Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Ungarn
Bürger der Europäischen Union und Ehegatten ungarischer Staatsbürger müssen kein Aufenthaltsvisum beantragen, wenn ihr Aufenthalt drei Monate nicht überschreitet. Wenn der Aufenthalt im Land jedoch länger als drei Monate dauert, sind eine Anmeldung und eine Adresskarte erforderlich.
Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern benötigen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert.
Ungarn stellt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen aus:
- Aufenthaltserlaubnis für Gewerbebetriebe
- Aufenthaltserlaubnis mit der Blauen Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung
- Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung
- Befristete Aufenthaltserlaubnis.
- Dauerhafter Aufenthalt.
Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Ungarn regelt unterschiedliche Verfahren für die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger der Europäischen Union und für Bürger, die keine Bürger der Europäischen Union sind. Wenn Sie EU-Bürger sind, müssen Sie eine Registrierungskarte beantragen. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten EU-Bürger in Ungarn eine Registrierungskarte statt einer Aufenthaltserlaubnis auf unbegrenzte Zeit. Sie müssen diese Aufenthaltskarte nicht erneuern, wenn Sie in Ungarn arbeiten oder studieren. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis als Nachweis für Ihre Beschäftigung hängt von bilateralen Abkommen zwischen Ungarn und Ihrem Land ab.
Als EU-Bürger müssen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz, Ihre Arbeit und Ihre finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten für Sie und Ihre Familie in Ungarn erbringen. Nach Erhalt der Dokumente wird Ihnen sofort eine Einwanderungsregistrierungskarte ausgestellt. Nach Erhalt der Registrierungskarte sendet Ihnen die Einwanderungsbehörde eine Adresse zu. Vergessen Sie nicht, dass Ihre Registrierungskarte nur zusammen mit Ihrer Adresskarte und Ihrem Reisepass gültig ist.
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltsgenehmigung bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Im ersten Jahr erhalten Sie im Konsulat ein Visum, mit dem Sie nach Ungarn reisen können. Dieses Visum ist jedoch nur für 30 Tage ab dem Datum der Einreise in den Schengen-Raum gültig. Innerhalb dieser 30 Tage müssen Sie die ungarische Einwanderungsbehörde aufsuchen, um
die Anmeldung der Adresse zu erledigen und die endgültige Schengen-Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Als Nicht-EU-Bürger können Sie bei der ungarischen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung für ein zweites Jahr erhalten. Das gesamte Verfahren kann bis zu 30 Tage dauern. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Aufenthalt und Ihre Arbeit durch einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitserlaubnis bestätigen.
Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensführung
Ungarn bietet befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmenseigentümer, die eine aktive Rolle in ihrem Unternehmen als Direktor oder geschäftsführender Gesellschafter übernehmen. Dafür müssen Sie Folgendes tun:
- Ein ungarisches Unternehmen gründen
- Einen entsprechenden Geschäftsplan vorbereiten
- Sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens erfüllt sind.
Nach Erhalt einer Geschäftsgenehmigung können auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und nach Ungarn kommen. Dieses Programm ist für alle Nationalitäten offen.
Wenn Sie sich auf der Grundlage einer Geschäftserlaubnis in Ungarn niederlassen möchten, wird im Allgemeinen ein Mindestkapital von 20.000 bis 25.000 Euro empfohlen, um alle Kosten zu decken, das Unternehmen zu gründen und das Geschäft im ersten Jahr zu führen.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der von einem der EU-Länder in Übereinstimmung mit dem EU-Beschäftigungsprogramm ausgestellt wird.
Um eine Blaue Karte zu beantragen, muss der Antragsteller:
- einen aktiven Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot für hochqualifizierte Arbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr haben
- der Mindestlohnschwelle des jeweiligen Mitgliedstaates entsprechen
- für reglementierte Berufe:
- Dokumente vorlegen, die die Erfüllung der Anforderungen der nationalen Gesetzgebung bestätigen
- für nicht reglementierte Berufe:
- Dokumente vorlegen, die die entsprechende höhere berufliche Qualifikation bestätigen
- ein gültiges Reisedokument, ein Visum oder einen Visumantrag (falls erforderlich) und einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein nationales Langzeitvisum (falls erforderlich) vorlegen
- ein Dokument vorlegen, das die Verfügbarkeit einer Krankenversicherung bestätigt (oder eine Bestätigung, dass sie beantragt wurde).
