Brauchen Französische Bürger ein Visum, um in die Tschechische Republik einzureisen?
Franzosen benötigen kein Visum, um in die Tschechische Republik einzureisen. Sie können reisen, arbeiten oder studieren, wenn Sie einen gültigen nationalen Pass oder Personalausweis besitzen.
Welche Dokumente benötigen Franzosen, um in die Tschechische Republik einzureisen?
Um die Grenze zu überschreiten, müssen Sie nur einen gültigen Pass oder Personalausweis Ihres Landes vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch den Reisezweck und finanzielle Mittel nachweisen, insbesondere wenn Sie längere Zeit bleiben möchten.
Brauchen Französische Bürger eine Krankenversicherung?
Eine Krankenversicherung ist für Franzosen nicht obligatorisch, aber es wird empfohlen, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder private Versicherung zu haben. Dies ermöglicht Ihnen, medizinische Versorgung unter den gleichen Bedingungen wie die einheimischen Bürger zu erhalten.
Brauchen Franzosen eine Anmeldung nach der Ankunft in der Tschechischen Republik?
Ja, wenn ein Französische Bürger plant, länger als 30 Tage in der Tschechischen Republik zu bleiben, muss er seinen Wohnort bei der Ausländerpolizei (Cizinecká policie) melden. Wenn Sie in einem Hotel, Hostel oder einer anderen offiziellen Unterkunft übernachten, erfolgt die Registrierung in der Regel automatisch durch die Verwaltung.
Sie müssen sich persönlich registrieren, wenn Sie in einer gemieteten Unterkunft, bei Freunden oder Verwandten übernachten.
Wie registriert man sich?
Die Registrierung erfolgt bei der Ausländerpolizei (Cizinecká policie). Sie müssen Ihren Pass oder Personalausweis, einen Adressnachweis (Mietvertrag, Schreiben des Vermieters oder Hotelbestätigung) und ein ausgefülltes Formular vorlegen.
Aufenthalt in der Tschechischen Republik für mehr als 90 Tage
Franzosen können problemlos in die Tschechische Republik einreisen und bis zu 90 Tage ohne zusätzliche Dokumente als nur einen gültigen Pass oder Personalausweis bleiben. Wenn Sie länger bleiben möchten, sollten Sie sich beim tschechischen Innenministerium für einen vorübergehenden Aufenthalt (Přechodný pobyt občana EU) anmelden. Dies ist keine strikte gesetzliche Anforderung, aber in der Praxis erleichtert es den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, das Unterzeichnen von Mietverträgen, das Eröffnen von Bankkonten und die Anmeldung für offizielle Arbeit oder Studium. Sie können jederzeit nach der Ankunft einen Antrag stellen, es wird jedoch empfohlen, dies sofort nach dem Ende Ihres 90-tägigen visumfreien Aufenthalts zu tun.
Wenn Sie das Recht auf visumfreie Einreise in die Tschechische Republik nicht nutzen, benötigen Sie möglicherweise ein Flughafentransitvisum.
Die Liste der Länder, deren Bürger visumfrei in Tschechien einreisen können, kann hier eingesehen werden.
Bürger, die kein Recht auf Visumfreiheit haben, sollten ein Visum für den Flughafentransit beantragen. Ein Transitvisum ermöglicht den Visuminhabern den Aufenthalt in der internationalen Transitzone eines tschechischen Flughafens ohne Zugang zum Staatsgebiet, während Zwischenlandungen oder Anschlussflügen. Die Einreisebestimmungen hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Antragstellers (manchmal in einem Drittstaat) ab.
Ausnahmen
Unter bestimmten Umständen benötigen Sie kein Transitvisum. Zum Beispiel, wenn Sie:
- Sie haben ein Visum oder einen Aufenthaltstitel in einem Land des Schengen-Raums, der EU oder des EWR
- Sie haben ein Visum für Kanada, Japan oder die USA
- eine Aufenthaltserlaubnis haben, die die Rückkehr nach Andorra, San Marino, Kanada, Japan und in die Vereinigten Staaten garantiert
- Familienangehöriger eines EU-, EWR- oder tschechischen Staatsbürgers ist (muss nachgewiesen werden)
- Sie haben einen Diplomatenpass
- ein diensthabendes Besatzungsmitglied und Staatsbürger eines Landes ist, das Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ist
Um Haustiere in Tschechien einführen zu können, müssen alle Tiere Folgendes haben:
- Mikrochip für Haustiere. Ihr Haustier muss mit einem 15-stelligen, unverschlüsselten Mikrochip versehen sein, der dem ISO-Standard 11784/11785 entspricht.
