Benötigen Franzosen ein Visum für Japan?
Ja, Französische Bürger müssen ein Visum beantragen, um Japan zu besuchen. Dies gilt für Kurzbesuche zu touristischen, kulturellen oder Freizeitzwecken.
Einreisebestimmungen für Französische Bürger: Detaillierte Informationen zu den Bedingungen für die Einreise nach Japan finden Sie auf der offiziellen Website der japanischen diplomatischen Vertretung in Frankreich. Sie finden sie hier.
Visabestimmungen für Französische Bürger für Japan
Japanische Visa sind unabhängig vom Zweck in zwei Typen unterteilt: Kurzzeit-, Langzeit- und Mehrfachvisa (Mehrfachvisa werden an Personen vergeben, die Japan in den letzten 12 Monaten mindestens dreimal oder in den letzten drei Jahren mindestens zehnmal besucht haben).
Für touristische Zwecke sollten Franzosen ein Einzelvisum für Kurzaufenthalte auf allgemeiner Grundlage beantragen.
Dieses Visum ist für verschiedene Kurzreisen geeignet, einschließlich:
- Tourismus.
- Besuch von Freunden oder Verwandten.
- Geschäftstreffen und andere kurzfristige, nicht kommerzielle Zwecke.
Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Japan. Es muss bei einer diplomatischen Vertretung Japans oder in einigen Fällen über akkreditierte Reiseagenturen beantragt werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Bedingungen finden Sie auf der offiziellen Website der japanischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland.
Wie beantrage ich ein Visum für Japan für Französische Bürger?
Um ein Kurzzeitvisum zu beantragen, benötigen Sie:
- Ausländischer Reisepass. Stellen Sie sicher, dass dieser mindestens 6 Monate ab dem Einreisedatum nach Japan gültig ist.
- Ein ausgefülltes Antragsformular. Laden Sie das Antragsformular von der offiziellen Website der japanischen Botschaft in Ihrem Land herunter und füllen Sie es auf Englisch oder Japanisch aus.
- Foto: ein 4,5x4,5 cm großes Farbfoto.
- Nachweis der finanziellen Solvenz: Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Nachweise über ausreichende Mittel zur Deckung der Reisekosten.
- Hotelreservierungen: Dokumente, die Ihren Aufenthaltsort in Japan bestätigen.
- Rückflugtickets oder Tickets für ein Drittland: Nachweis Ihrer Absicht, Japan zu verlassen.
Wie beantrage ich ein japanisches Visum für Franzosen?
Wenn Sie eine Reise nach Japan planen, müssen Sie ein Visum bei einer japanischen Auslandsvertretung - das kann eine Botschaft, ein Konsulat oder eine akkreditierte Reiseagentur sein - beantragen. Das Verfahren ist recht einfach, insbesondere wenn Sie einige nützliche Tipps kennen. So funktioniert es:
1. Kontaktieren Sie die japanische Botschaft/das Konsulat. Erkundigen Sie sich zunächst, wie Sie die Dokumente einreichen können. Einige Botschaften und Konsulate akzeptieren Anträge nur über akkreditierte Reiseagenturen und nicht von Einzelpersonen. In diesem Fall ist es die Agentur, die für die Einreichung Ihrer Dokumente zuständig ist.
2. Alle erforderlichen Dokumente sammeln. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente haben. Dies umfasst in der Regel ein ausgefülltes Antragsformular, Fotos, einen gültigen Reisepass, Nachweise der finanziellen Solvenz, Hotelreservierungen und Transporttickets. Die Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die vollständige Liste im Voraus zu überprüfen.
3. Einreichung der Dokumente. Sie können die Dokumente persönlich bei der Botschaft/dem Konsulat oder über eine akkreditierte Reiseagentur einreichen, wenn dies von der japanischen Vertretung vorgeschrieben ist. Die Zusammenarbeit mit einer Agentur ist praktisch, da diese Ihre Dokumente überprüft und Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden.
4. Warten Sie auf die Bearbeitung des Antrags. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 5-10 Werktage, ab dem Zeitpunkt, an dem die japanische Vertretung einen vollständigen Antrag erhält. In komplizierten Fällen kann dieser Zeitraum etwas länger dauern, aber normalerweise geschieht alles recht schnell.
5. Holen Sie Ihren Reisepass ab. Sobald der Antrag abgeschlossen ist, müssen Sie Ihren Reisepass bei der Botschaft, dem Konsulat oder der Reiseagentur abholen. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es in Ihren Reisepass gestempelt und Sie können es für die Einreise nach Japan nutzen. Beachten Sie, dass das Visum in der Regel drei Monate für die Einreise gültig ist.
