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EES-System (Schengener Ein- und Ausreisesystem): Was ist das, wer braucht es und wie läuft die Registrierung ab?

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EES-System (Schengener Ein- und Ausreisesystem): Was ist das, wer braucht es und wie läuft die Registrierung ab?

Das neue Einreise- und Ausreisesystem EES wird ab dem 12. Oktober 2025 in Europa einsatzbereit sein. Erfahren Sie, wer sich registrieren muss, welche biometrischen Daten erhoben werden, wie der Kontrollprozess abläuft, wie Sie sich auf Ihre Reise vorbereiten und vieles mehr

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Ab dem 12. Oktober 2025 wird das biometrische Ein- und Ausreisekontrollsystem (EES) in Europa offiziell in Betrieb genommen. Die neuen Grenzkontrollregeln gelten in allen EU-Ländern und für die meisten Reisenden, die in den Schengen-Raum einreisen.


In diesem Artikel erklären wir Ihnen ausführlich, was das EES-System ist, wer sich registrieren muss und wie das Verifizierungsverfahren abläuft.


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Wichtige Fakten zur Einführung des EES-Systems


- Arbeitsbeginn: 12. Oktober 2025 (die schrittweise Einführung erfolgt bis zum 10. April 2026).

- Wer muss sich registrieren: Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Länder), die für weniger als 90 Tage nach Europa reisen.

- Biometrische Daten: Foto für alle Reisenden und vier Fingerabdrücke für visumfreie Reisende.

- Von der Registrierung befreit sind: EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürger von Monaco, Andorra, San Marino und der Vatikanstadt.

- Datenspeicherungsdauer: 3 Jahre bzw. 5 Jahre bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer.

- Einsatzgebiete des Systems: 29 europäische Länder (Schengen-Raum, EWR und Schweiz).

- Nicht teilnehmende Länder: Irland und Zypern stempeln weiterhin Reisepässe ab.

- Bearbeitungszeit: Das Verfahren dauert voraussichtlich 1,5- bis 3-mal länger als das derzeitige Stempelverfahren.

- Kosten: Kostenlos (die Registrierung im EES ist gebührenfrei).


Was ist das Einreise-/Ausreisesystem (EES)?


Das Einreise- und Ausreisesystem (EES) ist ein neues elektronisches Grenzkontrollsystem, das am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen wird. Es ersetzt herkömmliche Passstempel durch eine digitale Registrierung beim Überschreiten der Außengrenzen von 29 europäischen Ländern.


Das System erfasst die Ein- und Ausreise aller Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen. Laut der Europäischen Kommission gelten die neuen Regeln sowohl für Visuminhaber als auch für visumfreie Reisende.


Das System wird schrittweise eingeführt: Bis zum 10. April 2026 müssen alle Länder vollständig auf das EES umstellen. Während dieser Übergangszeit können an einigen Grenzen weiterhin Reisepässe abgestempelt werden.


Welche Daten werden im Schengener Einreise- und Ausreisesystem (EES) erfasst?


- Gesichtsbild (für alle Reisenden).

- Fingerabdrücke (für visumfreie Reisende).

- Biometrische Daten aus dem Reisepass.

- Datum und Ort der Ein- und Ausreise.


Das System berechnet automatisch, wie viele Tage sich der Reisende bereits im Schengen-Raum aufgehalten hat und wie viele Tage bis zum Erreichen der zulässigen Aufenthaltsdauer verbleiben. Die erhobenen Daten werden drei Jahre lang (bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer fünf Jahre) gespeichert.


Welche Länder sind im EES enthalten?


Das Einreise- und Ausreisesystem (EES) umfasst 29 europäische Länder, darunter alle 25 Schengen-Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.


