Wer in Dänemark arbeiten möchte, muss ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Um ein dänisches Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie einen Arbeitsplatz finden und eine offizielle Arbeitsbescheinigung von einem dänischen Arbeitgeber erhalten. Die Beantragung des Visums ist relativ schnell und einfach.
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Wer braucht ein Visum?
Wenn Sie Dänemark für einen kurzen Zeitraum besuchen möchten und Staatsbürger eines visumpflichtigen Landes sind, müssen Sie ein Visum haben.
Siehe die Liste der Länder, die ein Visum benötigen
Alle Personen mit Ausnahme von Bürgern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen ein Visum, um in Dänemark zu arbeiten. Sie benötigen ein Arbeitsvisum, auch wenn Sie unbezahlte Arbeit leisten oder eine zusätzliche Arbeit suchen.
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EU-Bürger, die in Dänemark arbeiten möchten, müssen sich bei SIRI (der dänischen Agentur für internationale Beschäftigung und Integration) anmelden, auch wenn sie kein Visum benötigen.
Diese Anmeldung erfolgt persönlich in einem der SIRI-Büros unter Vorlage der folgenden Dokumente
- Reisepass oder Personalausweis
- Passfoto
- Ausgefülltes Antragsformular
- Dokumente, die die Gründe für den Aufenthalt als Arbeitnehmer bestätigen (z. B. ein Arbeitsvertrag)
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Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Dänemark
Sie müssen ein dänisches Arbeitsvisum online über SIRI (die dänische Agentur für internationale Beschäftigung und Integration) beantragen.
Sie können den Antrag selbst stellen oder Ihrem Arbeitgeber eine Vollmacht für die Beantragung in Ihrem Namen erteilen. Im Folgenden wird der Antrag auf ein Arbeitsvisum Schritt für Schritt erläutert:
1) Wählen Sie das Programm für das Arbeitsvisum für Dänemark.
2) Erstellen Sie eine Auftragskennung für den Fall.
3) Bezahlen Sie die Antragsgebühr für das Arbeitsvisum für Dänemark.
4) Erstellen Sie eine Checkliste der Dokumente für ein Arbeitsvisum für Dänemark.
5) Reichen Sie den Antrag ein.
6) Nehmen Sie biometrische Daten auf.
7) Warten Sie auf eine Antwort.
Schritt 1. Wählen Sie das Programm für Ihr Arbeitsvisum für Dänemark
Auf der SIRI-Website müssen Sie das Visumsprogramm auswählen, das Ihrer Arbeitssituation am besten entspricht.
Folgende Visumsprogramme sind verfügbar:
1. Gehaltsobergrenzenregelung
Konzipiert für Hochverdiener, die mindestens 448.000 DKK (ca. 60.180 EUR) pro Jahr verdienen.
2. Positivliste
Für Personen, die ein Stellenangebot in Berufen haben, in denen in Dänemark ein Mangel an qualifizierten Fachkräften herrscht (Ingenieure, Ärzte und medizinische Berater, Wirtschaftsprüfer usw.), wird die Liste zweimal im Jahr, am 1. Januar und am 1. Juli, aktualisiert.
3. Beschleunigte Regelung
Für Personen, die ein Angebot von einem SIRI-zertifizierten Unternehmen haben. Diese Regelung bietet eine schnellere und einfachere Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern mit besonderen Qualifikationen, einen schnellen Arbeitsbeginn und eine flexible Genehmigung.
4. Auszubildender
Für Personen, denen eine kurzfristige Beschäftigung in einem Unternehmen in Dänemark als Praktikant angeboten wurde.
5. Viehzüchter und Betriebsleiter
Für Personen mit einem Stellenangebot als Hirte oder Betriebsleiter in der Landwirtschaft.
6. Nebentätigkeit
Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber haben und zusätzlich arbeiten möchten.
7. Beschäftigung zu Anpassungs- und Ausbildungszwecken
Für Personen, die in Dänemark eine ärztliche oder zahnärztliche Genehmigung erhalten haben und eine Arbeitserlaubnis zu Anpassungs- und Ausbildungszwecken beantragen.
8. Arbeitserlaubnis für begleitende Familienangehörige
Für begleitende Familienangehörige, die mit einer Person, die in Dänemark arbeitet oder arbeiten wird, einen Antrag stellen.
9. Besondere individuelle Qualifikation
Für Künstler, Entertainer, Berufssportler oder Trainer oder spezialisierte Köche.
10. Engagement auf dem Arbeitsmarkt
Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling, nachgezogener Familienangehöriger oder begleitender Familienangehöriger eines Ausländers mit einer Aufenthaltserlaubnis hatten.
Schritt 2. Anlegen einer Auftragskennung für den Fall
Nachdem Sie die Art des Visums, das Sie beantragen möchten, ausgewählt haben, fahren Sie mit der Erstellung einer Auftragskennung fort. Dies ist vergleichbar mit dem Anlegen eines Kontos, bei dem Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Reisepassnummer und Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Schritt 3. Bezahlen Sie die Gebühr für das dänische Arbeitsvisum
Nachdem Sie Ihre Fall-ID erstellt haben, müssen Sie die Gebühr bezahlen und Ihren Antrag einreichen. Beides muss innerhalb desselben Kalenderjahres erfolgen, da der Antrag sonst abgelehnt werden kann. Die Gebühr für die meisten Arbeitsvisa beträgt 4405 DKK (etwa 590 EUR).
