Brauchen Sie ein Arbeitsvisum in Österreich?
Um in Österreich zu arbeiten, müssen Sie zuerst eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind EU- oder EWR-Einwohner.
EU-/EWR-Bürger können jedoch nur 90 Tage in Österreich leben und arbeiten, danach müssen sie eine Anmeldebescheinigung beantragen, um ihren Aufenthalt zu verlängern.
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Was ist eine Rot-Weiß-Rot Karte / Red-White-Red Card?
Eine Rot-Weiß-Rot Karte / Red-White-Red Card ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Inhaber erlaubt, sich bis zu 2 Jahre in Österreich aufzuhalten und zu arbeiten. Nicht jeder hat Anspruch auf diese Art von Visum, da es hochqualifizierten Personen aus anderen Ländern erteilt wird, die in Österreich arbeiten möchten. Die Kriterien für die Erteilung dieser Genehmigung werden anhand eines Punktesystems ermittelt. In diesem System werden persönliche Eigenschaften wie Sprachkenntnisse, berufliche Leistungen, Alter und Berufserfahrung entsprechend bewertet.
Sie haben Anspruch auf eine Rot-Weiß-Rot Karte, wenn Sie unter eine dieser Kategorien fallen:
- Sehr hoch qualifizierte Arbeitnehmer.
- Fachkräfte in seltenen Berufen.
- Sonstige Schlüsselkräfte.
- Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen in Österreich.
Der Aufenthaltstitel wird in Form einer Karte mit einem Foto und einem Ausweis ausgestellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sie persönlich aufzubewahren, wenn Sie Ihren Aufenthaltsstatus bestätigen müssen.
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Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Österreich
Zusätzlich zu den Hauptanforderungen für ein Visum für Österreich benötigen Sie einige spezielle Dokumente für eine Arbeitserlaubnis, darunter:
- Antrag des Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen Antrag nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) aushändigen.
- Bestätigung der beruflichen Qualifikationen. Dazu gehören Referenzen und Beschäftigungsnachweise.
- Nachweis von Sprachkenntnissen. Sie müssen Deutsch- oder Englischkenntnisse mit einem internationalen Diplom nachweisen.
- Forschungstätigkeiten. Sie müssen auch eine Forschungspublikation oder eine Erklärung der Universität vorlegen, dass Sie als Forscher oder in einem Forschungszentrum gearbeitet haben.
- Patentanmeldung. Patentanmeldung anhand eines Auszugs aus dem nationalen/regionalen Patentregister (falls vorhanden).
- Bestätigung des jährlichen Bruttogehalts für das vergangene Jahr. Dazu gehören auch Steuererklärungen, die Ihr Gehalt bestätigen.
- Bestätigung über Ihre frühere Position. Sie müssen eine Erklärung Ihres vorherigen Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie in einer leitenden Position tätig waren.
- Bestätigung über den Status Ihres früheren Unternehmens. Sie müssen außerdem nachweisen, dass das Unternehmen, für das Sie gearbeitet haben, börsennotiert ist.
- Bestätigung, dass Sie in Österreich studiert haben. Dies schließt die Bestätigung mit Ihrem Studienbuch und den entsprechenden Zeugnissen ein.
- Bestätigung der Habilitation. Dies ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die zum Forschen oder Lehren in einem wissenschaftlichen Fachgebiet berechtigt.
- Arbeitsvertrag. Sie müssen eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber in Österreich vorlegen, wo Ihr Jahresgehalt angegeben ist.
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Wie beantragt man ein österreichisches Arbeitsvisum?
Um eine Rot-Weiß-Rot - Karte zu beantragen, sind einige Schritte zu erledigen:
- Sich mit einem Arbeitsplatz versorgen.
- Beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis.
- Beantragung eines Arbeitsvisums.
- Reise nach Österreich.
Obwohl Sie mit einer Arbeitserlaubnis in Österreich für einen längeren Zeitraum in Österreich arbeiten und leben können, können Sie leider nicht ohne ein D-Visum nach Österreich einreisen. Sie müssen ein nationales D-Visum beantragen, bevor Sie nach Österreich kommen.
