Wenn Sie für die Einreise kein Visum benötigen, sollte Ihr Gesamtaufenthalt im Land 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Dies gilt für die Fälle, in denen Sie als Tourist reisen, Familie oder Freunde besuchen, an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen teilnehmen. Ein längerer Aufenthalt ist möglich, aber Sie müssen ein Visum beantragen.
Die Liste der Länder, deren Bürger visumfrei in die Tschechische Republik einreisen können:
- Albanien*
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Bosnien und Herzegowina*
- Brasilien
- Brunei
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Dominica
- Osttimor
- Georgien*
- Grenada
- Guatemala
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kiribati
- Malaysia
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien*
- Monaco
- Montenegro*
- Neuseeland
- Nicaragua
- Nord-Mazedonien*
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Salvador
- Samoa
- San Marino
- Serbien* **
- Seychellen
- Singapur
- Salomon-Inseln
- Südkorea
- Taiwan***
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Ukraine*
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Uruguay
- Vanuatu****
- Vatikan
- Venezuela
* Bürger von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Ukraine können nur mit biometrischen Pässen visumfrei reisen.
** Die Visumfreiheit gilt nicht für Inhaber serbischer Pässe, die von der Sonderkoordinierungsdirektion in Belgrad ausgestellt wurden.
*** Die Visumfreiheit gilt für Inhaber von Pässen, die von Taiwan ausgestellt wurden, nur dann, wenn ihr Pass eine Personalausweisnummer enthält.
**** Die Visumfreiheit gilt nur für Inhaber von Reisepässen, die VOR 2015 ausgestellt wurden.
Bürger, die kein Recht auf Einreise in das visumfreie Regime haben und nicht im Besitz eines anderen Dokuments sind, das sie zur Einreise berechtigt (z. B. eine Aufenthaltskarte), benötigen ein Visum. Ein Visum bestätigt die Zustimmung der Behörden des Landes zur Einreise und zum Aufenthalt einer bestimmten Person in seinem Hoheitsgebiet.
Bitte beachten Sie! Die EU wird Bürgern, die in den Volksrepubliken Donezk und Luhansk, in den Regionen Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe erhalten haben, keine Schengen-Visa ausstellen.
Die Tschechische Republik hat außerdem das Visumverbot für russische und weißrussische Staatsangehörige um ein weiteres Jahr verlängert: bis März 2024. Und eine neue Einschränkung eingeführt: Das Verbot gilt auch für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, von denen eine die der Russischen Föderation oder Weißrusslands ist.
Arten von Visums
Wenn das Land Ihrer Staatsbürgerschaft kein Visumbefreiungsabkommen mit der Tschechischen Republik hat und Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt, eine Geschäftsreise, einen Urlaub oder den Besuch von Familie oder Freunden in die Tschechische Republik reisen möchten, müssen Sie dies tun Beantragen Sie im Voraus ein Schengen-Visum. Dieses Kurzzeitvisum gilt nur für einen 90-tägigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik und in allen anderen Schengen-Mitgliedstaaten für 180 Tage. Als Beginn der 180-Tage-Frist gilt das Datum der Einreise in die Tschechische Republik oder in ein anderes Land des Schengen-Raums.
Die Hauptgründe für die Erlangung eines Schengen-Visums sind:
Schengen-Visum für den Tourismus
Wenn Sie beabsichtigen, die Tschechische Republik zu touristischen Zwecken für weniger als 90 Tage zu besuchen, müssen Sie je nach Nationalität möglicherweise zuerst ein tschechisches Touristenvisum beantragen. Ein Touristenvisum der Tschechischen Republik erlaubt Ihnen, sich in der Tschechischen Republik aufzuhalten und touristische Aktivitäten für maximal 90 Tage durchzuführen.
Notwendige Dokumente für die Erlangung eines Touristenvisums
Das Antragsformular, das in englischer oder tschechischer Sprache ausgefüllt und vom Antragsteller selbst unterschrieben und datiert werden muss
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum Ihrer Ankunft aus Tschechien gültig ist. Außerdem muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie "Visumseiten" enthalten
2 Fotos
Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Ihr Wohnsitzland und Ihre Staatsbürgerschaft unterschiedlich sind)
Reiseplan und gültige Hotel-/Unterkunftsreservierung mit vollständiger Adresse (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen, Reservierungslink).
Bestätigung über die Verfügbarkeit finanzieller Mittel - persönliche Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Antragstellung
Krankenversicherung. Mindestdeckung 30.000 Euro.
