Italienisches Gesundheitssystem
Italien hat ein gemischtes öffentlich-privates Gesundheitssystem. Seit 1978 bietet der Nationale Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale - SSN) allen Bürgern und Personen mit legalem Wohnsitz eine kostenlose oder kostengünstige medizinische Grundversorgung. Wer eine zusätzliche Krankenversicherung hat, kann auch den privaten Gesundheitssektor in Anspruch nehmen.
Das italienische Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) koordiniert die öffentliche Gesundheitsversorgung, während die Leistungen des SSN von den 20 italienischen Regionen erbracht werden. Obwohl Italiens öffentliches Gesundheitssystem eines der effizientesten der Welt ist, kann die Qualität uneinheitlich sein. Die Dienste in Rom und Mailand sind fortschrittlich und effizient, während sie im Süden des Landes unterentwickelt sein können.
Italien gilt als eines der gesündesten Länder der Welt, mit einer hohen Lebenserwartung und einer niedrigen Rate an schweren Krankheiten. Dementsprechend haben laut dem Bericht der Europäischen Kommission über den Gesundheitszustand in Italien (PDF) nur 1,8 % der Bürgerinnen und Bürger ungedeckte Gesundheitsbedürfnisse.
Wer hat Zugang zur Gesundheitsversorgung
Jeder, der in Italien lebt, kann das öffentliche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, das durch Steuern und nicht durch Krankenversicherungen finanziert wird. Die Gesundheitsversorgung steht allen italienischen Staatsbürgern und Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Italien zur Verfügung, wenn sie im Besitz einer Gesundheitskarte SSN (tessera sanitaria) sind. Bürger der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA - Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), die sich weniger als drei Monate in Italien aufhalten, können ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verwenden, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Vereinigten Königreich ansässige Personen können die Global Health Insurance Card (GHIC) verwenden, die nach dem Brexit die EHIC ersetzt hat.
Medizinische Versorgung in Italien für Touristen
Gemäß den Schengen-Bestimmungen muss jeder ausländische Tourist, der nach Italien reist, eine im Schengen-Raum gültige Krankenversicherung abschließen, die Krankheitskosten, Krankenhausaufenthalte und Rückführungskosten bis zu einer Höhe von 30.000 € abdeckt.
Während Ihres vorübergehenden Aufenthalts haben Sie bestimmte Rechte auf medizinische Versorgung. Sie können sowohl die medizinische Notfallversorgung als auch die Standardversorgung in Anspruch nehmen. Im ersten Fall muss die Zahlung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. Bei "nicht dringenden" Behandlungen ist eine Vorauszahlung erforderlich.
Bei Bedarf an medizinischer Versorgung können ausländische Besucher in Italien sowohl in öffentlichen als auch in privaten Krankenhäusern medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Öffentliche Krankenhäuser bieten sowohl Notfall- als auch Nicht-Notfallbehandlungen an, während private Krankenhäuser in der Regel nur Nicht-Notfallbehandlungen anbieten und über keine Erste-Hilfe-Abteilungen verfügen.
In öffentlichen Krankenhäusern ist die Notfallversorgung kostenlos oder gegen eine begrenzte Gebühr möglich, während für andere Leistungen Gebühren erhoben werden, die von der regionalen Gesundheitsbehörde festgelegt werden. Private Krankenhäuser verlangen in der Regel wesentlich höhere Gebühren als öffentliche Krankenhäuser. Natürlich ist es auch möglich, einen privaten Arzt aufzusuchen, indem man direkt einen Termin mit ihm/ihr vereinbart.
Kurzzeitbesucher von außerhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs haben ohne eine private Reiseversicherung keinen Zugang zu den italienischen Gesundheitsdiensten.
Die Bürger der folgenden Länder haben mit Italien Abkommen über die gegenseitige Gesundheitsversorgung geschlossen, die ihnen den Zugang zu medizinischer Notfallversorgung ermöglichen:
- Argentinien
- Australien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Kap Verde (vorübergehend ausgesetzt)
- Mazedonien
- Monaco
- Montenegro
- San Marino
- Serbien
- Tunesien
- Vatikanstadt
Das Visum zur medizinischen Behandlung ermöglicht die Einreise für einen kurzen oder langen Aufenthalt, in jedem Fall aber für einen bestimmten Zeitraum, für einen ausländischen Staatsangehörigen, der sich einer medizinischen Behandlung in einer in Italien zugelassenen öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung unterziehen muss. Ein medizinisches Behandlungsvisum kann auch einer Person erteilt werden, die einen ausländischen Staatsangehörigen mit einer Krankheit begleitet und ihm hilft.
