Die Einreise nach Usbekistan ist mit Visum und im visumfreien Regime möglich.
Das visumfreie Regime gilt nur für Kurzaufenthalte und umfasst bestimmte Aktivitäten, wie beispielsweise eine Beschäftigung, nicht. Reisende aus visumfreien Ländern müssen weiterhin ein Arbeitsvisum beantragen, um in Usbekistan einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen.
Besucher, die planen, sich länger als die für ihre Staatsangehörigkeit geltende maximale visumfreie Aufenthaltsdauer in Usbekistan aufzuhalten, müssen ein Visum beantragen.
Erforderliche Dokumente für ausländische Staatsbürger, die visumfrei nach Usbekistan einreisen möchten: ein gültiger nationaler Reisepass/Personalausweis oder ein anderes Dokument, das diesen ersetzt und für Reisen in andere Länder verwendet wird (z. B. ein ausländischer Reisepass).
Um ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan einzureisen, müssen Personen über 16 Jahren einen ausländischen Reisepass oder ein biometrisches Reisedokument besitzen und von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden. In diesem Fall wird ein Einreisevisum von den Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörden der Innenbehörden gemäß dem festgelegten Verfahren ausgestellt.
Welche Arten von Visa gibt es in Usbekistan?
Es gibt folgende Arten von Visa:
1. A-1-Visa für Studenten und Praktikanten, Doktoranden, die in Usbekistan studieren. A-2 (Lehre): Professoren/Lehrer von Schulen/Universitäten im System des Ministeriums für nationale Bildung und des Ministeriums für höhere und sekundäre Fachausbildung Usbekistans
2. Visa der Kategorie „T“ für Touristen: T für 1 Tourist: TG – Touristengruppen von mindestens 10 Personen
3. D-1-Visa für Personen, die fest bei diplomatischen Vertretungen beschäftigt sind, festangestellte Mitarbeiter von Konsulaten, Vertretungen internationaler Organisationen; D-2-Visa für befristet Beschäftigte diplomatischer Vertretungen, Konsulate und Vertreter internationaler Organisationen;
DT: diplomatisches Personal, das zu touristischen Zwecken nach Usbekistan einreist
4. E-Visa für Ausländer, die in Usbekistan arbeiten
5. Geschäftsvisa der Kategorie B:
- B-2 für Geschäftsvertreter;
- B-1 für fest angestellte akkreditierte Mitarbeiter von Vertretungen ausländischer Firmen und Unternehmen.
Erforderliche Dokumente:
- eine Kopie eines gültigen Reisepasses (die Seite mit Foto und Ablaufdatum)
- Visumantragsformular in zweifacher Ausfertigung
- ein Schreiben der einladenden Organisation oder der entsendenden Organisation (Arbeitgeber)
- zwei Passfotos in Farbe
- weitere Dokumente, die von der ausstellenden Behörde verlangt werden können
Falls Usbekistan in einem bestimmten Land keine Botschaft oder Konsulat hat, kann ein Visum bei der Ankunft in der Visastelle des Außenministeriums der Republik Usbekistan am internationalen Flughafen in Taschkent beantragt werden.
Dazu muss die einladende Partei in Usbekistan einen Antrag beim Außenministerium Usbekistans stellen und eine Bestätigung von der Visastelle der Konsularabteilung erhalten.
Nach Erhalt der Bestätigung sollte die einladende Partei diese an die eingeladene(n) Person(en) senden.
Auf der Grundlage dieser Bestätigung erhält die benannte Person ein Visum und zahlt die entsprechenden Gebühren.
Das Visum wird innerhalb von 10 Werktagen ausgestellt, aber Sie können ein Expressvisum beantragen, das innerhalb von 4 Werktagen nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente ausgestellt wird.
Das Geschäftsvisum ist ein Mehrfachvisum, das für ein Jahr ausgestellt werden kann.
Hinweis: In den meisten Fällen wird ein Geschäftsvisum für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten ausgestellt und nur in Ausnahmefällen für ein Jahr.
