Benötigen Französische Bürger ein Visum für die Einreise nach Malaysia?
Nein, Französische Bürger können ohne Visum nach Malaysia einreisen und sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Land aufhalten.
Wann sollten Französische Bürger Malaysia besuchen?
Malaysia hat zwei Hauptreisezeiten:
- Januar – März – die Trockenzeit, ideal für die meisten Reiseziele.
- Juni – August – die beste Zeit für Langkawi und Penang.
- Westküste (Kuala Lumpur, Langkawi, Penang) – November bis März.
- Ostküste (Perhentian-Inseln, Tioman) – April bis Oktober.
- Borneo (Sabah, Sarawak) – ganzjährig besuchbar.
Wichtige Einreisebestimmung für Französische Bürger
Seit Dezember 2023 müssen alle Franzosen, die nach Malaysia reisen, die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) online vor ihrer Ankunft ausfüllen. Das Formular sollte mindestens drei Tage im Voraus auf der offiziellen Website eingereicht und in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Reisende müssen folgende Angaben machen:
- Vollständiger Name
- Reisepassdaten
- E-Mail-Adresse
- Wohnort
- Reisedaten
- Transportmittel
- Herkunftsland
Nach dem Absenden wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Diese muss als PDF gespeichert und bei der Einreise der Grenzkontrolle vorgelegt werden.
Diese Regel gilt nicht für:
- Transitpassagiere
- Reisende, die über Singapur reisen, ohne eine Einwanderungsgenehmigung zu erhalten
- Malaysische Daueraufenthaltsberechtigte
- Reisende, die das malaysische Automatische Einreisesystem nutzen
Welche Dokumente benötigen Franzosen für die Einreise nach Malaysia?
Auch wenn kein Visum erforderlich ist, müssen Franzosen folgende Dokumente vorlegen:
- Bestätigte Rückflugtickets
- Hotelbuchung oder Nachweis der Unterkunft
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Bargeld, Debit-/Kreditkarte oder Reiseschecks)
- Einen Reisepass, der mindestens sechs Monate über das Abreisedatum hinaus gültig ist und mindestens eine leere Seite enthält
- Krankenversicherung
Für Kinder:
- Geburtsurkunde
- Elterliche Reiseerlaubnis (falls erforderlich)
Sehenswerte Orte in Malaysia für Französische Bürger
Hier sind fünf großartige Reiseziele für Franzosen, die Malaysia erkunden möchten:
- Kuala Lumpur – Besuchen Sie die Petronas Towers, das lebhafte Viertel Bukit Bintang und die mystischen Batu-Höhlen.
- Langkawi – Ein tropisches Paradies mit traumhaften Stränden, einer spektakulären Seilbahnfahrt und der berühmten Sky Bridge.
- Penang – Eine Mischung aus Geschichte, Street-Art und köstlicher lokaler Küche in George Town.
- Cameron Highlands – Perfekt für Naturliebhaber mit Teeplantagen und Wasserfällen.
- Borneo (Sabah & Sarawak) – Erleben Sie dichte Regenwälder, Nationalparks und begegnen Sie Orang-Utans.
Ein Transitvisum wird für Personen ausgestellt, die im Transit in andere Länder durch Malaysia reisen.
Wenn man den Flughafen jedoch nicht verlässt, braucht man kein Transitvisum zu beantragen. Ein Transitvisum für Malaysia ist nur erforderlich, wenn die Person den Flughafen verlässt und sich für einen kurzen Zeitraum in Malaysia aufhält.
Da für einige Länder keine visumfreie Einreise nach Malaysia möglich ist, kann ein kostenloses Transitticket für einen Aufenthalt von bis zu 120 Stunden bei der Durchreise über den internationalen Flughafen Kuala Lumpur erworben werden.
Man muss ein Ticket haben, das in Kuala Lumpur abfliegt, und der Flug muss von Air Asia oder Malaysia Airlines durchgeführt werden. Staatsangehörige der folgenden Länder haben Anspruch auf dieses kostenlose Transitticket:
Staatsangehörige der folgenden Länder haben nur dann Anspruch auf ein kostenloses Transitticket, wenn sie über eine von Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan oder den USA ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung verfügen und aus diesen Ländern einreisen oder ausreisen.
- Bangladesch
- Indien
- Pakistan
- Sri Lanka
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Transitvisums für Malaysia:
- Ausgefüllter Antrag auf ein Visum nach Malaysia.
- Gültiger Reisepass.
- Foto.
- Flugroute.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
- Bestätigung über die Zahlung der Visumgebühr für Malaysia.
- Gelbfieber-Impfbescheinigung (falls vorhanden).
Mikrochip
Jedes Haustier wird mit einem Mikrochip identifiziert. Andere Formen der Identifizierung sind nicht zulässig. Der verwendete Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 oder Anhang A der ISO-Norm 11785 entsprechen. Malaysia akzeptiert derzeit neben der ISO auch AVID 9 und AVID 10. Der Mikrochip muss vor der Gabe der Tollwutimpfung implantiert werden.
Tollwutimpfung und Bescheinigung
Alle Haustiere müssen ein Original des Tollwutimpfscheins besitzen, in dem die Mikrochipnummer, das Datum der Impfung und die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Impfung angegeben sind. Der Tollwutimpfstoff kann für ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre gültig sein und muss zum Zeitpunkt der Einreise älter als 30 Tage sein. Dieser Impfstoff muss ein inaktivierter Impfstoff sein.
Zusätzliche Impfungen
Es wird empfohlen, dass alle Tiere vollständig geimpft sind und außerdem:
Hunde: Pest, Hepatitis, Leptospirose, Parainfluenza und Parvovirose (DHLPP) und Bordetella.
Katzen: Feline virale Rhinotracheitis, Calicivirus und Panleukopenie (FVRCP).
