Für welchen Zeitraum wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt?
Eine befristete Niederlassungserlaubnis wird in der Regel für ein oder zwei Jahre ausgestellt, kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Personen litauischer Herkunft und ausländische Staatsbürger, die das Recht haben, die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen wiederzuerlangen, erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre.
Aus welchen Gründen wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt?
Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt:
aufgrund des Familiennachzugs;
Verlassen der Arbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags;
aufgrund eines Studiums an einer Hochschule in Litauen;
auf der Grundlage der Ausübung rechtlicher Tätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet Litauens;
aufgrund des Rechts auf Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen oder an Personen litauischer Herkunft oder aus anderen Gründen, die unter dem Link dargestellt werden .
An welche Institution muss ich mich wenden, um eine befristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten?
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts elektronisch über das litauische Migrationsinformationssystem (MIGRIS) stellen. Innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der elektronischen Einreichung des Antrags über MIGRIS ist es erforderlich, einen Besuchstermin zu reservieren und die Migrationsabteilung persönlich zu kontaktieren: biometrische Daten und Originale aller erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Link .
Was kostet die Ausstellung einer befristeten Niederlassungserlaubnis?
Vor der Einreichung eines Antrags auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Niederlassungserlaubnis muss ein ausländischer Staatsbürger eine staatliche Abgabe in Höhe von 120 Euro (240 Euro für dringende Prüfung) entrichten, außer in Fällen, in denen der ausländische Staatsbürger davon befreit ist Zahlung der staatlichen Abgabe gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
Einzureichen sind:
Antrag (der Antrag muss über das litauische Migrationsinformationssystem MIGRIS gestellt werden);
gültiges Reisedokument;
Niederlassungserlaubnis (falls verlängert);
Dokumente, die die Grundlage für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestätigen;
ein Dokument über die Verfügbarkeit ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt;
ein Dokument über den Wohnort;
eine Strafregisterbescheinigung (bei Ausländern ab 14 Jahren. Erforderlich für die Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis). Wichtig: ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, aufgrund einer Tätigkeit, die eine hohe berufliche Qualifikation erfordert, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, können eine schriftliche Erklärung über das Fehlen einer Vorstrafe im Einreiseland abgeben);
ein Dokument, das die Verfügbarkeit einer Krankenversicherung bestätigt (Versicherungssumme – 6.000 Euro);
ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestätigt (bei Antragstellung während des Aufenthalts in Litauen).
Ist es notwendig, Dokumente zu übersetzen, die von zuständigen Behörden des Auslands ausgestellt wurden?
Dokumente, die von den zuständigen Behörden des Auslands ausgestellt wurden (mit Ausnahme des Reisepasses), müssen legalisiert werden - beglaubigt mit einem Apostille-Stempel. In Estland, Russland, Lettland, Moldawien und der Ukraine ausgestellte Dokumente müssen legalisiert werden – sie müssen nicht mit einem Apostille-Stempel beglaubigt werden (es reicht aus, sie ins Litauische zu übersetzen).
Wie lange ist die Wartezeit für die Niederlassungserlaubnis?
Die Wartezeit für die Entscheidung und Vorlage der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis auf dem üblichen Weg beträgt 4 Monate ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und der Originaldokumente bei der Migrationsbehörde. Bei dringenden Bestellungen beträgt die Wartezeit 2 Monate. Bei der Einreichung von Unterlagen aus bestimmten Gründen für eine Aufenthaltserlaubnis kann diese wesentlich schneller ausgestellt werden.
Bei Ersatz einer Aufenthaltserlaubnis beträgt die Wartefrist 2 Monate - im allgemeinen Verfahren 1 Monat - im Eilverfahren.
Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Amtes für Migration .
Eine Daueraufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das einem ausländischen Staatsbürger das Recht gibt, in der Republik Litauen zu leben, und den Status eines Einwohners (ständiger Einwohner) der Republik Litauen bestätigt.