Mit dem nationalen Visum können Sie sich bis zu 6 Monate in Österreich aufhalten, in diesem Fall ist der einzige Zweck dieses Visums, Ihnen die Einreise nach Österreich zu ermöglichen, und sobald Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten haben, wird kein Visum mehr benötigt.
Beachten Sie: Sie haben drei Tage nach Ihrer Einreise nach Österreich Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden.
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Wo können Sie ein Arbeitsvisum in Österreich beantragen?
Um ein nationales D-Visum für die Einreise nach Österreich zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einem örtlichen Büro, einer Botschaft oder einem Konsulat stellen.
Sie müssen zuerst eine Arbeitserlaubnis beantragen - wenn Sie eine erhalten, ist das Visumverfahren viel einfacher, da Sie bereits als künftiger Arbeitgeber in Österreich registriert sind.
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Wie lange dauert es, ein Arbeitsvisum für Österreich zu erhalten?
Die Ausstellung eines Arbeitsvisums für Österreich nimmt gewöhnlich etwa 8 Wochen in Anspruch. Bis dahin sollten Sie eine Antwort von der Botschaft erhalten. Bedenken Sie jedoch, dass es manchmal aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen kommt.
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Wie lange ist ein Arbeitsvisum in Österreich gültig?
Ein Arbeitsvisum für Österreich ist zwei Jahre lang gültig. Während dieser Zeit können Sie wie jeder andere österreichische Staatsbürger frei in Österreich arbeiten und leben. Wenn Ihr Arbeitsvertrag vor Ablauf der zwei Jahre endet, ist Ihr Visum für die Dauer Ihrer Arbeit plus drei weitere Monate gültig.
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Können Sie das Arbeitsvisum für Österreich verlängern?
Wenn Sie Ihre Arbeitserlaubnis nach deren Ablauf verlängern möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragen, die Ihnen einen weiteren zweijährigen Aufenthalt in Österreich ermöglicht. Nachdem Sie zwei Jahre lang eine Rot-Weiß-Rot-Plus Karte Plus besessen haben, können Sie eine weitere Karte beantragen, und dieses Mal können Sie drei Jahre lang bleiben.
Sie müssen drei Monate vor Ablauf Ihres Visums eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie seit 5 Jahren mit einer Arbeitserlaubnis in Österreich leben, haben Sie das Recht, einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" zu beantragen. Auch Ihr Aufenthaltstitel muss verlängert werden.
*Bitte beachten Sie, dass Sie auch das Modul 1 der Integrationsvereinbarung absolvieren müssen, um auf eine Verlängerung Anspruch zu haben. Der Abschluss von Modul 1 bedeutet, dass Sie über Grundkenntnisse der deutschen Sprache gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.
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Können Sie mit einem österreichischen Arbeitsvisum den Arbeitgeber wechseln?
Nein, Sie können mit einem österreichischen Arbeitsvisum nicht den Arbeitgeber wechseln. Eine Rot-Weiß-Rot Karte wird nur von einem bestimmten Arbeitgeber ausgestellt. Wenn Sie für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchten, müssen Sie erneut eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Sie können für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot Plus-Karte haben.
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Andere Arten von österreichischen Arbeitsvisa
Es gibt noch andere Arten von österreichischen Arbeitsvisa, die Sie beantragen können, je nachdem, was für Ihre Situation am besten geeignet ist.
- Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeitserlaubnis, die nicht auf einem Punktesystem basiert. Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
- Sie haben eine Hochschulausbildung an einer anerkannten Universität absolviert (mindestens dreijähriges Studium).
- Ihr Gehalt beträgt mindestens das 1,5-fache des Jahresgehalts in Österreich. Im Jahr 2021 liegt dieser Betrag bei etwa 65.000 Euro.
- Es gibt keine entsprechende Stelle, die bei der staatlichen Arbeitsvermittlung als arbeitssuchend gemeldet ist.
