangebots (z. B. Angebotsschreiben, Kopie des Arbeitsvertrags)
- Lebenslauf und Kopien Ihrer Ausbildungs- und Berufsabschlüsse in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache (ggf. übersetzt von einem offiziellen Übersetzer)
Die Bearbeitung von Visumanträgen dauert in der Regel etwa 8-10 Wochen.
Die Kosten für ein Arbeitsvisum für die Schweiz
Ein Visum der Kategorie D kostet derzeit 88 CHF. Es kann sein, dass Sie eine zusätzliche Gebühr (bis zu 50 % des Standardpreises) zahlen müssen, wenn Sie ein Visum im Eilverfahren oder außerhalb der Geschäftszeiten benötigen. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem Antrag.
Dauer eines Arbeitsvisums für die Schweiz
Schweizer Arbeitsvisa sind in der Regel für ein bis fünf Jahre gültig. Wenn Sie einen kurzfristigen Arbeitsvertrag von 12 Monaten oder weniger haben, wird Ihnen höchstwahrscheinlich eine nicht verlängerbare Einjahresgenehmigung des Typs L ausgestellt. Für Verträge, die länger als 12 Monate dauern, erhalten Sie eine B-Bewilligung, die jedes Jahr verlängert werden kann. Nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz (bzw. fünf Jahren, wenn Sie aus der EU/EFTA, den USA oder Kanada kommen) können Sie auf Wunsch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
! Sie können nicht als Tourist in die Schweiz einreisen und sich dann um eine Stelle bewerben. Wenn Sie arbeiten wollen, müssen Sie die Schweiz verlassen und sich dann von Ihrem Heimatland aus bewerben.
Nützliche Ressourcen
Staatssekretariat für Migration (SEM) - Eidgenössisches Departement, das für Einwanderungs- und Aufenthaltsfragen zuständig ist
Schweizer Behörden Online - Behördenportal mit Informationen auf Englisch
Links zu Visumanträgen
Kantonales Amt für Einwanderung und Arbeit - lokale Behörden, die Bewilligungen erteilen und über Verfahren informieren
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz durch einen Ausländer umfasst mehrere Schritte:
Geschäftsidee und Marktforschung: Entwickeln Sie zunächst eine solide Geschäftsidee und führen Sie eine gründliche Marktforschung durch. Ermitteln Sie den Zielmarkt, die Konkurrenz und die potenzielle Nachfrage nach Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung in der Schweiz. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Geschäftsidee mit den lokalen Vorschriften und kulturellen Präferenzen vereinbar ist.
Unternehmensstruktur: Bestimmen Sie die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen in der Schweiz. Die gängigsten Optionen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG);
Geschäftsplan: Bereiten Sie einen umfassenden Geschäftsplan vor, der die Ziele Ihres Unternehmens, Strategien, Finanzprognosen und Marktanalysen enthält. Ein gut vorbereiteter Geschäftsplan ist wichtig, um Finanzmittel zu erhalten, Investoren zu gewinnen und Ihr Engagement für das Unternehmen zu demonstrieren.
Wählen Sie einen Unternehmensnamen: Wählen Sie einen einzigartigen und unverwechselbaren Namen für Ihr Unternehmen. Vergewissern Sie sich, dass der gewählte Name nicht in Gebrauch ist und nicht gegen das Markenrecht verstößt. Sie können die Verfügbarkeit des Namens über das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (https://www.ige.ch/) überprüfen.
Finanzierung und Kapital: Ermitteln Sie die finanziellen Mittel, die Sie für die Gründung und Aufrechterhaltung Ihres Unternehmens in der Schweiz benötigen. Erwägen Sie Finanzierungsmöglichkeiten wie persönliche Ersparnisse, Darlehen, Zuschüsse, Risikokapital oder staatliche Förderprogramme. Erstellen Sie einen detaillierten Finanzplan, der die Gründungskosten, die Betriebskosten und die Umsatzprognosen enthält.
Juristische und administrative Anforderungen: Melden Sie Ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden an. Das Anmeldeverfahren kann je nach der von Ihnen gewählten Rechtsform variieren. In der Regel müssen Sie sich beim Handelsregister des Kantons (Region) anmelden, in dem Ihr Unternehmen tätig sein wird. Außerdem müssen Sie beim Bundesamt für Steuern eine Steueridentifikationsnummer (UID) beantragen.