Erforderliche Unterlagen für ein medizinisches Visum für Italien:
- Antragsformular mit 2 Fotos (Farbfotos auf weißem Hintergrund, Größe 3,5×4,5 cm), die in jeder Spalte in Druckbuchstaben ausgefüllt sind, vorzugsweise in italienischer oder englischer Sprache; auf den Seiten 3 und 4 des Antragsformulars sind die vollständige Anschrift des Antragstellers, seine Telefonnummer mit Vorwahl und seine persönliche Unterschrift anzugeben. Ist der Antragsteller minderjährig, muss das Antragsformular von einem der Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Ein Exemplar des Antragsformulars ist kostenlos in der Botschaft oder bei der italienischen Visastelle erhältlich oder kann von der Website der Botschaft heruntergeladen werden.
- Medizinische Unterlagen, die die folgenden Informationen enthalten:
1. Ein im Wohnsitzland ausgestelltes ärztliches Attest, das die Krankheit bestätigt.
2. Eine Bescheinigung einer öffentlichen oder privaten medizinischen Einrichtung in Italien (letztere muss vom staatlichen Gesundheitsdienst anerkannt sein), aus der die Art der Behandlung, das Datum des Beginns, die Dauer und die voraussichtlichen Kosten hervorgehen.
3. Eine Bescheinigung der italienischen medizinischen Einrichtung über die Zahlung einer Kaution in Höhe von mindestens 30 % der geschätzten Kosten für die Leistungen oder alternativ ein eindeutiger regionaler Beschluss oder eine eindeutige Genehmigung des Gesundheitsministeriums für humanitäre Programme.
- Unterlagen, die bestätigen, dass in Italien ausreichende Mittel vorhanden sind, um die medizinischen Kosten, die Unterbringung und Verpflegung außerhalb der medizinischen Einrichtung und die Rückreise ins Heimatland zu decken. Die folgenden Kosten können vom Antragsteller selbst, von privaten Einrichtungen oder bekannten humanitären Organisationen oder Dritten übernommen werden.
- Die Begleitperson eines erkrankten ausländischen Staatsbürgers muss eine im Schengen-Raum gültige Auslandskrankenversicherung (im Original und in Kopie) für den geplanten Zeitraum der ersten Reise und einen Korridor von 15 Tagen mit einem geplanten Rückreisedatum vorweisen. Die Mindestdeckungssumme der Versicherung beträgt 30.000 Euro.
- Die Krankenversicherung kann direkt bei der italienischen Visastelle abgeschlossen werden.
- Ein Ticket buchen.
- Für eine Hin- und Rückreise mit festem Datum (oder eine einfache Reise im Falle eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt) mit dem Flugzeug, dem Zug oder dem Bus oder mit dem Auto sind folgende Dokumente erforderlich
1. das Original und eine Kopie des technischen Passes des Fahrzeugs;
2. Original und Kopie der "grünen Versicherungskarte";
3. Original und Kopie des Führerscheins;
4. im Falle eines Mietwagens das Original und eine Kopie des Mietvertrags für das Fahrzeug.
1. Ausländischer Reisepass und eine Kopie der ausgefüllten Seiten. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein (Artikel 12 des Visakodex). Der Reisepass muss mindestens 2 freie Seiten haben (für das Visum und Stempel beim Grenzübertritt). Pässe mit einer längeren Gültigkeitsdauer werden nicht akzeptiert.
2. Alle anderen Reisepässe des Antragstellers mit einer gültigen Gültigkeitsdauer (und Kopien aller Seiten) und mit einer abgelaufenen Gültigkeitsdauer (und Kopien aller ausgefüllten Seiten).