- Zum Einreise- und Ausreisesystem gehören


Österreich • Belgien • Bulgarien • Kroatien • Tschechische Republik • Dänemark • Estland • Finnland • Frankreich • Deutschland • Griechenland • Ungarn • Island • Italien • Lettland • Liechtenstein • Litauen • Luxemburg • Malta • Niederlande • Norwegen • Polen • Portugal • Rumänien • Slowakei • Slowenien • Spanien • Schweden • Schweiz


Interessant: Die Schweiz bereitet sich seit 2016 auf die Einführung des EES-Systems vor und gilt daher als eines der am besten auf die Umstellung auf das neue Grenzkontrollsystem vorbereiteten Länder.


- Nicht am Ein- und Ausreisesystem teilnehmende Länder


Irland und Zypern


Diese Länder nehmen nicht am EES-System teil und stempeln weiterhin Pässe ab. Wenn Sie beispielsweise von Dublin nach Paris fliegen, wird Ihr Reisepass bei der Abreise aus Irland abgestempelt und bei der Ankunft in Frankreich im EES gescannt.


Wer muss sich im EES registrieren?


Alle Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU- oder Nicht-Schengen-Ländern, die Kurzreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen unternehmen, müssen sich im Einreise-/Ausreisesystem (EES) registrieren.


Bei der ersten Registrierung erfasst das System automatisch:

- Ein Echtzeit-Gesichtsbild (für alle Reisenden);

- Vier Fingerabdrücke (für visumbefreite Reisende). Bei Visuminhabern werden die Fingerabdrücke nicht erneut erfasst, da sie bereits im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert sind.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Abnahme der Fingerabdrücke befreit, ihr Foto wird jedoch bei der Registrierung aufgenommen.


Wer ist von der Registrierung im EES befreit?


Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2226 gilt das EES beim Grenzübertritt nicht für folgende Personengruppen:


- EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige.

- EU-, EWR- (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Schweizer Staatsangehörige.

- Staatsangehörige Irlands und Zyperns (obwohl diese Länder EU-Mitglieder sind, wenden sie das EES nicht an).

- Inhaber von Aufenthaltstiteln oder Langzeitvisa: Inhaber von Aufenthaltstiteln eines EWR-Landes, Inhaber von Langzeitvisa (Typ D), Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltstitel (gemäß Artikel 10 und 20 Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG).

- Personen mit Sonderstatus: Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino, Inhaber von Pässen des Vatikans oder des Heiligen Stuhls.

- Diplomatische und offizielle Kategorien: Staatsoberhäupter und Mitglieder ihrer offiziellen Delegationen, Diplomaten und Beamte, die Immunität gemäß dem Wiener Übereinkommen genießen, sowie NATO- oder Partnerschafts-für-den-Frieden-Personal, das sich gemäß dem NATO-Truppenstatut bewegt.

- Ausnahmen für Transport- und Grenzpersonal: Beschäftigte in Grenzregionen, die durch bilaterale Abkommen geregelt sind, Inhaber von Genehmigungen für den lokalen Grenzverkehr, Besatzungsmitglieder von Schiffen, Flugzeugen, Passagier- und Güterzügen im Dienst, Personen an Bord von Sportbooten oder Küstenfischereifahrzeugen, die keiner Grenzkontrolle unterliegen.


Hinweis: Forscher, Studierende, Au-pairs oder unternehmensintern entsandte Arbeitnehmer sind nur dann von der Registrierung befreit, wenn sie über ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, nicht jedoch aufgrund des Reisezwecks selbst.


Wie funktioniert die EES-Registrierung?


Gemäß den Empfehlungen von ACI Europe werden an europäischen Flughäfen drei Arten von Systemen zur Registrierung von Reisenden im EES eingesetzt:


- Traditionelle Automaten mit biometrischer Ausrüstung und Überprüfung durch einen Grenzbeamten.

- Selbstbedienungskioske, an denen ein Teil des Vorgangs vom Reisenden selbst durchgeführt und anschließend von einem Beamten überprüft wird.

- Vollautomatische Automaten, die den gesamten Vorgang ohne Beteiligung eines Grenzbeamten durchführen.