Genehmigungen und Lizenzen: Ermitteln Sie, ob für Ihre Geschäftstätigkeit besondere Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sind. Bestimmte Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Finanzwesen und das Gesundheitswesen können zusätzliche Vorschriften erfordern. Wenden Sie sich an die zuständigen kantonalen Behörden oder an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), um Informationen über spezifische Bewilligungen und Lizenzen zu erhalten.
Steuerpflichten: Lernen Sie das Schweizer Steuersystem und Ihre Steuerpflichten als Unternehmer kennen. Die Schweiz hat ein komplexes Steuersystem, das Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern umfasst. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Ihre Steuerstrategie zu optimieren.
Einstellung von Mitarbeitern: Wenn Sie für Ihr Unternehmen Mitarbeiter einstellen müssen, machen Sie sich mit dem Schweizer Arbeitsrecht, den Arbeitsverträgen, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Versicherungspflicht vertraut. Stellen Sie sicher, dass Sie faire Beschäftigungspraktiken anwenden und alle gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber erfüllen.
Nützliche Ressourcen
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen wollen, können auf verschiedene Ressourcen und Organisationen zurückgreifen, die wertvolle Informationen, Beratung und Unterstützung während des gesamten Prozesses bieten. Hier sind einige nützliche Ressourcen:
Schweizerisches Eidgenössisches Handelsregister (https://www.zefix.admin.ch): Das Schweizerische Eidgenössische Handelsregister bietet Zugang zum offiziellen Firmenregister. Hier finden Sie Informationen über bestehende Unternehmen, können nach Namen suchen und haben Zugang zu Formularen und Anweisungen für die Eintragung Ihres Unternehmens.
Switzerland Global Enterprise (https://www.s-ge.com):Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist die offizielle Schweizer Organisation für internationale Wirtschaftsförderung. Sie bietet Dienstleistungen und Fachwissen zur Unterstützung ausländischer Unternehmen, die an der Gründung und dem Ausbau ihrer Präsenz in der Schweiz interessiert sind. S-GE informiert über den Markteintritt, rechtliche Rahmenbedingungen, Geschäftsnetzwerke und bietet individuelle Beratung.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (https://www.seco.admin.ch):Das SECO ist die für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständige Behörde des Bundes. Seine Website bietet umfassende Informationen über Vorschriften, Genehmigungen, Arbeitsmarktbedingungen und wirtschaftspolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung und Führung eines Unternehmens in der Schweiz.
Handelskammern: Jeder Kanton (Region) der Schweiz hat seine eigene Handelskammer. Diese Kammern bieten wertvolle Ressourcen, Vernetzungsmöglichkeiten und Unterstützung für Unternehmen. Sie bieten Beratung in rechtlichen und administrativen Fragen, erleichtern die Vernetzung mit lokalen Unternehmen und bieten Zugang zu relevanten Veranstaltungen und Seminaren.
Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer (https://www.amcham.ch): Die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer ist eine Organisation, die die Handels- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten fördert. Sie bietet Ressourcen, Networking-Veranstaltungen und Unterstützungsdienste für Unternehmen, die an bilateralen Geschäftsmöglichkeiten interessiert sind.
Startupticker (https://www.startupticker.ch): Startupticker ist eine Nachrichtenplattform mit Fokus auf Schweizer Startups und Unternehmertum. Er bietet Informationen über das Schweizer Startup-Ökosystem, Finanzierungsmöglichkeiten, Veranstaltungen und Erfolgsgeschichten. Er kann eine nützliche Ressource sein, um über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Schweizer Startup-Szene auf dem Laufenden zu bleiben.
Ausstellungen und Geschäftsveranstaltungen: Die Teilnahme an Ausstellungen, Branchenveranstaltungen und Geschäftskonferenzen in der Schweiz kann Ihnen wertvolle Networking-Möglichkeiten, Brancheninformationen und Kontakte zu potenziellen Partnern, Kunden und Investoren bieten. Recherchieren Sie relevante Veranstaltungen in Ihrem Sektor und nehmen Sie daran teil, um Kontakte mit der lokalen Geschäftswelt zu knüpfen.