6. Visa der Kategorie „S“ – Dienstvisa:
- S -1: festangestellte Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und Vertretungen internationaler Organisationen, sofern diese Mitarbeiter keinen Diplomatenpass besitzen;
- S-2: befristete Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, Konsulate und Repräsentanzen internationaler Organisationen, sofern diese Mitarbeiter keinen Diplomatenpass besitzen;
- S-3: Personen, die auf Einladung staatlicher Behörden zu einer Geschäftsreise nach Usbekistan kommen;
7. Visa der Kategorie „O“ (offiziell): Mitglieder offizieller Delegationen, die auf Einladung der Regierung oder des Parlaments nach Usbekistan kommen;
8. J-1 (Medien): dauerhaft akkreditierte Mitarbeiter ausländischer Medien – J-2 (Medien): vorübergehend akkreditierte Mitarbeiter ausländischer Medien4
9. PV-1 (privat): Personen, die Usbekistan als Gäste auf Einladung usbekischer Staatsbürger besuchen; PV-2 (privat): Personen, die Usbekistan als Gäste auf Einladung von dauerhaft in Usbekistan akkreditierten Ausländern besuchen
10. C-1 (Besatzungsmitglieder): Besatzungsmitglieder von Flugzeugen und Zügen; C-2: Fahrzeugführer
11. Pilgervisum. Wird für bis zu 2 Monate an Ausländer ausgestellt, um das kulturelle, historische, religiöse und spirituelle Erbe und die Traditionen Usbekistans zu studieren. Eine Einladung eines Reisebüros oder des Komitees für religiöse Angelegenheiten ist erforderlich.
12. Vatandosh. Visum für 2 Jahre für Einwanderer aus Usbekistan und ihre Familienangehörigen. Eine Einladung von einem Verwandten mit ständigem Wohnsitz in Usbekistan ist erforderlich.
Wie kann man ein Visum für Usbekistan beantragen?
1. Online über das E-Visum-System von Usbekistan.
2. Bei der Botschaft oder dem Konsulat von Usbekistan. Wenn ein Tourist nicht für ein E-Visum berechtigt ist oder länger als 30 Tage bleiben möchte, muss er einen Antrag bei einer der diplomatischen Vertretungen Usbekistans stellen.
3. Visum bei Ankunft
1. Elektronisches Visum
Das offizielle E-Visum-Portal der Republik Usbekistan ist unter https://e-visa.gov.uz/main verfügbar.
Beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Usbekistan und während ihres Aufenthalts im Land muss ein ausländischer Staatsbürger ein gültiges Reisedokument (Reisepass) und ein elektronisches Visum in gedruckter oder elektronischer Form vorlegen. Ein E-Visum wird auf der Grundlage eines gültigen Reisedokuments ausgestellt und ist nur bei Vorlage eines solchen Dokuments gültig.
- Wenn ein ausländischer Staatsbürger gemäß den von der Republik Usbekistan abgeschlossenen internationalen Verträgen das Recht hat, die Republik Usbekistan visumfrei zu besuchen, unterbricht das Portal den Registrierungsprozess bis zur Zahlung und benachrichtigt den Benutzer, dass kein Visum beantragt werden muss.
- Wenn das Land eines ausländischen Staatsbürgers nicht in der Liste der Länder mit vereinfachtem Visumverfahren aufgeführt ist, benachrichtigt das System den Nutzer über die Notwendigkeit, sich an die zuständige Auslandsvertretung des Außenministeriums der Republik Usbekistan zu wenden.
Bei der Beantragung eines E-Visums müssen ausländische Staatsangehörige mit doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft das Reisedokument des Landes auswählen, mit dem sie in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan einreisen möchten.
- Wenn eine positive Entscheidung über die Erteilung eines E-Visums getroffen wird, wird das generierte E-Visum im PDF-Format an die E-Mail-Adresse des ausländischen Staatsangehörigen gesendet.
- Im Falle einer Ablehnung der Erteilung eines E-Visums wird eine Nachricht an die E-Mail-Adresse des ausländischen Staatsangehörigen gesendet, in der er darüber informiert wird, dass er sich an die Abteilung für Außenpolitik des Außenministeriums der Republik Usbekistan wenden muss.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://e-visa.gov.uz/what-you-need-to-know
Staatsangehörige der folgenden Länder können ein elektronisches Visum für Usbekistan beantragen: Albanien, Algerien, Angola, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Bolivien, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, China, Kolumbien, Côte d'Ivoire, Ecuador, Ägypten, El Salvador, Fidschi, Gabun, Ghana, Guyana, Indien, Iran, Jordanien, Kuwait, Laos, Libanon, Malediven, Marshallinseln, Mikronesien, Marokko, Nauru, Nepal, Nordkorea, Nordmazedonien, Oman, Palau, Paraguay, Peru, Philippinen, Katar, Samoa, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Salomonen, Südafrika, Sri Lanka, Suriname, Thailand, Tonga, Tunesien, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vietnam.
Erforderliche Dokumente:
- ein Scan der Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses;
- ein Foto auf weißem Hintergrund. Das Foto muss im JPEG-Format vorliegen. Das Foto sollte auf die eVisa-Website hochgeladen werden.