Tipp: Auch wenn Sie Ihre Dokumente über eine Reiseagentur einreichen, überprüfen Sie unbedingt die Richtigkeit aller Angaben, bevor Sie sie einreichen, um Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
Visagebühr für ein japanisches Visum
Um ein japanisches Visum zu erhalten, müssen Sie eine Visagebühr entrichten. Die Kosten für ein Einzelvisum betragen etwa 3.000 Yen. Die Gebühr wird in der lokalen Währung Frankreich entrichtet, in der sich die japanische Botschaft oder das Konsulat befindet.
Bitte beachten:
- Je nach Besuchszweck und Staatsangehörigkeit kann die Gebühr variieren oder gar nicht erhoben werden.
- Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird keine Gebühr erhoben.
- Wenn Sie den Antrag über eine akkreditierte Agentur einreichen, können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen, die separat berechnet werden.
Was sollte ich außer einem Visum zur Einreise nach Japan mitbringen?
Auch wenn Sie bereits ein Visum haben, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente und Gegenstände mitführen, um eine reibungslose Grenzüberquerung zu gewährleisten:
- Einen gültigen Reisepass mit Visumstempel.
- Rückflugticket oder Nachweis der Weiterreise.
- Nachweis der Unterkunft: Hotelreservierung oder die Adresse, an der Sie übernachten möchten.
- Finanzdokumente: Bankkarten, Bargeld, Kontoauszüge (für den Fall einer Überprüfung).
- Krankenversicherung: nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Das japanische Gesundheitssystem ist teuer, und eine Versicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Sie können schnell und bequem eine Krankenversicherung auf der Visit World Website beantragen.
Landungserlaubnis für Franzosen zur Einreise nach Japan
Bei der Ankunft in Japan müssen Franzosen an der Einwanderungskontrolle überprüft werden, um eine „Landungserlaubnis“ zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Beamte prüft, ob Sie alle Anforderungen für die Einreise gemäß dem Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz erfüllen. Diese Anforderungen umfassen das Mitführen eines gültigen Reisepasses und Visums (falls erforderlich), einen klar definierten Reisegrund und die Aufenthaltsdauer.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt der Beamte Ihnen eine „Einreisegenehmigung“ durch das Anbringen eines speziellen Stempels in Ihrem Reisepass. Er bestimmt Ihren „Aufenthaltsstatus“ (welche Aktivitäten in Japan erlaubt sind) und die „Aufenthaltsdauer“.
Wichtig: Sobald Sie eine Einreisegenehmigung erhalten haben, wird Ihr Visum ungültig, außer für Mehrfachvisa, die bis zu ihrem Ablaufdatum gültig bleiben. Wenn Sie Ihre Aufenthaltsart ändern oder Ihren Aufenthalt verlängern müssen, können Sie dies über eine „Änderung des Aufenthaltsstatus“ oder eine „Verlängerung des Aufenthalts“ beim Regionalen Einwanderungsbüro des japanischen Justizministeriums tun.
Empfohlene Orte in Japan für Ihren Besuch aus Frankreich
- Kyoto ist eine Stadt der Tempel und traditionellen Gärten, in der Sie die wahre Kultur Japans erleben können.
- Osaka ist bekannt für seine kulinarischen Traditionen und lebhaften Straßen.
- Nikko ist eine wunderbare Kombination aus natürlicher Schönheit und historischen Schreinen.
Transitvisum.
Es scheint, dass, wenn Japan nicht das Endziel des Touristen ist, seine Gültigkeitsdauer 72 Stunden beträgt. Denjenigen, die planen, eine Kreuzfahrt zu unternehmen, die japanische Häfen anläuft, wird außerdem empfohlen, ein Transitvisum zu erhalten - es erlaubt ihnen, an Land zu gehen.
Wenn ein Tourist innerhalb eines Tages mit einem Transfer in einem japanischen Flughafen fliegt, ist die Ausstellung eines Transitvisums nicht erforderlich. Bei höherer Gewalt verlängert sich die visumfreie Aufenthaltsdauer auf 72 Stunden, eine besondere Vermarkung in Form eines Aufklebers wird im ausländischen Pass angebracht. In diesem Fall können Passagiere die Transitzone des Flughafens nicht verlassen.
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Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Transitvisums nach Japan:
- Ausländischer Pass;
- Fotokopie des Visums des Ziellandes (sowie der Länder, die die Person auf dem Weg nach Japan durchqueren wird);
- Ausgefüllter Fragebogen;
- Zwei Fotografien im Format 4,5x4,5, unbedingt in Farbe.
- Zwei Kopien des Visums des Ziellandes.
- Eine Kopie der Flugticketreservierungen, die einen Aufenthalt in Japan von bis zu 3 Tagen beinhalten.
