Eine Aufenthaltserlaubnis ist für Personen erforderlich, die arbeiten, eine Familienzusammenführung anstreben, studieren oder für einen längeren Zeitraum in Dänemark bleiben möchten. Sie beantragen eine befristete dänische Aufenthaltserlaubnis über die dänische Einwanderungsbehörde oder die dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI).
Es gibt zwei Arten von dänischen Aufenthaltstiteln:
- Befristete Aufenthaltserlaubnis. Befristete Genehmigungen sind je nach Art (Studium, Beruf, Familienzusammenführung etc.) 1-2 Jahre gültig
- Daueraufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis ist unbefristet gültig, kann aber nur nach mindestens acht Jahren in Dänemark erworben werden.
Arten von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen:
Es gibt verschiedene Arten von befristeten Aufenthaltstiteln für Dänemark, je nach Zweck:
1) Dänemark Aufenthaltserlaubnis für Arbeit (Dänemark Arbeitsvisum).
2) Dänemark Aufenthaltserlaubnis für Studien (Dänemark Studentenvisum).
3) Dänemark Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung (Dänemark Familienvisum).
4) Dänemark Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (Dänemark Start-up-Visum).
Wie bekomme ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Dänemark?
Sie müssen den Prozess für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis über die Website der dänischen Einwanderungsbehörde oder der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) einleiten. Je nachdem, wo Sie wohnen, müssen Sie möglicherweise auch einen persönlichen Antrag bei einer dänischen Vertretung im Ausland einreichen. Wenn Sie bereits in Dänemark sind, können Sie den Antrag bei einer lokalen SIRI-Niederlassung einreichen.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Dänemark:
1) Erstellen Sie die Case Order ID. Erstellen Sie auf der SIRI-Website einen Fallauftrags-ID und wählen Sie die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung). Füllen Sie die Abschnitte mit Ihren persönlichen Informationen aus und erhalten Sie die Auftragsnummer.
2) Bezahlen Sie die Gebühr. Bezahlen Sie die Gebühr und drucken Sie die Quittung aus. Sie müssen die Quittung zusammen mit dem Antrag einreichen.
3) Erstellen Sie die erforderlichen Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente und Ihre Biometrie (Foto, Fingerabdrücke) mit dem Antrag einreichen. Wenn eines der Dokumente fehlt, müssen Sie einen zwingenden Grund haben, oder Ihr Antrag kann abgelehnt werden.
4) Füllen Sie den Antrag aus. Stellen Sie sicher, dass Sie das Antragsformular auswählen, das für die Art des Aufenthalts, den Sie beantragen möchten, erforderlich ist. Jede Genehmigungsart hat ein spezielles Antragsformular.
5) Geben Sie Ihre Biometrie ein. Machen Sie Ihr Gesichtsfoto und Ihre Fingerabdrücke, die in der dänischen Einwanderungsbehörde aufgenommen wurden. Wenn Sie die Biometrie im Ausland einreichen müssen, müssen Sie eine Gebühr an die dänische Mission zahlen, die Ihren Antrag bearbeitet.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis an einem Ort stellen, an dem Dänemark durch Norwegen vertreten ist, beachten Sie, dass die norwegische Gebühr höher ist als die dänische Gebühr.
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis in Dänemark
Die Gebühr richtet sich nach der Art der beantragten Genehmigung:
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeit: DKK 4.405 (ca. €590)
- Aufenthaltserlaubnis für Studium: DKK 1.890 (ca. €250)
- Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung: DKK 2.920 (ca. €390)
Checkliste für den Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie eine befristete dänische Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
1)Dokumentation der bezahlten Anmeldegebühr. Senden Sie die gedruckte Quittung.
2) Original-Reisepass. Gültig für drei Monate länger als Ihr beabsichtigter Aufenthalt.
3) Ihre Fotos müssen den Richtlinien für Schengen-Visa entsprechen.
4) Ausgefülltes Bewerbungsformular. Füllen Sie das Bewerbungsformular, das auf der SIRI-Website verfügbar ist, wahrheitsgemäß und vollständig aus.
