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Was Autofahrer in der Schweiz im Jahr 2026 wissen müssen: Vignette, Straßenverkehrsordnung und Bußgelder

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Was Autofahrer in der Schweiz im Jahr 2026 wissen müssen: Vignette, Straßenverkehrsordnung und Bußgelder

In der Schweiz gibt es eine Jahresvignette ohne Kurzzeitvarianten, strenge Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und gesonderte Vorschriften für Bergstrecken. Hinzu kommen mautpflichtige Tunnel, Autotransportzüge und saisonale Passsperrungen. Erfahren Sie mehr über die Straßenverkehrsordnung in der Schweiz im Jahr 2026, Straßenbenutzungsgebühren, Parken und winterliche Vorschriften

Elektronische Vignette für Reisen durch Europa
Elektronische Vignette für Reisen durch Europa
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Die Schweiz eignet sich gut für Autoreisen, es gibt jedoch einige Vorschriften, die man leicht übersehen kann. Für die Fahrt auf Autobahnen ist eine Vignette erforderlich, in den Städten werden Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Parken streng kontrolliert, und in Bergregionen kann die Route vom Wetter und dem Zustand der Pässe abhängen.


Vor der Reise sollten Sie sich im Voraus über Mautgebühren, die örtlichen Verkehrsregeln und saisonale Einschränkungen informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Probleme während der Fahrt.


Planen Sie eine Reise mit dem Auto durch Europa?


In vielen Ländern ist die Benutzung von Autobahnen gebührenpflichtig, und dafür benötigen Sie eine elektronische Vignette. Dabei handelt es sich um eine digitale Genehmigung, die die Bezahlung der mautpflichtigen Straßen bestätigt und automatisch anhand des Autokennzeichens überprüft wird – ohne Aufkleber und Papierbelege. Wenn Sie die Vignette vor der Reise online beantragen, vermeiden Sie Bußgelder, Verzögerungen auf der Straße und unangenehme Situationen bei Kontrollen.




Die wichtigsten Verkehrsregeln in der Schweiz


In der Schweiz sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen niedriger als in vielen Nachbarländern. Die Kontrollen sind streng, daher sollten Sie sich in erster Linie an den Verkehrszeichen orientieren und nicht an den aus anderen Ländern gewohnten Werten.


Für PKW gelten folgende grundlegende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

- 50 km/h – in Ortschaften

- 80 km/h – außerhalb von Ortschaften

- 100 km/h – auf Schnellstraßen

- 120 km/h – auf Autobahnen


In Wohngebieten gelten häufig 30-km/h-Zonen. Es gibt auch Begegnungszonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt und Fußgänger besonderen Vorrang haben.


Erfahren Sie mehr darüber, in welchen europäischen Ländern neue Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen eingeführt wurden, unter dem Link.


Alkohol am Steuer


Für die meisten Fahrer liegt die zulässige Alkoholgrenze bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger, Berufskraftfahrer und bestimmte andere Gruppen gilt ein strengerer Grenzwert von 0,1 ‰.


Schon eine geringfügige Überschreitung kann schwerwiegende Folgen haben. Bei hohen Alkoholwerten drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch der Führerscheinentzug.


In unserem vorherigen Artikel haben wir berichtet, wo man in Europa ein Elektroauto am günstigsten und schnellsten aufladen kann.


Handy und Sicherheitsgurte


Die Nutzung eines Handys in der Hand während der Fahrt ist verboten. Die Freisprecheinrichtung ist erlaubt, sofern der Fahrer nicht von der Straße abgelenkt wird.


Sicherheitsgurte sind für alle Insassen vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergröße unter 150 cm müssen in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem befördert werden.


In der Schweiz ist es zudem Pflicht, tagsüber mit eingeschaltetem Tagfahrlicht oder Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung gilt das ganze Jahr über.


Weitere Informationen zu Mautstraßen und den Verkehrsregeln in Ungarn finden Sie unter dem Link.


Bußgelder in der Schweiz


In der Schweiz richten sich die Bußgelder nach der Schwere des Verstoßes. Bei geringfügigen Verstößen gelten Pauschalbeträge, während schwerwiegende Verstöße zu einem Verwaltungs- oder Strafverfahren führen können. In solchen Fällen riskiert der Fahrer nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis.