Für Minderjährige: Kopie und Übersetzung ins Tschechische oder Englisch der Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde/Sorgerechtsurkunde im Falle einer elterlichen Scheidung/Sterbeurkunde des Vaters und „Einverständniserklärung“ der Eltern, einschließlich Kopien der Reisepässe beider Elternteile/Erziehungsberechtigten
Die Frist für die Ausstellung eines Touristenvisums von Tschechien
Die durchschnittliche Frist für die Ausstellung eines tschechischen Touristenvisums beträgt 5-20 Kalendertage. Dies hängt von Ihrem Land ab, in dem Sie das Visum beantragen.
Visagebühr für ein tschechisches Touristenvisum
Ab dem 2. Februar 2020 beträgt die Gebühr für Schengen-Visum 80 Euro, die zum Zeitpunkt der Beantragung zu entrichten sind. Darüber hinaus müssen Sie je nach Land und Ort Ihrer Einreichung auch andere Verwaltungsgebühren bezahlen, z. B. Gebühren für Visastellen, Kuriergebühren usw.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem zwischen der EU und Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, dem Kosovo, Nordmazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Russland, Serbien und der Ukraine unterzeichneten Abkommen die Visumgebühr für Bürger dieser Länder auf reduziert ist 35 Euro.
Visagebühren werden für folgende Personengruppen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erlassen:
Kinder unter sechs Jahren
Schüler, Studenten und begleitende Professoren und Lehrkräfte, die zum Zweck des Studiums oder Praktikums reisen
Vertreter von gemeinnützigen Organisationen unter 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
Forscher aus Drittstaaten, die innerhalb der Europäischen Union reisen, um wissenschaftliche Forschung durchzuführen, definiert in der Empfehlung 2005/761/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005
Eltern von minderjährigen Bürgern der Tschechischen Republik
Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern
Wo kann man ein tschechisches Touristenvisum beantragen?
Ein Touristenvisum für die Tschechische Republik beantragen Sie bei tschechischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche von ihnen Visumanträge in Ihrem Wohnsitzland annehmen. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat unter Ihrer Adresse wenden.
Tschechisches Visum für den Besuch von Familie und Freunden
Das Kurzzeitvisum für den Besuch von Familie/Freunden in der Tschechischen Republik erlaubt Ihnen, die Tschechische Republik zum Zweck des Besuchs von Familie oder Freunden für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu besuchen.
Notwendige Unterlagen für die Erlangung eines Visums
Das Antragsformular, das in englischer oder tschechischer Sprache ausgefüllt und vom Antragsteller selbst unterschrieben und datiert werden muss
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum Ihrer Ankunft aus Tschechien gültig ist. Außerdem muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie "Visumseiten" enthalten
2 Fotos
Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Ihr Wohnsitzland und Ihre Staatsbürgerschaft unterschiedlich sind)
Reiseplan und gültige Hotel-/Unterkunftsreservierung mit vollständiger Adresse (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen, Reservierungslink).
Bestätigung über die Verfügbarkeit finanzieller Mittel - persönliche Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Antragstellung
Krankenversicherung. Mindestdeckung 30.000 Euro
Bestätigung des Besuchszwecks/Wohnortes - Einladungsschreiben. Es sollte offiziell sein. Eine gescannte Version wird zum Zeitpunkt der Antragstellung akzeptiert, aber es ist vorzuziehen, das Original per Post zu senden, da das Original an der Grenze benötigt wird. Außerdem ist ein Dokument erforderlich, das den Status der einladenden Person im Schengen-Raum bestätigt
Für Minderjährige: Kopie und Übersetzung ins Tschechische oder Englisch der Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde/Sorgerechtsurkunde im Falle einer elterlichen Scheidung/Sterbeurkunde des Vaters und „Einverständniserklärung“ der Eltern, einschließlich Kopien der Reisepässe beider Elternteile/Erziehungsberechtigten
Die Frist für die Ausstellung eines Visums
Die durchschnittliche Frist für die Erteilung eines Visums für einen Familienbesuch in Tschechischen beträgt 5-20 Kalendertage. Dies hängt von Ihrem Land ab, in dem Sie das Visum beantragen.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum für die Tschechische Republik?
Die Kosten für ein Schengen-Visum betragen für Erwachsene 90 EUR und für Kinder von 6 bis 12 Jahren 45 EUR.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem zwischen der EU und Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, dem Kosovo, Nordmazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Russland, Serbien und der Ukraine unterzeichneten Abkommen die Visumgebühr für Bürger dieser Länder auf reduziert ist 35 Euro.
Visagebühren werden für folgende Personengruppen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erlassen:
Kinder unter sechs Jahren
Schüler, Studenten und begleitende Professoren und Lehrkräfte, die zum Zweck des Studiums oder Praktikums reisen
Vertreter von gemeinnützigen Organisationen unter 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
Forscher aus Drittstaaten, die innerhalb der Europäischen Union zum Zweck der Durchführung wissenschaftlicher Forschung im Sinne der Empfehlung 2005/761/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 reisen
Eltern von minderjährigen Bürgern der Tschechischen Republik
Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern
Wo ein Visum beantragen
Ein Touristenvisum für Tschechische beantragen Sie bei tschechischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche von ihnen Visumanträge in Ihrem Wohnsitzland annehmen. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat unter Ihrer Adresse wenden .
