Visa
Visafrei bis zu 90 TageSprache
JapanischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+81Währung
Yen (JPY)Covid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateBehandlung in Japan / Beantragung eines medizinischen Visums
Erlangung eines Aufenthaltsvisums zum Zweck der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Ein Aufenthaltsvisum zum Zweck der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen wird ausländischen Patienten und Begleitpersonen erteilt, die zur Behandlung (einschließlich kurzzeitiger stationärer ärztlicher Untersuchung) nach Japan einreisen.
Der Bereich der medizinischen Dienstleistungen.
Das Visum gilt nicht nur für Behandlungen in medizinischen Einrichtungen, sondern auch für ein breites Spektrum medizinischer Leistungen, von verschiedenen Arten ärztlicher Untersuchungen bis hin zur Behandlung an heißen Quellen (stationäre ärztliche Untersuchung vom Typ „Ningen Dock“, allgemeinmedizinische Untersuchung, zahnärztliche Behandlung, restaurative und Gesundheitsverfahren).
Visa für die mehrfache Einreise.
Bei Bedarf wird ausländischen Patienten ein Visum zur mehrfachen Einreise erteilt. Die Erteilung eines Visums für die mehrfache Einreise beinhaltet jedoch einen einmaligen Besuch mit einer maximalen Dauer von bis zu 90 Tagen.
Da bei der Ausstellung eines Visums für die mehrfache Einreise die Vorlage eines „Behandlungsplans“ eines Arztes erforderlich ist, holen Sie diesen bitte vorab über die bürgende Organisation ein.
Begleitpersonen.
Gegebenenfalls ist die Begleitung eines ausländischen Patienten sowohl durch seine Angehörigen als auch durch Personen, die keine familiären Beziehungen zu dem Patienten haben, erlaubt.
Gegebenenfalls werden für Begleitpersonen mit dem Patientenvisum identische Visa ausgestellt. Aufgrund der Tatsache, dass die Begleitperson Japan besucht, um dem Patienten persönliche Dienstleistungen zu erbringen, darf sie gleichzeitig keine Tätigkeit ausüben, die darauf abzielt, einen Gewinn zu erzielen oder eine Belohnung zu erhalten.
Die Gültigkeitsdauer des Visums richtet sich nach dem Krankheitszustand des ausländischen Patienten.
Bei Bedarf ist es möglich, ein Visum für bis zu 3 Jahre zu erhalten.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem Krankheitszustand des ausländischen Patienten.
Ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist nur zulässig, wenn der Patient ins Krankenhaus eingeliefert wird. In diesem Fall muss der Patient eine Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus in Japan von der Einwanderungsbehörde des japanischen Justizministeriums erhalten.
Das Zertifikat kann über das Personal der medizinischen Einrichtung, in der die Behandlung durchgeführt wird, oder die in Japan lebenden Angehörigen des Patienten bezogen werden.
Beschreibung des Visumverfahrens
- Ausländische Patienten, die sich einer Behandlung unterziehen oder andere Arten von medizinischen Dienstleistungen in medizinischen Einrichtungen in Japan in Anspruch nehmen möchten, sollten sich mit der Liste der gastgebenden Bürgenorganisationen vertraut machen (z. B. Koordinatoren für internationale Beziehungen, die im medizinischen Bereich tätig sind, Reisebüros usw.). .
Liste der Gastorganisationen-Garanten (registrierte Reisebüros)
Liste der japanischen Botschaften und Generalkonsulate
Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist es erforderlich, sich an die entsprechende Organisation aus der Liste zu wenden und mit ihr einen Termin zu vereinbaren.
- Nach Abschluss einer Vereinbarung mit der medizinischen Einrichtung, in der die Behandlung durchgeführt wird, durch den Bürgen der aufnehmenden Organisation ist es erforderlich, von der medizinischen Einrichtung eine Bescheinigung über die geplanten medizinischen Maßnahmen und eine Bürgschaft der Person des Empfängers einzuholen Organisationsgarant (falls erforderlich - "Behandlungsplan"), der von den aufnehmenden Organisationen eingeholt werden sollte
- Darüber hinaus müssen ausländische Patienten, die sich zum Zweck eines Krankenhausaufenthalts bis zu 90 Tage in Japan aufhalten müssen, das „Certificate of Status of Stay in Japan“ von der Einwanderungsbehörde des japanischen Justizministeriums sowie andere vorlegen erforderlichen Unterlagen an die japanische Botschaft oder das japanische Generalkonsulat der jeweiligen territorialen Gerichtsbarkeit.
Das Zertifikat kann vom Personal der medizinischen Einrichtung, in der der Patient stationär behandelt wird, oder von den in Japan lebenden Verwandten des Patienten, die als Vertreter fungieren, bezogen werden.
Unterlagen für Visumantrag:
- Fragebogen für ein Visum in Japan.
- Zwei Fotos, 4,5 x 4,5 cm, unbedingt in Farbe, auf weißem Hintergrund, 4-5 mm Freiraum über dem Kopf.
- Beidseitig bedruckte und vom Touristen unterschriebene Visa-Formulare wie im ausländischen Pass.
- Ausländischer Reisepass, unbedingt mit zwei leeren Seiten.
- Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig sein.
- Ein Dokument, das die finanzielle Situation bestätigt (z. B. Kontoauszug eines Bankkontos)
- Eine Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung über die geplanten medizinischen Maßnahmen und eine Garantie der empfangenden Person durch die Bürgenorganisation.
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