Zu den häufigsten Sanktionen gehören:

- Nicht angelegter Sicherheitsgurt – 60 CHF

- Handy in der Hand am Steuer – 100 CHF

- Überfahren einer roten Ampel – 250 CHF

- Parken ohne Bezahlung oder unter Verstoß gegen die Vorschriften – je nach Situation ab mehreren Dutzend Franken

- Befahren einer Autobahn ohne gültige Vignette – 200 CHF plus die Verpflichtung, sofort eine Vignette zu erwerben

- Fahren unter Alkoholeinfluss – die Strafe hängt vom Alkoholgehalt und den Umständen ab

- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung – hohe Geldstrafe, Entzug des Führerscheins und möglicherweise ein Strafverfahren


Wir haben bereits darüber berichtet, wofür Touristen im Jahr 2026 auf Europas Straßen am häufigsten mit Bußgeldern belegt werden.


Geschwindigkeitsüberschreitung


Für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten Festbeträge. Diese variieren je nach Straßenart.


Innerorts:

- +1–5 km/h – 40 CHF

- +6–10 km/h – 120 CHF

- +11–15 km/h – 250 CHF


Außerorts:

- +1–5 km/h – 40 CHF

- +6–10 km/h – 100 CHF

- +11–15 km/h – 160 CHF

- +16–20 km/h – 240 CHF


Auf der Autobahn:

- +1–5 km/h – 20 CHF

- +6–10 km/h – 60 CHF

- +11–15 km/h – 120 CHF

- +16–20 km/h – 180 CHF

- +21–25 km/h – 260 CHF


Ab einem bestimmten Grenzwert gelten die festen Bußgelder nicht mehr. Der Fall wird an die zuständigen Behörden weitergeleitet, und die Sanktion kann den Entzug der Fahrerlaubnis beinhalten.


Wir haben bereits berichtet, dass in Europa eine neue Schutzmaßnahme gegen betrunkene Autofahrer eingeführt wird: Das Auto lässt sich nach Alkoholkonsum nicht mehr starten.


Alkohol am Steuer


Für die meisten Fahrer liegt der zulässige Grenzwert bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger, Berufskraftfahrer und bestimmte andere Gruppen gilt ein Grenzwert von 0,1 ‰.


Bei Überschreitung des Grenzwerts hängt die Sanktion von der Alkoholkonzentration und dem Verhalten des Fahrers ab. Mögliche Folgen sind eine Geldstrafe, eine Verwarnung, der Führerscheinentzug und strafrechtliche Konsequenzen.


Liegt der Alkoholgehalt bei 0,8 ‰ oder mehr, werden die Folgen deutlich strenger. In solchen Fällen riskiert der Fahrer, seine Fahrerlaubnis für mindestens mehrere Monate zu verlieren.


In unserem vorherigen Artikel haben wir über die Besonderheiten einer Autoreise durch Tschechien berichtet: Straßen, Vignetten, Parken und Bußgelder im Jahr 2026.


Handy und gefährliches Fahrverhalten


Die Geldstrafe für die Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung beträgt 100 CHF. Hat die Nutzung eines Smartphones zu einer gefährlichen Situation geführt, kann es sein, dass die Strafe über eine pauschale Geldbuße hinausgeht.


Aggressives Fahrverhalten, gefährliches Überholen, Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden gesondert geahndet. In schweren Fällen sind höhere Bußgelder und der Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen.


Vignette und Parken


Für das Befahren einer mautpflichtigen Autobahn ohne gültige Vignette zahlt der Fahrer 200 CHF. Zusätzlich muss die Vignette selbst erworben werden.


Parkbussen hängen vom jeweiligen Verstoß ab. Am häufigsten geht es um unbezahlte Parkplätze, Überschreitung der zulässigen Parkdauer, falsche Nutzung der blauen Zone oder Parken an verbotenen Stellen.


Das Schweizer Kontrollsystem funktioniert recht streng. Daher sollte man selbst kleinere Verstöße besser nicht ignorieren, insbesondere in Städten und auf Autobahnen.


Erfahren Sie mehr über die besten Länder der Welt für Autoreisen im Jahr 2026 unter dem Link.


Vignette und mautpflichtige Straßen in der Schweiz


Für PKWs, Motorräder und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist auf den Schweizer Autobahnen und Teilen der Nationalstraßen eine jährliche Autobahnvignette erforderlich. Im Jahr 2026 kostet diese CHF 40.