Darüber hinaus sollte der Antragsteller nach Ansicht des Mitgliedstaats keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Er kann auch aufgefordert werden, seine Adresse in diesem Mitgliedstaat anzugeben.
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Wie hoch muss das Gehalt sein, um die Blaue Karte zu erhalten?
Das Jahresbruttogehalt, das sich aus dem im Arbeitsvertrag oder im verbindlichen
Stellenangebot angegebenen Monats- oder Jahresgehalt ergibt, muss mindestens der vom Mitgliedstaat festgelegten Gehaltsschwelle entsprechen.
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Einige Mitgliedstaaten wenden den Arbeitsmarkttest (LMT) an. Mit diesem Mechanismus soll sichergestellt werden, dass Wanderarbeitnehmer erst zugelassen werden, nachdem die Arbeitgeber erfolglos inländische Arbeitnehmer, EU-Bürger (in den EU-Mitgliedstaaten bedeutet dies auch EWR-Arbeitnehmer) oder Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Land aufhalten und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gesucht haben.
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Wie lange ist die Blaue Karte gültig?
In Ungarn wird die Blaue Karte EU für einen Zeitraum von einem bis vier Jahren ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag kürzer ist, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Vertrags plus drei Monate ausgestellt. Die Blaue Karte EU kann für vier Jahre verlängert werden.
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Wie viel kostet es, die Blaue Karte zu beantragen?
Blaue Karte Erstgebühr: 38.000 HUF. Die Erneuerung kostet 35.000 HUF. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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Wie lange dauert es, bis die Blaue Karte ausgestellt wird?
Die nationale Gesetzgebung sieht vor, dass die maximale Bearbeitungszeit für die Ausstellung einer Blauen Karte in Ungarn 90 Tage beträgt.
Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung
Diese Genehmigung ermöglicht es einem Familienmitglied, seine Familie bei der Einwanderung nach Ungarn zu begleiten. Wenn zum Beispiel jemand eine gültige Arbeitserlaubnis für ein Unternehmen in Ungarn hat, kann er seine unmittelbaren Familienangehörigen mitbringen. Leider gilt dies nicht für Großeltern, sondern nur für Ehegatten und Kinder.
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Wer kann diese Genehmigung erhalten?
- Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), die zu anderen Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen nachziehen oder diese begleiten, denen in Ungarn bereits ein Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis erteilt wurde
- Verheiratete Paare
- Unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder sowie ein minderjähriges Kind des Ehegatten, für das der Ehegatte das Sorgerecht besitzt)
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Was muss man für diese Genehmigung haben?
- Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts, sowohl auf Kosten der eigenen Arbeit, als auch auf Kosten der Arbeit von EWR-Bürgern oder erhaltener Arbeit
- Bankkontostand (ausreichende Mittel für die Dauer des Aufenthalts)
- Ausreichendes Einkommen aus dem Ausland oder durch die Patenschaft eines
- Familienmitglieds eines ungarischen Staatsbürgers
- Verfügbarkeit von Wohnraum (Mietvertrag, Antrag des Eigentümers auf unentgeltliche Unterkunft, Bestätigung, dass der Antragsteller Eigentümer einer Wohnimmobilie in Ungarn ist)
- Angemessene Krankenvollversicherung.
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Was erlaubt diese Genehmingung?
- Sie können in Ungarn bezahlte Arbeit bekommen
- Unbegrenzte Einreise und langfristiger Aufenthalt (90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen können in Schengen-Ländern verbracht werden).
- Die Genehmigung erlaubt Folgendes nicht:
- Eine Arbeit in anderen Schengen-Länder.
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Welche Frist gilt für die Erteilung einer Genehmigung zur Familienzusammenführung?
Die ungefähre Frist für die Erteilung dieser Genehmigung beträgt 60 Tage.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Wer kann diese Erlaubnis erhalten?
- Drittstaatsangehörige, die in Ungarn leben möchten, um an einer anerkannten Sekundar- oder Hochschuleinrichtung auf Vollzeitbasis zu studieren
- Personen, die an einem Vorbereitungskurs an einer anerkannten Hochschuleinrichtung teilnehmen (wenn die Genehmigung für einen Vorbereitungskurs ausgestellt wurde, kann sie nur unter der Bedingung der Zulassung zur Hochschuleinrichtung verlängert werden).
