Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Polen: ein detaillierter Leitfaden für Ausländer 2024 (aktualisiert)

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Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Polen: ein detaillierter Leitfaden für Ausländer 2024 (aktualisiert)

Um sich in Polen aufhalten zu können, benötigen ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis, die die wichtigste Grundlage für einen legalen Aufenthalt im Land darstellt. Erfahren Sie mehr über die Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Polen und die Besonderheiten des Verfahrens zur Erlangung einer Genehmigung im Jahr 2024

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Drittstaatsangehörige, die planen, sich länger als 90 Tage in Polen aufzuhalten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis ist die Grundlage für den legalen Aufenthalt im Lande. Die Erlaubnis wird je nach Zweck des Aufenthalts des Ausländers - Studium, Arbeit usw. - erteilt. 

EU-Bürger brauchen in Polen keine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, es genügt, ihren Aufenthalt anzumelden.  Den Statistiken zufolge kommen die meisten Migranten aus der Ukraine, Weißrussland, Indien und der Türkei nach Polen.

Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen in Polen 2024

Es gibt drei Kategorien von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige in Polen, nämlich:

1. Befristete Aufenthaltserlaubnis;

2. Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis;

3. Langfristige Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger.

Ausländer können das Recht auf Aufenthalt in Polen nach Ablauf der im Visum festgelegten Aufenthaltsdauer oder nach Ablauf des Visums auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger erwerben.

Nach Ablauf der im Visum festgelegten Aufenthaltsdauer oder des Ablaufs des Visums haben Ausländer die Möglichkeit, eine Aufenthaltskarte zu erhalten, die ihr Recht auf einen legalen Aufenthalt in Polen bestätigt. Dieses Dokument ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Grenzübertritt, ohne dass ein Visum beim Konsulat der Republik Polen beantragt werden muss. 

Außerdem ist darin die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung eindeutig angegeben, so dass die Ausländer ihre nächsten Schritte planen können. Eine solche Politik fördert die Integration und schafft komfortable Bedingungen für Ausländer in Polen, indem sie ihren Rechtsstatus und den Schutz ihrer Rechte als Ausländer sicherstellt.

Befristete Aufenthaltserlaubnis in Polen 2024

Ein Drittstaatsangehöriger, der beabsichtigt, sich für einen längeren Zeitraum im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufzuhalten, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Damit können sie sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten legal im Land aufhalten. Im Falle eines kurzfristigen Aufenthalts in Polen muss er/sie ein Schengen-Visum beantragen. Eine solche Erlaubnis oder ein solches Visum erlaubt einem Ausländer den legalen Aufenthalt in Polen in Übereinstimmung mit den festgelegten Regeln:

Beschäftigung, wirtschaftliche oder kreative Tätigkeit

Ausländer, die beabsichtigen, in Polen zu arbeiten oder eine kreative Tätigkeit auszuüben, haben mehrere Möglichkeiten, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Zunächst einmal können sie eine Arbeitserlaubnis haben oder eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebers über ihre Absicht, im Land zu arbeiten, erhalten.

Darüber hinaus kann eine Person eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie nützliche wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, die zum Wachstum von Investitionen, zur Entwicklung von Technologien und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für künstlerische Leistungen in Polen anerkannt zu werden, was zu einer weiteren Beschäftigung berechtigt.

Darüber hinaus kann eine Person, die eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Bürger in einem anderen EU-Land besitzt und beabsichtigt, in Polen zu arbeiten oder eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Bildung und Forschung

Ausländer können sich im Land aufhalten, um ein Hochschul- oder Promotionsstudium zu absolvieren, oder sie haben ihr Studium bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat begonnen, wollen es aber in Polen fortsetzen oder abschließen.

Sie können auch an Berufsbildungs- und Studienprogrammen teilnehmen, die im Rahmen von EU-Programmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen durchgeführt werden.

Personen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich in Polen aufzuhalten, wenn ihre Forschung durch eine Vereinbarung mit einer wissenschaftlichen Einrichtung vorgesehen ist und vom polnischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft genehmigt wurde.

