Einreisebestimmungen für Kroatien
Wenn Sie mit dem Flugzeug nach Kroatien einreisen, müssen Sie dem Grenzbeamten bei der Ankunft am Flughafen Ihre Reise- und Ausweispapiere vorlegen. Diese Dokumente sind wie folgt:
- Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Der Reisepass oder das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem Sie Kroatien (und den Schengen-Raum) verlassen wollen, und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Visum - wenn Sie der kroatischen Visumspflicht unterliegen.
- Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, weitere Dokumente vorzulegen, z. B. ein Einladungsschreiben Ihres kroatischen Gastgebers, einen Unterkunftsnachweis oder ein Hin- und Rückflugticket. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den kroatischen Konsulaten in Ihrem Wohnsitzland.
Wer braucht ein Schengen-Visum für die Einreise nach Kroatien?
Aufgrund der gemeinsamen Schengen-Visabestimmungen müssen Sie ein Visum für die Einreise nach Kroatien beantragen, wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittlandes sind:
- Staatsangehörige eines Drittlandes, das mit der EU kein visumfreies Abkommen geschlossen hat
- Sie sind Staatsangehöriger eines Drittlandes, das mit den Schengen-Staaten ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht unterzeichnet hat, aber Ihnen wurde die visumfreie Einreise nach Kroatien oder in ein anderes Schengen-Land verweigert.
Wie lange kann ich mich in Kroatien ohne Visum aufhalten?
Staatsangehörige von Ländern, die nicht auf der Liste der Schengen-Länder stehen, die für visumfreies Reisen in Frage kommen, können weder nach Kroatien noch in ein anderes Schengen-Land ohne Visum einreisen oder sich dort aufhalten.
Staatsangehörige aus visumfreien Ländern können sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Kroatien aufhalten. Auch Aufenthalte in anderen Schengen-Ländern werden auf diesen Zeitraum angerechnet.
Unabhängig von Ihren Lebensumständen dürfen Sie die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Jede Situation hat ihre eigenen Strafen, und wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, kann das unterschiedliche Konsequenzen haben.
>> Überprüfen Sie den EU-Visarechner, um die Anzahl der Tage zu berechnen, die Sie in Kroatien und im Schengen-Raum bleiben dürfen.
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Welche Art von Visum benötige ich für die Einreise nach Kroatien?
Wenn Sie planen, Kroatien für einen kurzfristigen Aufenthalt zu besuchen, müssen Sie ein Schengen-Visum für Kroatien beantragen.
Je nach dem Zweck Ihres Besuchs in Kroatien können Sie eine der folgenden Arten von Schengen-Visa erhalten:
- Touristenvisum - für Besucher, die ihren Urlaub in Kroatien verbringen oder das Land besichtigen und erkunden möchten.
- Besuchervisum - für Ausländer, die in Kroatien lebende Verwandte oder Freunde haben und diese besuchen möchten.
- Kroatisches Geschäftsvisum - für Geschäftsleute, die an geschäftlichen Aktivitäten in Kroatien teilnehmen wollen/müssen.
- Kroatisches Visum für einen offiziellen Besuch - für Delegationen, die zu einem offiziellen Besuch nach Kroatien reisen.
- Kroatien-Visum für Kultur-, Sport- und Filmteams - für Personen, die an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen in Kroatien teilnehmen möchten.
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Welche Dokumente sind für ein kroatisches Schengen-Visum erforderlich?
Gemäß den kroatischen Visabestimmungen sind die folgenden Dokumente erforderlich, wenn Sie bei der kroatischen Botschaft/dem kroatischen Konsulat ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Kroatien beantragen:
- Visumantragsformular. Vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und am Ende unterschrieben.
- Zwei identische Fotos. Die Fotos dürfen nicht älter als drei Monate sein und müssen den Anforderungen für ein kroatisches Visum entsprechen.
- Ihr internationaler Reisepass. Er muss mindestens zwei leere Seiten enthalten, damit die kroatische Visummarke aufgeklebt werden kann. Prüfen Sie vor der Beantragung die Gültigkeit Ihres Reisepasses, da er noch mindestens 3 Monate nach dem Datum der Ausreise aus Kroatien (Schengen-Raum) gültig sein muss. Außerdem darf er nicht älter als 10 Jahre sein.
- Kopien Ihrer früheren Visa (falls vorhanden).
- Ein Formular zur Angabe der bevorzugten Sprache. Die kroatischen Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit zu wählen, in welcher der drei Amtssprachen Kroatiens Sie Ihren Antrag bearbeiten möchten (Französisch, Deutsch oder Niederländisch). Wenn Sie den Antrag in Englisch ausfüllen möchten, wählen Sie bitte "no preference".