- Sie müssen für mindestens ein Jahr einen sicheren Arbeitsplatz in Österreich haben.
- Österreichisches Visum für Arbeitssuchende.
Ein Visum für Arbeitssuchende erlaubt es Ihnen, sich 6 Monate lang in Österreich aufzuhalten, während Sie nach Arbeit suchen. Bitte beachten Sie, dass nur hochqualifizierte Personen Anspruch auf ein Visum für Arbeitssuchende haben. Ein Visum für Arbeitssuchende erhalten nur Personen, die nach dem Punktesystem 70 oder mehr Punkte erhalten haben.
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Können Sie Ihre Familienmitglieder mit einem Arbeitsvisum nach Österreich bringen?
Ja, das können Sie. Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot Karte haben, können Ihre Familienangehörigen eine Rot-Weiß-Rot - Karte Plus beantragen, mit der sie 1 bis 2 Jahre in Österreich arbeiten und leben können. Die folgenden Personen gelten als Familienangehörige:
- Ehepaar.
- Eingetragener gleichgeschlechtlicher Partner.
- Minderjährige Kinder.
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Wie viel kostet eine Arbeitserlaubnis in Österreich?
Eine Arbeitserlaubnis in Österreich kostet in der Regel rund 160 Euro. Sie müssen 120 Euro bei der Beantragung, weitere 20 Euro bei der Erteilung der Genehmigung und 20 Euro für die polizeiliche Identifizierung bezahlen.
Firmenname und Adresse
Für die Entwicklung eines Unternehmens auf einem ausländischen Markt sind der Name und die Adresse des Unternehmens von großer Bedeutung. Achten Sie bei der Wahl eines Firmennamens in Österreich auf die Art der Personengesellschaft (offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) und der Kapitalgesellschaft (private oder öffentliche Gesellschaft). Sie können sich auch von der Wirtschaftskammer Österreich bezüglich Ihres Firmennamens beraten lassen.
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Die Firmengründung in Österreich ist ohne eine richtige Adresse nicht vollständig. Verschiedene Institutionen werden den gesamten offiziellen Schriftverkehr (z.B. Versicherungen, Steuern, Sozialversicherung usw.) an diese registrierte Adresse senden.
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Besteuerung
Die österreichische Regierung bietet erschwingliche Steuerregelungen für ausländische Unternehmen, die im Land tätig sind. Ihre steuerlichen Anforderungen für eine Geschäftstätigkeit in Österreich umfassen Folgendes:
- Auf das Gesamteinkommen und den Reingewinn des Unternehmens wird eine Körperschaftssteuer von 25 % erhoben. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt ein Mindestbetrag von 3.500 EUR, während dieser Betrag für Aktiengesellschaften auf 1.750 EUR reduziert wird.
- 20% Mehrwertsteuer (MwSt.)
- Einzelunternehmer, die 30.000 EUR oder weniger verdienen, sind berechtigt, Einkommensteuer zu einem Satz von 23% bis 50% zu zahlen.
- Auf Zinserträge wird eine persönliche Einkommensteuer von 25 % erhoben. Dies gilt auch für Einkünfte aus Wertpapieren.
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Unternehmerisches Kapital
Das Stammkapital ist entscheidend für die Gründung einer Offshore-Gesellschaft in Österreich. Es ist die Mindestinvestition, die Sie tätigen müssen, um ein Unternehmen in Österreich zu gründen. Diese Kosten hängen von der Art der rechtlichen Unternehmensstruktur ab. Für offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften gibt es keine vorgeschriebenen Mindestinvestitionen.
Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung beträgt dieser Betrag jedoch 35.000 €, wovon (mindestens) 17.500 € in bar bei der Bank hinterlegt werden müssen. Bei Aktiengesellschaften beträgt die Mindestanlage 70.000 Euro, wobei 25 % dieses Betrags in bar eingezahlt werden müssen.
