Wer braucht ein Visum für Deutschland?
Wenn Sie zu touristischen Zwecken nach Deutschland reisen, benötigen Sie kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland, wenn Sie Staatsbürger der
62 visumfreien Länder sind. Ein deutsches Touristenvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Deutschland. Inhaber dürfen nach Deutschland und in die anderen 25 Schengen-Staaten reisen, solange das Visum gültig ist.
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Was ist ein deutsches Touristenvisum?
Ein deutsches Touristenvisum ist ein kurzfristiges Schengen-Visum für Deutschland. Es ermöglicht seinem Besitzer, zu touristischen Zwecken nach Deutschland zu reisen, z. B. zu Besichtigungen und zum Kennenlernen des Landes. Es kann für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ausgestellt werden.
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Deutschland Schengen-Visumbestimmungen für Touristen und Besucher
Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland:
- Fragebogen für ein Touristenvisum nach Deutschland.
- Ihr Reisepass, gültig für mindestens sechs Monate.
- Zwei Fotos gemäß den Regeln des Schengen-Abkommens.
- Wohnsitznachweis in Deutschland.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung ( No Objection Letter / Certificate) Wenn Sie Student sind, sollte Ihre Schule oder Universität Ihnen dieses Zeugnis ausstellen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, für das Sie arbeiten, dieses Schreiben zusenden. Wenn Sie jedoch kein Student sind und nicht arbeiten, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
- Begleitbrief. In diesem persönlichen Begleitbrief sollten Sie erläutern, warum Sie Deutschland besuchen möchten, wie lange Sie dort bleiben möchten und was Sie dort vorhaben.
- Ihr Führerschein und/oder Ihre Stromrechnung auf Ihren Namen . Dies ist als Nachweis des Wohnsitzes in dem Land erforderlich, in dem Sie ein Visum beantragen möchten.
- Reisekrankenversicherung für Deutschland . Muss für die Dauer Ihres Besuchs gültig und für alle Schengen-Staaten verfügbar sein, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.
- Bestätigung der Buchung eines Hin- und Rückflugtickets (falls verfügbar). Es sollte das gesamte Tourprogramm und die entsprechenden Termine der von Ihnen geplanten Besuche enthalten.
- Reserviertes Reisepaket (falls zutreffend).
- Bestätigung der Verfügbarkeit ausreichender Mittel.
- Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen Freund in Deutschland besuchen, müssen Sie außerdem Folgendes einreichen:
- Offizielle Verpflichtungserklärung . Das Dokument kann von einem Gastfamilienmitglied in Deutschland bei der Ausländerbehörde in Deutschland bezogen werden. Mit diesem Schreiben übernimmt der Gastgeber die Übernachtungskosten während Ihres Besuchs.
- Bescheinigung des Gastgebers (Registrierungskarte).
- Einladungsbrief des Gastgebers. In dem Schreiben sollten der Grund der Einladung, das Verhältnis zu Ihnen, die Aufenthaltsdauer und die Wohnadresse in Deutschland angegeben werden.
- Beweis für Ihre Beziehung.
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Wie beantrage ich ein Touristenvisum für Deutschland?
Um ein Touristenvisum für Deutschland zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:
- Füllen Sie das Antragsformular für ein Schengen-Visum nach Deutschland aus.
- Sammeln Sie die notwendigen Dokumente. Ein sehr wichtiger Teil des Verfahrens zur Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland ist die Sammlung der erforderlichen Dokumente. Auf Grundlage dieser Unterlagen entscheiden deutsche Visumsbeauftragte über Ihren Antrag.
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visumsgespräch . Der Antrag auf ein deutsches Touristenvisum muss bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden.
- Bezahlen Sie die Visumgebühr. Die Antragsgebühr für ein Touristenvisum nach Deutschland beträgt 90 Euro , für Kinder im Alter von 6-12 Jahren müssen Sie 45 Euro bezahlen und für Kinder im Alter von 0-6 Jahren ist es kostenlos. Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie jedoch möglicherweise eine niedrigere Gebühr zahlen.
- Warten Sie auf die Bearbeitung. Die Prüfung eines Antrags auf ein deutsches Touristenvisum durch die zuständigen Behörden dauert bis zu 15 Tage. Dieser Zeitraum kann auf bis zu 30 Tage verlängert werden, wenn eine zusätzliche Überprüfung des Antrags erforderlich ist.
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Wo sollten Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen?
In einigen Ländern hat Deutschland die Visaannahme an private Visastellen übertragen. Auch wenn Sie planen, während Ihrer Reise andere Schengen-Staaten zu besuchen, stellen Sie den Antrag bei den deutschen Behörden nur, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Das heisst:
- Sie verbringen mehr Tage in Deutschland als in anderen Ländern.