Mit einem elektronischen Visum für Usbekistan können Sie über alle Flughäfen und Landgrenzen einreisen.
Gültigkeit: Das usbekische E-Visum ist ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage lang gültig.
Während dieses Zeitraums ist es möglich, in das Land einzureisen und sich dort maximal 30 Tage aufzuhalten.
Sie können ein Visum für eine einmalige oder mehrfache Einreise beantragen.
2. Beantragung eines Visums für Usbekistan bei der Botschaft
Staatsangehörige der folgenden Länder können ein Visum bei der Botschaft beantragen: Alandinseln, Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Antarktis, Aruba, Bermuda, Bonaire, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Weihnachtsinsel, Kokosinseln, Cookinseln, Curaçao, Falklandinseln, Färöer, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gibraltar, Grönland, Guadeloupe, Guam, Guernsey, Guam, Isle of Man, Jersey, Martinique, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien, Niue, Norfolkinsel, Nördliche Marianen, Pitcairninseln, Puerto Rico, Réunion, Saint-Barthélemy, St. Helena, St. Lucia, St. Martin, St. Helena, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Maarten, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Svalbard und Jan Mayen, Tokelau, Turks- und Caicosinseln, Amerikanische Jungferninseln, Wallis und Futuna.
Das Verfahren zur Beantragung eines usbekischen Visums bei der Botschaft/dem Konsulat besteht aus zwei Teilen:
- Zunächst muss ein Sponsor in Usbekistan im Namen des Antragstellers ein Visumbestätigungsschreiben vom Außenministerium einholen. Das Bestätigungsschreiben ist der wichtigste Teil des Antragsverfahrens. Der Sponsor kann eine Person, eine Organisation/Firma, die den Touristen nach Usbekistan einlädt, oder ein autorisiertes Reisebüro sein.
- Nach Erhalt des Bestätigungsschreibens können Sie bei der Botschaft/dem Konsulat ein Visum beantragen. Dies kann je nach den Anforderungen des jeweiligen Konsulats persönlich oder per Post erfolgen.
Die für die Beantragung eines Visums für Usbekistan erforderlichen Dokumente müssen sowohl vom Sponsor als auch vom Antragsteller eingereicht werden.
Dem Sponsor vorzulegende Dokumente:
1. Antragsformular für ein Visum für Usbekistan. Verfügbar auf der Website des Außenministeriums. Wenn ein Tourist von einer Organisation/Firma eingeladen wird, muss das Formular auf dem Briefkopf der Firma ausgedruckt werden;
2. Ein ausgefülltes elektronisches Visumantragsformular.
Beachten Sie, dass dies nicht dasselbe ist wie ein eVisa.
3. Eine Kopie des Reisepasses;
4. Eine Kopie des Flugtickets (wenn der Tourist am Flughafen Taschkent ankommt)
5. Wenn der Sponsor eine Einzelperson ist, müssen eine Kopie des Reisepasses des Gastgebers und ein Nachweis der Verwandtschaft mit dem Gast vorgelegt werden.
6. Wenn der Sponsor ein Unternehmen/eine Organisation ist, müssen eine Kopie des Reisepasses des Unternehmensleiters oder einer bevollmächtigten Person, die den Antrag einreicht, eine Lizenz und eine Bescheinigung des Unternehmens/der Organisation, eine Kopie der „Vollmacht” für die bevollmächtigte Person sowie eine Arbeitsbescheinigung des Gastes vorgelegt werden.
Nachdem das Außenministerium Usbekistans eine Visumbestätigung ausgestellt hat, muss der Antragsteller die folgenden Dokumente bei der nächstgelegenen Botschaft/dem nächstgelegenen Konsulat Usbekistans einreichen:
- den Originalpass eines ausländischen Staatsbürgers (die Gültigkeit des Passes muss die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Usbekistan um mindestens 6 Monate überschreiten);
- 2 Kopien des Fotos (Größe 35x45 mm, Farbe, Vollbild, ohne Kopfbedeckung, Brille
- ein ausgefülltes Visumantragsformular (verfügbar auf der interaktiven Website des Außenministeriums der Ukraine unter http://evisa.mfa.uz/evisa_ru/?action=default.php
3. Visum bei Ankunft
Sie können ein Visum bei Ihrer Ankunft in Usbekistan erhalten, jedoch nur am Flughafen Taschkent. Eine einmalige oder zweimalige Einreise ist möglich.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen:
- eine vom Außenministerium Usbekistans ausgestellte Visumbestätigung (ein Einladungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass der Tourist am Flughafen ein Visum erhält);
- es gibt keine usbekische Botschaft in dem Land, aus dem der Tourist kommt (aus dem das Flugzeug des Touristen kommt, nicht aus dem Wohnsitzland);
- zwei Passfotos
Hinweis: Bei der Einreise nach Usbekistan über die Landgrenze ist ein Visum bei der Ankunft nicht möglich.
