Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, benötigen Sie eines von fünf gültigen Aufenthaltsvisa, um eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen ausländischen Personalausweis in Spanien zu beantragen:
- Nicht lukratives Visum
- Investitionsvisum (Gold)
- Visum für Unternehmer
- Praktika
- Arbeitserlaubnis
- Familienzusammenführung
- Studentenvisum
Jede der oben genannten Optionen hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Antragsverfahren. Sie müssen den Antrag vor Ihrer Ankunft in Spanien stellen. Jede dieser Möglichkeiten gibt Ihnen das Recht, sich länger als 3 Monate in Spanien aufzuhalten.
1. Aufenthaltskarte
Eine Aufenthaltskarte (Tarjeta de Residencia) ist zwingend erforderlich, wenn Sie sich 3 bis 6 Monate in Spanien aufhalten möchten. Sie müssen die Tarjeta de Residencia innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft im Land bei Ihrer örtlichen Oficina de Extranjeros oder Polizeistation beantragen.
Anforderungen.
Die Liste der erforderlichen Dokumente ist je nach Art des Aufenthaltsvisums unterschiedlich. Die folgenden Anforderungen sind jedoch für alle Aufenthaltsvisa gleich:
- Ein gültiger Reisepass und eine Fotokopie desselben
- Drei Farbfotos in Passgröße
- ausgefülltes Antragsformular und drei Kopien
- Nachweis der Adresse in Spanien
- Quittung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
Die folgenden Dokumente können ebenfalls erforderlich sein:
- Kopie des Arbeitsvertrags oder Bescheinigung des Arbeitsplatzes
- Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit erfüllen (nur für Selbstständige)
- Nachweis der akademischen und/oder beruflichen Qualifikationen
- Nachweis der finanziellen Mittel für diejenigen, die nicht beabsichtigen zu arbeiten
- Studiennachweis (nur für Studenten)
- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind (Certificado de Antecedentes Penales)
- Ärztliches Attest
- Konsularischer Vermerk (Schreiben des Heimatkonsulats)
- Nachweis, dass der Antragsteller in Spanien krankenversichert ist
Wie lange dauert es, eine Aufenthaltskarte zu erhalten?
Sie erhalten eine abgestempelte Kopie Ihres Antrags, sobald dieser abgeschlossen ist. Ihre eigentliche Aufenthaltskarte sollten Sie innerhalb von 3-4 Monaten erhalten.
Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig?
Die Aufenthaltskarte ist ein Jahr lang gültig. Sie kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Sie können eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie 5 Jahre lang ununterbrochen in Spanien gelebt haben.
2. Ausweis für Ausländer
Ein Ausländerausweis (Tarjeta de identidad de extranjero - TIE) ist eine zwingende Voraussetzung für Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 6 Monate in Spanien aufhalten dürfen. Sie müssen den TIE innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei Ihrer örtlichen Polizeistation beantragen.
Anforderungen.
Anders als bei der Aufenthaltsgenehmigung gelten für die Beantragung eines Ausländerausweises feste Anforderungen für alle Antragsteller:
- Ein gültiger Reisepass und dessen Fotokopie
- Drei Farbfotos in Reisepassgröße
- Ausgefülltes Antragsformular und drei Kopien davon
- Nachweis der Schuleinschreibung (nur für Studenten)
- Nachweis der Adresse
- Nachweis der finanziellen Mittel für diejenigen, die nicht beabsichtigen zu arbeiten
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (15,76 EUR)
Wie lange dauert es, einen Ausländerausweis zu erhalten?
Unmittelbar nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Kopie des Antrags. Ihren TIE-Ausweis erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Antrags.
Wie lange ist der Personalausweis für Ausländer gültig?
Der TIE-Ausweis ist bis zum Ablauf Ihres Aufenthaltsvisums gültig. Sie können ihn nach der Verlängerung Ihres Aufenthaltsvisums verlängern.