3. Interner Reisepass und eine Kopie der ausgefüllten Seiten.
HINWEIS:
Alle Unterlagen in einer anderen Sprache (außer Italienisch und Englisch), mit Ausnahme des internen Reisepasses, müssen mit einer regulären Übersetzung ins Italienische oder Englische versehen sein. Die Übersetzung kann auch von einem Übersetzungsbüro oder anderen spezialisierten Organisationen angefertigt werden.
Das Vorhandensein all dieser Dokumente garantiert in keiner Weise die obligatorische oder automatische Erteilung eines Visums.
Die diplomatische oder konsularische Vertretung behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Wenn Ihr Kind in Italien geboren wurde, müssen Sie dies melden, um es beim Standesamt (Ufficio di Stato Civile) der Gemeinde zu registrieren. Das Standesamt registriert Lebensereignisse von Bürgern und Einwohnern wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Todesfälle und die Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes für Verwaltungszwecke benötigen, können Sie bei der Gemeinde eine Geburtsurkunde anfordern.
Erklärung der Geburt
Sie müssen den italienischen Behörden die Geburt Ihres Kindes auf eine der folgenden Arten melden (dichiarazione o denuncia di nascita" auf Italienisch)
- Bei der Krankenhausbehörde ("direzione sanitaria" auf Italienisch) - innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt. In diesem Fall ist das Krankenhaus dafür verantwortlich, die Geburtsanzeige an das Standesamt der Gemeinde zu senden, in der die Geburt stattgefunden hat, oder an die Gemeinde der Mutter, wenn Sie dies wünschen.
- An das Standesamt der Gemeinde (comune), in der die Mutter gemeldet ist oder in der das Kind geboren wurde - innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der Geburt.
In beiden Fällen müssen Sie die vom Krankenhaus ausgestellte Geburtsurkunde und ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) beider Eltern oder des Elternteils, der das Kind anerkennt, mitbringen.
Wenn weder Sie noch der andere Elternteil des Kindes eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben, kann das Standesamt oder das Krankenhaus keine Aufenthaltsgenehmigung von Ihnen verlangen oder Sie bei der Polizei anzeigen, wenn Sie sich illegal im Land aufhalten.
Müssen ich oder mein Partner mein Neugeborenes anmelden?
Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden, können Sie und Ihr Partner das Neugeborene auch anerkennen.
- Wenn Sie und Ihr Ehepartner rechtmäßig verheiratet sind, kann entweder die Mutter oder der Vater die Geburt des Kindes anmelden. Sie werden dann beide als Eltern des Kindes angesehen.
- Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie die Geburt anmelden, um Mutterschaft und Vaterschaft festzustellen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beide das Kind anerkennen wollen, müssen Sie beide die Geburt anmelden. Andernfalls, wenn nur Sie Ihr Kind anerkennen, müssen Sie die Geburt anmelden.
- Wenn ein Elternteil das Kind erst bei der Geburt anerkennt, kann der andere das Kind immer anerkennen, indem er nach der Geburt einen besonderen Antrag bei einem Standesbeamten, einem Vormundschaftsrichter (italienisch: Giudice Tutelare) oder einem Notar stellt.
Geburtsurkunde in Italien
Für einige Verwaltungsverfahren (z. B. für die Anmeldung der Geburt eines Kindes bei Ihrer Botschaft) benötigen Sie eine von der Gemeinde ausgestellte Geburtsurkunde.
In Italien gibt es verschiedene Bescheinigungen zum Nachweis der Geburt einer Person (copia integrale dell'atto di nascita, estratto di nascita und certificato di nascita), je nachdem, welche Informationen Sie benötigen. Sie können die Bescheinigung persönlich oder online beantragen (wenn die Gemeinde über einen Online-Dienst verfügt), sie ist kostenlos und 6 Monate lang gültig.
Die vollständigste Bescheinigung ist die "copia integrale dell'atto di nascita", d. h. eine Kopie der im Standesamt umgeschriebenen Geburtsurkunde. Es ist jedoch üblich, einen kurzen Auszug aus dieser Bescheinigung zu beantragen, den so genannten "estratto di nascita" ("Geburtsurkunde"). Die "certificato di nascita" enthält nur den Vornamen, den Familiennamen, den Geburtsort und das Geburtsdatum sowie die Nummer der Geburtsurkunde.
Welche Art von Genehmigung wird mein Kind erhalten?