- Ein Anschreiben. Darin erklären Sie, warum Sie Kroatien besuchen möchten, und geben genauere Informationen über Ihre Reise.
- Einen Flugplan für die Hin- und Rückreise. Er enthält Daten und Flugnummern für die Ein- und Ausreise aus Kroatien (Schengen-Raum).
- Nachweis der Unterkunft. Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wo Sie in Kroatien wohnen werden. Zum Beispiel eine Hotelreservierung für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Kroatien.
- Nachweis des Personenstandes. Dies kann eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Sterbeurkunde des Ehepartners usw. sein.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien. Nach Angaben der kroatischen Einwanderungsbehörde muss ein Reisender die Verfügbarkeit von 95 Euro pro Tag bestätigen, wenn er in einem Hotel übernachtet, und 45 Euro, wenn er in einer billigeren Unterkunft übernachten möchte.
- Schengen-Reiseversicherung. Sie müssen ein Dokument vorlegen, das bestätigt, dass Sie eine Reiseversicherung für Kroatien und den gesamten Schengen-Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € für die medizinische Notfallversorgung und den Rücktransport im Todesfall abgeschlossen haben.
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Visumspflicht für Minderjährige in Kroatien
Für Minderjährige, die für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Kroatien einreisen möchten, gelten folgende zusätzliche Visabestimmungen:
- Geburtsurkunde des nach Kroatien reisenden Minderjährigen
- Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag auf ein kroatisches Visum.
- Entscheidung des Familiengerichts - in Fällen, in denen nur ein Elternteil das volle Sorgerecht für das Kind hat.
- Beglaubigte Kopien der Personalausweise/Reisepässe beider Elternteile.
- Notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern zur Reise nach Kroatien, die von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist, wenn der Minderjährige allein reist.
*Anmerkung: Bei der Beantragung bei der kroatischen Botschaft/dem kroatischen Konsulat muss ein Vormund oder ein Elternteil die minderjährigen Kinder begleiten.
Zusätzliche Anforderungen je nach dem Zweck der Einreise nach Kroatien
Wie beantrage ich ein Visum für Kroatien?
Um ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Kroatien zu beantragen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Finden Sie heraus, wo Sie ein Visum für Kroatien beantragen müssen.
- Wählen Sie die geeignete Art von Schengen-Visum für Kroatien. Je nach dem Zweck Ihrer Reise nach Kroatien wählen Sie die richtige Art von Visum, das Sie beantragen möchten.
- Besorgen Sie sich die notwendigen Dokumente für ein Visum für Kroatien. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für ein Visum für Kroatien gesammelt haben und dass diese den von der kroatischen Botschaft/dem kroatischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland festgelegten Kriterien entsprechen.
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visumgespräch bei der kroatischen Botschaft/dem kroatischen Konsulat oder einer zugelassenen Visumantragsstelle in Ihrem Wohnsitzland.
- Bestehen Sie das Visuminterview bei der zuständigen kroatischen Botschaft/dem Konsulat oder der Visumantragsstelle.
Wo beantrage ich ein Visum für Kroatien?
Je nachdem, wie die kroatischen Behörden die Einreichung und Bearbeitung von Visadokumenten in Ihrem Wohnsitzland regeln, müssen Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Kroatien bei einer der folgenden Stellen beantragen:
- Bei der kroatischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland
- in einem der kroatischen Konsulate
- eine Visumantragsstelle, an die Kroatien die Visumbeantragung ausgelagert hat
- Botschaft/Konsulat eines anderen Schengen-Landes, mit dem Kroatien ein Visum-Outsourcing-Abkommen geschlossen hat
Wie lange dauert es, ein kroatisches Visum zu erhalten?
Im Normalfall kann es bis zu 15 Tage dauern, ein kroatisches Schengen-Visum zu erhalten. In einigen Fällen kann sich diese Frist wie folgt verlängern
- bis zu 30 Tage aufgrund der großen Anzahl von Anträgen, die bei der kroatischen Botschaft eingehen, oder aufgrund der Sensibilität Ihres Falles
- bis zu 60 Tage in außergewöhnlichen Fällen, insbesondere wenn die kroatische Botschaft sich mit der Botschaft eines oder mehrerer Schengen-Staaten beraten muss.
Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Kroatien so früh wie möglich zu beantragen, jedoch nicht früher als drei Monate vor Ihrer Reise nach Kroatien.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum für Kroatien?
Die Kosten für ein Schengen-Visum betragen für Erwachsene 90 Euro und für Kinder von 6 bis 12 Jahren 45 Euro.