- Zwei Kopien von Hotelreservierungen, in denen Touristen in Japan übernachten.
Möglicherweise müssen Sie Finanzdokumente vorlegen:
- eine Bescheinigung des Arbeitsortes, aus der die Position, die Dienstzeit und das Gehalt hervorgehen;
- Kontoauszug mit den Geldbewegungen der letzten 3 Monate
Die Vorschriften für die Einfuhr von Tieren finden Sie
hier.
Allgemeine Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Japan.
Zunächst listen wir kurz die Liste der erforderlichen Dokumente und Bedingungen auf und betrachten dann alles genauer:
1) Erhalt eines internationalen Passes und Implantation eines subkutanen Chips.
Wenn das Tier keinen internationalen Veterinärpass hat, müssen Sie sich einen besorgen, um mit der ersten Phase beginnen zu können. Es ist ratsam, das Tier bei der Person anzumelden, die es transportiert.
Als nächstes folgt die Installation eines Identifikationschips. Wenn das Tier bereits mit einem Mikrochip versehen ist, überprüfen Sie bitte seine Kompatibilität mit den japanischen Anforderungen. Der Mikrochip muss den ISO-Standards 11784 und 11785 entsprechen (ein 15-stelliger Code, der nur aus Zahlen besteht).
Stellen Sie sicher, dass die Mikrochip-Nummer vom Mikrochip-Lesegerät in Tierkliniken gelesen werden kann.
2) Zweimalige Impfung gegen Tollwut.
Der japanische Quarantänedienst verlangt, dass die Tiere zweimal geimpft werden, was jeweils im Veterinärpass vermerkt ist.
Erste Impfung:
Wenn das Tier vor dem Einbau des Chips geimpft wurde, gelten diese Impfungen nicht als gültig. Diesbezüglich können Sie die Gelegenheit nutzen und die erste Impfung sofort nach dem Einsetzen des Chips oder nach 1 Woche erhalten.
Wenn das Tier mit einem installierten Chip geimpft wurde, sollte die Dauer dieser Impfung 91 Tage nicht überschreiten (das Impfdatum gilt als Nulltag).
Zweite Impfung:
Frühestens (zwingende Bedingung!) nach 31 Tagen erhält das Tier die 2. Impfung gegen Tollwut.
Wichtig! Die japanischen Anforderungen besagen, dass der Impfstoff ein nicht lebender Virus sein muss! "Getöteter" rekombinanter/modifizierter Virusimpfstoff. Impfstoffe, die mit „lebenden“ Viren hergestellt wurden, werden von der japanischen Seite nicht akzeptiert. Bitte fragen Sie bei der Durchführung dieser Phase vorher Ihren Arzt, um unangenehme Folgen zu vermeiden.
3) Tollwut-Antikörpertest und 180-tägige Quarantäne.
Diese Analyse kann am Tag der 2. Tollwutimpfung oder in den Folgetagen erfolgen.
Das Zertifikat wird in 2 Wochen erstellt. Überprüfen Sie dieses Dokument unbedingt auf die korrekte Schreibweise der Informationen, insbesondere der Mikrochipnummer. Andernfalls, wenn an der Grenze ein Fehler festgestellt wird, wird das Tier einfach nicht akzeptiert. Das Zertifikat ist 2 Jahre gültig.
Wichtig! Der Antikörpertiter muss größer oder gleich 0,5 IE pro 1 Milliliter sein – das bedeutet, dass das Tier für den Import nach Japan geeignet ist. Sind die Titer unbefriedigend, wird die Analyse wiederholt.
Die Wartezeit beträgt 180 Tage. Hunde und Katzen müssen innerhalb von 180 Tagen nach der Blutabnahme für den Tollwut-Antikörpertest in Japan eintreffen. Das Datum der Blutentnahme gilt als Tag 0.
Außerdem muss das Ankunftsdatum in Japan innerhalb der Gültigkeitsdauer des verabreichten Tollwut-Impfstoffs und der Gültigkeitsdauer des Anti-Tollwut-Antikörpertests liegen (Gültigkeit des Zertifikats beträgt 2 Jahre).
Wichtig! Hunde und Katzen, deren Wartezeit weniger als 180 Tage betrug, werden für die Zeit des Nachholens der fehlenden Tage in der Anhaltestelle des Tierquarantänedienstes unter Quarantäne gestellt. Das Alter des nach Japan eingeführten Tieres darf nicht jünger als 10 Monate sein.
4) Vorankündigung des Quarantänedienstes.
Sie müssen den Japan Quarantine Service mindestens 40 Tage vor Ihrer Ankunft mit einem Tier an einem der Flughäfen/Seehäfen benachrichtigen. Die Kommunikation erfolgt auf Japanisch oder Englisch.