5) Beweis, dass Sie eine Unterkunft haben. Beweisen Sie, dass Sie eine Unterkunft in Dänemark haben oder sich eine leisten können.
6) Für eine Arbeitserlaubnis können Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Gehalt vorlegen. Als internationaler Student kann Ihr Einkommensnachweis ein Stipendium sein.
7) Zusätzliche Dokumente für verschiedene Arten von Genehmigungen, z. B.:
a) Arbeitsvertrag (Aufenthaltserlaubnis für Arbeit).
b) Zulassungsbescheid an der Universität (Aufenthaltserlaubnis für das Studium).
c) Nachweis des Familienverhältnisses (Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung).
Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Ja, Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern, wenn Sie die Bedingungen weiterhin erfüllen. So können Sie beispielsweise eine Arbeitserlaubnis verlängern, wenn Sie noch erwerbstätig sind. Sie können eine Studienerlaubnis verlängern, wenn Sie noch an der Universität immatrikuliert sind, zu Ihren Kursen gehen und Prüfungenbestehen.
Zur Verlängerung Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Sie eine Aufenthaltsverlängerung frühestens drei Monate vor Ablauf Ihrer derzeitigen Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis keine Verlängerung beantragen, wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie müssen Dänemark verlassen.
Wenn Sie sich entscheiden, eine befristete Aufenthaltsverlängerung zu beantragen, müssen Sie eine Gebühr entrichten.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis?
Die Bearbeitungszeit für eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark beträgt drei Monate. Die Bearbeitungszeit wird ab dem Tag der Antragstellung berechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für temporäre Aufenthaltstitel je nach Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis variiert.
Wie bekomme ich eine Aufenthaltskarte?
Wenn Sie eine dänische Aufenthaltserlaubnis erhalten, erhalten Sie automatisch eine Aufenthaltskarte als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark. Sie erhalten Ihre Karte im Civil Registration System (CPR) 2-3 Wochen nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der Registrierung Ihrer Adresse in Dänemark.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltskarte verlieren, müssen Sie eine von der Polizei unterzeichnete und abgestempelte Polizeierklärung ausfüllen. Dann müssen Sie die Erklärung zusammen mit dem Antrag auf eine neue Aufenthaltskarte einreichen. Eine neue Karte kostet in der Regel 1.200 DKK (ca. 160 €).
Hinweis: Tragen Sie Ihre Aufenthaltskarte immer bei sich. Sie müssen sie in Dänemark haben und wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark in ein anderes Land reisen.
Unterschied zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis:
1) Dauer: 1-2 Jahre
2) Bedingungen:
a) Sie müssen über 18 Jahre alt sein.
b) Sie benötigen einen Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule (Studienerlaubnis) oder einen Arbeitsvertrag.
c) Sie müssen es sich leisten, sich während Ihres Aufenthalts finanziell zu unterstützen.
d) Sie müssen eine Reiseversicherung haben.
e) Du musst eine Unterkunft haben.
f) Sie müssen eine saubere Polizeiakte haben.
g) Beherrschung der dänischen Sprache.
3) Vorteile:
a) Gesundheitswesen
b) Bildung
c) Reisen
d) Arbeit
Daueraufenthaltserlaubnis:
1) Dauer: Unbestimmt
2) Bedingungen:
a) Sie müssen mehr als acht Jahre in Dänemark gelebt haben.
b) Sie müssen über 18 Jahre alt sein.
c)Sie müssen weiterhin die Anforderungen Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
d) Sie müssen eine saubere Polizeiakte haben.
e) Sie müssen eine Wohnsitzerklärung akzeptieren und sich selbst unterstützen.
f) Sie müssen derzeit beschäftigt sein.
g) Sie dürfen keine überfälligen Staatsschulden haben.
h) Sie dürfen nicht gegen die Feststellung Ihrer Identität arbeiten.
i) Sie müssen den dänischen Sprachtest 2 bestehen.
j) Sie müssen die letzten drei Jahre und sechs Monate beschäftigt gewesen sein.