Ab dem 10. Februar 2018 wird ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung von Touristenvisa für Bürger aus 39 Ländern (die Liste ist unten aufgeführt) eingeführt, das die Erteilung eines Visums innerhalb von zwei Werktagen, ausgenommen der Tag des Eingangs der Unterlagen, vorsieht, wobei die Verpflichtung zur Vorlage eines Touristenvouchers oder einer Einladung einer juristischen Person/natürlichen Person in die Republik Usbekistan beim Außenministerium entfällt.
Touristen aus diesen Ländern erhalten Mehrfachvisa für bis zu einem Monat und Vertreter der Wirtschaft für bis zu einem Jahr, ohne dass ein Touristengutschein oder eine Einladung einer juristischen oder natürlichen Person nach Usbekistan beim Außenministerium von Usbekistan vorgelegt werden muss.
Liste der Länder: Albanien, Andorra, Australien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Volksrepublik China (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong), Republik Kroatien, Republik Finnland, Ungarn, Republik Griechenland, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Indien, Irland, Island, Staat Kuwait, Republik Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Republik Mazedonien, Republik Malta, Monaco, Montenegro, Königreich der Niederlande, Neuseeland, Königreich Norwegen, Sultanat Oman, Portugiesische Republik, Rumänien, Republik San Marino, Königreich Saudi-Arabien, Republik Serbien, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Schweden, Vereinigte Arabische Emirate, Vatikanstadt.
Vorsichtsmaßnahmen: In den Grenzgebieten zu Tadschikistan, Kirgisistan und Afghanistan ist Vorsicht geboten. Die Grenzen Usbekistans sind potenzielle Krisenherde, und unkontrollierte Grenzgebiete können vermint sein. Grenzen können ohne Vorwarnung geschlossen werden.
Am 1. Juli 2022 begannen Massenproteste in der Republik Karakalpakstan (autonome Region) Usbekistans.
Um ein Visum für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan zu erhalten, müssen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen ausländischen Reisepass oder ein biometrisches Reisedokument besitzen und von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden. In diesem Fall wird ein Einreisevisum von den Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörden der Innenbehörden gemäß dem festgelegten Verfahren ausgestellt.
Kinder unter 16 Jahren benötigen kein Visum für die Einreise nach Usbekistan. Sie müssen im Visumantrag ihrer Eltern registriert sein.
Wie lange dauert es, ein usbekisches Visum zu erhalten?
Wenn alle Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt/eingereicht wurden, ist es möglich, innerhalb von zehn Werktagen ein Visumbestätigungsschreiben vom Außenministerium zu erhalten. Nach Erhalt des Bestätigungsschreibens reicht der Antragsteller einen Antrag bei der Botschaft ein, um ein Visum zu erhalten. In diesem Fall hängt die Bearbeitungszeit von der jeweiligen Konsularstelle ab, sollte jedoch kürzer sein als bei der ersten Beantragung beim Außenministerium.
Ist es möglich, ein usbekisches Visum bei der Ankunft zu erhalten?
Ein Tourist kann bei seiner Ankunft am Flughafen Taschkent ein Visum erhalten, wenn er bereits über eine Visumbestätigung des usbekischen Außenministeriums verfügt.
Dies gilt, wenn es in dem Land des Touristen keine usbekische Botschaft oder kein usbekisches Konsulat gibt.
Hinweis: Vor der Reise sollte sich der Tourist mit seinem Sponsor und dem Außenministerium Usbekistans in Verbindung setzen, um zu bestätigen, dass er bei seiner Ankunft ein Visum erhalten kann.
Wie lange ist ein usbekisches Visum gültig?
Mit einem Touristenvisum für Usbekistan können Sie sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Die Gültigkeit anderer usbekischer Visa hängt vom Grund der Reise ab.
Visa werden ausgestellt für:
1. einen einmaligen Besuch. Die zulässige Aufenthaltsdauer beträgt sieben Tage bis sechs Monate;
2. mehrere Besuche. Die zulässige Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate bis zu einem Jahr.
Ist es möglich, ein usbekisches Visum zu verlängern?