Wenn Sie eine Gebühr bezahlen, die nicht vorgeschrieben ist, wird sie Ihnen erstattet.
Schritt 4. Erstellen Sie eine Checkliste der Dokumente für Ihr Arbeitsvisum für Dänemark
Erforderliche Dokumente für Ihr Visum für Dänemark:
- Reisepass. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass gültig ist und mindestens zwei leere Seiten hat.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses. Fügen Sie keine leeren Seiten ein.
- Krankenkasse. Sie benötigen eine Krankenversicherung, die Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Dänemark abdeckt.
- Fotos in Passgröße gemäß den Schengen-Fotorichtlinien.
- Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr.
- Ein ausgefülltes Vollmachtsformular. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber oder eine andere Person bevollmächtigen, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen.
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot. Der Vertrag/das Angebot darf nicht älter als 30 Tage sein.
- Abschlusszeugnis oder akademischer Abschluss. Sie benötigen diese Dokumente, um Ihre Qualifikation für die Stelle nachzuweisen.
- Dänische Arbeitserlaubnis (falls erforderlich).
Schritt 5. Bewerbung einreichen
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Arbeitsvisum in Dänemark zu beantragen:
- Online. Sie können den gesamten Antrag online auf der SIRI-Website ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass diese Option nicht für jeden verfügbar ist.
- Am Schalter. Sie können das Visum auch bei einer dänischen diplomatischen Vertretung oder bei einem Antragszentrum in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Wenn es in Ihrem Land keine dänische diplomatische Vertretung gibt, können Sie an eine norwegische oder eine dänische diplomatische Vertretung in der Region verwiesen werden.
- In Dänemark. Sie können ein Arbeitsvisum in Dänemark beantragen, wenn Sie dort bereits als rechtmäßiger Einwohner (nicht als Tourist) leben. Vereinbaren Sie vor der Beantragung unbedingt einen Termin in einem SIRI-Büro.
Denken Sie daran: Auch wenn Sie den Antrag bei einer Botschaft oder einem SIRI-Büro stellen, müssen Sie den ersten Online-Antrag ausfüllen (die ersten vier Schritte).
Schritt 6. Aufnahme Ihrer biometrischen Daten
Innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags müssen Sie in einer dänischen Auslandsvertretung Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke nehmen lassen. Die biometrischen Dokumente werden in der Datenbank der Einwanderungsbehörde gespeichert. Sie müssen Ihre biometrischen Daten bei einer dänischen Auslandsvertretung abgeben, auch wenn Sie sich online bewerben.
Schritt 7. Warten Sie auf eine Antwort
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum für Dänemark beträgt 30 Tage. Bei einigen Visumstypen, z. B. dem Accelerated Scheme, dauert es in der Regel zehn Tage, bis Sie eine Antwort erhalten.
Sie erhalten eine E-Mail, wenn das Antragszentrum, bei dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, eine Entscheidung getroffen hat. Die Antragsstelle kann Sie auch per SMS über den Stand Ihres Visumantrags informieren.
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Nachdem Ihr Antrag auf ein dänisches Arbeitsvisum genehmigt wurde
Sobald Ihr Antrag auf ein Arbeitsvisum genehmigt wurde, können Sie nach Dänemark reisen. Einer Ihrer ersten Schritte auf dem Weg zur Niederlassung ist die Anmeldung Ihrer dänischen Adresse bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine dänische CPR (persönliche Registrierungsnummer).
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Die Kosten für ein Arbeitsvisum für Dänemark
Sie müssen die Gebühr bei der Botschaft oder dem Konsulat entrichten, bei dem Sie den Antrag online auf der offiziellen Website des Außenministeriums stellen. Ihr Arbeitgeber kann in Ihrem Namen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Dänemark im Rahmen des Fast-Track-Programms beantragen. Die übliche Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat betragen.
- Positivliste: DKK 4405 (591,92 €)
- Höchstzahlungsregelung: DKK 4405 (591,92 €)
- Auszubildender: DKK 4405 (591,92 €)
- Beschleunigte Regelung: DKK 4405 (591,92 €)
- Besondere individuelle Qualifikationen: DKK 4405 (591,92 €)
- Schafhirten und Betriebsleiter: DKK 4405 (591,92 €)
- Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt: DKK 4405 (EUR 591.92)
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Dauer eines Arbeitsvisums in Dänemark
Die Dauer einer Arbeitserlaubnis kann bis zu 4 Jahre betragen, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Bei befristeten oder zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen entspricht die Dauer der Arbeitserlaubnis der Dauer des Vertrags zuzüglich sechs Monaten. Wenn Sie nach den ersten vier Jahren weiter in Dänemark arbeiten möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
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Verlängerung eines Arbeitsvisums in Dänemark
Sie können eine Verlängerung Ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Ihre derzeitige Erlaubnis bald abläuft. Beachten Sie, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nur verlängern können, wenn Sie weiterhin auf demselben Arbeitsplatz arbeiten. Das bedeutet, dass Sie in derselben Position, bei demselben Arbeitgeber und zu denselben Bedingungen beschäftigt sein müssen. Die Bearbeitungszeit für Ihren Verlängerungsantrag beträgt drei Monate.