Au Pair Visum vonTschechien
Dieses Visum soll es Ausländern ermöglichen, ein Langzeitvisum zu erhalten, das ihnen erlaubt, sich über einen längeren Zeitraum in Tschechien aufzuhalten. Dieses Visum ist für junge Menschen gedacht, die vorübergehend in eine Familie aufgenommen werden, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ihre allgemeine Kultur zu verbessern, indem sie ihre Vertrautheit mit dem Land verbessern.
Notwendige Dokumente für die Erlangung eines Au Pair Visums für Tschechien.
Das Antragsformular, das in englischer oder tschechischer Sprache ausgefüllt und vom Antragsteller selbst unterschrieben und datiert werden muss
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum Ihrer Ankunft aus der Tschechischen Republik gültig ist. Außerdem muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie "Visumseiten" enthalten
3 Fotos
Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Ihr Wohnsitzland und Ihre Staatsbürgerschaft unterschiedlich sind)
Einladung von der Gastfamilie
Vereinbarung mit der Gastfamilie. In diesem Dokument muss die Vertragslaufzeit angegeben sein, die ein Jahr nicht überschreiten darf.
Fragebogen einer Gastfamilie
Motivationsschreiben (warum willst du nach Tschechien gehen?) auf Tschechisch oder Englisch
Dokumente, die Ihre Ausbildung und Qualifikationen bestätigen
Strafregisterauszug. Das Dokument muss in dem Land ausgestellt werden, in dem Sie die letzten fünf Jahre gelebt haben. Dieses Dokument muss ebenfalls nicht länger als 90 Tage gültig sein und mit einer tschechischen oder englischen Übersetzung apostilliert sein.
Krankenversicherung. Mindestdeckung 30.000 Euro
Die Frist für die Erlangung eines Au Pair Visums für Tschechische
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des Au Pair Visums der Tschechischen Republik ist 10-60 Kalendertage. Dies hängt von Ihrem Land ab, in dem Sie das Visum beantragen.
Visagebühr für ein tschechisches Au-Pair-Visum
für Au Pair Visum der Tschechischen Republik ist 95 Euro für ausländische Bürger. Die Gebühren können je nach Nationalität oder Antragsland variieren.
Wo kann man ein Au Pair Visum für die Tschechische Republik beantragen?
Ein Touristenvisum für die Tschechische Republik beantragen Sie bei tschechischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche von ihnen Visumanträge in Ihrem Wohnsitzland annehmen. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat unter Ihrer Adresse wenden .
Zusätzliche Dokumente
Bei der Einreise in die Tschechische Republik muss ein Ausländer haben:
Reisepass oder anderes gültiges Reisedokument;
Ein gültiges Visum oder ein anderes gültiges Dokument, das zur Einreise und zum Aufenthalt in diesem Gebiet berechtigt, falls erforderlich;
Im Falle der Durchreise durch die Tschechische Republik in ein anderes Land — eine Genehmigung zur Einreise in ein anderes Land oder eine Genehmigung zum Aufenthalt in einem anderen Land.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der visumfreien Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik (die als kurzfristiger Aufenthalt gilt) nicht nur die Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses überprüft wird, sondern auch, ob der Ausländer den gesamten bereits benutzt hat zulässige Grenze, d. h. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Aufenthalt im Schengen-Raum.
Welcher Geldbetrag wird bei der Einreise nach Tschechien benötigt?
Der Grenzdienst ist berechtigt, von einem Ausländer eine dokumentarische Bestätigung über die Verfügbarkeit ausreichender Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten in der Tschechischen Republik und der Rückkehr in das Herkunftsland zu verlangen.
Diese Beträge richten sich nach den Zielen und der Aufenthaltsdauer. Für Touristen, Gäste und ähnliche Zwecke des kurzfristigen Aufenthalts:
Bis zu 30 Tage - zum Satz von 1.010 Kronen für jeden Aufenthaltstag im Land.
Bis zu 60 Tage - insgesamt 34.340 Kronen.
Bis zu 90 Tage - insgesamt 38.380 Kronen.
Für einen Langzeitaufenthalt ist ein Betrag für ein halbes Jahr oder ein Jahr erforderlich. So müssen beispielsweise für die Ausbildung 55.000 Kronen für 6 Monate oder 81.400 Kronen pro Jahr vorgelegt werden. Dabei kann jede beliebige Währung verwendet werden.