Wenn Sie die TIE-Karte 5 Jahre lang ununterbrochen besitzen, können Sie eine dauerhafte Karte beantragen. Eine dauerhafte TIE-Karte ist 10 Jahre lang gültig.
Kann ich Spanien verlassen, während ich auf meine TIE-Karte warte?
Wenn Sie eine TIE-Karte beantragt haben und auf deren Ausstellung warten, können Sie Spanien verlassen, indem Sie eine Autorización de Regreso, eine Rückkehrgenehmigung, beantragen.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle stellen und einen triftigen Grund für Ihre Ausreise angeben, z. B. einen Notfall. Die Genehmigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und ist 90 Tage lang ab dem Datum der Ausstellung gültig.
Wichtig ist, dass Sie einen Direktflug nach Spanien buchen, da Sie rechtlich gesehen nur die Erlaubnis zur Einreise nach Spanien erhalten.
Wie man als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung erhält
Für Ausländer aus EU/Schengen-Ländern ist das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien einfacher.
Das Dokument enthält Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación de Extranjero - NIE).
Sie reichen den Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde ein, nur in einigen Regionen müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien gestellt werden.
Voraussetzungen.
Mit dem Antrag müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises
- Zwei Fotos in Reisepassgröße
- Nachweis der Adresse in Spanien
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (21,44 Euro)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Je nach dem Zweck Ihres Aufenthalts im Land können weitere Dokumente erforderlich sein.
Wenn Sie beabsichtigen, in Spanien als Angestellter eines Unternehmens zu arbeiten, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Arbeitsverhältnis vorlegen.
Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien selbständig sein?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Status als Selbständiger durch eine Eintragung im Handelsregister (Registro Mercantil) nachweisen.
Wie lange ist eine Aufenthaltserlaubnis gültig?
Die Aufenthaltserlaubnis bleibt so lange gültig, wie Ihre Lebensumstände in Spanien die gleichen sind wie im Antrag beschrieben. Das bedeutet, dass Sie bei einer Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Familienstandes eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.
Welche Familienmitglieder kann ich mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Spanien bringen?
Ein Visum zur Familienzusammenführung erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, ihre unmittelbaren Familienangehörigen nach Spanien zu bringen. Unmittelbare Familienangehörige sind
- Eltern und Schwiegereltern (in aufsteigender Reihenfolge), die älter als 65 Jahre sind
- Kinder unter 18 Jahren, einschließlich adoptierter Kinder oder Kinder Ihres Partners (in absteigender Linie)
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Eltern, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach Spanien gebracht werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dass sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
Kinder zwischen 18 und 21 Jahren können nach Spanien gebracht werden, wenn sie studieren und wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind. Kinder über 21 Jahre können nach Spanien gebracht werden, wenn sie behindert sind und Sie die Hauptpflegeperson sind.
Voraussetzungen für ein Familienvisum für Spanien
Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Spanien. Achten Sie daher auf die verschiedenen Dokumente, die Sie und Ihre Familienmitglieder einreichen müssen, um ein Visum zur Familienzusammenführung und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Da die für jedes Familienmitglied erforderlichen Dokumente unterschiedlich sind, beginnen wir mit den Dokumenten, die für alle Antragsteller erforderlich sind.
Für Nicht-EU-Bürger, die sich in Spanien aufhalten
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular - Muster EX02.
- Ein gültiger Reisepass, eine Kopie des Reisepasses und Kopien der Reisepässe der Familienmitglieder.
- Aufenthaltsgenehmigung.
- Ein rechtsgültiges Dokument, das Ihre Beziehung zu einem Familienmitglied bestätigt (mehr dazu weiter unten).
- Eine Bescheinigung über die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Sie bei Ihrer Stadtverwaltung erhalten. Daraus geht hervor, dass in Ihrer Wohnung genügend Platz für alle Personen vorhanden ist.
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Öffentliche Krankenversicherung, wenn Sie Zugang zum spanischen Gesundheitssystem haben.