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Direktor/Beauftragter
Für den rechtlichen Betrieb von Aktiengesellschaften ist ein Vorstand erforderlich. Das österreichische Recht schreibt außerdem mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder vor. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind mindestens ein Geschäftsführer und drei Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
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Aktionäre
Das österreichische Recht sieht keine Beschränkung der Höchstzahl der Aktionäre einer Gesellschaft vor, es muss jedoch mindestens ein Aktionär vorhanden sein.
Bei einer Aktiengesellschaft haften die Aktionäre der Gesellschaft gegenüber nicht persönlich, und die Aktien eines jeden Aktionärs müssen im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden. Bei einer offenen Handelsgesellschaft hingegen haften die Aktionäre für die Gewinne und Verluste mit ihrem Vermögen.
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Bewilligung
Um in Österreich mit Waren handeln zu können, müssen Sie bei den örtlichen Behörden eine Gewerbeberechtigung beantragen. Um sich für diese Lizenz anzumelden, müssen Sie Ihre grundlegenden Daten wie Name, Kontaktinformationen, Firmenanschrift, Name, Art des Unternehmens usw. angeben.
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Bankverbindung
Um eine Offshore-Gesellschaft in Österreich zu gründen, müssen Sie ein lokales Bankkonto einrichten, um das Mindestkapital einzuzahlen. Außerdem müssen Sie eine Bestätigung der Kontoeröffnung einholen, da diese für die Gewerbeanmeldung obligatorisch ist.
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Arten von Unternehmensstrukturen in Österreich
Nachfolgend finden Sie die Arten von juristischen Personen, die Sie in Österreich gründen können:
1. Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft oder Personengesellschaft ist auf den Besitz von Aktien beschränkt. Die Aktien können an der Börse gehandelt werden. Nach österreichischem Recht ist ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern erforderlich. Aktiengesellschaften sind juristische Personen, die von einem einzigen Aktionär oder von mehreren Aktionären mit einer Mindesteinlage von 70.000 EUR gegründet werden können.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen für die Geschäftstätigkeit. Sie ist beliebt wegen der größeren gesellschaftsrechtlichen Kontrolle und der Möglichkeit, einen kleineren Anteil am Stammkapital zu haben. Die Mindestinvestition für diese Unternehmensform beträgt 35.000 EUR, von denen 50 % vor der Eintragung eines Unternehmens in Österreich bei einer lokalen Bank eingezahlt werden müssen.
3. Offene Handelsgesellschaft (OG)
In Österreich liegt eine offene oder offene Handelsgesellschaft vor, wenn sich zwei juristische (mindestens) oder natürliche Personen zusammenschließen und als eine Einheit auftreten. Bei einer offenen Handelsgesellschaft haftet jeder Partner sowohl einzeln als auch gesamtschuldnerisch. Ein Gewerbeschein und eine Bescheinigung über die Eintragung in das österreichische Handelsregister sind die einzigen beiden formalen Voraussetzungen für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft.
4. Kommanditgesellschaft (KG)
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dieselbe wie die einer offenen Handelsgesellschaft. Der Unterschied zur KG besteht jedoch darin, dass mindestens ein Gesellschafter ein Komplementär sein muss, der die volle Verantwortung für die Leitung der Gesellschaft, ihre Pflichten und Rechte übernimmt. Die anderen Gesellschafter sind Kommanditisten, die nur für ihre Einlagen haften. Die formalen Voraussetzungen für eine Kommanditgesellschaft sind die gleichen wie für eine offene Handelsgesellschaft.
5. Stille Gesellschaft (stGes)
Diese Struktur ist einer Kommanditgesellschaft sehr ähnlich, bei der nur ein Gesellschafter die gesamte Haftung des Unternehmens übernimmt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine stille Gesellschaft den stillen Gesellschaftern keinerlei Haftung oder Verwaltungsbefugnisse einräumt.
6. Einzelunternehmen
Dies ist die zweithäufigste Unternehmensform in Österreich, bei der das gesamte Unternehmen im Besitz einer Person ist. Diese Form der Selbstständigkeit bietet dem Eigentümer Investitionsfreiheit, eine einfache Buchführung und eine moderate Besteuerung (wobei die Besteuerung je nach Umsatzentwicklung variieren kann). Um ein Unternehmen in Österreich zu gründen, benötigen Sie außerdem einen Gewerbeschein.