Welchen Aufenthaltstitel Ihr Kind erhalten wird, hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab, den Sie oder Ihr Partner besitzen, sowie von dessen Status (gültig oder abgelaufen).
Wenn Sie oder Ihr Partner eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben
Wenn beide oder ein Elternteil eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Italien haben, wird dem Kind eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Permesso per Motivi Familiari) erteilt. Diese Genehmigung hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie Ihre Genehmigung und kann verlängert werden, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird.
Der Aufenthaltstitel Ihres Kindes ist an den Aufenthaltstitel des Elternteils gebunden, bei dem es lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, wird das Permesso des Kindes mit dem Permesso des Elternteils verknüpft, der die meisten Rechte und die längste Gültigkeitsdauer hat. Wenn Sie beispielsweise einen Flüchtlingsstatus für 5 Jahre haben und Ihr Partner eine Protezione Speciale für 2 Jahre besitzt, erhält Ihr Kind eine Familiengenehmigung für 5 Jahre.
Wenn Sie oder ein Elternteil eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der EU (ex Carta di Soggiorno) haben, kann Ihr Kind nach 5 Jahren Aufenthalt in Italien eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der EU erhalten.
Wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben
Wenn Sie schwanger sind oder vor kurzem ein Kind geboren haben und Sie und der andere Elternteil des Kindes keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie nicht abgeschoben werden und eine Genehmigung für medizinische Behandlungen (Permesso per Cure Mediche) beantragen. Diese Genehmigung ist nur für 6 Monate nach der Geburt gültig.
Danach können Sie ein Permesso per Assistenza Minore beantragen, und sobald dieses bewilligt ist, können Sie Ihrem Kind eine Familiengenehmigung (Permesso per Motivi Familiari) ausstellen. Diese Genehmigung hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie Ihre Aufenthaltsgenehmigung und muss bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung erneuert werden.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nicht erfüllen und eine Ausweisungsverfügung aus Italien erhalten, müssen Sie und Ihr Kind leider das Land verlassen.
Steuernummer
Sobald Sie Ihr Kind angemeldet haben, stellt die Gemeinde eine Steuernummer (codice fiscale) aus. Der codice fiscale ist sehr wichtig, um Ihr Kind im Gesundheitssystem anzumelden und um Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen zu erhalten.
In der Regel wird Ihnen automatisch eine Plastikkarte an Ihre Wohnanschrift geschickt. Einige Gemeinden können Sie jedoch bitten, mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes zum Einwohnermeldeamt (Agenzia delle Entrate) zu gehen und ein Formular auszufüllen, das zugesandt wird. Die Steuernummer sollte innerhalb von etwa einem Monat an Ihre Adresse geschickt werden.
Medizinische Versorgung für Neugeborene und Kinder in Italien
Ausländische Neugeborene und Kinder haben uneingeschränkten Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung, zum Kinderarzt und zu Impfungen, auch wenn ihre Eltern keine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung in Italien haben.
ACHTUNG: Angehörige der Gesundheitsberufe dürfen Sie nicht bei der Polizei anzeigen, wenn Sie sich illegal im Land aufhalten.
Tessera sanitaria
Nach Erhalt des codice fiscale erhält Ihr Kind automatisch eine Gesundheitskarte ("tessera sanitaria" auf Italienisch) an seiner Wohnadresse, ohne dass Sie einen besonderen Antrag stellen oder sich an einen Gesundheitsdienst wenden müssen. Diese erste tessera sanitaria ist ein Jahr lang gültig.
Innerhalb eines Jahres nach Erhalt der tessera sanitaria müssen die Eltern ihr Kind auch beim öffentlichen Gesundheitssystem anmelden. Danach wird eine neue Gesundheitskarte mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren verschickt.
Anmeldung im Gesundheitssystem
Alle Kinder müssen sich beim italienischen öffentlichen Gesundheitssystem, dem "Servizio Sanitario Nazionale (SSN)", anmelden. Dieses Verfahren ist kostenlos. Wenn Sie Ihr Kind beim SSN anmelden möchten, sollten Sie sich an Ihren örtlichen Gesundheitsdienst, die Azienda Sanitaria Locale (ASL), wenden. Solche Ämter gibt es in den meisten italienischen Städten.
