Visa
VisumfreiSprache
DeutschAutoverkehr
RechtsverkehrTelefoncode
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EuroCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateEinreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Transitregeln
Eintritt mit Haustieren
Notfallkontakte
Zollbestimmungen
Informationen für Fahrzeughalter
Kontakte der Botschaft
- Fragebogen für ein Touristenvisum nach Deutschland.
- Ihr Reisepass, gültig für mindestens sechs Monate.
- Zwei Fotos gemäß den Regeln des Schengen-Abkommens.
- Wohnsitznachweis in Deutschland.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung ( No Objection Letter / Certificate) Wenn Sie Student sind, sollte Ihre Schule oder Universität Ihnen dieses Zeugnis ausstellen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, für das Sie arbeiten, dieses Schreiben zusenden. Wenn Sie jedoch kein Student sind und nicht arbeiten, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
- Begleitbrief. In diesem persönlichen Begleitbrief sollten Sie erläutern, warum Sie Deutschland besuchen möchten, wie lange Sie dort bleiben möchten und was Sie dort vorhaben.
- Ihr Führerschein und/oder Ihre Stromrechnung auf Ihren Namen . Dies ist als Nachweis des Wohnsitzes in dem Land erforderlich, in dem Sie ein Visum beantragen möchten.
- Reisekrankenversicherung für Deutschland . Muss für die Dauer Ihres Besuchs gültig und für alle Schengen-Staaten verfügbar sein, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.
- Bestätigung der Buchung eines Hin- und Rückflugtickets (falls verfügbar). Es sollte das gesamte Tourprogramm und die entsprechenden Termine der von Ihnen geplanten Besuche enthalten.
- Reserviertes Reisepaket (falls zutreffend).
- Bestätigung der Verfügbarkeit ausreichender Mittel.
- Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen Freund in Deutschland besuchen, müssen Sie außerdem Folgendes einreichen:
- Füllen Sie das Antragsformular für ein Schengen-Visum nach Deutschland aus.
- Sammeln Sie die notwendigen Dokumente. Ein sehr wichtiger Teil des Verfahrens zur Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland ist die Sammlung der erforderlichen Dokumente. Auf Grundlage dieser Unterlagen entscheiden deutsche Visumsbeauftragte über Ihren Antrag.
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visumsgespräch . Der Antrag auf ein deutsches Touristenvisum muss bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden.
- Bezahlen Sie die Visumgebühr. Die Antragsgebühr für ein Touristenvisum nach Deutschland beträgt 90 Euro , für Kinder im Alter von 6-12 Jahren müssen Sie 45 Euro bezahlen und für Kinder im Alter von 0-6 Jahren ist es kostenlos. Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie jedoch möglicherweise eine niedrigere Gebühr zahlen.
- Warten Sie auf die Bearbeitung. Die Prüfung eines Antrags auf ein deutsches Touristenvisum durch die zuständigen Behörden dauert bis zu 15 Tage. Dieser Zeitraum kann auf bis zu 30 Tage verlängert werden, wenn eine zusätzliche Überprüfung des Antrags erforderlich ist.
- Sie verbringen mehr Tage in Deutschland als in anderen Ländern.
- Sie verbringen in jedem Land gleich viele Tage, reisen aber über Deutschland in den Schengen-Raum ein.
- Deutsches Schengen-Einmalvisum . Sie können während der gesamten Dauer des Visums höchstens einmal nach Deutschland einreisen und sich durch die Länder des Schengen-Abkommens bewegen. Sobald Sie den Schengen-Raum verlassen haben, können Sie nicht mit demselben Visum dorthin zurückkehren.
- Deutsches Schengen-Visum für die mehrfache Einreise . Wenn Sie dieses Visum erhalten, können Sie den Schengen-Raum beliebig oft betreten und verlassen, solange Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.
- Deutsches Schengen-Gebietsvisum mit begrenzter Gültigkeitsdauer (LTV). Wenn Ihnen ein solches Visum erteilt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht durch andere Schengen-Staaten reisen dürfen. Sie müssen nur in Deutschland bleiben.
- Höhere Gewalt. Wenn es gute Gründe gibt, die Sie nicht zu vertreten haben und die Sie daran hindern, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Das heißt, Naturkatastrophen, mangelnder Flugverkehr aufgrund von schlechtem Wetter usw.
- Humanitäre Gründe. Bei Reiseunfähigkeit durch Unfall eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen etc.
- Schwere persönliche Gründe. Im Falle eines unvorhergesehenen wichtigen geschäftlichen oder beruflichen Ereignisses, das nicht warten kann.