Es gibt keine Kurzzeitvarianten für 1, 7 oder 10 Tage. Selbst wenn Sie planen, das Land innerhalb weniger Stunden im Transit zu durchqueren, benötigen Sie für die Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes dennoch eine vollständige Jahresvignette.


Sie können zwischen zwei Formaten wählen:

1. Aufkleber-Vignette – ein physischer Aufkleber auf der Windschutzscheibe

2. E-Vignette – eine elektronische Version, die an das Kennzeichen gebunden ist


Beide Varianten haben denselben Preis und dieselbe Gültigkeitsdauer. Die Vignette für das Jahr 2026 ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 gültig.


Bei der elektronischen Version ist es wichtig, das Kennzeichen und das Zulassungsland korrekt anzugeben. Bei falschen Angaben wird der Kauf möglicherweise nicht als gültig anerkannt.




Wo reicht die Vignette nicht aus?


Nicht alle Straßenbenutzungsgebühren in der Schweiz werden von der Standard-Vignette abgedeckt. Bestimmte Sonderstrecken, Tunnel und der Transport des Fahrzeugs mit dem Zug müssen separat bezahlt werden.


Zu diesen Kosten können gehören:

- der Grosse-St.-Bernhard-Tunnel zwischen der Schweiz und Italien

- der Munt-la-Scher-Tunnel im Engadin

- bestimmte Autoreisezug-Strecken durch die Alpen

- private Bergstraßen und lokale Touristenrouten


Die Tarife hierfür hängen vom jeweiligen Abschnitt, der Saison und dem Fahrzeugtyp ab.


Bußgeld bei fehlender Vignette


Für das Befahren einer mautpflichtigen Straße ohne gültige Vignette ist ein Bußgeld in Höhe von 200 CHF vorgesehen. Zusätzlich muss der Fahrer die Vignette selbst erwerben.


Die Kontrollen werden von der Polizei, dem Zoll und der Straßenpolizei durchgeführt. Bei der E-Vignette erfolgt die Kontrolle anhand des Kennzeichens, daher ist kein Kaufbeleg in Papierform erforderlich.


Für die meisten touristischen Routen über Zürich, Bern, Luzern, Lausanne oder in Richtung Italien und Österreich sparen Autobahnen erheblich Zeit. Bei kurzen Fahrten kann die Route auch über normale Straßen ohne Nutzung des mautpflichtigen Netzes geplant werden.


Weitere Informationen zu den aktuellen Mauttarifen in Polen im Jahr 2026 finden Sie unter dem Link.


Parken in der Schweiz


In Schweizer Städten wird das Parken oft nicht nur durch Schilder, sondern auch durch die Farbe der Markierungen geregelt. Für Touristen ist es besonders wichtig, zwischen blauen und weißen Parkplätzen zu unterscheiden.


Blaue Zonen sind für das kostenlose Kurzzeitparken mit einer speziellen Parkscheibe vorgesehen. Darauf muss die Ankunftszeit, auf die nächste halbe Stunde gerundet, eingestellt werden. Wenn das Auto beispielsweise um 10:10 Uhr geparkt wird, stellt man die Parkscheibe auf 10:30 Uhr ein.


An Werktagen darf das Auto in der blauen Zone in der Regel etwa eine Stunde lang stehen bleiben. Für die Mittagszeit und den Abend gelten gesonderte Regeln. Wenn das Auto beispielsweise zwischen 18:00 und 07:59 geparkt wird, darf es bis 09:00 Uhr am nächsten Morgen stehen bleiben, sofern die Parkscheibe korrekt verwendet wird.


Weiße Parkplätze sind oft gebührenpflichtig. Der Tarif und die maximale Parkdauer werden von der Stadtverwaltung festgelegt. Die Bezahlung erfolgt über einen Parkautomaten oder eine mobile App.


Bestimmte Parkplätze können reserviert sein für:

- Anwohner

- Menschen mit Behinderung

- Elektroautos während des Ladevorgangs

- Lieferverkehr

- Taxis und Dienstfahrzeuge


In Zürich, Genf, Bern, Basel und Luzern gibt es im Stadtzentrum nur wenige Parkplätze, und die Gebühren sind hoch. Für längere Aufenthalte ist es praktischer, Tiefgaragen oder P+R-Parkplätze am Stadtrand zu nutzen.