- Private Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos sind oder keinen Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien haben.
- Nachweis, dass Ihr(e) Familienmitglied(er) finanziell von Ihnen abhängig ist/sind.
- Zum Beispiel Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Sie regelmäßige Zahlungen leisten oder für die grundlegenden Ausgaben eines Familienmitglieds aufkommen.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel für den Unterhalt Ihrer Familie verfügen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie über mehr als 150 % der IPREM-Kosten für ein Familienmitglied verfügen. Im Jahr 2022 sind dies 868,53 € pro Monat oder 10.422,36 € pro Jahr.
- Für jedes weitere Familienmitglied müssen Sie über mindestens 50 % der IPREM-Kosten verfügen. Im Jahr 2022 sind dies 289,51 € pro Monat oder 3.474,12 € pro Jahr.
Legen Sie zum Nachweis die Kontoauszüge der letzten sechs Monate und einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag vor. Wenn Sie selbständig sind, legen Sie eine Einkommensteuererklärung vor.
Für einen Familienangehörigen im Ausland
- Ein ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum (falls zutreffend) oder eine eidesstattliche Erklärung eines in Spanien ansässigen Bürgers, dass Sie mit ihm in Spanien leben werden.
- Ein gültiger Reisepass und eine Kopie des ausländischen Reisepasses.
- Bescheinigung, dass Sie in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft waren.
- Eine Gesundheitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), die bestätigt, dass Sie keine schweren Krankheiten haben und keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
- Ein rechtsgültiges Dokument, das Ihre Beziehung zu einem Familienmitglied in Spanien bestätigt.
Alle diese Dokumente müssen ins Spanische übersetzt und in Ihrem Heimatland notariell beglaubigt oder apostilliert werden.
Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien
Ein Nicht-EU-Bürger in Spanien muss das Verfahren einleiten, indem er einen Termin beim Ausländeramt (Oficina de Extanjeros) beantragt und das Formular EX02 zusammen mit allen Nachweisen einreicht.
Sobald Ihr Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Familienzusammenführung bewilligt wurde, müssen Ihre Familienangehörigen das Verfahren ihrerseits einleiten.
Das Antragsverfahren für einen im Ausland lebenden Familienangehörigen
Sie haben zwei Monate ab dem Datum der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung Zeit, um ein Aufenthaltsvisum zum Zweck der Familienzusammenführung zu beantragen.
Sie müssen dieses Visum persönlich beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte bringen Sie alle übersetzten und notariell beglaubigten Dokumente in spanischer Sprache mit. Möglicherweise werden Sie auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Das Konsulat antwortet innerhalb von 2 Monaten auf Ihren Visumantrag. Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, haben Sie 3 Monate Zeit, um nach Spanien zu ziehen. Wenn Sie keine Antwort erhalten, betrachten Sie Ihren Antrag als abgelehnt, weil er nicht bearbeitet wurde.
Bearbeitungszeit - wie lange dauert es, ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten?
Das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Ankunft des/der Familienangehörigen in Spanien kann zwischen 4 und 6 Monaten dauern.
Wie lange ist ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung hängt von der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels eines Nicht-EU-Bürgers ab.
Befristete Aufenthaltserlaubnis - eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung ist bis zum Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis des Nicht-EU-Bürgers gültig.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU - eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung ist bis zum Ablauf der TIE-Karte gültig - ein Personalausweis eines Nicht-EU-Ausländers.
Kann meine Familie mit einem Visum zur Familienzusammenführung in Spanien arbeiten oder studieren?
Unmittelbare Familienangehörige, wie Partner oder Kinder ab 16 Jahren, können arbeiten, sich selbständig machen oder studieren. Da sie von Ihnen abhängig sind, haben sie auch Zugang zum spanischen Gesundheits- und Sozialversicherungssystem.
Erweiterte Familienangehörige müssen eine eigene Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen, um in Spanien legal unabhängig leben und arbeiten zu können.