Was beinhaltet die Erstregistrierung im EES?


- Pass-Scan.

- Gesichtsfoto.

- Fingerabdruck (für visumfreie Reisende).

- Überprüfung der Daten in den VIS- und SIS-Datenbanken.

- Erstellung eines digitalen Reisepasses.


Hinweis: Bei der Erfassung biometrischer Daten scannt das System vier Finger – Zeige-, Mittel-, Ring- und kleiner Finger – einer Hand. Schlägt der Scan fehl, wird der Vorgang für die andere Hand wiederholt. Daumen werden nicht gescannt.


Wiedereinreise über das EES-System?


Bei Folgereisen innerhalb von drei Jahren ist keine vollständige Neuregistrierung erforderlich. Um die Kontrolle zu bestehen, genügt:

- Scannen des Reisepasses;

- biometrischer Gesichtsscan.

Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit deutlich im Vergleich zur Erstregistrierung.


Kann ich mich vor Reiseantritt im EES-System registrieren?


Derzeit gibt es keine Online-Vorregistrierung. Alle Daten werden direkt an der Grenze oder am Flughafen bei der ersten Einreise erfasst.


Was soll ich tun, wenn ich mich im EES registrieren wollte, es aber zu einem technischen Ausfall kam?


Bei Systemfehlern oder Verzögerungen sind vorübergehende Ausnahmen möglich:

- Grenzschutzbeamte können auf den Stempel im Reisepass zurückgreifen;

- Daten können lokal gespeichert und später in das System hochgeladen werden;

- In Ausnahmefällen können Beamte biometrische Anforderungen manuell außer Kraft setzen.


Wichtig! Während der 180-tägigen Übergangsfrist gilt bei Abweichungen zwischen der digitalen Aufzeichnung und dem Reisepass der Stempel im Reisepass.


Voraussichtliche Bearbeitungszeiten nach Einführung des EES


Laut ACI Europe könnten sich die Bearbeitungszeiten an der Grenze nach Einführung des EES im Vergleich zum aktuellen Passstempelverfahren um das 1,5- bis 3-Fache verlängern – insbesondere in der ersten Implementierungsphase.


Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen:


- Registrierungsart: Die Erstregistrierung dauert länger als ein erneuter Besuch;

- Visastatus: Inhaber eines Schengen-Visums haben ihre biometrischen Daten bereits im VIS gespeichert;

- Anzahl der Reisenden: Wenn die ganze Familie reist, kann der Vorgang länger dauern;

- Technische Schwierigkeiten: Verzögerungen aufgrund von Systemausfällen oder Schwierigkeiten beim Lesen der biometrischen Daten sind möglich;

- Hauptreisezeit: Bei Massenabflügen oder an Feiertagen kann es zu Warteschlangen kommen.


Tipp: Planen Sie zusätzliche Zeit für die Grenzkontrolle ein, insbesondere von Oktober 2025 bis April 2026, während die Umstellung auf das neue System läuft.


Wichtig! Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, sind Ihre Fingerabdrücke bereits in der VIS-Datenbank gespeichert. Bei der Registrierung im EES müssen Sie diese nicht erneut einreichen – das Verfahren wird schneller.


Einführung und Umsetzung des EES


Das EES startet am 12. Oktober 2025 und wird gemäß der Übergangsregelung der EU schrittweise bis zum 10. April 2026 eingeführt.

Jedes Land entscheidet selbst, welche Grenzübergangsstellen zuerst in Betrieb genommen werden:

- Große internationale Flughäfen werden zuerst modernisiert;

- Kleinere Landübergänge können bis zum Frühjahr 2026 weiterhin abgestempelt werden.


Wie bereiten Sie sich auf die EES-Einführung vor?


Eine Vorregistrierung ist nicht möglich, Sie können sich jedoch im Voraus vorbereiten, um Verzögerungen während Ihrer Reise zu vermeiden:


- Überprüfen Sie Ihren Reisepass. Stellen Sie sicher, dass er maschinenlesbar und mindestens drei Monate nach Ihrem geplanten Abreisedatum gültig ist.