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Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken?
- Um den Aufenthaltszweck (für eine Studiengenehmigung) nachzuweisen, müssen Sie einen ausreichenden Nachweis in Form einer Zulassungsbescheinigung einer akademischen Einrichtung oder durch andere gültige Mittel vorlegen.
- Außerdem müssen ausreichende Sprachkenntnisse (die Unterrichtssprache, also nicht unbedingt Ungarisch) durch einen Sprachtest oder ein Dokument über ein abgeschlossenes Vorstudium in dieser Sprache nachgewiesen werden.
- Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts müssen ebenfalls nachgewiesen werden (z.B. Stipendienbescheinigung, Kontostand, regelmäßige Überweisungen aus dem Ausland von Familienangehörigen - in letzterem Fall kann auch ein Verwandtschaftsnachweis verlangt werden).
- Eine angemessene Krankenvollversicherung ist für die Bewerbung ebenfalls unerlässlich.
- Angemessene Unterkunft am Wohnort in Ungarn (Mietvertrag, Erklärung des Eigentümers über das Recht auf freien Wohnraum, Bestätigung, dass der Studierende selbst Eigentümer einer Wohnimmobilie in Ungarn ist.
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Was erlaubt diese Aufenthaltsgenehmigung?
Sie können während des Studiums in Teilzeit arbeiten (eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, solange das Studienverhältnis besteht). Die Teilzeitarbeit beträgt in der
Regel bis zu 24 Stunden pro Woche während des Schuljahres, während der Schulferien sind mehr Stunden erlaubt.
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Wie lange dauert es, diese Genehmigung zu erteilen?
Die Genehmigung wird innerhalb von 60 Tagen erteilt (die Genehmigung kann auch früher erteilt werden, wenn keine zusätzlichen Informationen erforderlich sind).
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Wie lange ist die Gültigkeitsdauer der Genehmigung?
Wenn das Studium/der Kurs weniger als 2 Jahre dauert, die Dauer des Studiums. Dauert das Studium/der Kurs länger als 2 Jahre, ist die Genehmigung für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren gültig und kann dann verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung
Ein Drittstaatsangehöriger kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Behandlung erhalten, wenn er sich zur Behandlung im ungarischen Hoheitsgebiet aufhalten möchte oder sein minderjähriges Kind oder einen Familienangehörigen begleitet, weil er sich im ungarischen Hoheitsgebiet nicht selbst versorgen kann.
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Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?
- Die Behandlung als Aufenthaltszweck kann durch die folgenden Dokumente bescheinigt werden:
- Ein offizielles Dokument über die erhaltene medizinische Versorgung, ausgestellt von der behandelnden medizinischen Einrichtung
- Im Falle der Begleitung eines Familienmitglieds - eine Bescheinigung über die familiären Beziehungen.
- Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts oder durch eigene Erwerbstätigkeit (oder eine zuverlässige Einkommensquelle)
- Guthaben auf dem Bankkonto
- Ausreichendes Einkommen aus dem Ausland
- Patenschaft von einem Familienmitglied eines ungarischen Staatsbürgers
- Angemessener Wohnraum durch Begründung eines Wohnsitzes in Ungarn (Mietvertrag, Erklärung des Eigentümers über das Recht auf kostenlose Unterkunft, Bestätigung, dass der Antragsteller selbst Eigentümer eines Wohngebäudes in Ungarn ist).
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Was erlaubt diese Genehmigung?
Der Inhaber eines Aufenthaltstitels zur medizinischen Behandlung hat das Recht, ohne Visum in das Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort innerhalb von 180 Tagen höchstens 90 Tage aufzuhalten. Die Aufenthaltsdauer, die der Aufenthaltstitel erlaubt, wird so festgelegt, dass der Reisepass mindestens drei Monate länger gültig sein muss als der Aufenthaltstitel.
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Wie lange ist diese Aufenthaltsgenehmigung gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung zur Behandlung endet nach Abschluss der Behandlung (maximal nach zwei Jahren).
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Wie lange dauert es, bis diese Genehmigung erteilt wird?
Die Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung wird von der Regionaldirektion innerhalb von 21 Tagen getroffen.