Nach der Ankunft in Spanien
- Nach der Ankunft in Spanien sollten sich Ihre Familienmitglieder um einige wichtige Dokumente kümmern.
- Melden Sie sich im Rathaus an, um eine empadronamiento-Bescheinigung zu erhalten.
- Besorgen Sie sich innerhalb eines Monats nach der Ankunft in Spanien eine TIE-Karte (Ausländerausweis).
- Abschluss einer spanischen Krankenversicherung
- Besorgen Sie sich eine NIE-Nummer (wenn Sie vorhaben zu arbeiten)
- Eröffnen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank
- Besorgen Sie sich eine spanische SIM-Karte
Der Daueraufenthalt ist ein Status, der es Nicht-EU-Bürgern, die sich seit fünf Jahren ununterbrochen und legal in Spanien aufhalten, ermöglicht, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis ist fünf Jahre lang gültig und kann verlängert werden. Sie erlaubt es Ihnen, in Spanien als Selbständiger oder als Arbeitnehmer (cuenta ajena und cuenta propia) zu leben und zu arbeiten, mit den gleichen Rechten wie jeder andere spanische Staatsbürger.
Darüber hinaus erlaubt sie ihrem Inhaber, sich 6 Monate lang ohne rechtliche Probleme außerhalb Spaniens aufzuhalten. Dieser Zeitraum kann innerhalb der 5-jährigen Gültigkeitsdauer der Daueraufenthaltsgenehmigung auf ein ganzes Jahr verlängert werden.
Gehen Sie zur Polizei und lassen Sie sich ein so genanntes "certificado de residencia" ausstellen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die Ihren Namen und die Jahre enthält, in denen Sie als Student/Aufenthaltsberechtigter im Land gelebt haben. Sie wird von der Polizei abgestempelt und unterschrieben, so dass Sie genau wissen, wie lange Sie noch bleiben, bis Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen können.
So beantragen Sie Ihren Daueraufenthalt in Spanien
Wenn Sie die erforderliche Anzahl von Jahren in Spanien gelebt haben, ist die Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung ganz einfach. Sie müssen lediglich Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Polizeistation in Spanien vorlegen. In einigen Fällen können Sie den Antrag jedoch auch direkt bei der Einwanderungsbehörde stellen. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Daueraufenthalt etwa drei Monate vor Ablauf Ihres derzeitigen Visums oder Ihrer derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Neben dem Antragsformular (Formular EX-17) müssen Sie bei der Beantragung eines Daueraufenthalts in Spanien eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Dazu gehören die folgenden Dokumente:
- Ihren aktuellen Reisepass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis des Wohnsitzes in Spanien, z. B. ein Mietvertrag
- Ärztliches Attest und Krankenversicherung
- Nachweis des Wohnsitzes in Spanien für fünf Jahre, z. B. Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen
- In manchen Fällen benötigen Sie auch ein polizeiliches Führungszeugnis aus Spanien oder Ihrem Herkunftsland sowie Heirats- oder Scheidungsurkunden.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Sie können dann zu Ihrer örtlichen Polizeidienststelle gehen, um sich Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und das Antragsverfahren abzuschließen. Innerhalb eines Monats können Sie dann Ihre Daueraufenthaltskarte abholen.
Kosten der Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern ist die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien kostengünstig. Es können jedoch geringe Gebühren (unter 20 Euro) für die Beschaffung einiger der erforderlichen Dokumente anfallen. Außerdem müssen Sie möglicherweise für eine Übersetzung bezahlen, wenn einige Ihrer Dokumente nicht in spanischer Sprache abgefasst sind. Der Antrag selbst kostet jedoch nur 80 Euro.