- Verspätete Einreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie verspätet nach Deutschland einreisen und den Visumzeitraum nicht vollständig genutzt haben.
- Eventuell wird bei der Einreise nach Deutschland der Nachweis einer Reisekrankenversicherung verlangt.
- Dies ist eine kluge Entscheidung, da Sie nie wissen, was auf Reisen im Ausland passieren könnte. Obwohl Deutschland über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem verfügt, können die Gesundheitskosten für einige Drittstaatsangehörige zu hoch sein, und eine Reisekrankenversicherung kann die Kosten für möglicherweise anfallende Krankheitskosten erheblich senken
- Darüber hinaus deckt eine Reiseversicherung mehr als nur medizinische Kosten ab. Reisestornierung, Flugverspätung, Verlust persönlicher Gegenstände usw. können in Schengen-Reiseversicherungspläne aufgenommen werden.
- Muss eine Mindestdeckung von mindestens 30.000 € pro Person haben.
- Muss alle anderen Schengen-Staaten abdecken.
- Muss die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts sowie den Transit abdecken.
- Sollte alle unerwarteten medizinischen Kosten abdecken, wie z. B. medizinische Notfallversorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus sowie Rückführung.
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Mali
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei
- Fragebogen für ein Transitvisum nach Deutschland. Das Formular für das Transitvisum ist das gleiche wie für das deutsche Schengen-Visum.
- Eine unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit der Informationen.
- Bestätigung der Weiterreise:
- Ein bestätigtes Flugticket zum Endziel.
- Eine Kopie eines gültigen Visums für das Zielland.
- Komplette Reiseroute.
- Bestätigung der abgeschlossenen Reiseversicherung.
- Inhaber eines gültigen US-Visums.
- Der Inhaber eines gültigen Visums für einen Mitgliedsstaat des Schengen-Abkommens, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder Großbritannien.
- Inhaber eines türkischen Dienst- oder offiziellen türkischen Passes.
- Ein jordanischer Staatsbürger, der ein Visum für Australien, Israel oder Neuseeland hat und Ihre Transitzeit in Deutschland 12 Stunden nicht überschreitet.
- Partner (verheiratet, zivil oder gleichgeschlechtlich) oder Kind eines EU/EWR/EFTA-Bürgers und Sie besitzen eine UK „Residence Card of a Family Member of an EEA Citizen“.
- Inhaber von Diplomatenpässen.
Haustiere der Art Hunde, Katzen und Frettchen benötigen folgende Hygienevorschriften:
- Jedes Tier muss durch eine eindeutige Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung muss in einer tierärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer der Impfung richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Die Grundimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Vor der Impfung gegen Tollwut muss das Haustier gechipt werden .
- Der Eintritt ist in Begleitung eines Tieres möglich. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zweck des Verkaufs oder Besitzerwechsels bewegt wird.
Die oben genannten Einreisebestimmungen müssen in einer tierärztlichen Bescheinigung eines amtlich ermächtigten Tierarztes dokumentiert werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie einen Impfpass mitführen.
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Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und auf der Seite der EU.
Von außerhalb der Europäischen Union dürfen nach Deutschland importiert werden:
• Tabakwaren in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm loser Tabak;
• Alkoholische und Spirituosen in einem Volumen von bis zu 1 Liter, wenn es sich um starke Getränke handelt, deren Alkoholgehalt 22 % übersteigt, oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22 % beträgt, oder ein proportionales Volumen Kombination dieser Produkte;
• 4 Liter Wien (kein Sekt) und 16 Liter Bier (Alkohol darf wie Tabak nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
• Arzneimittel in der für den persönlichen Gebrauch notwendigen Menge – bei erheblicher Menge muss die Notwendigkeit durch ärztliche Unterlagen bestätigt werden;
• Kraftstoff im Volumen eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter im Kanister können mitgeführt werden.
Außerdem gibt es Einfuhrbeschränkungen für Kaffee, Parfüm (50 ml) und Toilettenwasser (250 ml).
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Waren, die für die Einfuhr verboten und eingeschränkt sind
Die deutsche Gesetzgebung regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren streng durch spezielle Branchengesetze. Unter Berücksichtigung ihrer Bestimmungen verbietet der Gesetzgeber die Einfuhr nach Deutschland:
• Waffen und Munition, deren Einfuhr nach Deutschland nur zulässig ist, wenn eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen und ein Dokument zum Nachweis des Eigentumsrechts vorliegen. Andernfalls droht dem Fahrgast eine Strafe von bis zu 5, in Einzelfällen bis zu 10 Jahren.