Wenn Sie Ihr Visum verlängern müssen, sollten Sie sich an die Abteilung für diplomatische Dienste des Außenministeriums wenden. In diesem Fall sollte der Antragsteller ein Schreiben mit einer detaillierten Beschreibung des Grundes für die Verlängerung des Visums vorlegen.
Müssen sich Touristen bei ihrer Ankunft anmelden?
- Der Tourist muss sich innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft anmelden. Samstag und Sonntag werden als Teil des Dreitageszeitraums gezählt. Wenn ein Tourist in einem Hotel übernachtet, wird er beim Check-in gebeten, seinen Reisepass vorzulegen, der für kurze Zeit einbehalten wird. Das Hotelpersonal füllt die Registrierungsunterlagen aus und gibt den Reisepass zurück.
- Wenn der Besucher in einer Privatunterkunft übernachtet, muss der Eigentümer den Touristen bei der örtlichen OVIR (Auslandsreise- und Ausreisestelle, die auch für die Registrierung ausländischer Staatsbürger zuständig ist) oder im elektronischen Registrierungssystem Emehmon registrieren.
- Wenn ein Tourist in eine andere Stadt reist und plant, länger als drei Tage zu bleiben, muss er sich erneut registrieren lassen. Der Tourist muss dieses Verfahren befolgen, da bei der Ausreise vollständige Angaben zu seinem Aufenthaltsort während des Aufenthalts in Usbekistan gemacht werden müssen. Besucher, die ihren Aufenthaltsort nicht melden, können mit einer Geldstrafe belegt und möglicherweise abgeschoben werden.
- Wenn ein Tourist mit einem Freizeitfahrzeug durch Usbekistan reist oder in Zelten/auf Campingplätzen übernachtet, ist er für seine eigene Registrierung verantwortlich.
- Der Tourist muss sich innerhalb von drei Tagen nach seiner Ankunft online über das elektronische Check-in-System Emehmon anmelden. Beim Online-Check-in wird für jeden Tag des Aufenthalts eine Tourismussteuer erhoben. Derzeit kann die Tourismussteuer nur online mit einer usbekischen Debitkarte in lokaler Währung bezahlt werden, daher sollten Touristen sich an Hotels oder lokale Reiseveranstalter wenden, um Hilfe zu erhalten.
Die folgenden Personengruppen müssen ihren Aufenthalt nicht registrieren:
- Staatsoberhäupter und Regierungschefs ausländischer Staaten, Mitglieder parlamentarischer und Regierungsdelegationen, die auf Einladung des Präsidenten der Republik Usbekistan, des Oliy Majlis der Republik Usbekistan, des Jokarga Kenes der Republik Karakalpakstan und des Ministerkabinetts der Ukraine Usbekistan besuchen. Die Republik Usbekistan, der Ministerrat der Republik Karakalpakstan, einschließlich technischer Mitarbeiter und Familienangehörige der oben genannten Personen;
- Personen, die mit von den Vereinten Nationen ausgestellten Pässen nach Usbekistan einreisen;
- Ausländische Staatsbürger unter 16 Jahren;
- Ausländische Staatsbürger, die an Feiertagen und Wochenenden oder für bis zu 72 Stunden an normalen (Werktagen) nach Usbekistan eingereist sind und das Land an diesen Tagen wieder verlassen haben;
- Ausländische Touristen, die Usbekistan besuchen, wenn die Dauer ihres Aufenthalts an jedem einzelnen Ort des Landes nicht mehr als 72 Stunden beträgt;
- Besatzungsmitglieder ausländischer Militärflugzeuge (Schiffe), die gemäß dem festgelegten Verfahren nach Usbekistan eingereist sind;
- Besatzungsmitglieder ausländischer Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr im internationalen Verkehr während ihres Aufenthalts in Städten und Ortschaften auf bestimmten Strecken, einschließlich an den Zielorten;
- Besatzungsmitglieder ausländischer nichtmilitärischer Flugzeuge/Schiffe während ihres Aufenthalts in Garnisonen und Grenzstädten; sie dürfen sich in anderen Städten aufhalten, wenn es sich um eine organisierte Exkursion handelt; oder
- Besatzungsmitglieder von Zivilflugzeugen internationaler Fluggesellschaften, Zugpersonal internationaler Eisenbahnen während ihres Aufenthalts an Flughäfen oder Bahnhöfen, die durch den aktuellen Fahrplan festgelegt sind.
Empfohlene Impfungen vor einer Reise nach Usbekistan:
Windpocken (Varizellen), Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Influenza (Grippe), Masern-Mumps-Röteln (MMR), Polio, Gürtelrose, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Typhus, Leptospirose