Verlängerung Ihrer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
Sobald Sie sich dauerhaft in Spanien aufhalten, ist Ihre Aufenthaltsgenehmigung fünf Jahre lang gültig. Nach diesem Zeitraum können Sie sie problemlos um weitere fünf Jahre verlängern. Dazu müssen Sie lediglich ein weiteres EX-17-Formular ausfüllen und einen Nachweis über Ihre Adresse sowie Ihre ursprüngliche Aufenthaltskarte und Ihren Reisepass vorlegen. Danach müssen Sie erneut Fingerabdrücke nehmen und die Verlängerungsgebühr entrichten.
ES IST WICHTIG ZU BEACHTEN, dass Sie nicht die vollen fünf Jahre in Spanien gelebt haben müssen, um Ihre Daueraufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Dieser Vorbehalt gilt nur, wenn Sie zum ersten Mal eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Um Ihren Status zu verlängern, dürfen Sie jedoch nicht mehr als ein ganzes Jahr außerhalb Spaniens oder der EU verbringen.
Dauerhafter Aufenthalt in Spanien für Familienangehörige
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und nach Spanien ziehen, können Sie Ihre Familie mit einem Visum zur Familienzusammenführung nachholen. Auf diese Weise können Sie Ihre Eltern, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder nach Spanien holen. Allerdings müssen Sie zunächst mit einem geeigneten Visum nach Spanien ziehen und ein Jahr warten, bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihre Familie beantragen können.
Daher ist es wahrscheinlich, dass Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben und vor Ihrer Familie das Recht auf Daueraufenthalt erhalten werden. Aus diesem Grund müssen Ihre Familienangehörigen einen separaten Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Für Bürger aus anderen EU-Ländern sieht die Situation natürlich anders aus. Alle EU-Bürger können ohne Visum legal in Spanien leben und arbeiten. Wenn also Ihr Ehepartner EU-Bürger ist, kann er mit Ihnen nach Spanien kommen und nach zwei Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Wenn Sie jedoch EU-Bürger sind und Familienangehörige aus einem Drittland haben, können diese normalerweise mit Ihnen nach Spanien kommen. Sie müssen dann in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und haben nach fünf Jahren Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Erhält man die Staatsbürgerschaft, wenn man einen spanischen Staatsbürger heiratet?
Sie können die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie einen spanischen Staatsangehörigen heiraten, aber das geschieht nicht automatisch.
Die Eheschließung ist einer der Schritte, die das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erheblich beschleunigen.
Wie man die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat erhält, Schritt für Schritt
Schritt-für-Schritt-Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Heirat
- Der erste Schritt in diesem Verfahren ist die Eheschließung mit einem spanischen Staatsbürger. Dies kann direkt in Spanien geschehen, nachdem Sie als Tourist eingereist sind, oder von Ihrem Herkunftsland aus.
- Nach der Eheschließung müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen. Da Sie nun Familienangehöriger eines EU-Bürgers (Ihres Ehepartners) sind, können Sie problemlos eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung, die so genannte "tarjeta comunitaria" (Visum für Familienangehörige von EU-Bürgern), erhalten.
- Nach Erhalt dieses Visums müssen Sie sich ein Jahr lang in Spanien aufhalten, und nach Ablauf dieser Zeit können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Obwohl die allgemeine Regel lautet, dass Sie Ihre Genehmigung innerhalb eines Jahres erhalten sollten, sind Verzögerungen von 1 oder 2 Jahren nicht ungewöhnlich.
- Da Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten, werden Sie die Genehmigung erhalten, bevor Sie Ihre Karte verlängern müssen, so dass sich Ihr Status als rechtmäßiger Bürger nicht ändert.
BITTE BEACHTEN SIE, dass die Eintragung Ihrer Beziehung in Form einer Lebenspartnerschaft Ihnen zwar auch die Möglichkeit gibt, ein Visum für Familienangehörige zu erhalten, dass sie aber nicht die gleichen Vorteile bietet, was die Verkürzung der Zeit bis zur Erlangung der Staatsbürgerschaft angeht.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Um die Staatsbürgerschaft durch Heirat zu beantragen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen den DELE A2 (Sprachtest) und den CCSE (Spanische Kulturprüfung) bestehen, die beim Instituto Cervantes abgelegt werden.