- Berechnen Sie Ihren Aufenthalt. Nutzen Sie den Schengen-Rechner oder HelloSchengen, um Ihr 90-Tage-Limit genau zu ermitteln.

- Planen Sie zusätzliche Zeit ein. Es kann zu Warteschlangen an den Grenzen kommen, insbesondere während der Übergangszeit von Oktober 2025 bis April 2026.

- Medizinische Einschränkungen. Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die das Lesen biometrischer Daten erschweren (z. B. Hautprobleme oder Handbeweglichkeit), bereiten Sie medizinische Dokumente vor.

- Geschäftsreisen. Bewahren Sie Nachweise über den Reisezweck auf – Einladungen, Verträge, Konferenzanmeldungen, um die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts nachzuweisen.

- Doppelte Staatsbürgerschaft. Verwenden Sie für Ein- und Ausreise immer denselben Reisepass, da das System Ihre Daten sonst nicht verknüpfen kann.

- Vielreisende. Führen Sie ein Protokoll über alle Besuche – das 90-Tage-Limit wird für alle Schengen-Länder insgesamt berechnet. Selbst Kurzreisen können dieses Limit schnell erreichen.


Obwohl das EES-System für mehr Sicherheit und Komfort konzipiert ist, können die ersten Monate seines Betriebs schwierig sein. Daher ist es wichtig, Ihre Reise mit ausreichend Zeit und Dokumenten zu planen.


Die Einführung des EES (Einreise-/Ausreisesystem) wird eine der spürbarsten Veränderungen im Reiseverkehr nach Europa in den letzten Jahren sein. Es soll die Grenzsicherheit erhöhen, Kontrollen automatisieren und die Kontrolle der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum vereinfachen. Gleichzeitig sind in der Anfangsphase gewisse Schwierigkeiten zu erwarten – von Warteschlangen bis hin zu technischen Ausfällen. Reisende sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Regeln vorbereiten.


Die neuen Regeln für den Grenzübertritt in die EU können viele Fragen aufwerfen – von den Feinheiten der Registrierung im EES über die Wahl des Visumstyps bis hin zur Vorbereitung der Dokumente für einen längerfristigen Aufenthalt.


Die Migrationsexperten von Visit World helfen Ihnen:

- herauszufinden, ob Sie eine Registrierung im EES-System, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen;

- ein Dokumentenpaket für eine Kurz- oder Langzeitreise vorzubereiten;

- sich zum Arbeiten, Studieren oder zur Familienzusammenführung in Europa beraten zu lassen;

- Fehler zu vermeiden, die zu einer Einreiseverweigerung führen können.


Lassen Sie sich individuell von einem Migrationsexperten von Visit World beraten – und seien Sie sicher, dass Ihre Reise nach Europa stressfrei verläuft.




Hinweis! Die EU hat die ETIAS-Gebühr auf 20 Euro erhöht. Wir haben Ihnen bereits erklärt, wer die Gebühr zahlen muss, wer davon befreit ist, ab wann das System in Betrieb geht und wie Sie eine Reisegenehmigung für den Schengen-Raum korrekt beantragen.




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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Ich habe vor einigen Jahren meine Aufenthaltsdauer überschritten. Wird das im EES erfasst?

Nein, das EES erfasst Reisen erst nach seiner Einführung, d. h. ab Oktober 2025. Wurde Ihre vorherige Aufenthaltsüberschreitung jedoch im SIS oder in nationalen Registern erfasst, haben Grenzschutzbeamte Zugriff darauf. Solche Aufzeichnungen können sich auf zukünftige Anträge auswirken, einschließlich der ETIAS-Genehmigung im Jahr 2026.

Kann ich die Abgabe biometrischer Daten verweigern?

Was passiert, wenn ich im Schengen-Raum unterwegs bin?

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