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Prozess der Unternehmensregistrierung
Die Anforderungen für die Firmengründung in Österreich sind wie folgt:
- Aktionäre.
- Gesellschaftervertrag oder notarielle Gründungserklärung
- Geschäftsführende Direktoren
- Name der Gesellschaft
- Gründungsurkunde
- Gründungsurkunde
- Mindestaktienkapital
- Lokales Bankkonto
- Jahresabschlüsse des Unternehmens
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Registrierungsprozess:
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, können Sie mit der Registrierung Ihres Unternehmens beginnen.
- Der erste Schritt ist die Genehmigung Ihres Firmennamens und Ihrer Aktivitäten durch das Handelsregister (HRA). Zu diesem Zweck müssen Sie möglicherweise auch bestimmte persönliche Daten angeben.
- In einem zweiten Schritt müssen Sie die satzungsmäßigen Dokumente Ihres Unternehmens erstellen und notariell beglaubigen lassen.
- Der letzte Schritt besteht darin, die Dokumente beim Handelsregister einzureichen, um eine Gewerbegenehmigung in Österreich zu erhalten.
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Sobald Ihr Unternehmen eingetragen ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören:
- Beantragung der steuerlichen Registrierung.
- Ausgabe von Aktienzertifikaten an die Aktionäre des Unternehmens.
- Anmeldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung.
- Anfertigung eines Firmensiegels.
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Wie hoch sind die Kosten für die Registrierung eines Unternehmens in Österreich?
Die Kosten für die Registrierung eines Unternehmens in Österreich belaufen sich auf etwa 7.400 EUR für das erste Jahr. Darin enthalten sind die Kosten für:
- Vorbereitung der rechtlichen Dokumente in Österreich
- Eintragung Ihres Unternehmens, Zahlung der Steuern
- Gebühren für die Registrierung
- Die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung des Unternehmens im folgenden Jahr können sich auf etwa 3500 EUR belaufen. Darüber hinaus ist eine Gebühr von 47,30 EUR für die Erteilung eines Gewerbescheins in Österreich erforderlich.
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Können Ausländer, die sich mit bestimmten Genehmigungen in Österreich aufhalten, ein Unternehmen in Österreich gründen?
Um eine Offshore-Gesellschaft in Österreich zu gründen, müssen Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie kein EWR- oder EU-Bürger sind. Sie müssen sich an eine österreichische Botschaft wenden, um eine Rot-Weiß-Rot-Karte, ein Geschäftsvisum oder eine Blaue Karte EU zu beantragen.
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Staatliche Unterstützung für Unternehmen mit ausländischem Kapital
Die österreichische Regierung misst der Entwicklung ausländischer Unternehmen in Österreich große Bedeutung bei. Die österreichische Regierung bietet attraktive steuerliche Anreize, um ausländische Unternehmen ins Land zu holen.
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Gruppenbesteuerung von Unternehmen
Die österreichische Regierung erlaubt es zwei oder mehr Unternehmen, eine steuerliche Gruppe zu bilden, um ihren steuerpflichtigen Nettowert zu reduzieren. Diese Gruppe kann auch ausländische Mitglieder umfassen. Voraussetzung für die Bildung einer Gruppe ist jedoch, dass die Muttergesellschaft direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile an der Tochtergesellschaft besitzt. Gewinne und Verluste der inländischen Gruppe, einschließlich der Verluste der ausländischen Tochtergesellschaft, werden verrechnet. Die Verrechnungsbesteuerung ist eine Methode, die den zu versteuernden Betrag erheblich verringert.
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Benötigen Sie ein Geschäftsvisum in Österreich?
Staatsangehörige von EWR/EU- und Schengen-Ländern sowie von Ländern mit Visa-Freiheitsabkommen (USA, Neuseeland, Australien, Japan, Kanada, etc.) benötigen kein Geschäftsvisum für Österreich, sofern sie sich innerhalb von sechs Monaten 90 Tage in Österreich aufhalten.