Darüber hinaus kann Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die es ihnen erlaubt, auf der Grundlage eines Abkommens mit einer entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung wissenschaftliche Forschung in Polen zu betreiben. Diese Möglichkeiten tragen zum intellektuellen Austausch und zur Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung im Land bei.

Familiäre Bindungen

Für Drittstaatsangehörige gibt es verschiedene Gründe für den Aufenthalt in Polen, die auf familiären Bindungen beruhen. Wenn eine Person mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet ist, kann sie das Recht erhalten, sich im Land aufzuhalten. Darüber hinaus kann sie als Familienmitglied eines Wanderarbeitnehmers gemäß den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta einen Antrag auf gemeinsamen Aufenthalt mit ihm stellen.

Personen, die beabsichtigen, ihre Familie in Polen wieder zusammenzuführen, können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies gilt sowohl für erwachsene Kinder, die sich seit einer bestimmten Zeit im Land aufhalten, als auch für minderjährige Kinder, die in Polen geboren wurden.

Wem kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Polen verweigert werden?

Einem Ausländer kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis unter folgenden Bedingungen verweigert werden:

1. Die Person gehört nicht zu einer der oben genannten Kategorien;

2. Die persönlichen Daten der Person befinden sich in der Datenbank für Ausländer, deren Aufenthalt in Polen unerwünscht ist;

3. Die personenbezogenen Daten der Person sind im Schengener Informationssystem zum Zweck der Einreiseverweigerung gespeichert;

4. Es gibt Gründe für die Annahme, dass der Aufenthalt der Person eine Bedrohung für die Verteidigung und die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt oder die Interessen der Republik Polen untergraben könnte;

5. bei der Prüfung der Frage der Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis:

6. Ein Antrag oder Dokumente mit ungenauen persönlichen Daten oder falschen Informationen wurden eingereicht;

7. Die Person hat falsch ausgesagt oder die Wahrheit verschwiegen;

8. Die Person kommt ihren steuerlichen Pflichten nicht nach;

9. Die Person hat die aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Mittel nicht zurückgezahlt;

10. Bei der Person wurde eine Krankheit oder Infektion diagnostiziert, die eine obligatorische Behandlung im Einklang mit dem Gesetz erfordert, oder es besteht der Verdacht auf eine solche Krankheit oder Infektion, und der Ausländer verweigert die Behandlung;

11. Illegaler Aufenthalt im Hoheitsgebiet Polens.

Zuständige Stelle und Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen

 Die Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen ist ein wichtiger Schritt für Drittstaatsangehörige, die sich für einen bestimmten Zeitraum im Land aufhalten wollen. Dieses Verfahren gewährleistet einen legalen Aufenthaltsstatus, bis über den Antrag entschieden ist.

Wenn der Antrag persönlich beim zuständigen Woiwoden eingereicht wird, erhält der Antragsteller einen Stempel in seinem Reisedokument, der den legalen Aufenthalt in Polen bis zur Bearbeitung des Antrags ermöglicht. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren erteilt, je nach dem Zweck des Aufenthalts im Land.

Zu den erforderlichen Unterlagen für die Einreichung des Antrags gehören ein ausgefülltes Formular, Fotos, Zahlungsnachweise und andere Dokumente, die die Daten und den Zweck des Aufenthalts bestätigen. Auch Fingerabdrücke sind für die Erteilung der Genehmigung erforderlich.

Die Gebühr für die Einreichung des Antrags beträgt 340 PLN bzw. 440 PLN, wenn er gleichzeitig mit dem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis eingereicht wird. Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beträgt 50 PLN.

Dieses Verfahren muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden, die 3 Monate ab dem Datum der Antragstellung nicht überschreiten darf. Der Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen ist ein wichtiger Schritt für Ausländer, die sich legal im Land aufhalten und dort arbeiten möchten.