- Fügen Sie Ihren vollständigen Reisepass (muss zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig sein) und Ihre NIE bei
- Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem Ehepartner
- Strafrechtlicher Hintergrund-Check
- Eine Einwohnermeldebescheinigung (padrón auf Spanisch), aus der hervorgeht, dass Sie und Ihr Ehepartner seit einem Jahr unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Das Fehlen dieses Dokuments führt zur Ablehnung Ihres Antrags, so dass es zweifellos einer der wichtigsten Teile des Verfahrens ist.
- Heiratsurkunde, die in Spanien offiziell registriert sein muss
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt im Land zu bestreiten, in diesem Fall 150 % des IPREM
- Ihre aktuelle Aufenthaltsgenehmigung
Sie müssen eine Antragsgebühr entrichten, die etwa 100 Euro beträgt.
Gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist der spanische Reisepass jedem anderen Reisepass der EU-Länder gleichwertig.
Mit einem spanischen Pass können Sie sich sowohl in Spanien als auch in jedem anderen EU-Land aufhalten, sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und in jedem EU-Land studieren und arbeiten.
Und Ihre Kinder können die spanische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten.
Wie erhält man die spanische Staatsbürgerschaft?
Sie können die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund Ihres tatsächlichen Wohnsitzes im Land, durch Abstammung (wenn Ihre Eltern oder mindestens ein Elternteil spanische Staatsbürger sind oder Ihre Großeltern ebenfalls spanische Staatsbürger sind) oder durch Heirat mit einem spanischen Staatsbürger erhalten.
Der häufigste Weg, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist der Wohnsitz in Spanien.
Gewöhnlicher Wohnsitz bedeutet, dass Spanien der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein muss.
Mit anderen Worten: Ein Ausländer muss zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten, dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und schließlich die Staatsbürgerschaft beantragen.
Dazu muss sich der ausländische Staatsangehörige während der folgenden Mindestdauer in Spanien aufhalten:
- Allgemeine Regel für alle Bürger: 10 Jahre Aufenthalt.
- Für Personen, die in Spanien als Flüchtlinge anerkannt sind: 5 Jahre.
- Für Bürger der lateinamerikanischen Länder, der Philippinen, Guineas, Andorras oder Portugals: 2 Jahre.
- 1 Jahr für Personen, die mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet sind, sowie für Personen, deren Vater oder Mutter (ebenfalls außerhalb Spaniens geboren) und Großeltern außerhalb Spaniens geboren sind, vorausgesetzt, sie sind alle Spanier.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft:
1. In der Regel mindestens 10 Jahre Aufenthalt in Spanien oder 1 Jahr für Ehepartner spanischer Staatsbürger.
- 2. Der Antragsteller muss sich rechtmäßig in Spanien aufhalten und zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Zum Beispiel:
- Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Ausländer ohne das Recht zu arbeiten;
- Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (Spanisches Goldenes Visum);
- Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Geschäftstätigkeit in Spanien (Geschäftseinwanderung);
- Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Spanien;
- Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer offiziellen Beschäftigung usw.
3. Verfügbarkeit von Mitteln, die es dem Antragsteller und seiner Familie ermöglichen, sich in Spanien aufzuhalten.
4. Bestätigung eines ausreichenden Niveaus der Integration in die spanische Gesellschaft durch Bestehen von zwei Tests:
- eine Prüfung der spanischen Sprachkenntnisse auf einem Niveau von mindestens A2;
- einen Text über verfassungsrechtliche und soziokulturelle Kenntnisse über Spanien.
5. Keine Vorstrafen im Herkunftsland und in Spanien.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Jahre nach Einreichung des Antrags auf Staatsbürgerschaft. Sobald Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, müssen Sie einen Eid gemäß der spanischen Verfassung (jura de nacionalidad) ablegen.