Wann kann ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik zu beantragen, ist es notwendig, ein langfristiges (jährliches) Visum beim tschechischen Konsulat zu beantragen und vor dessen Ablauf Dokumente (bereits im Land) für seine Verlängerung einzureichen eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass der Kauf einer Immobilie in der Tschechischen Republik keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis begründet.
Wo bewerben?
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird in der Tschechischen Republik bei der Ausländerpolizei am Wohnort gestellt. Eine Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre mit der Möglichkeit der weiteren Verlängerung erteilt.
Die Antragsprüfungsfrist beträgt 60 Tage.
Liste der erforderlichen Dokumente
Die Liste der erforderlichen Unterlagen für die Einreichung eines Antrags auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis:
gültiger ausländischer Reisepass;
zwei Fotos;
ein Dokument über die finanzielle Sicherheit (ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass das Konto 4.000 € pro Person enthält);
ein Dokument, das die Bereitstellung von Wohnraum bestätigt (ein Dokument über das Recht auf Eigentum an Immobilien, ein Mietvertrag usw.);
Krankenversicherung;
eine Strafregisterbescheinigung aus dem Wohnsitzland.
Das Recht auf Daueraufenthalt wird ausländischen Staatsbürgern gewährt, die sich seit fünf Jahren rechtmäßig auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufhalten. Ausländern, die einen ständigen Wohnsitz erhalten haben, wird entweder ein spezieller innertschechischer Pass ausgestellt oder an einem nationalen Pass befestigt.
Wer kann eine Niederlassungserlaubnis bekommen?
Weitere Voraussetzungen für die Erlangung einer Niederlassungserlaubnis für Ausländer sind:
Heirat mit einem Bürger der Tschechischen Republik;
Vorhandensein eines direkten Vorfahren in der Tschechischen Republik;
Adoption eines tschechischen Staatsbürgers;
das Interesse des tschechischen Staates an einem ausländischen Staatsbürger als Fachkraft (es ist die Vorlage eines Bildungsnachweises erforderlich).
Verfahren und Dokumente
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird in der Tschechischen Republik bei der Ausländerpolizei am Wohnort gestellt. Bewerbungsfrist - bis zu drei Monate.
Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis:
gültiger ausländischer Reisepass;
zwei Fotografien;
ein Dokument, das den Aufenthaltszweck bestätigt (z. B. ein Arbeitsvertrag);
ein Dokument über die finanzielle Sicherheit (ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass der Betrag von 6,3 Tausend Euro auf dem Konto ist);
ein Dokument, das die Bereitstellung von Wohnraum bestätigt (ein Dokument über das Recht auf Eigentum an Immobilien, ein Mietvertrag usw.);
eine Bescheinigung über das Fehlen von Vorstrafen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und des Landes des ständigen Wohnsitzes (Staatsbürgerschaft);
ein Dokument, das die Kenntnis der tschechischen Sprache bestätigt, ausgestellt von Sprachschulen oder einer entsprechenden Institution.
Gemäß der Gesetzgebung können Sie die Staatsbürgerschaft in der Tschechischen Republik beantragen:
durch Geburtsrecht, wenn ein Elternteil Staatsbürger der Tschechischen Republik ist;
durch festgestellte Vaterschaft;
bei Adoption durch einen tschechischen Staatsbürger;
für verlassene Kinder, die in der Tschechischen Republik gefunden wurden, wenn ihre Eltern nicht festgestellt wurden;
an Ausländer durch Einbürgerung.
Staatsbürgerschaft durch Heirat
Der Ehemann/die Ehefrau eines Bürgers der Tschechischen Republik, der mit ihm offiziell verheiratet ist und nachgewiesen hat, dass die Ehe nicht fiktiv ist, hat das Recht, die Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Tschechischen Republik zu beantragen.
Staatsbürgerschaft durch Investition
Im Jahr 2017 verabschiedete die Tschechische Republik Änderungen der Einwanderungsgesetzgebung, unter denen die Möglichkeit der Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis für Investoren (das sogenannte Investorenvisum) hinzugefügt wurde. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erlangung eines Investorenvisums sind:
Es müssen mindestens 20 Arbeitsplätze für EU-Bürger geschaffen und ihre Arbeitsfähigkeit für die gesamte Dauer des Visums sichergestellt werden.
mindestens 75 Millionen tschechische Kronen in die Wirtschaft des Landes zu investieren;
einen Businessplan vorlegen.
Eine vollständige Liste der Dokumente, detaillierte Anforderungen für einen Geschäftsplan und eine Beschreibung des Verfahrens zur Erlangung eines Investorenvisums finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach fünfjährigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik mit einem Investorenvisum können Sie die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung aus allgemeinen Gründen beantragen.
Verfahren und Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft
Ausländer, die:
Lebte 10 Jahre in der Tschechischen Republik auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie haben keine Steuer- oder Bußgeldrückstände.
Eigene Immobilien oder Mietwohnungen.
Sie beherrschen die tschechische Sprache auf dem Niveau B1. (Informationen und Materialien zur Tschechischprüfung finden Sie unter www.cestina-pro-cizince.cz)
Sie studierten die tschechische Kultur, Geschichte, das Rechts- und Gesellschaftssystem der Tschechischen Republik.
Sie teilen demokratische Werte, halten sich an tschechische Gesetze und haben sich in die Gesellschaft integriert.
Die Entscheidung über die Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger wird vom Innenministerium erlassen.
Alle Informationen zur Beantragung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik, einschließlich Informationen über die erforderlichen Dokumente, Gebühren, Voraussetzungen und Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik, finden Sie auf der Website: https://www.mvcr.cz/ clanek/obcan-na-urade-82997.aspx?q=Y2hudW09OA%3d%3d
Seit 2014 erlaubt die Tschechische Republik die doppelte Staatsbürgerschaft, d.h. ein Ausländer darf bei Erhalt eines tschechischen Passes die Staatsbürgerschaft seines Heimatlandes nicht aufgeben.
Staatsangehörige sogenannter Drittstaaten, die in der Tschechischen Republik länger als drei Monate in einer hochqualifizierten Position beschäftigt werden, benötigen eine Blaue Karte.
Eine blaue Karte wird für eine bestimmte Position ausgestellt. Stellenangebote für Ausländer werden in der zentralen Jobdatenbank für Blue - Besitzer angezeigt Karte.
Notwendige Dokumente
Ein Ausländer muss vorlegen:
gültiger Reisepass
Aussage
2 Fotokarten
Dokumente, die den Aufenthaltszweck bestätigen
Dokumente, die die entsprechenden Qualifikationen bestätigen
Krankenversicherung
eine Bescheinigung über keine Vorstrafen
Achtung! Die obige Liste kann nicht als vollständig betrachtet werden. Je nach Situation des Ausländers und der Behörde, bei der der Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragt, kann das für den Erhalt einer Blauen Karte erforderliche Dokumentenpaket unterschiedlich sein.
Sie können mehr über die Liste der erforderlichen Dokumente und Bedingungen für den Erhalt einer Blauen Karte unter dem Link lesen: https://www.mzv.cz/jnp/en/information_for_aliens/long_stay_visa/blue_card_green_card.html
Ausstellung einer Blauen Karte
Der Antrag und das Dokumentenpaket zum Erhalt einer Blauen Karte müssen bei der tschechischen Botschaft oder dem tschechischen Konsulat in Ihrem Land eingereicht werden. Die Liste der Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.mzv.cz/jnp/en/diplomatic_missions/diplomatic_list.html