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ETIAS-Gebühr steigt auf 20 €: EU bereitet Einführung eines Reiseinformations- und -genehmigungssystems im Jahr 2026 vor

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ETIAS-Gebühr steigt auf 20 €: EU bereitet Einführung eines Reiseinformations- und -genehmigungssystems im Jahr 2026 vor

Die EU hat die ETIAS-Gebühr auf 20 Euro erhöht. Erfahren Sie, wer die Gebühr zahlen muss, wer davon befreit ist, wann das System einsatzbereit ist und wie Sie eine Schengen-Reisegenehmigung korrekt beantragen

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Die Europäische Kommission hat eine Erhöhung der Antragsgebühr für das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) angekündigt. Statt der bisher geplanten 7 Euro müssen Reisende künftig 20 Euro zahlen. Die neuen Regeln treten nach der Einführung des Systems in Kraft, die für das letzte Quartal 2026 erwartet wird.

Lesen Sie in diesem Artikel alles Wissenswerte über die Änderung der Genehmigungskosten.


Wer muss die ETIAS-Gebühr zahlen und wer ist davon befreit?


Gemäß dem EU-Beschluss müssen die meisten Besucher aus Ländern, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, eine Registrierungsgebühr entrichten. Ausnahmen gelten jedoch für:

- Kinder unter 18 Jahren;

- Personen über 70 Jahren;

- bestimmte Familienangehörige von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen mit Freizügigkeitsrecht.

Die ETIAS-Genehmigung ist drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Antragstellers, je nachdem, was zuerst eintritt. In den meisten Fällen werden Anträge automatisch innerhalb weniger Minuten bearbeitet.


Wann wird die neue ETIAS-Gebühr erhoben?


Ab September 2025 ist das ETIAS-System noch nicht betriebsbereit. Die Gebühr von 20 € wird erst nach der offiziellen Einführung erhoben, die die EU rechtzeitig bekannt geben wird.

Zuvor soll am 12. Oktober 2025 ein separates Einreise-/Ausreisesystem (EES) eingeführt werden, das digitale Aufzeichnungen der Grenzübertritte für Kurzzeitreisende erstellt.


Warum wurde die ETIAS-Gebühr erhöht?


Die Europäische Kommission begründete die Erhöhung auf 20 € mit folgenden Gründen:

- höheren Betriebskosten;

- einer Erweiterung der technischen Funktionalität des Systems;

- der Inflation seit der Verabschiedung der ursprünglichen Verordnung im Jahr 2018;

- dem Bemühen, die Kosten an ähnliche Genehmigungssysteme in anderen Ländern anzugleichen.


Wie beantrage ich ETIAS?


Sie können den Antrag über die offizielle Website oder die mobile ETIAS-App stellen. Abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers werden Sie vom System aufgefordert, bestimmte Felder auszufüllen:

- Profildaten: vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort;

- Informationen zur Staatsbürgerschaft;

- Adresse;

- E-Mail-Adresse und Telefonnummer;

- Ausbildung und Berufserfahrung;

- Erstes EU-Land, in das Sie einreisen möchten;

- Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand;

- Informationen über besuchte Länder während des Krieges und Orte, an die Sie deportiert wurden;

- Vorstrafen;

- Familienangehörige von EU-Bürgern müssen Nachweise über familiäre Bindungen, Kontaktdaten usw. vorlegen.


Einige Unternehmen bieten jedoch möglicherweise gegen eine zusätzliche Gebühr Unterstützung bei der Dokumentenbearbeitung an. Die Europäische Kommission empfiehlt, darauf zu achten, dass Reisende nur die offizielle Gebühr von 20 Euro zahlen und über etwaige zusätzliche Servicegebühren informiert werden.


Wichtig! ETIAS ist kein Visum. Es handelt sich um eine vorläufige Sicherheitsüberprüfung für Kurzreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Auch nach der Genehmigung behalten sich Grenzbeamte das Recht vor, die Einreisebedingungen zu prüfen und gegebenenfalls die Einreise zu verweigern.


Die Einführung von ETIAS ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der EU-Grenzsicherheit und bringt gleichzeitig neue Reisebedingungen mit sich. Obwohl die Gebühr auf 20 Euro erhöht wurde, bleibt das Antragsverfahren einfach und schnell, und Ausnahmen für bestimmte Kategorien von Reisenden bleiben bestehen. Wer nach 2026 in den Schengen-Raum reisen möchte, sollte sich vorab mit den neuen Regeln vertraut machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Muss ich ETIAS beantragen, wenn ich bereits ein Visum für ein EU-Land habe?

Nein. Wenn Sie ein gültiges Visum besitzen, müssen Sie kein ETIAS beantragen. Das System ist ausschließlich für Bürger von Ländern vorgesehen, die Anspruch auf visumfreie Einreise in den Schengen-Raum haben.

Wie lange dauert die ETIAS-Beantragung?

Ist es möglich, ETIAS über Vermittler zu beantragen?

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