• Medikamente und Drogen, deren Beförderung über die Grenze nur mit ärztlicher Bescheinigung zulässig ist. Außerdem ist es verboten, gefälschte Medikamente oder Dopingmittel zu transportieren.
• Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt – von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
• Gefährliche Hunde: Das Hundetransport- und Einfuhrverbot verbietet die Einfuhr von als gefährlich eingestuften Hunden nach Deutschland. Wir sprechen über solche Rassen wie Pitbullterrier , American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausnahmen sind behinderte Hunde, Blindenhunde, Diensthunde usw.
• Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt . Aber auch mit seiner Anwesenheit ist der Transport nur zu Transitzwecken zulässig.
• Einige Lebensmittel: Waldpilze, Kartoffeln, Störrogen, Bady , Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte).
• Tiere, Pflanzen und ihre Produkte.
• Textilprodukte im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
• Raubkopien von gefälschten Produkten, jedoch nur im Falle einer kommerziellen Tätigkeit – für den persönlichen Gebrauch gilt die Beschränkung nicht.
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Beschränkungen für den Export aus Deutschland
Еinige Beschränkungen können in Bezug auf bestimmte Warenkategorien festgelegt werden, beispielsweise in Bezug auf:
• Arzneimittel: Das deutsche Gesetz verbietet die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland nicht, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr eingeschränkt sind, muss der Passagier eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einzel- und Tagesdosis des Arzneimittels haben .
• Waffen und Munition: Für die Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist eine Genehmigung sowie eine Ausfuhrgenehmigung nach EU-Verordnung Nr. 258/2012 erforderlich. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Lizenz nicht erforderlich.
• Rohdiamanten: Wie oben erwähnt, benötigen Sie für deren Ausfuhr ein Kimberley-Zertifikat.
• Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Deren Ausfuhr ist nur mit Genehmigung zulässig.
• Waren von bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störrogen, bis zu 4 Produkte aus Krokodilhaut, bis zu 3 Riesenmuscheln, bis zu 4 Seerochen, bis zu 1 kg Kabeljau.
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Deklarationspflichtige Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittstaat nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen solchen Staat muss eine Person, die einen Betrag von 10.000 Euro oder mehr besitzt, diese Gelder deklarieren.
Wenn das Geld in Form von Bargeld vorliegt, muss es schriftlich deklariert werden. Handelt es sich um Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrages, so unterliegen diese der mündlichen Deklaration.
Im letzteren Fall sind Reiseschecks, Aktien, Obligationen und andere Wertpapiere gemeint. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht eine administrative Verantwortung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Euro.
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Den Rest der Zollabfertigungsregeln in Deutschland können Sie auf der Website nachlesen
Das Fahren mit einem ortsansässigen Führerschein ist in Deutschland sechs Monate gültig, solange er nicht abgelaufen ist. Wenn es von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des EWR/Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde und Sie sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen deutschen Führerschein erwerben. Sie müssen auch einen internationalen Führerschein mitführen, um in Deutschland fahren zu dürfen, zusammen mit einem lokalen Führerschein und anderen Anforderungen für das Fahren in Deutschland, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden.
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Notwendige Dokumente für die Anmietung eines Autos
Wichtige Dokumente, die Sie benötigen, um ein Auto in Deutschland zu mieten, sind Ihr lokaler Führerschein und Ihr Regierungsdokument wie ein Reisepass. Sie müssen heute auch einen internationalen Führerschein haben, wenn Sie in Deutschland fahren, da viele Autovermietungen diesen verlangen, wenn Sie ein Auto bei ihnen mieten. Ein internationaler Führerschein kann sich als Ergänzung zu Ihrem lokalen Führerschein und Reisepass als nützlich erweisen.
Es ist sehr wichtig, in Deutschland ein Auto mit Versicherung zu mieten. Ihr Mietvertrag beinhaltet eine Versicherungsgebühr in der Mietgebühr. Das bedeutet, dass die Vermietungsagentur im Falle eines Unfalls alle Ansprüche an andere Parteien bezahlt. Andere Kfz-Versicherungskosten werden mit der Autovermietung ausgehandelt.
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Für eine ausführlichere Einführung in das Autofahren in Deutschland Folgen Sie dem Link.
Botschaften Deutschlands in verschiedenen Ländern der Welt finden Sie hier: https://www.embassy-worldwide.com/country/germany/.
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