Wenn Sie nicht mehr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis und keine Verlängerung beantragen.
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Familienangehörige des Hauptantragstellers
Wenn Sie Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte oder Kind (unter 18 Jahren) einer Person sind, die sich zu Arbeitszwecken in Dänemark aufhält, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als mitreisender Familienangehöriger erhalten.
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu Arbeitszwecken erlaubt es Ihrer Familie, mit Ihnen nach Dänemark zu kommen. Die Bearbeitungszeit für diesen Antrag beträgt zwei Monate und Sie müssen eine Gebühr von 1615 DKK (210 EUR) entrichten.
Die folgenden Dokumente müssen Sie Ihren Familienmitgliedern mitgeben:
- Nachweis über die gezahlte Gebühr. Bitte fügen Sie die Quittung bei.
- Eine Kopie aller Seiten Ihres Reisepasses, einschließlich des Deckblatts.
- Eine Kopie Ihrer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (wenn Sie Ehepartner oder eingetragener Partner sind).
- Nachweis des Zusammenlebens (wenn Sie ein Partner sind), zum Beispiel:
- Mietverträge
- Versicherungspolicen
- Kontoauszüge
- Gemeinsame Zahlungen oder ähnliches
- Eine Kopie der Geburtsurkunde (bei Kindern). Sie benötigen auch die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn dieser nicht nach Dänemark kommt.
Dänemark ermutigt zu Innovation und Unternehmertum. Als internationaler Absolvent einer dänischen Universität können Sie in Erwägung ziehen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines nordischen Landes oder der EU/EWR sind, können Sie Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark gründen. Wenn Sie kein Bürger eines nordischen Landes, der EU/EWR oder der Schweiz sind, müssen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, um sich in Dänemark selbstständig zu machen und/oder ein unabhängiges Unternehmen zu führen.
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Melden Sie Ihr Unternehmen an
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der dänischen Behörde für Handel und Unternehmen anmelden. Dies muss mindestens acht Tage vor Aufnahme der obligatorischen Tätigkeit geschehen. Registrieren Sie Ihr Unternehmen online unter virk.dk (auf Dänisch).
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine zentrale Unternehmensregistrierungsnummer (CVR-Nummer). Die CVR-Nummer ist die Identifikationsnummer Ihres Unternehmens, die Sie im Verkehr mit Behörden und Privatpersonen verwenden müssen, z. B. beim Versand von Rechnungen usw.
Nach der Registrierung Ihres Unternehmens werden automatisch Informationen an die dänische Steuerbehörde (SKAT) übermittelt, da das Unternehmen als Mehrwertsteuerzahler registriert werden muss.
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Was ist Start-up Denmark?
Start-up Denmark ist ein Programm für ausländische Unternehmer, das Ihnen die Möglichkeit gibt, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark zu erhalten, um ein innovatives und wachsendes Unternehmen zu gründen und zu führen.
Dieses Programm bietet Ihnen auch die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen in Dänemark weiterzuführen, das Sie bereits während Ihres Aufenthalts in Dänemark aus anderen Aufenthaltsgründen gegründet haben.
Schließlich können Sie im Rahmen dieser Regelung auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um über eine dänische Niederlassung eines ausländischen Selbstständigen ein Unternehmen in Dänemark zu führen.
Bevor Sie bei SIRI eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Rahmen dieser Regelung beantragen können, muss Ihre Geschäftsidee von einem von der dänischen Unternehmensverwaltung benannten Expertengremium genehmigt werden.
Die Regelung steht sowohl Einzelpersonen als auch Teams von bis zu drei Personen offen, die auf der Grundlage eines gemeinsamen Geschäftsplans ein gemeinsames Unternehmen in Dänemark durch eine dänische Niederlassung eines ausländischen selbständigen Unternehmens gründen oder fortführen oder eine Geschäftstätigkeit durch eine dänische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ausüben wollen.
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Was sind die Voraussetzungen?
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark im Rahmen der Start-up Denmark-Regelung zu betreiben.
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Nachstehend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einen Antrag bei der dänischen Agentur für internationale Beschäftigung und Integration (SIRI) stellen können.
Wenn Sie als Besucher keinen Wohnsitz in Dänemark haben und aus diesem Grund nur eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen Sie weder eine Fall-ID erstellen noch eine Gebühr bezahlen. Stattdessen können Sie direkt zu Schritt 3 übergehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Erstellen Sie eine Fall-ID
- Bezahlen Sie die Gebühr
- Sammeln Sie die Unterlagen
- Füllen Sie das Antragsformular aus
- Biometrische Daten
- Eine Antwort erhalten