Lokale Behörden und professionelle Berater: Wenden Sie sich an lokale Behörden wie das örtliche Handelsregister, Steuerbehörden und Arbeitsämter, um spezifische Informationen und Ratschläge zu Ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten. Ziehen Sie außerdem in Erwägung, professionelle Berater wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater mit Kenntnissen des Schweizer Rechts hinzuzuziehen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.
Geschäftsvisum
Die Schweiz bietet verschiedene Arten von Visa und Genehmigungen für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz geschäftlich tätig werden möchten. Die spezifischen Visabestimmungen können je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts, der Art der Geschäftstätigkeit und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers variieren.
Als Mitglied des Schengen-Raums können alle Bürger der Schengen-Länder frei und ohne Visum in die Schweiz reisen.
Andere Personengruppen, die für die Einreise in die Schweiz kein Visum benötigen, sind Bürger aus EU- oder EWR-Ländern.
Darüber hinaus können auch Staatsangehörige von einigen Ländern, die nicht Mitglied der EU, des EWR oder des Schengen-Raums sind, visumfrei in die Schweiz einreisen, indem sie ein Visum beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zu Geschäftsvisa für die Schweiz:
Kurzzeitvisum (Visum Typ C): Für kurzfristige Geschäftsreisen oder Besuche benötigen Bürger bestimmter Länder ein Kurzzeitvisum, das auch als Schengen-Visum bezeichnet wird. Mit diesem Visum können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Schweiz und anderen Schengen-Mitgliedstaaten zu geschäftlichen Zwecken wie Treffen, Verhandlungen und Konferenzen aufhalten.
Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Typ B): Für langfristige unternehmerische Tätigkeiten, wie die Gründung eines Unternehmens, die Durchführung von Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, ist in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung (Typ B) erforderlich. Diese Genehmigung erlaubt Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und kann für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel bis zu fünf Jahren, gültig sein.
Start-up-Visum:Die Schweiz bietet eine spezielle Visumskategorie für innovative Unternehmer, die ein Start-up im Land gründen wollen. Das Start-up-Visum ermöglicht es ausländischen Unternehmern, ihre Start-up-Idee in der Schweiz zu entwickeln und auszubauen. Voraussetzung dafür sind ein solider Geschäftsplan, eine Finanzierung und die Unterstützung durch eine anerkannte Schweizer Organisation oder Institution.
Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit: Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz als Selbständige, z.B. als Freiberufler oder Berater, arbeiten möchten, können eine Arbeitsbewilligung beantragen. Um eine solche Bewilligung zu erhalten, müssen berufliche Qualifikationen, ein tragfähiger Geschäftsplan und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts nachgewiesen werden.
Lokales Sponsoring
Je nach Kanton (Region), in dem Sie eine Geschäftstätigkeit planen, benötigen Sie möglicherweise einen lokalen Sponsor oder einen Schweizer Geschäftspartner, der für Ihr Unternehmen bürgt und Sie während des Antragsverfahrens unterstützt. Die Anforderungen an einen lokalen Sponsor können variieren. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich bei den zuständigen kantonalen Behörden über die genauen Anforderungen informieren.
Dokumentation der Geschäftstätigkeit
Zur Unterstützung Ihres Antrags auf ein Geschäftsvisum müssen Sie in der Regel Unterlagen zu Ihrer Geschäftstätigkeit vorlegen. Dazu können ein Geschäftsplan, ein Nachweis über finanzielle Mittel, Verträge, Kunden- oder Partnerschaftsvereinbarungen und andere relevante Unterlagen gehören.
Bewerbungsprozess
Anträge für ein Geschäftsvisum werden in der Regel bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes eingereicht. Das Antragsverfahren umfasst das Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die Vorlage von Belegen, die Zahlung der erforderlichen Gebühren und gegebenenfalls die Teilnahme an einem Gespräch.
Das Schweizer Arbeitsrecht dient dem Schutz der Rechte und Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es gewährleistet eine faire und gleiche Behandlung am Arbeitsplatz und setzt Standards für Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitsbeziehungen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des Schweizer Arbeitsrechts:
Arbeitsverträge: Arbeitsverträge in der Schweiz können entweder schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, in dem die Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und andere relevante Bestimmungen, festgelegt sind. Der Vertrag muss den Mindestanforderungen des Schweizer Arbeitsrechts genügen.
