Staatsbürgerschaft und ständiger Wohnsitz in Haiti: notwendige Dokumente

Residence permit
Haiti

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Staatsbürgerschaft und ständiger Wohnsitz in Haiti: notwendige Dokumente


Haiti ist ein Staat, der sich im westlichen Teil der Insel Hispaniola sowie auf den vorgelagerten Inseln befindet. Die östliche Hälfte gehört zur Dominikanischen Republik.

Das Land ist das erste auf der Welt, in dem die Macht in den Händen von Afroamerikanern liegt. Die offizielle Sprache ist Französisch.

Gleichzeitig ist das Land eines der ärmsten und instabilsten Länder Amerikas, das ständig von Hungersnöten, Naturkatastrophen und Staatsstreichen heimgesucht wird. Der Pass eines haitianischen Bürgers ist also nicht der prestigeträchtigste Status der Welt.

Aber das Leben ist unberechenbar, und so ist es durchaus möglich, dass Sie auswandern müssen, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Haiti zu erhalten, eine Aufenthaltsgenehmigung, einen Daueraufenthalt oder sogar die Staatsbürgerschaft dieses Landes. Die Staatsbürgerschaft kann durch Geburt, Abstammung und Einbürgerung erworben werden. In der Republik Haiti geboren zu sein, verleiht nicht automatisch die Staatsbürgerschaft.

Ein Kind von mindestens einem Elternteil, das von Geburt an haitianischer Staatsbürger ist, erwirbt die haitianische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (Recht des Blutes), unabhängig von seinem Geburtsland. Ein im Ausland geborenes Kind muss beim nächstgelegenen haitianischen Konsulat oder der nächstgelegenen haitianischen Botschaft registriert werden, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.


Die haitianische Staatsbürgerschaft kann durch Einbürgerung erworben werden, wenn die betreffende Person fünf Jahre lang ihren ständigen Wohnsitz in Haiti hatte.

Die doppelte Staatsbürgerschaft des Landes wird nicht anerkannt. Eine Ausnahme bildet ein im Ausland geborenes Kind haitianischer Eltern, das die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erwirbt; es kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten, bis es volljährig ist. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sollte einer der beiden Pässe aufgegeben werden.

Für fast alle Bürger der Welt ist kein Visum erforderlich, wenn sie als Touristen für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen nach Haiti reisen.

Um in den Flughafen der Hauptstadt Port-au-Prince einzureisen, genügt es,:

- einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Grenzübertritts vorzulegen;

- die Zahlung einer Touristensteuer in Höhe von 10 Dollar.

Die einzigen Ausnahmen sind einige islamische Staaten und Vietnam.

In allen anderen Fällen müssen Sie ein Visum beantragen. Sie können ein Gast- oder Touristenvisum, ein Diplomaten- oder Dienstvisum oder ein Visum für den Wohnsitz (Aufenthaltsgenehmigung) beantragen.


Wo können Sie ein Visum beantragen?

Es ist zu beachten, dass es in den GUS-Ländern keine einzige Vertretung von Haiti gibt. Sie müssen also die nächstgelegene im Ausland suchen.

Nur ein Touristenvisum kann am Flughafen ausgestellt werden.

Die Liste der Dokumente für ein Touristenvisum, die bei der Botschaft eingereicht werden müssen:

- ein gültiger Reisepass;

- zwei Farbfotos im Reisepassformat;

- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (die Vorlage finden Sie unter);

- eine schriftliche Erklärung über den Zweck der Reise, wo und mit wem Sie in Haiti Kontakt aufnehmen werden;

- Angaben zum Aufenthaltsort in Haiti - Name und Adresse des Hotels, die Adresse von Bekannten oder Freunden, Wohnungen usw;

- Kopien des internationalen Reisepasses und Buchung von Hotel- und Flugtickets;

- eine Bescheinigung der Arbeitsstelle, aus der das Gehalt hervorgeht.

Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Haiti zu bleiben, wird dies als vorübergehende oder dauerhafte Einwanderung betrachtet. Dazu ist eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Daueraufenthalt erforderlich.


Das Verfahren beginnt mit der Erteilung einer Genehmigung durch das Department of Immigration and Emigration (DIE), für die folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

- Antrag in dreifacher Ausfertigung mit Angaben wie vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Nationalität des Antragstellers, Beruf, Positionen in den letzten zehn Jahren, Adresse und Telefonnummer, Familienstand (Angaben zu Ehepartnern), Grund für die Übersiedlung nach Haiti, Kontaktpersonen, zu denen eine Verbindung in Haiti besteht, Angaben zur Beteiligung an öffentlichen Organisationen, Parteien usw.

- Nachweis der finanziellen Verhältnisse (Kontoauszüge).

- Bescheinigung einer haitianischen Bank mit einer bestimmten Mindesteinlage.

- Dokumente über die Ausbildung.

- Eine Kopie des Arbeitsvertrags (falls vorhanden).

- Zeugnis des letzten Arbeitsplatzes.

- Zwei Farbfotos in Reisepassgröße.

- Ärztliches Attest.

- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Nach Erhalt der Genehmigung wird ein Visumantrag bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht. Hinzu kommen folgende Unterlagen: Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, 6 Farbfotos, ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 15 Tage sein darf, und eine Bescheinigung, dass man nicht vorbestraft ist.

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