Einkommenskriterium für die Beantragung einer Aufenthaltskarte in Polen: Was sich ab Januar 2025 ändern wird
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist eine langfristige, befristete oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Polen, die es einem Ausländer ermöglicht, die meisten Rechte eines polnischen Staatsbürgers zu genießen und die Grenze des Landes zu überschreiten, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Lesen Sie mehr über die aktuellen Änderungen im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltskarte in Polen ab 2025
Ab 2025 werden sich die Einkommensanforderungen für Ausländer, die eine Aufenthaltskarte oder eine Aufenthaltskarte in Polen beantragen wollen, ändern. Ein wichtiger Aspekt ist, dass das Mindesteinkommen für die Antragstellung dem neuen Mindestlohn entsprechen muss, der 4.626 PLN brutto betragen wird.
Diese Anforderung gilt für alle Ausländer, die eine Aufenthaltskarte beantragen, außer in den Fällen, in denen die Dokumente auf der Grundlage der Familienzusammenführung eingereicht werden. Es ist wichtig, sich im Voraus mit den neuen Regeln vertraut zu machen, um alle Kriterien zu erfüllen und den Erhalt der Aufenthaltsdokumente sicherzustellen.
EU-Bürger brauchen in Polen keine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, es genügt, ihren Aufenthalt anzumelden. Den Statistiken zufolge kommen die meisten Migranten aus der Ukraine, Weißrussland, Indien und der Türkei nach Polen.
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Einkommensniveau für die Beantragung einer Aufenthaltskarte und einer Aufenthaltskarte in Polen
Ab dem 1. Januar 2025 treten in Polen neue Mindesteinkommensanforderungen für Ausländer in Kraft, die eine Aufenthaltskarte oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Stabilität derjenigen zu gewährleisten, die einen längeren Aufenthalt im Lande planen.
Nach den neuen Vorschriften muss das Mindesteinkommen einer alleinstehenden Person mehr als 1010 PLN netto pro Monat betragen. Lebt eine Person in einer Familie, verringert sich diese Zahl auf 823 PLN netto pro Monat für jedes Familienmitglied. Das heißt, wenn Sie eine Aufenthaltskarte beantragen und eine Familie haben, müssen Sie das Einkommen berücksichtigen, das für den Unterhalt aller Familienmitglieder ausreicht.
Sehen wir uns nun ungefähre Beispiele für Gehälter und Berechnungen bei der Beantragung einer Aufenthaltskarte an:
1. Für 1 Person pro Monat: mehr als 1010 PLN netto;
2. Für 2 Familienmitglieder: mehr als 1646 PLN netto;
3. Für 3 Familienmitglieder: über 2469 PLN netto;
4. Für 4 Familienmitglieder: über 3292 PLN netto;
5. Für 5 Familienangehörige: über 4115 PLN netto.
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Auch der Mindestlohn wird sich ändern. Ab dem 1. Januar 2025 wird er 4.626 PLN brutto betragen. Diese Zahl ist wichtig für diejenigen, die eine Aufenthaltskarte auf der Grundlage einer Erwerbstätigkeit beantragen, da die Höhe des Einkommens diesen neuen Anforderungen entsprechen muss.
Wenn beispielsweise ein Familienmitglied eine Aufenthaltskarte beantragt und drei weitere Familienmitglieder unterhaltsberechtigt sind, muss sein Einkommen mehr als 3292 PLN netto pro Monat betragen, was einem Gehalt von etwa 4346 PLN brutto entspricht. Wichtig ist auch, dass das Einkommen für diese Berechnungen keine Mietkosten enthält.
Diese Änderungen werden viele Ausländer betreffen, so dass es wichtig ist, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und seine Finanzen nach den neuen Standards zu planen, um erfolgreich eine Aufenthaltskarte beantragen zu können.
Nur zur Erinnerung! Um sich in Polen aufhalten zu können, benötigen ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis, die die wichtigste Grundlage für den legalen Aufenthalt im Land darstellt. Lesen Sie mehr über die Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Polen und die Besonderheiten des Verfahrens zur Erlangung einer Genehmigung im Jahr 2024.
Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World
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