- Sie verbringen in jedem Land gleich viele Tage, reisen aber über Deutschland in den Schengen-Raum ein.
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Wann ist die beste Zeit, um ein Touristenvisum für Deutschland zu beantragen?
Die beste Zeit, ein deutsches Touristenvisum zu beantragen, ist etwa einen Monat vor dem Datum, an dem Sie nach Deutschland reisen möchten. Der Antrag kann jedoch frühestens sechs Monate und spätestens zwei Wochen vor der geplanten Reise gestellt werden.
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Was ist im Falle einer Visumsverweigerung zu tun?
Wenn Ihr Antrag auf ein Touristenvisum für Deutschland abgelehnt wurde, erhalten Sie eine Erklärung, wenn Sie Ihren Reisepass erhalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Botschaft Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie jederzeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.
Tun Sie dies, indem Sie ein Beschwerdeschreiben zur Ablehnung des Visums schreiben und es bei der Botschaft einreichen. Die Botschaft gibt Ihnen normalerweise eine gültige Frist, um gegen die Visumverweigerung Einspruch einzulegen. Wenn Sie die Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist anfechten, können Sie dies nach Ablauf nicht mehr tun.
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Wie viele Male können Sie mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen?
Deutsche Schengen-Visa werden nach der Häufigkeit gruppiert, die Sie zur Einreise nach Deutschland berechtigen, und nach der Anzahl der Schengen-Länder, die Sie damit besuchen können:
Das einzige deutsche Schengen-Visum . Mit diesem Visum können Sie Deutschland und andere Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen besuchen. Abhängig von der Anzahl der Einreisen, die Sie während der Gültigkeit Ihres Visums vornehmen können, sind dies die beiden einzigen Schengen-Visa für Deutschland:
- Deutsches Schengen-Einmalvisum . Sie können während der gesamten Dauer des Visums höchstens einmal nach Deutschland einreisen und sich durch die Länder des Schengen-Abkommens bewegen. Sobald Sie den Schengen-Raum verlassen haben, können Sie nicht mit demselben Visum dorthin zurückkehren.
- Deutsches Schengen-Visum für die mehrfache Einreise . Wenn Sie dieses Visum erhalten, können Sie den Schengen-Raum beliebig oft betreten und verlassen, solange Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.
- Deutsches Schengen-Gebietsvisum mit begrenzter Gültigkeitsdauer (LTV). Wenn Ihnen ein solches Visum erteilt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht durch andere Schengen-Staaten reisen dürfen. Sie müssen nur in Deutschland bleiben.
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Kann das deutsche Schengen-Visum verlängert werden?
Das deutsche Schengen-Visum kann in der Regel nicht verlängert werden. Die Regel berücksichtigt jedoch nicht Fälle, in denen schwerwiegende Gründe gegen eine Ausreise aus Deutschland sprechen, nämlich:
- Höhere Gewalt. Wenn es gute Gründe gibt, die Sie nicht zu vertreten haben und die Sie daran hindern, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Das heißt, Naturkatastrophen, mangelnder Flugverkehr aufgrund von schlechtem Wetter usw.
- Humanitäre Gründe. Bei Reiseunfähigkeit durch Unfall eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen etc.
- Schwere persönliche Gründe. Im Falle eines unvorhergesehenen wichtigen geschäftlichen oder beruflichen Ereignisses, das nicht warten kann.
- Verspätete Einreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie verspätet nach Deutschland einreisen und den Visumzeitraum nicht vollständig genutzt haben.
Auch in den oben genannten Fällen wird keine Verlängerung gewährt, es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Aufenthalt.
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Krankenversicherung
Ist eine Reiseversicherung für Deutschland obligatorisch?
Ja, wenn Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, ist eine Reiseversicherung obligatorisch. Mit dem Visumsantrag müssen Sie einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.
Tatsächlich muss jeder Einwohner Deutschlands (Staatsbürger oder Ausländer) über eine gültige Krankenversicherung verfügen, da dies vom deutschen Gesundheitssystem vorgeschrieben ist.
Wenn Sie aus einem EU-/EWR-Land kommen oder von der Visumpflicht für Deutschland befreit sind, müssen Sie aus folgenden Gründen möglicherweise trotzdem eine Reiseversicherung für Deutschland abschließen:
- Eventuell wird bei der Einreise nach Deutschland der Nachweis einer Reisekrankenversicherung verlangt.