Dauerhafter Aufenthalt
Für Nicht-EU-Bürger
Im ersten Jahr erhalten Sie im Konsulat ein Visum, mit dem Sie nach Ungarn reisen können. Dieses Visum gilt für 30 Tage ab dem Datum der Einreise in den Schengen-Raum. Während dieses Zeitraums müssen Sie sich persönlich an die ungarische Einwanderungsbehörde wenden, um eine endgültige Schengen-Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und die Anmeldung Ihrer Adresse zu veranlassen.
Im zweiten Jahr können Nicht-EU-Bürger bei der ungarischen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie müssen Ihren Arbeitsplatz (Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag) und Ihre Wohnung (z. B. Mietvertrag) bestätigen.
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Wer kann eine Aufenthaltskarte erhalten?
Eine Aufenthaltskarte kann eine Person erhalten, die:
- seit mindestens 3 Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Ungarn hat
- nicht länger als 90 Tage pro Jahr von Ungarn abwesend war und sich derzeit in Ungarn aufhält.
Die folgenden Personen können nach einem Jahr eine Einwanderungskarte beantragen:
- Personen ungarischer Herkunft oder Personen, die ungarische Verwandte haben/hatten
- Personen, die mit einem ungarischen Staatsbürger oder einem Ausländer mit ungarischer Aufenthaltskarte verheiratet sind (und seit 24 Monaten verheiratet sind).
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Was eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erlaubt:
- Sie können in Ungarn eine Arbeit bekommen
- Sie haben das Recht auf unbegrenzte Einreise und langfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Landes.
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Derzeit haben nur Staatsangehörige von Neuseeland, Taiwan, Australien, Chile, Argentinien, Südkorea und Japan sowie Einwohner von Hongkong eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann einem Bürger aus einem Drittland erteilt werden:
der die in der Verordnung über die Durchführung des Arbeitsurlaubsprogramms festgelegten Bedingungen erfüllt und dies mit entsprechenden Dokumenten bestätigen kann
gegen den keine Ausweisung oder Ausschluss vorliegt und der keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit oder die nationale Sicherheit Ungarns darstellt
gegen die keine Warnung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgesprochen wurde.
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Wie ist das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung?
- Für den Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss der Antragsteller
- persönlich erscheinen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen kann.
- Der Antragsteller muss das ausgefüllte Formular zusammen mit allen anderen erforderlichen Dokumenten einreichen und die Bearbeitungsgebühr entrichten.
- Antragsteller, die älter als 6 Jahre sind, werden fotografiert und es werden ihnen Fingerabdrücke abgenommen, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
- Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden, von gesetzlich festgelegten Ausnahmen abgesehen, bei einem Konsularbeamten oder anderen Stellen eingereicht, die zur Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis befugt sind, die im Land des ständigen Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Antragstellers gültig sind
- Wenn die Regionaldirektion dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, kann gleichzeitig ein Aufenthaltsvisum ausgestellt werden, wobei natürlich alles von der Entscheidung der Regionaldirektion abhängt
- Der Antragsteller kann die Ausländerpolizei bitten, ihm eine Aufenthaltsgenehmigung per Post zuzusenden oder das Dokument persönlich bei der Regionaldirektion abzuholen.
- Wird der Antrag von den Behörden abgelehnt, kann der Antragsteller innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Entscheidung bei der Behörde, die die erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat, Einspruch einlegen. Die Gebühr für die Verwaltungsleistungen für einen Einspruch beträgt 5.500 HUF.
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Welche Unterlagen müssen für die Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels vorgelegt werden?
- Geburtsurkunde
- Adoptionsurkunde (falls vorhanden)
- Heiratsurkunde (falls vorhanden)
- Bescheinigung über die familiäre Beziehung zu einem EWR-Bürger
- Bescheinigung über finanzielle Unterstützung; Bescheinigung über eine Krankenversicherung
- Nachweis des Wohnsitzes.
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Welche Frist gilt für die Bearbeitung eines Antrags auf befristeten Aufenthalt?
Die Entscheidung über den Aufenthaltstitel wird von der zuständigen Behörde innerhalb von 21 Tagen getroffen.
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Wie lange ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis gültig?
Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist 1 Jahr lang gültig.
