Visa
VisumfreiSprache
Deutsch, Französisch, Italienisch, BündnerromanischAutoverkehr
RechtsverkehrTelefoncode
+41Währung
Schweizer Franken (CHF)Covid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 3 MonateBehandlung in der Schweiz
Geburt in der Schweiz
Wenn Sie bereit sind, zur Behandlung in die Schweiz zu ziehen und weniger als 90 Tage im Land zu bleiben, benötigen Sie ein Kurzzeitvisum Typ C.
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Notwendige Dokumente:
- Ein Schengen-Visumsantrag pro Person, sorgfältig in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.
Jeder Visumsantrag muss Unterschriften an 2 Stellen enthalten: 1) Absatz № 37, 2) am Ende von Seite 4 nach dem Erklärungstext;
Visumsanträge von Minderjährigen (unter 18 Jahren) müssen von einem Elternteil des Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
- zwei aktuelle Passfotos (ein Foto muss auf den Visumantrag geklebt und das andere beigefügt werden);
- Gültiger ausländischer Reisepass;
Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach geplanter Rückkehr aus dem Schengen-Raum gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.
Das Ausstellungsdatum darf 10 Jahre nicht überschreiten.
- Kopie der ersten Seite des ausländischen Reisepasses (die Seite mit persönlichen Daten und einem Foto);
- Kopien aller Seiten mit Schengen-Visa, die in den letzten 24 Monaten ausgestellt wurden, und Kopien aller Seiten mit gültigen Visa für andere Länder;
- Reisepass;
Der Antragsteller muss ein Original und eine Kopie seines Reisepasses vorlegen.
- Krankenversicherungspolice;
Die Krankenversicherung muss alle Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, einem dringenden medizinischen Eingriff, einer medizinischen Behandlung oder dem Tod während des Aufenthalts im Schengen-Raum entstehen können;
Die Versicherungspolice muss während des gesamten Aufenthalts in allen Ländern des Schengen-Raums gültig sein und die Versicherungsleistung muss mindestens 30.000 Euro betragen.
Für Kinder (unter 18 Jahren):
- Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Kinder, die ohne Eltern oder in Begleitung eines Elternteils reisen;
- Die Austrittserlaubnis des Kindes muss notariell beglaubigt und im Original mit Fotokopie vorgelegt werden;
- Falls ein Kind mit nur einem Vormund lebt, müssen eine Geburtsurkunde, eine gerichtliche Entscheidung über das alleinige Sorgerecht, eine Sterbeurkunde oder andere Dokumente vorgelegt werden;
- Die Reisebewilligung des Kindes und andere Dokumente müssen ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische übersetzt werden.
- Nachweis über Beschäftigung und Einkommen
Alle Antragsteller müssen einen Nachweis über den Lebensunterhalt in ihrem Wohnsitzland erbringen. Wenn der Antragsteller arbeitslos ist, muss ein schriftlicher Antrag (unterschrieben) vorgelegt werden, aus dem die finanzielle Situation des Antragstellers hervorgeht.
Für Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitsortes mit Angabe der Position und des Gehalts des Arbeitnehmers für die letzten 6 Monate, Datum der Beschäftigung, Dauer des Urlaubs. Das Zertifikat muss den Namen und die Position der Person, die es unterzeichnet hat, sowie die Kontaktdaten des Unternehmens enthalten;
Für Privatunternehmer: Lizenz / Dokumente zur Registrierung des Unternehmens bei den zuständigen ukrainischen Behörden oder die letzte Steuererklärung;
Für Rentner: Rentenbescheid;
Bei Schülern und Studenten: Bescheinigung der Studienstätte oder Zustimmung der Bildungseinrichtung über die Abwesenheit des Schülers / Studenten während des Ausbildungsprozesses;
Zusätzlich, falls erforderlich: Dokumente, die den Besitz von Grundstücken, Häusern, Autos usw. bestätigen, um die finanzielle Situation des Antragstellers zu bestätigen.
Alle Dokumente, die die Beschäftigung und das Einkommen des Bewerbers belegen, müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische versehen sein.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit;
Alle Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten der geplanten Reise zu decken und nach Hause zurückzukehren;
Beispiele für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Kontoauszug mit den Umsätzen der letzten 3 Monate (Original oder Kopie mit Siegel der Bank), Bescheinigung der Bank mit Angabe des verfügbaren Betrags auf dem Konto des Antragstellers (Original) oder Reiseschecks mit Namen des Antragstellers und Unterschriftskopien);
Dokumente, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers bestätigen, werden ohne Übersetzung vorgelegt.
- Originaleinladung (Kopie kann nur in dringenden Fällen akzeptiert werden) einer Klinik oder medizinischen Einrichtung, die die vollständige oder teilweise Zahlung für zukünftige Behandlungen bestätigt.
Die Schweizer Botschaft behält sich das Recht vor:
- weitere zusätzliche Dokumente verlangen (Artikel 21/8 des Schengener Visakodex);
- Visumanträge zur Entscheidung an die zuständigen Schweizer Behörden senden;
- Laden Sie den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch ein (Artikel 21/8 des Schengener Visakodex).
Ein in der Schweiz geborenes Kind erhält das Bürgerrecht eines eingetragenen Elternteils und wird nicht automatisch Schweizer Bürger. Ein Kind erwirbt das Schweizer Bürgerrecht nur, wenn die Eltern verheiratet sind und mindestens einer von ihnen Schweizer Bürger ist.
Ein gezielter Aufenthalt in der Schweiz zum Zwecke der Geburt eines Kindes ist daher gesetzlich nicht definiert.
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