Regeln für die Einreise nach Italien ohne Visum
Um ohne Visum nach Italien einzureisen, müssen Sie im Besitz sein von
- einen biometrischen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von nicht mehr als drei Monaten vor der Ausreise;
- Geld in Höhe von 45-50 Euro pro Tag und Person;
- eine Versicherung, die die Behandlungs- und Beobachtungskosten abdeckt und in allen EU-Ländern gültig ist.
Das italienische Schengen-Visum erlaubt es seinem Inhaber, in jedes Schengen-Land zu reisen und sich dort innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage aufzuhalten. Da Italien zum Schengen-Raum gehört, können Sie auch mit einem Schengen-Visum nach Italien einreisen. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, müssen Sie ein nationales italienisches Visum beantragen.
Je nach Land muss jedoch nicht jeder für einen kurzen Aufenthalt ein italienisches Visum beantragen. Einige Länder können mit einem Reisepass oder Personalausweis nach Italien einreisen.
Muss ich für die Einreise nach Italien ein Visum beantragen?
Der wichtigste Indikator dafür, ob Sie ein Schengen-Visum für Italien beantragen müssen, ist Ihre Staatsangehörigkeit.
Sie können ohne Visum nach Italien einreisen, wenn Sie:
- Bürger eines Schengen-Landes sind.
- Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder der Schweiz.
- Staatsbürger eines anderen Landes (nicht Mitglied der EU/EWR/Schengen), das ein Abkommen über visumfreies Reisen mit der EU geschlossen hat.
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/eines Visums, das von einem anderen Schengen-Land ausgestellt wurde.
Eine ausführlichere Liste, wer ein Schengen-Visum für Italien benötigt, finden Sie
hier.
Welche Dokumente sind für die Beantragung eines italienischen Schengen-Visums erforderlich?
Die folgende Liste von Dokumenten ist erforderlich, um ein italienisches Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erhalten:
- Antragsformular für ein italienisches Visum. Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es anschließend aus.
- Ein Lichtbild in Passgröße. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein und den Anforderungen für die Erteilung eines Visums für Italien genügen.
- Ein gültiger Reisepass. Sie müssen Ihren Reisepass zusammen mit den übrigen erforderlichen Dokumenten einreichen, um ein Visum zu erhalten. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass mindestens zwei leere Seiten hat, auf denen das Visum eingetragen werden kann und:
1. Nicht älter als 10 Jahre sein.
2. Mindestens drei Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem Sie Italien und den gesamten Schengen-Raum verlassen wollen.
- Ihre Aufenthaltsgenehmigungskarte und eine Kopie davon (wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, aus dem Sie den Antrag stellen).
- Nachweis des Wohnsitzes:
1. Hotelreservierung.
2. Wenn Sie einen Gastgeber in Italien haben: eine ausgefüllte und unterzeichnete Kopie des Patenschaftsformulars zusammen mit einer Kopie des Reisepasses Ihres Gastgebers und der italienischen Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend).
- Nachweis der Reise (falls zutreffend):
1. Hin- und Rückflugticket, Buchung oder Flugroute.
2. Nachweis über die persönliche Beförderung.
3. Fährticket.
- Versicherung für das Schengen-Touristenvisum. Krankenversicherung für das gesamte italienische Staatsgebiet und den Schengen-Raum. Die Mindestkrankenversicherung für den Schengen-Raum beträgt 30.000 Euro.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Italien. Die italienischen Behörden verlangen von Ihnen den Nachweis, dass Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Italien zu bestreiten. Je nach Dauer Ihres Aufenthalts müssen Sie diesen Betrag nachweisen.
1. Bis zu 5 Tage - der Gesamtbetrag beträgt 269,60 € pro Person und 212,81 € für zwei oder mehr Personen.
2. 6-10 Tage - der Tagesbetrag beträgt 44,93 € pro Person und 26,33 € für zwei oder mehr Personen.
3. 11-20 Tage - der Gesamtbetrag beläuft sich auf 51,64 € pro Person und 25,82 € für zwei oder mehr Personen, plus der tägliche Betrag von 36,67 € pro Person und 22,21 € für zwei oder mehr Personen.