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EWR-Bürger müssen ihren Wohnsitz bei der regionalen Verwaltung der Gerichtsbarkeit anmelden. Der Kunde muss persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen, um eine Meldebescheinigung zu erhalten.
Einbürgerung und Erwerb der Staatsbürgerschaft
Es ist möglich, die ungarische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu erwerben. Das Verfahren ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
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Was ist eine Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt im Prozess der Integration in die ungarische Lebensweise. Sie gibt Ihnen das Recht, zu wählen und für ein Amt zu kandidieren.
Da Ungarn die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, laufen Antragsteller für einen ungarischen Pass nicht Gefahr, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlieren, vorausgesetzt, ihr Herkunftsland lässt ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft zu.
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Es gibt ein ordentliches Einbürgerungsverfahren und ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren für Personen, die bereits ungarische Familienangehörige sind.
Ordentliche Einbürgerung
Was sind die Voraussetzungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch eine ordentliche Einbürgerung?
Personen können die Einbürgerung als ungarische Staatsbürger nach 8 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Ungarn beantragen, wenn sie:
- keine kriminelle Vergangenheit haben
- einen stabilen Lebensstil haben
- einen guten Charakter haben
- einen Test über grundlegende verfassungsrechtliche Kenntnisse abgelegt haben.
Personen können nach 5 Jahren Aufenthalt in Ungarn einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn sie:
- in Ungarn geboren wurden
- oder in Ungarn gelebt haben, bevor sie 18 Jahre alt wurden
oder staatenlos sind.
Personen können nach 3 Jahren Aufenthalt in Ungarn einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn sie:
- Ehegatten ungarischer Staatsbürger, die seit drei Jahren verheiratet sind (oder Witwen oder Witwer sind)
- Eltern von minderjährigen Kindern, die ungarische Staatsbürger sind
- Personen, die von ungarischen Staatsbürgern adoptiert wurden
- oder als Flüchtlinge anerkannt sind.
Personen können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn sie:
- Ehegatten ungarischer Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren verheiratet sind
- oder Ehegatten ungarischer Staatsbürger, die seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben
- einen Nachweis über die Beherrschung der ungarischen Sprache vorlegen können.
Bewerber, die älter als 60 Jahre sind, Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit und Personen mit einem ungarischen Sprachdiplom (von einer ungarischen Einrichtung) können vom Erfordernis der verfassungsmäßigen Ausbildung befreit werden.
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Wie lange dauert das Verfahren?
Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfung des Antrags 3 Monate dauert, aber in der
Regel wird die Entscheidung nach 6-8 Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung getroffen.
Vereinfachte Einbürgerung
Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren ist das Verfahren zum Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft aufgrund ungarischer Abstammung oder der Heirat mit einem ungarischen Staatsbürger, wenn der Antragsteller unter anderem mindestens über mittlere Kenntnisse der ungarischen Sprache verfügt.
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Wer kann den Antrag stellen?
Ein Antragsteller kann einen vereinfachten Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn
- sein/ihr Vorfahre ein ungarischer Staatsbürger war oder wahrscheinlich ungarischer Herkunft ist
- oder seit mindestens zehn Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist
- oder seit fünf Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist und Kinder hat
- die Kenntnis der ungarischen Sprache nachgewiesen werden können (dies wird von der Behörde, die den Antrag annimmt, überprüft)
- er/sie ist nach ungarischem Recht nicht vorbestraft und es wurde kein Strafverfahren gegen ihn/sie eingeleitet
- seine/ihre Einbürgerung nicht gegen die öffentliche und nationale Sicherheit Ungarns verstößt.
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Wie beantragt man die vereinfachte Einbürgerung?
Der Antrag muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich eingereicht werden.
Ein volljähriger Antragsteller (über 18 Jahre alt) kann den Antrag persönlich stellen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter im Namen des minderjährigen Antragstellers eingereicht werden.