Das Schweizer Parksystem ist sehr formalisiert. Wenn ein Parkplatz frei aussieht, aber eine spezielle Markierung oder ein zusätzliches Schild aufweist, sollte man dort das Auto nicht abstellen, ohne die Bedingungen zu überprüfen.


Mehr über die Besonderheiten von Reisen durch die Slowakei mit dem eigenen Auto erfahren Sie unter dem Link.


Reisedokumente für die Schweiz


Die Schweiz gehört nicht zur EU, doch für eine Autofahrt sind die erforderlichen Dokumente dieselben wie üblich. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer seine Fahrerlaubnis, die Fahrzeugzulassung und den Versicherungsnachweis vorlegen.


Unterwegs sollten Sie Folgendes dabei haben:

- Gültigen Führerschein

- Fahrzeugschein

- Reisepass oder Personalausweis

- Versicherungsnachweis

- Mietvertrag, falls es sich um einen Mietwagen handelt

- Bescheinigung des Eigentümers, falls das Fahrzeug einer anderen Person gehört


Wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist, kann ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Für kurze Urlaubsreisen werden Dokumente aus EU- und EWR-Ländern in der Regel ohne zusätzliche Formalitäten anerkannt.


Wir haben bereits über die Besonderheiten einer Autoreise durch Kroatien berichtet: Bußgelder, Autobahnen, Parken und wichtige Verkehrsregeln.


Grüne Karte für die Schweiz


Bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist es wichtig zu prüfen, ob die Versicherung auf Schweizer Gebiet gültig ist. Die Grüne Karte bestätigt den internationalen Haftpflichtversicherungsschutz und erleichtert die Überprüfung der Daten im Falle eines Verkehrsunfalls.


Vor der Abreise sollte man die Gültigkeitsdauer des Zertifikats überprüfen und sich vergewissern, dass die Schweiz zum Geltungsbereich gehört. Dies ist besonders wichtig bei Routen durch mehrere Länder, bei denen die Versicherung bis zur Rückkehr gültig bleiben muss.


Bei Visit World kann man die Grüne Karte online beantragen vor Reiseantritt. So lässt sich das Versicherungsdokument im Voraus vorbereiten und man muss sich während der Reise nicht erst um eine Lösung kümmern.


Wintervorschriften in der Schweiz


In der Schweiz gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in dem Winterreifen für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sind. Der Fahrer ist jedoch dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug unter den tatsächlichen Wetterbedingungen sicher ist.


Wenn ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf Schnee nicht normal fahren kann, die Straße blockiert oder einen Verkehrsunfall verursacht, kann dies zu einem Bußgeld und Problemen mit der Versicherung führen. Daher sind Winterreifen für Fahrten im Winter, insbesondere in die Alpen, praktisch unverzichtbar.


Wann sind Schneeketten erforderlich?


Auf Bergstraßen kann ein Verkehrszeichen aufgestellt sein, das die Verwendung von Schneeketten vorschreibt. In diesem Fall müssen diese an den Antriebsrädern angebracht werden.


Ein Allradantrieb befreit nicht immer von dieser Vorschrift. Gilt das Schild für alle Fahrzeuge, müssen auch Fahrzeuge mit Allradantrieb (AWD) oder 4x4 mit Schneeketten fahren.

Für eine Winterfahrt in die Alpen ist es ratsam, Schneeketten im Kofferraum mitzuführen, auch wenn die Straßen zum Zeitpunkt der Abfahrt noch frei sind. Die Situation in den Höhenlagen kann sich innerhalb weniger Stunden ändern.


Weitere Informationen zu Verkehrsregeln, Bußgeldern, mautpflichtigen Straßen und den Regeln für Autoreisen durch Österreich im Jahr 2026 finden Sie unter dem Link.


Sperrung von Gebirgspässen


Ein Teil der Hochgebirgsstrecken wird im Winter nicht für den ständigen Verkehr geräumt. Aufgrund des Schnees werden insbesondere der Furka-, der Grimsel- und der Susten-Pass saisonal gesperrt.


Die genauen Daten für die Sperrung und Öffnung variieren von Jahr zu Jahr. Sie hängen von der Schneedecke, der Lawinengefahr und dem Straßenzustand ab.