4. Mehr als 20 Tage - der Gesamtbetrag beträgt 206,58 EUR für eine Person und 118,79 EUR für zwei oder mehr Personen, zuzüglich eines Tagesbetrags von 27,89 EUR für eine Person und 17,04 EUR für zwei oder mehr Personen.
- Nachweis des Personenstandes. Dies kann eine Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde der Kinder, die Sterbeurkunde des Ehepartners usw. sein. Personenstandsurkunden dürfen nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- Auf Antrag:
1. Kopien der entsprechenden Seiten Ihres Reisepasses, z. B. der Seiten mit früheren Visa.
2. Anschreiben. Ein persönliches Schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie einen Antrag auf Einreise nach Italien stellen, wie lange Sie bleiben wollen, wann Sie abreisen und andere wichtige Details Ihrer Reise.
Eine Checkliste mit Dokumenten. Kreuzen Sie die Kästchen der eingereichten Dokumente an und fügen Sie die Dokumenten-Checkliste Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Die Checkliste ist in der Regel beim italienischen Konsulat/bei der italienischen Botschaft erhältlich.
Zusätzliche Anforderungen für die Beantragung eines italienischen Visums für Minderjährige
Minderjährige, die ein Kurzzeitvisum für Italien beantragen, oder Eltern, die ein Visum für ihr minderjähriges Kind beantragen, müssen in ihrem Antrag die folgenden zusätzlichen Anforderungen für ein italienisches Visum erfüllen:
- Geburtsurkunde des nach Italien reisenden Minderjährigen. Eine zusätzliche Kopie kann ebenfalls verlangt werden.
- Ein von beiden Elternteilen unterzeichnetes italienisches Antragsformular.
- Ein Schreiben beider Elternteile, in dem sie der Reise zustimmen und erklären, dass sie für die Reise des Minderjährigen finanziell verantwortlich sind.
- Beglaubigte Kopien des Personalausweises/Reisepasses beider Elternteile.
- Eine Entscheidung des Familiengerichts, wenn nur ein Elternteil das volle Sorgerecht für das Kind hat.
- Wenn der Minderjährige allein mit einer anderen Person reist:
1. Der Erwachsene muss die Verantwortung für den Minderjährigen übernehmen.
2. Das Original und eine Kopie der Seite des Reisepasses der Begleitperson mit den Daten des Inhabers, dem Ablaufdatum, dem letzten Foto und einer gültigen Kopie des Visums.
3. Eine notariell beglaubigte, von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten unterzeichnete Erlaubnis zur Einreise nach Italien.
Ermitteln Sie, wo Sie ein Visum für Italien beantragen können
Wo Sie ein Visum für Italien beantragen können, hängt vom jeweiligen Land ab. Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, müssen Sie Ihren Antrag auf eine der folgenden Arten einreichen:
- Bei einer italienischen Vertretung in Ihrem Land, z. B. einer italienischen Botschaft oder einem Konsulat.
- Eine Visumantragsstelle, an die die italienische Regierung Visumanträge übertragen hat, wie FS Global, COX and Kings oder TLS International.
- Eine Vertretung eines anderen Schengen-Landes. Wenn es in Ihrem Land keine italienische Vertretung gibt, leitet die italienische Regierung die Visumanträge an die Botschaft/Konsulat eines anderen Schengen-Landes weiter.
1. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visum für Italien
Sobald Sie wissen, wo Sie ein italienisches Visum beantragen müssen, müssen Sie sich mit der italienischen Vertretung in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Ohne Termin können Sie keinen Antrag stellen.
Denken Sie bei der Terminvereinbarung an die Wartezeit, da der Antragstermin möglicherweise erst in einigen Wochen stattfindet.
2. Beantragen Sie ein Visum für Italien und führen Sie ein Interview für ein Visum für Italien durch.
Wenn Ihr Termin feststeht, müssen Sie persönlich bei der italienischen Vertretung erscheinen. Sie sollten auch rechtzeitig dort erscheinen, da der Eindruck, den Sie auf die Visumsbeamten machen, mitentscheidend dafür sein kann, ob Sie ein italienisches Visum erhalten oder nicht.
