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mindestens 6 MonateAufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden in Andorra
Am 22. Dezember 2022 führte Andorra ein Visum für digitale Nomaden ein. Das Parlament des Landes verabschiedete das Gesetz "Über die digitale Wirtschaft, das Unternehmertum und die Innovation", in dem das allgemeine Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage von Fernarbeit festgelegt ist.
Was ist ein Visum für digitale Nomaden in Andorra?
Es handelt sich dabei nicht um ein Visum, sondern um eine Art Aufenthaltstitel auf der Grundlage von Fernarbeit, der innerhalb des Landes beantragt werden kann. Sie ermöglicht es Fernarbeitern, für einen längeren Zeitraum im Land zu leben. Allerdings dürfen sie nicht für einheimische Unternehmen arbeiten oder einheimische Kunden haben - alle Einkünfte müssen aus dem Ausland stammen.
Wichtige Punkte:
Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die im Inland erworben wird
Einkommen - mindestens 3858 € pro Monat
Gültig für 2 Jahre und verlängerbar (für 2→3→10 Jahre)
Die Anzahl der Visa ist durch eine Quote begrenzt: Es werden nicht mehr als 50 pro Jahr ausgestellt.
Sie müssen mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra leben
Sie können Ihre Familie mitbringen
Wer kann eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?
Die allgemeinen Bestimmungen sind auf der Website der Einwanderungsbehörde aufgeführt:
- Diejenigen, die aus der Ferne arbeiten. Um als Fernarbeitnehmer zu gelten, müssen Sie eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums einholen
- Angestellte eines ausländischen Arbeitgebers oder Freiberufler, die Dienstleistungen für Kunden erbringen, die nicht in Andorra ansässig sind
- Personen mit einem Monatseinkommen von 300 % des Mindestlohns. Für das Jahr 2023 beträgt dieser 1286,13 €, das Einkommen muss also mindestens 3858,39 € betragen. Den Wert, der zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen gilt, können Sie auf der Website überprüfen
- Diejenigen, die eine Versicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer haben
- Eine Unterkunft in Andorra besitzen oder mieten
Erforderliche Dokumente für eine Aufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden in Andorra
Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zu erhalten:
- Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
- Original und Kopie des ausländischen Reisepasses
- Straffreiheitsbescheinigungen aus allen Wohnsitzländern und Staatsangehörigkeitsländern
- Eine vom Bewerber unterzeichnete Erklärung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen
- Farbfoto 35*45, das frühestens 6 Monate vor der Einreichung der Dokumente aufgenommen wurde
- Erlaubnis des Wirtschaftsministeriums, in Andorra aus der Ferne zu arbeiten
- Nachweis einer Eigentums- oder Mietwohnung, die den Mindestanforderungen an die Lebensbedingungen entspricht
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die gesamte Aufenthaltsdauer; für den Hauptantragsteller entspricht dieser Betrag dem 3-fachen des jährlichen Mindestlohns (12 x 3 x 1.286,13 €). Dazu können Kontoauszüge, Verträge und andere Finanzdokumente gehören
- Arbeitsvertrag für Angestellte eines ausländischen Unternehmens bzw. Verträge mit ausländischen Kunden für Freiberufler
- Dokumente über den Familienstand - Heirats- und Geburtsurkunden
- Zustimmung zum Aufenthalt in Andorra für mindestens 90 Tage im Jahr mit Versicherung
- Zustimmung zu einer ärztlichen Untersuchung
Wichtig!
Alle Dokumente müssen in die katalanische Sprache übersetzt und legalisiert werden - apostilliert und beglaubigt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden zu erhalten, muss der Antragsteller persönlich in Andorra erscheinen. Der Algorithmus sieht folgendermaßen aus:
- Unterzeichnung eines Wohnungsvertrags.
- Eröffnung eines Bankkontos in Andorra.
- Beantragung einer Fernarbeitserlaubnis beim Wirtschaftsministerium.
- Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen, deren Übersetzung und Apostillierung.
- Einreichung eines Antrags und eines Pakets von Dokumenten beim Migrationsdienst unter der auf der offiziellen Website angegebenen Adresse.
- Entrichtung der staatlichen Gebühr von 191 €.
- Am nächsten Werktag nach Einreichung der Unterlagen müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
- Nach 72 Stunden müssen Sie zur Beurteilung der Ergebnisse erneut zum Migrationsdienst kommen.
- Warten auf die Ausstellung der Aufenthaltskarte.
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