3) Vorteile:
a) Kostenlose Bildung
b) Kostenlose Gesundheitsversorgung
c) Child sevices
d) Reisen
e) Arbeiten
Wenn Sie seit acht Jahren oder länger in Dänemark ansässig sind, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird für Personen ausgestellt, die in Dänemark arbeiten, einen Familiennachzug suchen oder studieren möchten.
Sie beantragen eine dänische Aufenthaltserlaubnis über die dänische Einwanderungsbehörde oder die dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI).
Wie bekommt man einen Wohnsitz in Dänemark?
Dies sind die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt in Dänemark:
1) Sie müssen über 18 Jahre alt sein.
2) Sie müssen weiterhin die Voraussetzungen für Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Sie müssen in Dänemark wohnhaft sein, wenn die Einwanderungsbehörde über Ihren Aufenthaltstitel entscheidet. Wenn Sie sich aus irgendeinem Grund außerhalb Dänemarks befinden, müssen Sie in das Land zurückkehren.
3) Sie müssen 8 Jahre legalen Aufenthalt in Dänemark haben. Sie sollten für mindestens 8 ununterbrochene Jahre rechtmäßiger Einwohner Dänemarks sein, wenn der Einwanderungsdienst eine Entscheidung für den Aufenthaltsantrag trifft.
4) Sie dürfen nicht wegen bestimmter Verbrechen verurteilt worden sein. Wenn Sie länger als sechs Monate wegen einer Straftat verurteilt wurden, haben Sie keinen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
5) Sie dürfen keine überfälligen Staatsschulden haben.
6) Sie können keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie Zahlungen für eine der folgenden überfällig sind:
a)Sozialleistungsgesetz oder Active Social Policy Act Leistungen
b) Kindergeld wird im Voraus bezahlt
c) Kita-Zahlung
d) Überbezahlte Leistungen für den Wohnungsbau
e) Wohnungszuschussdarlehen
f) Steuern und Abgaben
7) Bestimmte Sozialleistungen dürfen Sie nicht erhalten haben. Bestimmte Sozialleistungen dürfen Sie nicht innerhalb von vier Jahren nach Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder bis zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis erhalten haben.
8) Sie müssen eine Wohnsitzerklärung akzeptieren und sich selbst unterstützen. Die Erklärung des Wohnsitzes und der Selbstversorgung ist im Antrag enthalten (online und druckbar)
9) Sie müssen angestellt sein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihre Bewerbung einen Arbeitsplatz haben. Die Voraussetzungen sind:
a) Sie müssen in einer unbefristeten Festanstellung beschäftigt sein
b) Sie können nachweisen, dass Sie weiterhin angestellt sind, oder
c) Sie sind selbstständig tätig
e) Sie dürfen nicht gegen die Feststellung Ihrer Identität gearbeitet haben. Sie können davon ausgehen, dass Sie gegen die Feststellung Ihrer Identität gearbeitet haben, wenn
Sie haben gefälschte Ausweisdokumente einschließlich eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde vorgelegt:
- Sie haben den Personalausweis einer anderen Person vorgelegt
- Sie haben falsche Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten gemacht (Name, Geburtsdatum, Geburtsland oder Staatsangehörigkeit)
10) Sie müssen den dänischen Sprachtest 2 bestehen.
Sie müssen den dänischen Sprachtest 2 oder eine dänische Prüfung auf gleichem oder höherem Niveau bestehen, wie zum Beispiel:
a) Danskuddannelsernes Prøve i Dansk 2
b) FVU Leseprüfung (Stufe 2 oder 3)
c) Jede Prüfung, die als gleichwertig oder höher eingestuft wird als Prøve i Dansk 3
11) Sie müssen mindestens 3 Jahre und 6 Monate beschäftigt sein. Folgende Beschäftigungsarten können als reguläre Beschäftigung betrachtet werden:
a) Bezahlte Beschäftigung (mindestens 30 Stunden pro Woche oder 120 Stunden pro Monat).