3. Bezahlen Sie die Visagebühr für Italien
Am Tag der Antragstellung müssen Sie die Visumantragsgebühr bezahlen. Die Kosten für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt sind für alle Schengen-Länder gleich, auch für Italien.
Fast alle Antragsteller müssen die Visumgebühr entrichten. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Derzeit müssen alle Erwachsenen 90 Euro für ein Schengen-Visum für Italien zahlen, während Minderjährige zwischen 6 und 12 Jahren eine ermäßigte Gebühr von 45 Euro entrichten. Für Minderjährige unter 6 Jahren ist das Visum gebührenfrei.
Wie oft kann man mit einem Schengen-Visum nach Italien einreisen?
Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, wird Ihnen normalerweise ein einheitliches Schengen-Visum (USV) ausgestellt.
Es kann ein einziges Schengen-Visum für Italien geben:
- Schengen-Visum für die einmalige Einreise nach Italien. Mit einem einmaligen Schengen-Visum für Italien kann der Inhaber nur einmal nach Italien (und in jedes andere Schengen-Land) einreisen. Sobald Sie im Schengen-Raum sind, können Sie zwischen den Ländern reisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten. Sobald Sie jedoch den Schengen-Raum verlassen haben, können Sie nicht mehr zurückkehren, auch wenn Sie nicht alle Tage verbracht haben, an denen Ihr Visum gültig war.
- Doppeltes Schengen-Visum für Italien. Mit einem doppelten Schengen-Visum für Italien können Sie, wie der Name schon sagt, nur zweimal in den Schengen-Raum einreisen. Die Gesamtzahl der Tage, die Sie bei beiden Einreisen in Italien (und anderen Schengen-Ländern) verbringen können, darf jedoch 90 Tage innerhalb von sechs Monaten nicht überschreiten.
- Schengen-Visum für die mehrfache Einreise nach Italien. Mit einem Schengen-Visum für die mehrfache Einreise können Sie beliebig oft nach Italien (und in jedes andere Schengen-Land) einreisen. Allerdings dürfen Sie bei allen kombinierten Einreisen die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschreiten.
- In seltenen Fällen, z. B. aus humanitären Gründen, kann Ihnen nur ein Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit für Italien (LTV) erteilt werden. Mit dieser Art von italienischem Schengen-Visum können Sie nur nach Italien und möglicherweise in andere bestimmte Schengen-Länder einreisen.
- Wichtige und bekannte Personen, wie z. B. Diplomaten, die häufig nach Italien einreisen müssen, können darüber hinaus ein C-Visum erhalten, das für ein (C1), zwei (C2), drei (C3) oder fünf Jahre (C5) gültig sein kann.
Was ist, wenn Sie länger als 90 Tage in Italien bleiben möchten?
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Italien aufhalten möchten, müssen Sie ein italienisches Staatsangehörigenvisum beantragen. Sobald Sie ein italienisches Staatsangehörigenvisum erhalten haben, können Sie nach Italien einreisen und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno) beantragen, um einen Daueraufenthalt zu erhalten.
Italienische Visa für San Marino und Vatikanstadt
Auch wenn San Marino (Kleinstaat) und Vatikanstadt (Stadtstaat) nicht zum Schengen-Raum, zur EU oder zum EWR gehören, können Sie mit einem italienischen Visum einreisen. Der Grund dafür ist, dass beide Staaten in Italien liegen und daher die gleichen Visabestimmungen für sie gelten.
Voraussetzungen für ein Touristenvisum für Italien
- Eine vollständige touristische Reiseroute. Sie müssen ein Dokument beifügen, aus dem die Daten Ihrer Reise (Einreise und Abreise) sowie die Flugnummern hervorgehen. Außerdem müssen Sie angeben, welche Orte Sie in Italien oder in anderen Ländern des Schengen-Raums besuchen werden. Dabei muss es sich nicht um ein Flugticket handeln, sondern es genügt die Buchung des Tickets selbst.
- Ein Schreiben des Reiseveranstalters (wenn Sie mit einem Reisebüro reisen).
