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Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateEinreise- und Aufenthaltsbestimmungen
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Eintritt mit Haustieren
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Zollbestimmungen
Informationen für Autofahrer
Kontakte der Botschaft
Benötigen österreichischer Bürger ein Visum für die Einreise nach Kroatien?
österreichischer Bürger können ohne Visum nach Kroatien reisen, solange ihr Aufenthalt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet. Falls Sie länger bleiben möchten, müssen Sie Kroatien für mindestens 90 Tage verlassen, bevor Sie erneut einreisen können.
Da Kroatien Teil des Schengen-Raums ist, wird die Aufenthaltsdauer hier auf Ihr gesamtes visumfreies Kontingent für Schengen-Länder angerechnet. Falls Sie bereits in anderen Schengen-Staaten wie Deutschland oder Spanien waren, überprüfen Sie unbedingt, wie viele Tage Ihnen noch verbleiben.
Welche Dokumente benötigen österreichischer Bürger für die Einreise nach Kroatien?
Falls Sie als österreichischer Bürger nach Kroatien reisen, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente haben:
- Einen gültigen Reisepass – Dieser muss mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum hinaus gültig sein.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel – Grenzbeamte können einen Kontoauszug oder Bargeld verlangen (mindestens 70 € pro Aufenthaltstag).
- Rückflugticket oder Reiseplan – Um zu bestätigen, dass Sie innerhalb des erlaubten Zeitraums ausreisen.
- Unterkunftsnachweis – Eine Hotelbuchung oder eine Einladung von Freunden oder Verwandten.
- Reisekrankenversicherung – Nicht immer vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um medizinische Kosten abzudecken.
Warum ist eine Krankenversicherung für die Reise nach Kroatien wichtig?
Obwohl eine Krankenversicherung für die visumfreie Einreise nicht verpflichtend ist, wird sie dringend empfohlen. Das kroatische Gesundheitssystem bietet Touristen keine kostenlosen Leistungen, und medizinische Kosten können hoch sein.
- Ein Arztbesuch beginnt bei 50 €, während Krankenhausaufenthalte mehrere Tausend Euro kosten können.
- Eine Versicherung deckt Arztrechnungen und Notfalltransporte.
- Bei Unfällen, z. B. bei Outdoor-Aktivitäten, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Sie können ganz einfach eine Reisekrankenversicherung über Visit World abschließen und den besten Tarif für Ihre Reise wählen.
Wie können österreichischer Bürger ihren Aufenthalt in Kroatien verlängern?
Falls Sie als österreichischer Bürger länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Kroatien bleiben möchten, müssen Sie eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum beantragen. Ein Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer ohne die erforderlichen Genehmigungen ist illegal und kann zur Abschiebung oder einem Einreiseverbot für den Schengen-Raum führen.
Wie beantragt man eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung?
Um Ihren Aufenthalt in Kroatien legal zu verlängern, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Polizeidienststelle (MUP – Ministarstvo unutarnjih poslova) einreichen.
Erforderliche Dokumente:
- Einen Reisepass, der mindestens drei Monate über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist
- Nachweis über den rechtmäßigen Wohnsitz (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszug oder Arbeitsvertrag)
- Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
- Zahlungsnachweis für die Antragsgebühr
Die Bearbeitungszeit für eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien beträgt in der Regel 30 bis 90 Tage. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach Genehmigung erhalten Sie eine temporäre Aufenthaltskarte, die Ihnen einen legalen Aufenthalt in Kroatien ermöglicht.
Wichtige Informationen für österreichischer Bürger vor der Reise nach Kroatien
Touristensteuer nicht vergessen
Touristen in Kroatien müssen eine Touristensteuer zahlen, die normalerweise in Hotel- oder Apartmentpreisen enthalten ist. Falls Sie jedoch bei Freunden oder Verwandten wohnen, müssen Sie sich beim örtlichen Tourismusbüro registrieren lassen.
Bargeldgrenzen an der Grenze
Bei der Ein- oder Ausreise in die EU müssen Bargeldbeträge über 10.000 € deklariert werden. Andernfalls drohen Geldstrafen oder die Beschlagnahmung des Geldes.
Mautgebühren und Kfz-Versicherung
Falls Sie mit dem Auto nach Kroatien reisen, beachten Sie, dass die meisten Autobahnen mautpflichtig sind. Die Bezahlung erfolgt an Mautstationen in bar, mit Karte oder über das ENC-System (mit Rabatten). Zudem müssen Sie eine Grüne Versicherungskarte mitführen, um eine gültige Kfz-Versicherung nachzuweisen.
Verkehrsregeln und Strafen
In Kroatien gelten strenge Verkehrsregeln, darunter ein Alkoholgrenzwert von 0,5‰ (0,0‰ für Fahranfänger). Geschwindigkeits- oder Parkverstöße können mit Bußgeldern zwischen 100 € und 2.000 € geahndet werden.
Versteckte Gebühren in Restaurants
In touristischen Hotspots erheben einige Restaurants zusätzliche Servicegebühren. Prüfen Sie daher immer Ihre Rechnung, bevor Sie zahlen, und vergewissern Sie sich, ob das Trinkgeld bereits inbegriffen ist.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, ohne Visum nach Kroatien einzureisen, benötigen Sie möglicherweise ein Flughafentransitvisum.
Haustiere müssen einen Mikrochip, einen Tierpass oder eine autorisierte Bescheinigung haben, die von einem von der zuständigen Behörde autorisierten Tierarzt ausgestellt wurde. Dies sollte bestätigen, dass sie bei guter Gesundheit sind und dass sie gegen Tollwut geimpft werden sollten. Eine vollständige Liste der Einreisebestimmungen für ein Haustier mit Kroatien finden Sie unter folgendem Link: https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/movement-of-animals/6713
Die Einfuhr von mehr als fünf Haustieren unterliegt der tierärztlichen Kontrolle an den tierärztlichen Grenzübergängen (Bayakovo, Stara Gradiška, Nova Sela, Karasovičy, Hafen von Rijeka, Luka Ploče, Flughafen Zagreb).
Wählen Sie 192 für die Polizei, 193 für die Feuerwehr, 194 für den Krankenwagen.
Informationen und Ratschläge zu den kroatischen Zollbestimmungen finden Sie auf der offiziellen Website der Zollverwaltung: https://carina.gov.hr/en
Sie benötigen keinen internationalen Führerschein, wenn der Führerschein Ihres Landes in lateinischer Schrift geschrieben ist. Wenn Ihr Führerschein in einem anderen Buchstaben als Latein geschrieben ist (z. B. Chinesisch, Arabisch, Kyrillisch usw.), benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
Um ein Auto zu mieten, ist eine Mindestfahrererfahrung von mindestens 2 Jahren erforderlich. Das Mindestalter für die Autovermietung beträgt 21 Jahre.
Аlle Vertretungen Kroatiens in den Ländern der Welt: https://mvep.gov.hr/embassies-and-consulates/244596
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