Aus welchen Gründen wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt?
Die Erlaubnis wird erteilt:
aufgrund des Familiennachzugs;
aufgrund des Rechts auf Verlängerung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen oder von Personen litauischer Herkunft;
aufgrund der Einbürgerung (wenn Sie 5 Jahre ununterbrochen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Litauen gelebt haben).
An welche Institution muss ich mich wenden, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?
Zunächst müssen Sie die Erteilung oder Verlängerung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis elektronisch über das litauische Migrationsinformationssystem (MIGRIS) beantragen. Innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der elektronischen Einreichung des Antrags über MIGRIS ist es erforderlich, einen Besuchstermin zu reservieren und die Migrationsabteilung persönlich zu kontaktieren: biometrische Daten und Originale aller erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Link .
Für welchen Zeitraum wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt?
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Was kostet die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis?
Vor der Einreichung eines Antrags auf Erteilung/Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis muss ein ausländischer Staatsbürger eine staatliche Abgabe in Höhe von 90 EUR (180 EUR für dringende Prüfung) entrichten, außer in Fällen, in denen der ausländische Staatsbürger von der Steuer befreit ist Zahlung der staatlichen Abgabe gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?
Einzureichen sind:
Antrag (der Antrag muss über das litauische Migrationsinformationssystem MIGRIS gestellt werden);
gültiges Reisedokument;
Niederlassungserlaubnis (falls verlängert);
dokumente, die die Grundlage für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigen;
ein Dokument über die Verfügbarkeit ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt;
ein Strafregisterauszug (bei Ausländern über 14 Jahren erforderlich für die Erlangung der ersten Aufenthaltserlaubnis);
ein Dokument, das die Verfügbarkeit einer Krankenversicherung bestätigt (Versicherungssumme – 6.000 Euro);
ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestätigt (bei Antragstellung während des Aufenthalts in Litauen).
Ist es notwendig, Dokumente zu übersetzen, die von zuständigen Behörden des Auslands ausgestellt wurden?
Dokumente, die von den zuständigen Behörden des Auslands ausgestellt wurden (mit Ausnahme des Reisepasses), müssen legalisiert werden - beglaubigt mit einem Apostille-Stempel. In Estland, Russland, Lettland, Moldawien und der Ukraine ausgestellte Dokumente müssen legalisiert werden – sie müssen nicht mit einem Apostille-Stempel beglaubigt werden (es reicht aus, sie ins Litauische zu übersetzen).
Wie lange ist die Wartezeit für die Niederlassungserlaubnis?
Die Wartezeit für die Entscheidung und Vorlage der ersten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf dem üblichen Weg beträgt 4 Monate ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und der Originaldokumente bei der Migrationsbehörde. Bei dringenden Bestellungen beträgt die Wartezeit 2 Monate.
Bei Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis beträgt die Wartezeit 1 Monat – in der Regel 15 Tage – in dringenden Fällen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link .
Ein Ausländer, der sich in den letzten 10 Jahren dauerhaft in Litauen aufgehalten hat, hat das Recht, die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen durch Einbürgerung zu erwerben. Die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen wird einer Person verliehen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
sich in den letzten 10 Jahren rechtmäßig in der Republik Litauen aufgehalten haben;
zum Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags auf Staatsbürgerschaft der Republik Litauen und einer Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Litauen hat;
die Prüfung über die Staatssprache und die Prüfung über die Grundlagen der Verfassung der Republik Litauen erfolgreich bestanden;
hat eine legitime Quelle des Lebensunterhalts;
ein Staatenloser oder ein Bürger eines Staates ist, nach dessen Rechtsvorschriften eine Person die Staatsbürgerschaft dieses Staates mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen verliert, oder schriftlich erklärt, dass er die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aufgeben möchte, wenn er die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen verliehen wird;
die Person erfüllt nicht die in Artikel 22 des Staatsbürgerschaftsgesetzes genannten Punkte, in deren Zusammenhang die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen unmöglich ist.