- Bescheinigung über die Unterkunft. Je nachdem, wo in Italien Sie wohnen werden, kann es sich um eine Hotel- oder Herbergsreservierung oder einen Mietvertrag handeln.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthalts.
Wenn Sie jedoch planen, einen Verwandten oder Freund in Italien zu besuchen, sollten Sie die folgenden Dokumente einreichen:
- Ein Einladungsschreiben Ihres Gastgebers. Wenn Sie ein Familienmitglied/Freund in Italien besuchen, ist dieser Ihr italienischer Gastgeber. Ihr Gastgeber kann italienischer Staatsbürger oder Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sein (in diesem Fall muss er/sie dem Schreiben eine Kopie seiner/ihrer Aufenthaltsgenehmigung beifügen). Aus dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, dass Sie ein Verwandter/Freund des Gastgebers sind, und es muss angegeben werden, wann Sie ihn besuchen werden.
- Nachweis der Verwandtschaft. Wenn Ihr Gastgeber ein Familienmitglied ist, z. B. ein Ehepartner, ein Kind oder ein Elternteil, müssen Sie einen Nachweis erbringen. Dies kann eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über eine eingetragene Partnerschaft sein. Diesen Nachweis sollten Sie Ihrem Einladungsschreiben beifügen.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Je nachdem, wie Sie Ihre Reise finanzieren wollen, kann dies sein:
1. Ihre eigenen Kontoauszüge der letzten sechs Monate (wenn Sie Ihre Reise selbst finanzieren).
2. Ein Patenschaftsschreiben Ihres Gastgebers zusammen mit den Kontoauszügen (wenn Ihr Gastgeber Ihre Reise finanziert).
- Nachweis über die Unterkunft. Je nachdem, wo Sie während Ihres Aufenthalts in Italien untergebracht sein werden, können Sie Folgendes vorlegen:
1. Adresse des Hauses/der Wohnung des Gastgebers.
2. Hotel-/Hostelreservierung oder Mietvertrag (wenn Sie nicht bei Ihrem Familienmitglied/Freund wohnen werden, müssen Sie möglicherweise auf andere Weise bestätigen, dass Sie ihn tatsächlich besuchen werden).
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Standarddokumenten, die jeder, unabhängig vom Zweck der Reise, einreichen muss, wenn er ein Visum für Italien beantragt:
- Antragsformular für ein italienisches Visum.
- Gültiger Reisepass/Reisedokument.
- Fotografien.
- Personenstandsdokumente.
- Kopien von früheren Visa.
- Reiseversicherung.
- Nachweis der Reise.
- Nachweis einer Unterkunft.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
- Anschreiben.
- Dokumente zum Beschäftigungsstatus.
- Visagebühren.
- Eventuelle zusätzliche Dokumente für Minderjährige.
- Eventuelle zusätzliche Dokumente je nach Einreisezweck.
Ab Januar 2023 wird Venedig eine Vorregistrierung und eine Eintrittsgebühr für Touristen einführen, die nicht über Nacht bleiben.
Alle Touristen, die Venedig besuchen wollen, müssen sich auf einer speziellen Plattform registrieren lassen und je nach Saison und Wochentag eine Eintrittsgebühr zwischen 3 und 10 Euro entrichten.
Krankenversicherung
Die Versicherungspolice für ein Schengen-Visum muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie muss eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € für Krankheitskosten und Notfallevakuierung abdecken.
- Sie muss in allen 26 Schengen-Ländern gültig sein.
- Sie muss für die Dauer Ihres Aufenthalts in Europa gültig sein.
Die Kosten für die Behandlung. Dazu gehören:
1. Stationäre und ambulante Behandlung.
2. Besuche beim Arzt.
3. Krankenhausaufenthalt.
4. Operation.
5. Verordnete Medikamente.
6. Zahnärztliche Notfallversorgung.
Kosten für Rücktransport oder Evakuierung.
1. Wenn Sie schwer erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, der medizinische Hilfe aus Ihrem Heimatland erfordert, übernimmt die Reiseversicherung die Kosten für den Rücktransport.
2. Sie deckt auch den Rücktransport im Todesfall.