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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Polen 2024

Ausländer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten:

1. Sie sind das Kind eines Ausländers, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger besitzt, vorausgesetzt, das Kind bleibt in ihrer Obhut und wurde während der Gültigkeitsdauer dieser Genehmigungen geboren;

2. Еin Kind eines polnischen Staatsbürgers ist und unter dessen Obhut bleibt;

3. War mindestens drei Jahre vor der Antragstellung mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet und hat sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen aufgehalten;

4. Unmittelbar vor der Antragstellung hat er/sie sich seit mindestens 10 Jahren auf der Grundlage einer geduldeten Aufenthaltserlaubnis oder seit 5 Jahren im Falle eines Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutzes in Polen aufgehalten;

5. Ein Kind eines polnischen Staatsbürgers ist und unter dessen Obhut steht.

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Polen zu erhalten, muss ein Antrag bei dem zuständigen Woiwoden gestellt werden, in dem der Drittstaatsangehörige seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Ein im Ausland eingereichter Antrag wird nicht berücksichtigt. Die Daueraufenthaltsgenehmigung wird auf unbestimmte Zeit ausgestellt, der Bürger erhält jedoch eine Aufenthaltskarte für 10 Jahre, die persönlich beim Woiwoden abgeholt werden muss.

Bei der Einreichung des Antrags müssen Sie ein ausgefülltes Formular, Fotos, einen Zahlungsnachweis und andere Dokumente vorlegen, die die Umstände und den Zweck Ihres Aufenthalts bestätigen. Auch Fingerabdrücke sind erforderlich.

Die Antragsgebühr beträgt 640 PLN und wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet. Zusätzlich müssen Sie 50 PLN für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte bezahlen.

Dieses Verfahren sollte nicht länger als 3 Monate dauern, und das Verfahren zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Ablehnung sollte nicht länger als 2 Monate dauern.

Die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Polen ist ein wichtiger Schritt für Ausländer, die einen stabilen und legalen Aufenthalt im Land über einen längeren Zeitraum sicherstellen wollen.

EU-Aufenthaltsgenehmigung für Langzeitaufenthalter 2024

Ein Drittstaatsangehöriger, der sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in der EU aufhält, kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für die EU beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in Polen aufhalten, Saisonarbeiter und andere gesetzlich vorgesehene Kategorien.

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie über ein festes und regelmäßiges Einkommen verfügen, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten für Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu decken, sowie eine Krankenversicherung abschließen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Aufenthalt im Hoheitsgebiet Polens als ununterbrochen gilt, wenn die Unterbrechung nicht länger als 10 Monate dauert und nicht länger als 6 Monate war. Wenn die Unterbrechung länger als 10 Monate dauert, kann die gesamte Aufenthaltsdauer beendet werden. Eine Ausnahme ist die Situation, in der ein Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, um eine Arbeit auszuüben, die hohe Qualifikationen erfordert.

Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Ausnahmen bei der Berechnung der Höchstdauer von Aufenthaltsunterbrechungen in Polen vor, die sich auf die Möglichkeit auswirken können, eine Aufenthaltserlaubnis für einen langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU zu erhalten.

Ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss beim zuständigen Woiwoden am Wohnort des Drittstaatsangehörigen nur während der Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts in Polen eingereicht werden. Ein im Ausland eingereichter Antrag wird von den zuständigen Behörden nicht berücksichtigt.

Die Aufenthaltserlaubnis für langfristig aufenthaltsberechtigte EU-Bürger wird für einen unbefristeten Zeitraum ausgestellt. Nach Erhalt der Genehmigung wird dem Drittstaatsangehörigen eine für fünf Jahre gültige Aufenthaltskarte ausgestellt, die persönlich beim Woiwoden abgeholt werden muss.

Diese Verfahren sollten nicht länger als 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dauern. Wird gegen die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis ein Rechtsbehelf eingelegt, sollte das Verfahren nicht länger als 2 Monate dauern.

Zur Einreichung des Antrags benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung, Fotos und einen Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr. Darüber hinaus sind Unterlagen vorzulegen, die die im Antrag angegebenen Daten und die Umstände, die den im Antrag angegebenen Zweck rechtfertigen, bestätigen, insbesondere eine Bescheinigung über das Recht zur Nutzung der Wohnräume.

Bei der Einreichung des Antrags muss der Ausländer auch seine Fingerabdrücke abgeben, was ein obligatorischer Bestandteil des Verfahrens sein wird.




Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World


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