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Voraussetzungen für ein Geschäftsvisum nach Österreich
Wenn Sie in Österreich geschäftlich tätig werden wollen und aus einem Land kommen, das kein Visumabkommen mit Österreich hat, müssen Sie sich darauf vorbereiten, ein Geschäftsvisum zu beantragen. Sie benötigen ein paar Dokumente, darunter:
- Visumantragsformular. Sie müssen dieses Formular ausdrucken und mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und es dann zu den übrigen Ihren Unterlagen hinzufügen.
- Reisepass. Sie müssen ein gültiges Reisedokument besitzen. Ihr Reisepass darf nicht abgelaufen sein und muss auch während Ihres Aufenthalts in Österreich gültig sein. Stellen Sie sicher, dass er während Ihres Besuchs nicht abläuft, sonst wird Ihnen kein Visum ausgestellt. Außerdem muss er zwei leere Seiten haben.
- Ausweisfotos. Sie müssen zwei aktuelle Fotos mitbringen, die Ihre Identität bestätigen und den Schengener Fotoregeln entsprechen. Die Bilder müssen sein:
- Die Größe von 35 x 40 mm.
- Aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Aufgenommen mit weißem Hintergrund.
- So aufgenommen, dass die Ohren und Augenbrauen sichtbar sind.
- Mit einem neutralen Gesichtsausdruck aufgenommen.
- Frühere Pässe. Falls Sie frühere Pässe besitzen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ausgestellt wurden, müssen Sie auch Kopien davon vorlegen.
- Bestätigung des beruflichen Status. Je nach Ihrem derzeitigen Status müssen Sie eine Kopie eines dieser Dokumente vorlegen:
- Bei Beschäftigung: einen Arbeitsvertrag.
- Wenn Sie Student sind: Schulunterlagen.
- Wenn Sie selbständig sind: eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis.
- Wenn Sie im Ruhestand sind: Pensionskassenausweis.
- Einladungsschreiben. Sie müssen ein Einladungsschreiben eines Handelsunternehmens vorlegen, das in Österreich tätig sein wird.
- Kontoauszüge. Bitte achten Sie darauf, dass auch Ihre letzten Kontoauszüge Teil der Unterlagen sind. Sie sollten nicht älter als 6 Monate sein.
- Visumgebühr. Bevor Sie ein Visum beantragen, müssen Sie die Gebühr bezahlen und die Quittung Ihrem Antrag beifügen. Die Gebühr ändert sich entsprechend:
- Der Preis für ein Schengen-Visum für einen Erwachsenen: 80 Euro.
- Der Preis für ein Schengen-Visum für Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Albaniens, Bosniens und Herzegowinas, Mazedoniens, Montenegros, Serbiens, Moldawiens und Georgiens: 35 Euro.
- Detaillierte Route. Sie sollten unter anderem eine detaillierte Reiseroute für Ihre Reise haben. Es ist wichtig, Informationen zu enthalten wie:
- Datum der Abreise.
- Datum der Rückkehr.
- Flugnummer.
- Besuchsplan.
- Andere Schengen-Länder, die Sie besuchen werden (falls zutreffend).
- Bestätigte Unterkunft. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass Sie während Ihres Aufenthalts eine Unterkunft besorgt haben. Dies kann entweder eine Hotelbuchung, ein Airbnb-Angebot, eine Privatunterkunft oder eine andere Art von Unterkunft sein, solange Sie nachweisen können, dass Sie einen Platz zum Wohnen haben.
- Schengen-Reiseversicherung. Ohne eine Reiseversicherung erhalten Sie kein Visum. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Versicherung Notfälle bis zu einer Höhe von 30.000 € abdeckt.
- Kopien des vorherigen Schengen-Visums. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie zuvor ein Schengen-Visum hatten (unabhängig vom Land).
- Begleitschreiben. Sie müssen ein Schreiben mit dem Grund für Ihren Besuch vorlegen.