Die Impfungen müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig sein und mindestens zwei Wochen vor dem Ausfuhrdatum durchgeführt werden, um maximale Wirksamkeit zu gewährleisten.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis (Formular 7001)
Dies ist eine Standardgesundheitsbescheinigung, die Ihr vom USDA akkreditierter Tierarzt ausfüllen muss. Es muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Ausfuhr ausgestellt werden.
Einfuhrgenehmigung
Für die Einreise in das Land ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
USDA-Zulassung
Die folgenden Dokumente sollten dem USDA-Tierarzt zur Genehmigung vorgelegt werden:
- Nachweis über die Implantation eines Mikrochips
- Tollwut-Bescheinigung
- Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Quarantäne in der Kuala Lumpur Animal Quarantine Station (KLAQS)
Es gibt eine siebentägige obligatorische Quarantäne für alle Haustiere, die aus den Vereinigten Staaten nach Malaysia einreisen. Die KLAQS befindet sich auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur in Sepang.
Das Alter von Hunden und Katzen muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens drei Monate betragen.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Haustiere, die eine Person mitbringen darf. Die örtlichen Behörden in Malaysia können jedoch Vorschriften über die Anzahl der Hunde haben, die in Wohngebäuden gehalten werden dürfen.
Polizei/Krankenwagen: 999/112 von einem Mobiltelefon aus
Feuerwehr und Rettungsdienst (bekannt als Bomba): 994/112 von einem Mobiltelefon aus
Zivilschutz: 991
Hotline der Touristenpolizei: 03 2149 6590
Hilfe oder Anfragen: 03 2149 6593
Gas-Notfall: 995
Notstromausfall: 15454
Eine Person, die mit allen Verkehrsmitteln außer dem Flugzeug nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 (drei) Stücke;
- Neue Schuhe nicht mehr als 1 (ein) Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, nicht mehr als je 1 Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Präparate, die zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette verwendet werden, und elektrische Verdampfer in Flüssig- oder Gelform, die kein Nikotin enthalten) im Gesamtwert von nicht mehr als 500,00 RM
Eine Person, die auf dem Luftweg nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 Stücke;
- Neue Schuhe, nicht mehr als 1 Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, jeweils nicht mehr als 1 (ein) Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Zubereitungen zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette und ein elektrischer Verdampfer in flüssiger oder Gelform, der kein Nikotin enthält) im Gesamtwert von nicht mehr als RM 1000,00
Die Einfuhr der folgenden Waren ist streng verboten:
- Reproduktionen von Banknoten, Geldscheinen oder Münzen, die derzeit in einem beliebigen Land ausgegeben werden.
- Obszöne Drucke, Gemälde, Fotografien, Bücher, Postkarten, Lithografien, Gravuren, Filme, Videobänder, Laserdiscs, Farbdias, Computerdiscs und alle anderen Medien.
- Alle Geräte, die dazu bestimmt sind, die Interessen Malaysias zu verletzen, oder die für den Frieden ungeeignet sind.
- Alle Arten von Piranha-Fischen.
- Schildkröteneier.
- Kakaoschoten, Rambutan, Pulasan, Longan und Früchte von den Philippinen und aus Indonesien.
- Kranke Getränke, die mehr als 3,46 Milligramm pro Liter Blei oder Kupferverbindungen enthalten.
- Dolche und Schlagmesser.
- Funkempfänger für den Empfang von Funksignalen in den Frequenzbändern (68 - 87) MHz und (108 - 174) MHz
- Natriumarsenat.
- Textilien mit einem Aufdruck oder einer Kopie von Koranversen.
- Stift, Bleistift und andere spritzenähnliche Gegenstände.
- Eine giftige chemische Substanz
- Blitzableiter, die radioaktive Substanzen enthalten.
Die Einfuhr der unten aufgeführten Waren ist verboten, ausgenommen auf der Grundlage einer Einfuhrlizenz oder einer Genehmigung der zuständigen Behörden:
- Eier in der Schale.
- Fleisch, Knochen, Haut, Hufe, Hörner, Innereien oder Teile von Tieren und Geflügel.
- Lebende Primaten, einschließlich Affen, Lemuren, Galagos, Pottos und andere.
- Sprengstoffe und Feuerwerkskörper
- Nachahmung von Waffen, Spielzeugpistolen und -gewehren.
- Nachahmung von Handgranaten.
- Waffen und Munition, ausgenommen persönliche Waffen, die von einem Bona-fide-Reisenden eingeführt werden.
- Schutzwesten, Stahlhelme und andere Kleidungsstücke zum Schutz vor Angriffen.
- Erde und Ungeziefer, einschließlich lebender Insekten, Ratten, Schnecken und Pflanzenkrankheitsorganismen.
- Sicherheitshelme (ausgenommen solche, die von Motorradfahrern oder Motorradfahrern getragen werden).
- Spielkonsolen, ausgenommen Spieluhren und Videospiele zur Verwendung mit einem Fernsehempfänger.
- Autos.
- Reis, einschließlich Reisprodukte.
- Geräte für den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz.
- Funkkommunikation wird für die Telekommunikation mit einer Frequenz unter 3000 GHz verwendet.
- Saccharin und Saccharinsalz.
- Parabolantenne für den Außeneinsatz.
- Schädlinge und Organismen, die Pflanzen schaden können.
- Lebende Fische.
- Tierische Öle und Fette.
- Pflanzen einschließlich Teile und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs.
- Pestizide für den Haushalt und die Landwirtschaft.
- Elektrische Haushaltsgeräte, die 50 Volt oder 120 Volt Gleichstrom oder mehr verbrauchen
- Giftige und/oder gefährliche Abfälle.
- Korallen, tot oder lebendig.