Ist ein Pass gesperrt, muss die Route über einen Tunnel umgeleitet oder ein Autozug genutzt werden. Daher empfiehlt es sich, den Status der Bergstraßen unmittelbar vor der Abfahrt zu überprüfen und nicht erst bei der ersten Reiseplanung.


In unserem vorherigen Artikel haben wir über die Verkehrsregeln in Italien im Jahr 2026, die Autostrade-Gebühren, Bußgelder und die wichtigsten Besonderheiten einer Autoreise berichtet.


Bergstraßen, Tunnel und Autotransportzüge


In der Schweiz bedeutet eine Route durch die Alpen nicht immer eine gewöhnliche Passfahrt. Ein Teil der Hochgebirgsstrecken ist im Winter gesperrt, auf anderen ist es sinnvoller, einen Tunnel zu nutzen oder einen Autotransportzug, bei dem das Auto auf einen speziellen Waggon verladen wird.


Eine der bekanntesten Optionen ist der Lötschberg-Autotransport zwischen Kandersteg und Goppenstein. Er ermöglicht es, das Gebirge ohne langen Umweg zu durchqueren. Die BLS bedient auch die Simplon-Strecke zwischen Brig und Iselle. Vor der Abfahrt sollten Sie den Fahrplan und die aktuellen Wartezeiten überprüfen, da es in der Hochsaison zu Warteschlangen kommen kann.


Eine weitere wichtige Strecke ist der Vereina-Autotransporter zwischen Klosters Selfranga und Sagliains im Engadin. Das Auto wird in etwa 18 Minuten durch den 19 Kilometer langen Vereina-Tunnel befördert. Im Sommer 2026 kostet eine Standardfahrt für einen Pkw bis zu 3,5 Tonnen 36 CHF, im Winter ist der Tarif höher.


Für solche Strecken gelten gesonderte Vorschriften hinsichtlich Gewicht, Höhe und Abmessungen des Fahrzeugs. So nimmt beispielsweise der reguläre Lötschberg-Transport Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen auf, während für größere Fahrzeuge ein separater Fahrplan und gesonderte Beförderungsbedingungen gelten.


Vor einer Bergfahrt sollten Sie drei Dinge überprüfen: ob der Pass geöffnet ist, ob der gewünschte Tunnel oder der Autotransportzug in Betrieb ist und ob es Warteschlangen beim Verladen gibt. In der Schweiz kann dies die Route sogar innerhalb eines Tages erheblich verändern.


Reisen Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem Mietwagen ins Ausland?


Vor der Reise ist es wichtig zu überprüfen, ob Sie für die mautpflichtigen Straßen in den Ländern Ihrer Reiseroute eine Vignette benötigen. Das Fehlen einer gültigen Vignette kann zu Bußgeldern und automatischen Verstößen durch Kameras führen. Die Beantragung einer elektronischen Vignette bei Visit World ist eine einfache Möglichkeit, ruhiger zu reisen, ohne unnötige Kosten und Überraschungen unterwegs!




Zur Erinnerung! Reisen durch Europa müssen im Jahr 2026 trotz des allgemeinen Preisanstiegs nicht unbedingt teuer sein. Analysten haben eine Rangliste der günstigsten Reiseziele erstellt, bei denen man Erholung, Erlebnisse und moderate Kosten miteinander verbinden kann. Über günstige Reiseziele in Europa, die für einen Urlaub im Jahr 2026 in Betracht kommen, berichten wir unter dem folgenden Link.




Produkte von Visit World für eine komfortable Reise:


Reiseführer für 200 Länder;

Rechtsberatung durch einen lokalen Spezialisten in Visa- und Migrationsfragen;

Reiseversicherung für die ganze Welt (bitte wählen Sie das gewünschte Land und die Staatsangehörigkeit aus, um die Leistungen zu erhalten);

Krankenversicherung für die ganze Welt.




Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Wie hoch ist die Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen der Schweiz?

Für Personenkraftwagen gelten standardmäßig folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 50 km/h in Ortschaften, 80 km/h außerhalb von Ortschaften, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. In Wohngebieten gelten häufig Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 oder 20 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz streng geahndet, und schwerwiegende Verstöße können zum Führerscheinentzug führen.

Kann man die Schweiz ohne Vignette durchqueren?

Wie funktioniert die blaue Parkzone?

Was tun, wenn ein Bergpass gesperrt ist?

Sind Winterreifen und Schneeketten erforderlich?

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