b) Arbeit als Selbstständiger, wenn die Arbeit das gleiche Gewicht wie eine reguläre Vollzeitbeschäftigung hat.
c) Für ein Unternehmen arbeiten, das Ihrem Ehepartner gehört.
d) Krankheitsurlaub, Urlaub, Abwesenheit zur Pflege von Familienmitgliedern und Elternzeit usw. im Rahmen der Bedingungen Ihrer Beschäftigung.
e) Flexjob - Wenn es die Bedingungen des Active Employment Policy Act erfüllt.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach nur vier Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (die Regelzeit beträgt acht Jahre):
- Sie müssen den dänischen Sprachtest bestehen.
- Sie müssen die letzten vier Jahre beschäftigt gewesen sein.
- Sie müssen die Prüfung zum aktiven Bürger bestehen oder eine aktive Staatsbürgerschaft vorweisen.
- Sie müssen ein Jahreseinkommen über dem Durchschnitt haben.
Wer kann von der Erfüllung der Anforderungen befreit werden?
Personen mit einer Behinderung, Rentner oder Frührentner können von bestimmten Anforderungen an den dauerhaften Aufenthalt befreit werden.
Rentner oder Personen, denen eine Frührente gewährt wurde, sind von der Erfüllung folgender Anforderungen befreit:
1) Beschäftigung für die letzten drei Jahre und sechs Monate in den letzten vier Jahren.
2) Die Ausländerbehörde entscheidet über Ihren Aufenthaltsantrag.
3) Beschäftigung für mindestens vier Jahre in den letzten vier Jahren und sechs Monaten
4) Muss ein durchschnittliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 40.600 € für die letzten zwei Jahre haben
Wenn Sie sich für einen dauerhaften Aufenthalt qualifizieren, können Sie den Antrag auf eine dauerhafte Erlaubnis bei der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) fortsetzen.
Wie bewerbe ich mich um einen Daueraufenthalt in Dänemark?
Der Bewerbungsprozess für einen dauerhaften Aufenthalt in Dänemark umfasst fünf einfache Schritte.
1) Erstellen Sie eine Case Order ID auf der SIRI-Website (SB-ID)
2) Zahlen Sie die Gebühr
3) Erstellen Sie die erforderlichen Dokumente
4) Füllen Sie den Antrag aus
5) Lassen Sie Ihre biometrischen Merkmale aufzeichnen
Schritt 1. Case Order ID erstellen
Wenn Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, müssen Sie auf der SIRI-Website eine Auftrags-ID für Fälle erstellen. Wählen Sie die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen möchten, und geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Nachname, E-Mail usw.) an. Nachdem Sie fertig sind, klicken Sie einfach auf "Case Order ID erstellen" und erhalten Sie Ihre Fallnummer.
Schritt 2. Zahlung der Gebühr
Nach der Erstellung der SB-ID geben Sie Ihre Fallnummer ein und zahlen eine Gebühr von DKK 10.330 (1400 EUR).
Sie können die Gebühr bezahlen mit:
- Eine Karte (Dankort, VISA, MasterCard),
- Banküberweisung,
- Mit der dänischen Internet-Bank,
- Die Post oder eine Bank
Schritt 3. Erstellen Sie die erforderlichen Dokumente
Bevor Sie sich für einen dauerhaften Aufenthalt bewerben, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente aus der Checkliste haben. Dazu gehören Ihr Dänisch-Sprachtest, Nachweis der Beschäftigung und Unterkunft, etc.
Schritt 4. Füllen Sie den Antrag aus
Bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie das Antragsformular Start TU1-4 verwenden. Dieses Antragsformular können Sie verwenden, wenn:
- Sie sind ein wiedervereinigter Ehepartner. Sie und Ihr Partner müssen den Antrag gemeinsam ausfüllen.
- Ihr Aufenthalt basiert auf Familienzusammenführung, Asyl oder religiöser Arbeit. Nur der Antragsteller muss den Antrag ausfüllen.