- Impfungen. Ihr Hund oder Ihre Katze muss nach dem Chippen eine gültige Tollwutimpfung haben .
- Gesundheitszertifikat. Ein zugelassener Tierarzt muss 10 Tage vor der Reise ein ärztliches Attest der EU für die Tschechische Republik ausfüllen.
Um mehr über die Regeln für die Einfuhr Ihrer Haustiere zu erfahren, besuchen Sie den Link: https://www.pettravel.com/immigration/czechrepublic.cfm
Wenn Sie den Notdienst anrufen müssen, sollten Sie die kostenlose Notrufnummer 112 anrufen - die Nummer wird bedient auf Tschechisch und Englisch. Die Vermittlung der Notrufnummer 112 leitet Ihren Anruf an den zuständigen Notdienst weiter.
Darüber hinaus stehen in der Tschechischen Republik folgende Notrufnummern zur Verfügung:
- Ärztlicher Notdienst: Tel. 155
- Brandschutz: Tel. 150
- Polizei: Tel. 158
Informationen und Ratschläge zu den tschechischen Zollbestimmungen finden Sie auf der offiziellen Website des tschechischen Zolldienstes.
Allgemeine Bedingungen für das Führen eines Fahrzeugs
In der Tschechischen Republik gilt Rechtsverkehr. Die Straßeninfrastruktur ist gut ausgebaut, die meisten Intercity-Strecken verlaufen über Autobahnen und Schnellstraßen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln wird sowohl von der Polizei als auch durch automatische Erfassungssysteme kontrolliert.
Für ausländische Fahrer gelten die gleichen Regeln wie für Staatsangehörige des Landes. Unkenntnis der Vorschriften entbindet nicht von der Verantwortung.
Dokumente für ausländische Fahrer
Ausländische Fahrer, die in Tschechien ein Fahrzeug führen, müssen Folgendes mit sich führen:
- einen gültigen Führerschein (national; Fahrer aus Nicht-EU-Ländern benötigen möglicherweise einen internationalen Führerschein);
- die Zulassungsunterlagen für das Fahrzeug;
- eine internationale Haftpflichtversicherung („Grüne Karte“);
- im Falle einer Anmietung – den Mietvertrag für das Fahrzeug.
Die Polizei ist berechtigt, die Dokumente bei Verkehrskontrollen oder bei Verstößen gegen die Vorschriften zu überprüfen.
Mautstraßen und elektronische Vignette in Tschechien
In Tschechien ist die Nutzung von Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen gilt das System der elektronischen Vignette.
Die Vignette:
- ist für PKWs und Kleinbusse obligatorisch;
- ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden;
- wird automatisch mit Hilfe von Kameras überprüft.
Das Fehlen einer gültigen Vignette beim Befahren einer mautpflichtigen Straße gilt als Verstoß und kann zu einer hohen Geldstrafe führen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Gültigkeitsdatum der Vignette gewidmet werden – es muss mit der tatsächlichen Einfahrt auf die mautpflichtige Strecke übereinstimmen.
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Mietwagen
Mietwagen in Tschechien sind für Ausländer mit Führerschein und Bankkarte für die Kaution verfügbar. Die Mietbedingungen hängen vom Unternehmen ab, jedoch ist der Fahrer für die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Bezahlung der mautpflichtigen Straßen verantwortlich.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird empfohlen, Folgendes zu klären:
- Ist die elektronische Vignette im Mietpreis enthalten?
- Versicherungsbedingungen und Höhe der Selbstbeteiligung
- Möglichkeit, die Tschechische Republik zu verlassen
Selbst bei einem Mietwagen werden Bußgelder für das Fehlen einer Vignette oder Verstöße gegen die Vorschriften gegen den Fahrer verhängt.
Kontrolle und Verantwortung
In Tschechien sind Geschwindigkeitskontrollkameras und Mautkontrollen weit verbreitet. Ein Teil der Bußgelder kann nach der Fahrt, auch nach der Ausreise aus dem Land, an den Eigentümer oder Mieter des Fahrzeugs geschickt werden.
Zusätzlich wird kontrolliert:
- die Verwendung von Sicherheitsgurten;
- die Beförderung von Kindern gemäß den Anforderungen;
- die Einhaltung der Null-Promille-Grenze für den Fahrer.
Versicherung für Reisen mit dem Auto
Für das legale Führen eines Autos in Tschechien ist eine internationale Kfz-Versicherung „Grüne Karte” obligatorisch. Darüber hinaus wird empfohlen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Notfallversorgung abdeckt.
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