- Dies ist eine kluge Entscheidung, da Sie nie wissen, was auf Reisen im Ausland passieren könnte. Obwohl Deutschland über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem verfügt, können die Gesundheitskosten für einige Drittstaatsangehörige zu hoch sein, und eine Reisekrankenversicherung kann die Kosten für möglicherweise anfallende Krankheitskosten erheblich senken
- Darüber hinaus deckt eine Reiseversicherung mehr als nur medizinische Kosten ab. Reisestornierung, Flugverspätung, Verlust persönlicher Gegenstände usw. können in Schengen-Reiseversicherungspläne aufgenommen werden.
Voraussetzungen für eine Krankenversicherung für Reisen in Deutschland
Wie deutsche Einwohner müssen auch vorübergehende Besucher in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Da Deutschland ein Schengen-Land ist, müssen Besucher eine Schengen-konforme Reisekrankenversicherung abschließen.
Somit muss eine deutsche Reisekrankenversicherung folgende Anforderungen erfüllen:
- Muss eine Mindestdeckung von mindestens 30.000 € pro Person haben.
- Muss alle anderen Schengen-Staaten abdecken.
- Muss die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts sowie den Transit abdecken.
- Sollte alle unerwarteten medizinischen Kosten abdecken, wie z. B. medizinische Notfallversorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus sowie Rückführung.
Inhaber eines deutschen Transitvisums können sich bis zu 24 Stunden im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten. Es ist streng verboten und illegal, mit diesem Visum den internationalen Transitbereich des Flughafens zu verlassen.
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Benötige ich ein Transitvisum zum Flughafen in Deutschland?
Ob Sie ein deutsches Flughafentransitvisum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Liste derjenigen, die ein deutsches Flughafenvisum benötigen, ist eigentlich recht schmal.
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Transitvisum zum Flughafen in Deutschland:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Mali
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei
*Australische, israelische oder neuseeländische Visuminhaber sind von der Visumpflicht für die Durchreise durch Deutschland befreit. Auch wenn Ihre Transitzeit 12 Stunden nicht überschreitet, benötigen Sie kein deutsches Transitvisum.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nur an einem Flughafen im Schengen-Raum zwischenlanden müssen, ein reguläres Schengen-Visum beantragen müssen. Gehört Ihr Zielland hingegen zu den Schengen-Staaten, für die Sie ein Kurzzeitvisum haben, benötigen Sie kein Transitvisum über einen deutschen Flughafen.
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Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung eines Transitvisums zu einem Flughafen in Deutschland
Wie bei jedem anderen Visum müssen Sie auch bei der Beantragung eines deutschen Transitvisums einige Unterlagen einreichen.
Zusätzlich zu den standardmäßig erforderlichen Dokumenten finden Sie unten eine Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines Transitvisums für einen deutschen Flughafen erforderlich sind:
- Fragebogen für ein Transitvisum nach Deutschland. Das Formular für das Transitvisum ist das gleiche wie für das deutsche Schengen-Visum.
- Eine unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit der Informationen.
- Bestätigung der Weiterreise:
- Ein bestätigtes Flugticket zum Endziel.
- Eine Kopie eines gültigen Visums für das Zielland.
- Komplette Reiseroute.
- Bestätigung der abgeschlossenen Reiseversicherung.
Befreiung vom Transitvisum zum Flughafen in Deutschland
Wenn Sie jedoch Staatsbürger eines der oben aufgeführten Länder sind, sind Sie von der Transitvisumpflicht befreit, wenn Sie:
- Inhaber eines gültigen US-Visums.
- Der Inhaber eines gültigen Visums für einen Mitgliedsstaat des Schengen-Abkommens, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder Großbritannien.
- Inhaber eines türkischen Dienst- oder offiziellen türkischen Passes.
- Ein jordanischer Staatsbürger, der ein Visum für Australien, Israel oder Neuseeland hat und Ihre Transitzeit in Deutschland 12 Stunden nicht überschreitet.
- Partner (verheiratet, zivil oder gleichgeschlechtlich) oder Kind eines EU/EWR/EFTA-Bürgers und Sie besitzen eine UK „Residence Card of a Family Member of an EEA Citizen“.
- Inhaber von Diplomatenpässen.
Haustiere der Art Hunde, Katzen und Frettchen benötigen folgende Hygienevorschriften:
- Jedes Tier muss durch eine eindeutige Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung muss in einer tierärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer der Impfung richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Die Grundimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Vor der Impfung gegen Tollwut muss das Haustier gechipt werden .
- Der Eintritt ist in Begleitung eines Tieres möglich. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zweck des Verkaufs oder Besitzerwechsels bewegt wird.