- Ihr Aufenthalt basiert auf einer Beschäftigung oder einem Studium, oder Sie sind ein begleitendes Familienmitglied, das in diesem Bereich basiert. Nur der Bewerber muss den Antrag ausfüllen.
Schritt 5. Lassen Sie Ihre biometrischen Merkmale aufzeichnen
Sie müssen Ihre Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto innerhalb von vier Wochen nach Einreichung Ihrer Bewerbung einreichen. Sie können Ihre Biometrie beim Bürgerservice der Einwanderungsbehörde aufzeichnen, müssen jedoch einen Termin vereinbaren, bevor Sie erscheinen.
Hinweis: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist diese Erlaubnis gültig, solange Sie dauerhaft in Dänemark leben.
Dokumentencheckliste für den Antrag auf Daueraufenthalt in Dänemark:
Wenn Sie eine dänische Niederlassungserlaubnis beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
1) Dokumentation der bezahlten Anmeldegebühr. Drucken Sie den Zahlungsbeleg aus und fügen Sie ihn bei.
2) Dokumentation, dass Sie die Wohnbedürfnisse erfüllen. Reichen Sie diese ein, wenn Sie aufgrund der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und Sie und Ihr Ehepartner/Partner zusammenleben.
3) Sie benötigen ein Dokument wie ein Prøve i Dansk-Zertifikat oder ein Folkeskolen-Abschlusszertifikat.
4) Dokumentation der Beschäftigung. Sie müssen Dokumente wie Ihre Steuererklärungen oder einen Arbeitsvertrag einreichen.
5) Nachweis Ihres Einkommens. Sie müssen nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark ein Einkommen erhalten haben, z. B. durch Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen.
6) Nachweis der aktiven Staatsbürgerschaft (ein Prüfungszeugnis oder eine Erklärung eines Vorstands oder eines Vereins).
7) Dokumentation der Behinderung in Form eines ärztlichen Attests. (falls zutreffend)
8) Von Ihrer Gemeinde ausgestelltes Dokument, dass Ihnen eine Frührente gewährt wurde. (Falls zutreffend)
9) Nachweis, dass Sie sich um ein schwerkrankes Kind gekümmert haben. (Falls zutreffend)
10) Nachweis des Auslandsaufenthalts im Zusammenhang mit der Arbeit. (falls zutreffend)
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Niederlassungserlaubnis?
Die Bearbeitungszeit bei der dänischen Einwanderungsbehörde oder der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) für eine dänische Niederlassungserlaubnis beträgt zehn Monate.
Wie lange nach dem Aufenthalt kann ich die dänische Staatsbürgerschaft beantragen?
Vor der Beantragung der dänischen Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Dänemark gehabt haben und die neuesten Staatsbürgerschaftsanforderungen erfüllen. Ein dauerhafter Aufenthalt ist eine Voraussetzung, wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn Sie sich für den erforderlichen Zeitraum in Dänemark aufgehalten haben, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
Das Besuchen, Arbeiten, Studieren und Leben in Dänemark ist einfach, aber die dänische Staatsbürgerschaft zu erhalten ist eine andere Sache. Wenn es um die Staatsbürgerschaft geht, spielt Dänemark keine Spiele. Um dänischer Staatsbürger zu werden, müssen Sie alle dänischen Staatsbürgerschaftsanforderungen erfüllen und einen detaillierten Bewerbungsprozess durchlaufen.
Vorteile der Staatsbürgerschaft von Dänemark
Die dänische Staatsbürgerschaft hat große Vorteile:
- Sie können in Dänemark und anderen EU-Ländern leben, arbeiten und studieren.
- Sie können in und aus Dänemark reisen, wann immer Sie wollen.
- Sie dürfen Bürger anderer Länder werden.
- Ihre Kinder erhalten automatisch die dänische Staatsbürgerschaft
- Kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung.
Wie bekommt man die dänische Staatsbürgerschaft?
Die dänische Staatsbürgerschaft kann auf folgende Weise erworben werden:
1) Durch Abstammung. Sie erhalten die dänische Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt, wenn einer Ihrer Eltern dänischer Staatsbürger ist. Die Staatsbürgerschaft wird auch Kindern unter 12 Jahren gewährt, die von dänischen Staatsbürgern adoptiert werden.