Um die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen durch Einbürgerung zu erhalten, muss ein ausländischer Staatsbürger die folgenden Dokumente vorlegen:
Bewerbung (Antragsformulare finden Sie hier );
Ausweisdokument;
Niederlassungserlaubnis in Litauen;
Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie sich in den letzten 10 Jahren rechtmäßig in der Republik Litauen aufgehalten haben;
Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie eine legale Quelle des Lebensunterhalts in Litauen haben;
Dokumente, die bestätigen, dass Sie die Prüfung über die litauische Sprache und die Grundlagen der litauischen Verfassung bestanden haben;
Bescheinigung über keine Vorstrafen;
Eine schriftliche Erklärung, dass Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aufgeben werden.
Ausländische Staatsbürger, die einen Staatsbürger der Republik Litauen geheiratet haben und den Familienstatus in den letzten 7 Jahren beibehalten haben, während sie sich dauerhaft mit ihrem Ehepartner(in) in der Republik Litauen aufhalten, können die litauische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
wenn die Person zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen und während des Erlasses der Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft das Recht auf Niederlassungserlaubnis in der Republik Litauen hat;
die Prüfung über die Staatssprache und die Prüfung über die Grundlagen der Verfassung der Republik Litauen erfolgreich bestanden;
ein Staatenloser oder ein Bürger eines Staates ist, nach dessen Rechtsvorschriften eine Person die Staatsbürgerschaft dieses Staates mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen verliert, oder schriftlich erklärt, dass er die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aufgeben möchte, wenn er die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen verliehen wird;
die Person erfüllt nicht die in Artikel 22 des Staatsbürgerschaftsgesetzes genannten Punkte, in deren Zusammenhang die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen unmöglich ist.
Weitere Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen durch Einbürgerung finden Sie hier.
Erwerb der Staatsbürgerschaft in vereinfachter Form
Personen litauischer Herkunft, die nie die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen besessen haben, haben das Recht, die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen in einem vereinfachten Verfahren zu erwerben, unabhängig davon, in welchem Land sie ihren ständigen Wohnsitz haben: in der Republik Litauen oder in einem anderen Staat.
Nach Erhalt der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen müssen Personen die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aufgeben (mit Ausnahme derjenigen, denen das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft gewährt wird).
Personen, die das Recht haben, die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen auf vereinfachte Weise zu erwerben, sind von der Verpflichtung befreit, für einen bestimmten Zeitraum in Litauen zu leben, sowie von der Verpflichtung, eine Prüfung über die litauische Sprache und die litauische Sprache abzulegen Grundlagen der Verfassung der Republik Litauen.
Diese Personen müssen ein Dokument zum Nachweis ihrer litauischen Herkunft vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Eltern oder Großeltern der Person Litauer sind oder waren, sowie eine schriftliche Erklärung der Person, dass sie sich als Litauer betrachtet. Mehr Details - hier .
Litauen gehört zu vielen Ländern der Welt, die in sehr seltenen Ausnahmefällen die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Dies sind in der Regel sehr außergewöhnliche Situationen, in denen die doppelte Staatsangehörigkeit ein Kind oder Jugendlicher ist, das im Ausland oder in einer gemischten Familie geboren wurde.