Die oben genannten Einreisebestimmungen müssen in einer tierärztlichen Bescheinigung eines amtlich ermächtigten Tierarztes dokumentiert werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie einen Impfpass mitführen.
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Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und auf der Seite der EU.
Polizei: 110
Krankenwagen und Feuerwehr: 112
Rufen Sie den ärztlichen Dienst an: 116117
Von außerhalb der Europäischen Union dürfen nach Deutschland importiert werden:
• Tabakwaren in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm loser Tabak;
• Alkoholische und Spirituosen in einem Volumen von bis zu 1 Liter, wenn es sich um starke Getränke handelt, deren Alkoholgehalt 22 % übersteigt, oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22 % beträgt, oder ein proportionales Volumen Kombination dieser Produkte;
• 4 Liter Wien (kein Sekt) und 16 Liter Bier (Alkohol darf wie Tabak nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
• Arzneimittel in der für den persönlichen Gebrauch notwendigen Menge – bei erheblicher Menge muss die Notwendigkeit durch ärztliche Unterlagen bestätigt werden;
• Kraftstoff im Volumen eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter im Kanister können mitgeführt werden.
Außerdem gibt es Einfuhrbeschränkungen für Kaffee, Parfüm (50 ml) und Toilettenwasser (250 ml).
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Waren, die für die Einfuhr verboten und eingeschränkt sind
Die deutsche Gesetzgebung regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren streng durch spezielle Branchengesetze. Unter Berücksichtigung ihrer Bestimmungen verbietet der Gesetzgeber die Einfuhr nach Deutschland:
• Waffen und Munition, deren Einfuhr nach Deutschland nur zulässig ist, wenn eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen und ein Dokument zum Nachweis des Eigentumsrechts vorliegen. Andernfalls droht dem Fahrgast eine Strafe von bis zu 5, in Einzelfällen bis zu 10 Jahren.
• Medikamente und Drogen, deren Beförderung über die Grenze nur mit ärztlicher Bescheinigung zulässig ist. Außerdem ist es verboten, gefälschte Medikamente oder Dopingmittel zu transportieren.
• Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt – von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
• Gefährliche Hunde: Das Hundetransport- und Einfuhrverbot verbietet die Einfuhr von als gefährlich eingestuften Hunden nach Deutschland. Wir sprechen über solche Rassen wie Pitbullterrier , American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausnahmen sind behinderte Hunde, Blindenhunde, Diensthunde usw.
• Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt . Aber auch mit seiner Anwesenheit ist der Transport nur zu Transitzwecken zulässig.
• Einige Lebensmittel: Waldpilze, Kartoffeln, Störrogen, Bady , Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte).
• Tiere, Pflanzen und ihre Produkte.
• Textilprodukte im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
• Raubkopien von gefälschten Produkten, jedoch nur im Falle einer kommerziellen Tätigkeit – für den persönlichen Gebrauch gilt die Beschränkung nicht.
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Beschränkungen für den Export aus Deutschland
Еinige Beschränkungen können in Bezug auf bestimmte Warenkategorien festgelegt werden, beispielsweise in Bezug auf:
• Arzneimittel: Das deutsche Gesetz verbietet die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland nicht, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr eingeschränkt sind, muss der Passagier eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einzel- und Tagesdosis des Arzneimittels haben .
• Waffen und Munition: Für die Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist eine Genehmigung sowie eine Ausfuhrgenehmigung nach EU-Verordnung Nr. 258/2012 erforderlich. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Lizenz nicht erforderlich.
• Rohdiamanten: Wie oben erwähnt, benötigen Sie für deren Ausfuhr ein Kimberley-Zertifikat.
• Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Deren Ausfuhr ist nur mit Genehmigung zulässig.
• Waren von bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störrogen, bis zu 4 Produkte aus Krokodilhaut, bis zu 3 Riesenmuscheln, bis zu 4 Seerochen, bis zu 1 kg Kabeljau.
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Deklarationspflichtige Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittstaat nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen solchen Staat muss eine Person, die einen Betrag von 10.000 Euro oder mehr besitzt, diese Gelder deklarieren.
Wenn das Geld in Form von Bargeld vorliegt, muss es schriftlich deklariert werden. Handelt es sich um Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrages, so unterliegen diese der mündlichen Deklaration.
Im letzteren Fall sind Reiseschecks, Aktien, Obligationen und andere Wertpapiere gemeint. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht eine administrative Verantwortung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Euro.
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Den Rest der Zollabfertigungsregeln in Deutschland können Sie auf der Website nachlesen