- Heiratsurkunde / Familienkarte. Sie wird nur in Fällen verwendet, in denen der Ehemann/die Ehefrau den Ehemann/die Ehefrau auf einer Geschäftsreise begleitet.
* Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sein müssen; ansonsten müssen sie von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden.
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Wo können Sie ein Geschäftsvisum für Österreich beantragen?
Sie müssen den Antrag bei der Botschaft, dem Konsulat oder der offiziellen Vertretung der österreichischen Regierung in Ihrem Land stellen. Die Botschaften sind für die Erteilung aller Arten von Schengen-Visa zuständig.
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Wann können Sie den Antrag auf ein Geschäftsvisum für Österreich stellen?
Es ist immer am besten, ein Geschäftsvisum mindestens drei Wochen vor Ihrem geplanten Besuch zu beantragen. Stellen Sie den Antrag nicht länger als drei Monate im Voraus, da Sie höchstwahrscheinlich keine positive Antwort erhalten werden.
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Können Sie mit einem österreichischen Geschäftsvisum in andere Schengen-Länder reisen?
Die Länder des Schengen-Raums haben ihre Grenzen abgeschafft und ihre Einwohner können sich in diesen Ländern frei bewegen. Wer ein gültiges Schengen-Visum besitzt, kann in jedes beliebige Schengen-Land einreisen.
Geben Sie in Ihrem Antrag jedoch unbedingt an, welche Länder Sie besuchen möchten. Unabhängig davon, wohin Sie reisen wollen, müssen Sie den Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde stellen, da Österreich Ihr Hauptreiseziel ist.
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Wie lange können Sie sich mit einem Geschäftsvisum in Österreich aufhalten?
Ein Geschäftsvisum ist für 90 Tage innerhalb von sechs Monaten gültig. Das bedeutet, dass Sie während dieser sechs Monate in den Schengen-Raum einreisen und maximal 90 Tage bleiben können. Wenn Ihre 90-Tage-Frist abgelaufen ist, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren.
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Was tun, wenn Sie länger bleiben müssen?
Sie können eine Visumsverlängerung beantragen, wenn Sie länger bleiben müssen. Sie sollten aber wissen, dass Sie ohne triftigen Grund wahrscheinlich keine Visumsverlängerung erhalten werden.
Ein Schengen-Geschäftsvisum kann verlängert werden, wenn:
- Der Besucher ist mit Umständen höherer Gewalt konfrontiert. Höhere Gewalt kann alles sein, was Sie daran hindert, in Ihr Land zurückzukehren, sei es eine Naturkatastrophe oder die politische Lage in Ihrem Land.
- Der Besucher hat triftige persönliche Gründe. Diese Gründe können mit jeder unerwarteten persönlichen Situation zusammenhängen, die einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erfordert.
- Der Gast ist mit Verspätung nach Österreich eingereist. Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums eingereist sind, können Sie eine Verlängerung um die gleiche Zeitspanne beantragen, die Sie verpasst haben.
- Der Besucher hat humanitäre Gründe. Sie müssen bleiben, um jemandem aus verschiedenen Gründen zu helfen.
Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten, können Sie zusätzlich zur Verlängerung ein langfristiges D-Visum beantragen. Dieses nationale Visum erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von sechs Monaten, in besonderen Fällen von bis zu einem Jahr. Außerdem können Sie mit dem D-Visum auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die Ihnen einen Aufenthalt in Österreich von bis zu 5 Jahren ermöglicht.
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Kann man ein Touristenvisum für geschäftliche Zwecke verwenden?
Schengen-Visa sind einheitlich, und mit einem Schengen-Visum können Sie sich für den gleichen Zeitraum zu Geschäftszwecken oder als Tourist in jedem Schengen-Land aufhalten. Allerdings können Sie ein Touristenvisum nicht für geschäftliche Zwecke verwenden.
Das liegt daran, dass die Anforderungen bei der Beantragung eines Visums je nach dem spezifischen Grund Ihres Besuchs unterschiedlich sind.