2) Sie müssen mindestens 9 Jahre in Dänemark gelebt haben, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
3) Durch Erklärung (nordische Bürger). Staatsangehörige von Finnland, Island, Norwegen und Schweden können die Staatsbürgerschaft durch Erklärung erhalten, nachdem sie sieben Jahre in Dänemark gelebt haben.
Dänemark Staatsbürgerschaft nach Herkunft
Kinder, die nach dem 1. Juli 2014 geboren wurden, erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn einer der Eltern dänisch ist. Die Staatsangehörigkeit von Kindern, die vor diesem Datum geboren wurden, hängt von den Regeln ab, die zu diesem Zeitpunkt galten.
Beispielsweise gelten für Kinder, die zwischen dem 1. Februar 1999 und dem 30. Juni 2014 geboren wurden, folgende Regeln:
- Wenn die Eltern verheiratet sind und einer von ihnen dänisch ist, gilt das Kind als dänischer Staatsbürger.
- Wenn die Eltern unverheiratet sind und nur der Vater dänisch ist, erwirbt das Kind die dänische Staatsbürgerschaft nur, wenn er/ sie in Dänemark geboren ist.
- Wenn ein Kind, das von einem dänischen Vater und einer ausländischen Mutter geboren wurde, die Staatsangehörigkeit nicht bei der Geburt erworben hat, hat das Kind Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes heiraten.
- Ein Kind, das auf dänischem Boden gefunden wird, gilt als dänischer Staatsbürger, sofern nicht anders angegeben.
Die dänische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Um die dänische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen eine Treueerklärung abgeben.
- Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
- Sie müssen neun Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in Dänemark haben.
- Sie müssen eine saubere Vorstrafen haben.
- Sie dürfen keine überfälligen Schulden haben.
- Sie müssen in der Lage sein, sich finanziell zu unterstützen.
- Sie müssen innerhalb der letzten vier Jahre mindestens drei Jahre und sechs Monate voll beschäftigt gewesen sein.
- Sie müssen die dänische Sprache beherrschen.
- Sie müssen den dänischen Staatsbürgerschaftstest bestehen.
- Sie müssen an der Gemeindeverfassung teilnehmen.
Dänische Staatsbürgerschaft für Kinder eingebürgerter Personen
Sie können gemeinsam mit Ihren Eltern dänischer Staatsbürger werden, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Du bist unverheiratet
- Sie sind unter 18 Jahre alt
- Sie leben in Dänemark und haben einen rechtmäßigen Wohnsitz (gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine gültige Aufenthaltsbescheinigung).
- Sie werden nicht angeklagt oder haben ein Verbrechen begangen.
- Der Elternteil, mit dem Sie aufgenommen werden, hat das volle oder geteilte Sorgerecht für Sie.
- Der andere Elternteil hat seine Zustimmung gegeben (für geteiltes Sorgerecht).
Wenn Sie nicht als begleitende (sekundäre) Person zu Ihren Eltern zugelassen werden können, können Sie als Hauptbewerber zugelassen werden, wenn Sie wurden von dänischen Bürgern adoptiert.
1) Sie wurden aus der Ehe zwischen dem 11. Oktober 1993 und dem 30. Juni 2014 von einer ausländischen Mutter und einem dänischen Vater geboren.
2) Sie konnten aufgrund der Beendigung des Zusammenlebens kein dänischer Staatsbürger werden.
Du wurdest staatenlos in Dänemark geboren.
3) Dänemark Staatsbürgerschaft für Bürger nordischer Länder
Bürger von Finnland, Island, Norwegen und Schweden können die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, indem sie eine Erklärung beim Ministerium für Einwanderung und Integration, dem nationalen Bürgerbeauftragten auf den Färöer oder dem nationalen Bürgerbeauftragten in Grönland einreichen.
Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen in den letzten sieben Jahren einen ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben.