Im Allgemeinen sind für die Anmeldung eines Neugeborenen im Gesundheitssystem die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Ein Dokument mit den persönlichen Daten Ihres Kindes (z. B. Geburtsurkunde)
- Die Steuernummer des Kindes
BITTE BEACHTEN SIE, dass Sie für Ihr neugeborenes Kind unter 6 Jahren eine Befreiung von den medizinischen Kosten ("esenzione ticket" auf Italienisch) beantragen können.
Kinderarzt
Mit der Einschreibung in das öffentliche Gesundheitssystem hat Ihr Kind Anspruch auf einen Kinderarzt, d.h. auf einen Arzt, der auf die Gesundheit von Kindern spezialisiert ist.
Der Kinderarzt ist Ihr Ansprechpartner im italienischen Gesundheitssystem. Wenn Ihr Kind krank ist, Medikamente braucht oder keine medizinische Notfallversorgung benötigt, sollten Sie Ihren Kinderarzt um Hilfe bitten. Der Kinderarzt wird Sie auch beraten, wie und wann Ihr Kind geimpft werden sollte.
Sie können den Kinderarzt Ihres Kindes kostenlos unter den in Ihrem örtlichen ASL verfügbaren Ärzten auswählen oder wechseln. Da jedes ASL sein eigenes und spezielles Verfahren hat, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website Ihres ASL zu informieren, wie Sie dies tun können. Um das nächstgelegene ASL in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie ASL+ [Ihre Wohngemeinde] in Google ein.
Impfungen
Alle Kinder in Italien haben Anspruch auf Impfungen. Viele Impfungen sind kostenlos, für andere müssen Sie unter Umständen eine Gebühr entrichten. Einige Impfungen sind obligatorisch, andere werden nur empfohlen. Der Kinderarzt Ihres Kindes wird Sie beraten, wie und wann Sie sich impfen lassen sollten.
Kosten für Geburt und Betreuung in Italien
Die Entbindung ist in einem öffentlichen Krankenhaus kostenlos, wenn Sie sich für eine Entbindung mit SSN entscheiden und ein Doppelzimmer buchen. Sie können sich auch für einen privaten Dienst und ein Einzelzimmer im selben Krankenhaus entscheiden. In diesem Fall raten wir Ihnen, eine gute private Krankenversicherung (polizza assicurativa sanitaria) abzuschließen, die Ihnen die meist hohen Kosten erstattet. Vergewissern Sie sich, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, denn nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten denselben Mutterschaftsschutz. Wenn Sie sich für eine Entbindung in einem Privatkrankenhaus entscheiden, werden die Kosten ebenfalls übernommen, wenn Sie versichert sind.
Bei einer privaten Entbindung gibt es im Allgemeinen drei Hauptkategorien von Kosten:
- Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit (Fachpersonal, besondere Pflege, Eingriffe usw.)
- Kosten für den "Aufenthalt" in der Entbindungsklinik, degenza, die ein Einzelzimmer, Mahlzeiten und andere Dienstleistungen umfassen
- Kosten für einen möglichen Geburtshelfer oder einen anderen Facharzt, der Sie auf Ihren Wunsch hin persönlich beobachtet.
- Eine Entbindung zu Hause oder in einem spezialisierten Haus (casa parto) kostet zwischen 2.000 und 3.000 €. In einem privaten Krankenhaus oder einer Klinik beginnen die Preise bei 2.000 € und können bis zu 13.000 € betragen; sie hängen von der von Ihnen gewählten Klinik, der Art des Zimmers (Mehrbettzimmer oder Einzelzimmer) und anderen Parametern ab. Eine Entbindung in der Entbindungsklinik Mangiagalli oder Ospedale Buzzi in Mailand beispielsweise kostet zwischen 9 000 und 13 000 Euro für eine vollständige private Option (Geburt, Aufenthalt und Betreuung).
Die Kosten für eine Epiduralanästhesie schließlich liegen im Durchschnitt bei 500 Euro, aber auch hier hängt es von vielen Faktoren ab: von der Einrichtung, in der Sie entbinden, von einer möglichen Erstattung durch die Sozialversicherung oder eine private Versicherung. In einigen Krankenhäusern sind Epiduralanästhesien kostenlos.