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes trat am 28. November 2015 in Kraft und ermöglicht Personen, die die Staatsbürgerschaft Litauens und eines anderen Landes durch Geburt erworben haben, die doppelte Staatsbürgerschaft zu haben. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen sich diese Personen nicht entscheiden, in welchem Land sie ihre Staatsbürgerschaft behalten möchten, da ihnen das Gesetz die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Ein Bürger der Republik Litauen kann auch Bürger eines anderen Staates sein, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
durch Geburt die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen und eines anderen Landes erworben hat;
eine Person ist, die vor dem 11. März 1990 aus dem besetzten Litauen deportiert wurde und die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben hat;
eine Person ist, die Litauen vor dem 11. März 1990 verlassen hat und die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erhalten hat;
ein Nachkomme der in den Sätzen 2 oder 3 genannten Person ist;
nach einer Eheschließung mit einem Angehörigen eines anderen Staates faktisch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwarb ( ipso facto );
eine Person ist, die von den Bürgern (Staatsbürger) der Republik Litauen unter 18 Jahren adoptiert wurde und auf dieser Grundlage die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen erworben hat;
eine Person ist, die die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen hatte und von den Bürgern (Bürgern) eines anderen Staates unter 18 Jahren adoptiert wurde und auf dieser Grundlage die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben hat;
eine Person hat ausnahmsweise die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen als Staatsbürger eines anderen Staates erworben;
eine Person, die die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen behalten hat oder der die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen aufgrund besonderer Verdienste um Litauen zurückgegeben wurde;
die Person hat die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen erworben und hat in der Republik Litauen den Status eines Flüchtlings.
Nur eine hochqualifizierte Fachkraft kann in Litauen eine Blaue Karte EU erhalten. Er muss über relevante Dokumente verfügen, die das Vorhandensein solcher Qualifikationen bestätigen würden. Dokumente, die im Ausland ausgestellte hohe Qualifikationen bestätigen, müssen in Litauen anerkannt werden. Das Gehalt, das einem Ausländer zugewiesen wird, der eine Blaue Karte EU erhalten möchte, muss mindestens das 1,5- oder 3-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts der Arbeitnehmer der nationalen Wirtschaft der Länder (brutto) nach den neuesten Daten des litauischen Statistikamtes betragen (monatliche Steuern mit dem vom ausländischen Spezialisten zugewiesenen Gehalt betragen etwa 50%).
Das Verfahren zur Erlangung einer Blauen Karte EU richtet sich nach dem der Fachkraft zugewiesenen Gehalt. Für den Fall, dass das einem Spezialisten in einem litauischen Unternehmen zugewiesene Gehalt mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts der Arbeitnehmer der nationalen Wirtschaft in den Ländern (brutto) beträgt, gemäß den neuesten Daten des Ministeriums für Statistik, zuerst die Handelsbörse verlangt eine Entscheidung darüber, ob die berufliche Qualifikation der Fachkraft den Anforderungen des Arbeitsmarktes genügt. Darüber hinaus muss ein Hochschuldiplom, das von einer Bildungseinrichtung eines ausländischen Staates ausgestellt wurde, in Litauen anerkannt werden. Nach Erhalt der Entscheidung des Arbeitsamtes über die Übereinstimmung der beruflichen Qualifikationen des Facharztes mit den Anforderungen des litauischen Arbeitsmarktes ist bei der Migrationsbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer in Litauen zu stellen. Danach wird der Person eine Blaue Karte EU ausgestellt.
Wenn das einem Ausländer in Litauen zugewiesene Gehalt mindestens das 3-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts der Arbeitnehmer der nationalen Wirtschaft der Länder (brutto) gemäß den neuesten Daten des litauischen Statistikamtes beträgt, die Ausstellung von Dokumenten, die ihn zur Arbeit berechtigen und in Litauen leben, wird vereinfacht durchgeführt. Eine Person sollte sich nur direkt an die Migrationsabteilung wenden.
In Litauen beträgt die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU in der Regel bis zu 3 Jahre. Wird der Arbeitsvertrag mit einem Ausländer für eine Dauer von weniger als 3 Jahren geschlossen, gilt die Blaue Karte EU 3 Monate länger als der mit dem Ausländer geschlossene Arbeitsvertrag.
Familienangehörige eines Ausländers haben das Recht, gemeinsam mit dem Ausländer nachzuziehen, ihnen wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die während der Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU gültig ist.