- Sie dürfen während dieser Zeit keine Vorstrafen haben.
Antragsverfahren für die dänische Staatsbürgerschaft
Sie müssen die dänische Staatsbürgerschaft über den digitalen Antrag des Ministeriums für Einwanderung und Integration (NemID) beantragen. Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie den dänischen Sprach- und Staatsbürgerschaftstest bestehen.
Während der Online-Bewerbung müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente hochladen:
1) Eine Kopie Ihres Reisepasses (nur die Seite mit Passfoto und Informationen über den Antragsteller).
2) Kopie der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
3) Kopie Ihres dänischen Sprachtests.
4) Kopie des Nachweises, dass Sie den Einbürgerungstest bestanden haben.
5) Jede medizinische Dokumentation (wenn Sie eine Befreiung von spezifischen Anforderungen wünschen).
6) Dokumentation des Sorgerechts, wenn ein Kind unter 18 Jahren vom Antrag als sekundäre Person abgedeckt ist. Wenn Sie mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind und das gemeinsame Sorgerecht in der Ehe teilen, ist eine Dokumentation des Sorgerechts nicht erforderlich.
Bei der Einreichung des Antrags müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 4.000 DKK (ca. 537 €) an das Ministerium für Einwanderung und Integration zahlen. Wenn Sie sich online bewerben, müssen Sie über Dankort bezahlen.
Kann ich meine dänische Staatsbürgerschaft verlieren?
Sie können Ihre dänische Staatsbürgerschaft auf folgende Weise verlieren:
- Wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben haben, aber bis zum Alter von 22 Jahren nie im Königreich Dänemark gelebt haben (gilt nicht für Staatenlose).
- Durch Gerichtsbeschluss, wenn Sie Ihre Staatsbürgerschaft durch betrügerisches Verhalten (z. B. Scheinehe) erworben haben.
- Per Gerichtsbeschluss, wenn Sie wegen eines Verstoßes gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Teile 12 und 13 des dänischen Strafgesetzbuches (Verbrechen gegen die nationale Sicherheit) verurteilt werden.
-Durch freiwillige Bewerbung beim Minister für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration.
Erlaubt Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft?
Ja, Dänemark akzeptiert seit dem 1. September 2015 die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie können sowohl die dänische als auch eine andere Staatsbürgerschaft haben. Damit eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, muss auch das Land, in dem Sie bisher Staatsbürger waren, dies zulassen.
Dänemark Staatsbürgerschaftstest
Der dänische Staatsbürgerschaftstest hat 45 Fragen und ist ein Multiple-Choice-Test zur dänischen Kultur, Gesellschaft und Geschichte. 35 der Fragen basieren auf Studienmaterialien. Die restlichen zehn Fragen sind zufällig; fünf beziehen sich auf aktuelle Ereignisse und fünf beziehen sich auf dänische Werte (Meinungsfreiheit, Gleichheit, das Verhältnis zwischen Religion und Gesetzgebung usw.)
Um den Einbürgerungstest zu bestehen, müssen Sie mindestens 36 richtige Antworten haben, darunter vier zu den dänischen Werten.
Bevor Sie zum Test antreten, müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis wie Ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. vorlegen.
Um sich für den dänischen Staatsbürgerschaftstest zu registrieren und zu bezahlen, klicken Sie hier.
Dänemark Staatsbürgerschaft durch Investition
Dänemark hat keine direkte Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramm. Investoren können ein Startup-Visum beantragen, das ihnen eine verlängerbare zweijährige Aufenthaltserlaubnis gewährt. Sie können die dänische Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn Sie neun Jahre in Dänemark gelebt haben.
Dänemark Staatsbürgerschaft durch Heirat
Ehegatten dänischer Staatsbürger können die dänische Staatsbürgerschaft nur nach 6-8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Dänemark erhalten, abhängig von der Dauer der Ehe. Sie müssen legal und freiwillig verheiratet sein und einen ständigen Aufenthaltsstatus im Königreich Dänemark haben, um Staatsbürger zu werden.