Der japanische Quarantänedienst ist hier:
Während der Benachrichtigung müssen Sie Informationen über den bevorstehenden Flug mit Ihrem Haustier und spezielle ausgefüllte Benachrichtigungsformulare senden:
110 - die Polizei
119 - Krankenwagen und Feuerwehr
Was kann mit dem Flugzeug nach Japan gebracht werden:
- Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist nicht beschränkt (Beträge ab einem Gegenwert von 1.000.000 JPY sind deklarationspflichtig). Auch Goldprodukte mit 900 Proof müssen deklariert werden, wenn ihr Gesamtgewicht 1 kg übersteigt.
- Personen über 20 Jahren dürfen bis zu 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei einführen
- Bis zu 56 ml (2 Unzen ) Parfüm
- Sonstige Waren im Wert von höchstens 200.000 JPY
Was darf nicht nach Japan importiert werden?
- Schusswaffen und Munition (Kalt-, Jagd- und Luftwaffen werden nur mit Genehmigung des National Security Service of Japan eingeführt).
- Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (deren Einfuhr unterliegt der Abschiebung und einem lebenslangen Einreiseverbot).
- Einige Arzneimittel (insbesondere solche, die 1-Desoxyephedrin enthalten).
- Gefälschte Wertpapiere und Banknoten.
- Frisches Obst, Gemüse und Pflanzen, Tiere und eine ganze Reihe von Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs (hauptsächlich Fleisch und Fleischprodukte sowie verschiedene Obstkulturen).
- Pornografisches Material, Filme oder Veröffentlichungen mit Szenen von Gewalt und Grausamkeit.
- Zeitschriften, Fotografien, Zeichnungen und Stiche mit obszönem Inhalt.
- Gedruckte Veröffentlichungen und andere Materialien, die die öffentliche Ordnung untergraben
- Gefälschte Produkte sowie Dinge und Gegenstände, die Marken-, Urheber- und Patentrechte verletzen.
Was darf aus Japan nicht exportiert werden?
Kunstgegenstände und Antiquitäten ohne Genehmigung der zuständigen Behörden
Wie viel Alkohol darf nach Japan eingeführt werden?
Bis zu 3 Flaschen alkoholische Getränke (jeweils bis 0,75 l)
Was Sie wissen müssen, bevor Sie in Japan ein Auto mieten.
Die meisten Autovermietungen erlauben Personen ab 18 Jahren, Autos zu mieten, dies hängt jedoch von der jeweiligen Firma ab und der Fahrzeugtyp kann variieren. Junge Fahrer sollten sich im Voraus über Altersbeschränkungen informieren.
Außerdem ist ein gültiger Führerschein erforderlich (gültiger Führerschein = Führerschein). Ein gültiger Führerschein ist ein Internationaler Führerschein (IDP).
1) Wenn Sie in Japan ein Auto mieten, müssen alle Fahrer in den Mietunterlagen eingetragen sein. Dazu müssen entweder alle Fahrer zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung persönlich anwesend sein oder eine Person muss alle Führerscheine besitzen, um die Identität der Fahrer und die Gültigkeit der Lizenzen zu bestätigen.
2) Je nach Miete werden verschiedene Services angeboten. Besprechen Sie im Voraus Zusatzleistungen wie Autositze für Kleinkinder, mehrsprachige GPS-Geräte, Skiträger und mehr.
3) Japan hat viele mautpflichtige Straßen und Schnellstraßen, und einige Strecken können sehr teuer sein. Eine elektronische Zahlungskarte (ETC) ist ein nützliches Werkzeug, mit dem Sie Ihre Maut direkt von Ihrer Kreditkarte abbuchen oder in Ihren Mietwagen einbeziehen können.
Das bedeutet, dass Sie an der Zahlstelle nicht anhalten müssen – bremsen Sie einfach ab und die ETC-Karte ist aktiviert. Weitere Informationen zu ETC-Geräten und zum Verleih von ETC-Karten finden Sie auf der offiziellen Website.
Wenn Sie kei ne ETC-Karte haben, können Sie nur Mautstellen mit der Aufschrift „Allgemein / (allgemein)“ in Grün oder allgemeine Mautstellen mit der Aufschrift „ETC / Allgemein / (allgemein)“ passieren. "ETC-only tollgate" - nur ETC-Schilder sind lila markiert.
4) Rückgabe des Autos
Achten Sie darauf, den Kraftstofftank aufzufüllen, bevor Sie das Auto an die Autovermietung zurückgeben, oder Sie müssen für das fehlende Benzin extra bezahlen. Einige Vermieter verlangen eine Quittung als Nachweis, dass Sie den Tank vollgetankt haben.