Arbeitszeit:Die normale Wochenarbeitszeit in der Schweiz beträgt 42 Stunden für Vollzeitbeschäftigte. Bestimmte Branchen und Tarifverträge können jedoch andere Anforderungen an die Arbeitszeiten stellen. Für Überstunden wird ein zusätzlicher Ausgleich oder Freizeitausgleich gewährt, wie im Arbeitsrecht festgelegt.
Mindestlohn: Der Mindestlohn in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene festgelegt. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestlohn in Genf 3.750 CHF (bei einer 42-Stunden-Woche).
Ferien und Urlaub: Arbeitnehmer in der Schweiz haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich mit dem Alter oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit erhöhen. Feiertage wie Neujahr, Ostermontag und Weihnachten werden ebenfalls anerkannt und gelten im Allgemeinen als bezahlte freie Tage.
Sozialversicherungsbeiträge: In der Schweiz sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge decken die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung und die Arbeitslosenversicherung ab. Je nach Kanton und Gehalt des Arbeitnehmers können die spezifischen Sätze und Regelungen variieren.
Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung: Das Schweizer Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Religion, Alter, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Arbeitnehmern Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu bieten und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Kündigung: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz erfordert die Einhaltung von Kündigungsfristen, die im Allgemeinen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen. Die Arbeitnehmer genießen im Allgemeinen Kündigungsschutz, und die Arbeitgeber müssen für die Beendigung eines Arbeitsvertrags gute Gründe anführen. In einigen Fällen kann eine Abfindung verlangt werden.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer eine Stelle in der Schweiz suchen, finden Sie hier einige Tipps, die Ihnen bei der Stellensuche helfen:
Verstehen Sie den Arbeitsmarkt:Lernen Sie den Schweizer Arbeitsmarkt kennen, einschließlich der gefragten Branchen, der von Arbeitgebern gesuchten Fähigkeiten und Qualifikationen und der lokalen Unternehmenskultur. Recherchieren Sie gründlich, um Stellenangebote zu finden, die Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechen.
Sprachkenntnisse:Die Schweiz hat mehrere Amtssprachen, darunter Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Je nach Region und Branche kann die Beherrschung einer oder mehrerer dieser Sprachen unerlässlich sein. Ermitteln Sie die sprachlichen Anforderungen für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit und erwägen Sie, Ihre Sprachkenntnisse durch Sprachkurse oder Zertifikate zu verbessern.
Netzwerkarbeit: Auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist die Netzwerkarbeit entscheidend. Vernetzen Sie sich mit Fachleuten in Ihrem Bereich, besuchen Sie Branchenveranstaltungen, treten Sie Berufsverbänden bei und beteiligen Sie sich an Online-Communities;
Bereiten Sie Ihren Lebenslauf vor: Passen Sie Ihren Lebenslauf, Ihr Anschreiben und andere Unterlagen an die Schweizer Standards und Anforderungen an. Heben Sie relevante Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen hervor, die für die jeweilige Stelle und die Schweizer Arbeitskultur von Bedeutung sind. Achten Sie auf Details, Genauigkeit und Professionalität in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Online-Stellenportale:Nutzen Sie die Vorteile von Online-Stellenportalen, die sich auf Stellenangebote in der Schweiz spezialisiert haben. Websites wie Indeed Schweiz, LinkedIn, Jobs.ch und Xing können wertvolle Ressourcen für die Suche nach offenen Stellen, die Kontaktaufnahme mit Personalverantwortlichen und die Suche nach Unternehmen sein.
Professionelles Foto im Lebenslauf: In der Schweiz ist es üblich, dem Lebenslauf ein professionelles Foto beizufügen. Achten Sie darauf, dass das Foto frisch, professionell und im Einklang mit den lokalen kulturellen Traditionen ist.
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch: Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor, indem Sie typische Fragen studieren, die Kultur und die Werte des Unternehmens verstehen und üben, sie zu beantworten. Beweisen Sie während des Gesprächs Ihre Fähigkeiten, Ihre Erfahrung und Ihre kulturelle Anpassungsfähigkeit. Seien Sie während des gesamten Vorstellungsgesprächs pünktlich und professionell.