Wichtig: Alle Antragsteller, unabhängig von ihrem Alter (d. h. alle Antragsteller auf ungarische Staatsbürgerschaft) müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren muss eine Einverständniserklärung beider Elternteile beigefügt werden (d. h. beide Elternteile müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung anwesend sein). Wenn nur ein Elternteil bei der Antragstellung anwesend ist, muss dem Antrag eine von einem Notar oder dem ungarischen Konsulat beglaubigte Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils beigefügt werden. Sind die Eltern geschieden oder steht ein Elternteil unter Vormundschaft, müssen dem Antrag Unterlagen beigefügt werden, die diese Situation bestätigen
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Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen lesen Sie unter dem
Link.—
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verfahren dauert üblicherweise 3 Monate, kann aber um 60 Tage verlängert werden. Die Frist für die Prüfung des Antrags umfasst keine zusätzliche Zeit, die beispielsweise für die Prüfung zusätzlicher, von den Behörden angeforderter Unterlagen des Antragstellers benötigt wird.
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Wie viel kostet es?
Das Verfahren ist kostenlos. Kosten, die entstehen können: Überprüfung der Echtheit der eingereichten Originaldokumente (Übersetzungen/Kopien) - wenn sie vom Konsulat beglaubigt werden müssen.
Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn für ausländische Investoren
Nicht-EU-Bürger sowie deren Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren können eine Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn beantragen, indem sie in eine der folgenden Optionen investieren:
1. Immobilien-Investmentfonds
- Erwerb von Investmentzertifikaten, die von einem bei der Ungarischen Nationalbank registrierten Immobilienfonds ausgegeben werden, über einen Mindestbetrag von 250.000 EUR
- Bedingungen:
- Mindestens 40 % des Fondsvermögens müssen in ungarische Wohnimmobilien investiert werden.
- Die Anlagen müssen mindestens fünf Jahre lang gehalten werden.
- Die Fondsmanager müssen über eine Finanzlizenz verfügen und die Grundsätze der Fondsverwaltung einhalten.
- Die Fondsmanager müssen über eine Bescheinigung über die Objektsicherheit verfügen oder beim Verfassungsschutz registriert sein.
2. Erwerb von Immobilien (Hinweis: gültig ab 1. Januar 2025)
- Erwerb von Wohnimmobilien in Ungarn mit einem Wert von mindestens 500.000 EUR.
- Bedingungen:
- Die Immobilie muss ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und frei von Streitigkeiten, Belastungen und Ansprüchen sein.
- Es muss ein fünfjähriges Veräußerungs- oder Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen sein.
- Der Hauptantragsteller muss einen Mindesteigentumsanteil von 500.000 EUR haben.
- Die Grunderwerbssteuer beträgt 4 % auf den Verkehrswert.
- Die Mieteinnahmen unterliegen einer persönlichen Einkommenssteuer von 15 %.
3. Spende an eine ungarische öffentliche Stiftung
Eine Spende von mindestens 1 Million EUR an eine von einer Nichtregierungsorganisation betriebene Hochschuleinrichtung.
Antragsverfahren und Fristen
- Beantragen Sie ein Visum für Gastinvestoren. Geben Sie bei der Beantragung des Visums Ihre Investitionsabsicht an, obwohl in diesem Stadium keine tatsächliche Investition erforderlich ist.
- Sobald das Visum erteilt ist, muss der Antragsteller nach Ungarn kommen und seine Investition innerhalb von drei Monaten abschließen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muss zusammen mit dem Investitionsnachweis innerhalb von 93 Tagen bei einer Einwanderungsbehörde oder über die elektronische Plattform Enter Hungary eingereicht werden. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist keine weitere Reise nach Ungarn erforderlich.
- Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt etwa 21 Arbeitstage.
- Sie erhalten eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. Die Genehmigung kann um weitere 10 Jahre verlängert werden, sofern die Investition aufrechterhalten wird.
Bitte beachten Sie: Der berechtigte Ehepartner und die Kinder des Hauptantragstellers erhalten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 10 Jahre, sofern die Investition aufrechterhalten wird.
Um mehr über dasInvestitionsprogramm zu erfahren, folgen Sie bitte diesem Link.
Vorteile des Erwerbs einer Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn durch Investitionen
- Eine schnelle Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung in Europa zu erhalten.
- Es ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich.
- Die Genehmigung gilt für Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren.
Anspruch auf die ungarische Staatsbürgerschaft
Nach drei Jahren Aufenthalt im Land mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung können Investoren eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, und nach acht Jahren Aufenthalt haben sie das Recht auf die Staatsbürgerschaft. Ab dem 1. Januar 2025 wird ein ungarischer Kulturtest sowohl für den Daueraufenthalt als auch für die Staatsbürgerschaft erforderlich sein.