Ab Dezember 2023 müssen Reisende eine Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) online ausfüllen, um nach Malaysia einzureisen. Es wird empfohlen, dies 3 Tage vor der Ankunft auf der Website zu tun. Das Dokument wird in englischer Sprache ausgefüllt.
Das Formular enthält den vollständigen Namen, die Passdaten, die E-Mail-Adresse, den Ort der Registrierung, das Ankunfts- und Abreisedatum, das Verkehrsmittel und das Abreiseland. Nach dem Ausfüllen des Formulars wird eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt, die im PDF-Format gespeichert und bei der Einreise dem Grenzbeamten vorgelegt werden muss.
Die Regelung gilt nicht für Reisende im Transit, die ohne Einreisegenehmigung durch Singapur reisen, für Personen mit ständigem Wohnsitz in Malaysia und für das malaysische automatisierte Abfertigungssystem.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Visum zu beantragen:
Was ist eVISA?
eVISA ist eine Online-Plattform, die das Visumantragsverfahren vereinfacht, indem sie ausländischen Staatsangehörigen, die nach Malaysia einreisen möchten, elektronische Visa ausstellt.
Wer kann einen eVISA-Antrag stellen?
Ausländische Staatsangehörige aus diesen Ländern sind antragsberechtigt:
China
Indien
Sri Lanka
Nepal
Myanmar
Bangladesch
Pakistan
Bhutan
Serbien
Montenegro
Wo kann man sich bewerben?
Sie können in jedem Land der Welt ein e-Visum beantragen, außer in Malaysia und Singapur.
Wie lange ist ein eVISA gültig?
EVISA-Inhaber dürfen sich pro Einreise maximal 30 aufeinanderfolgende Tage in Malaysia aufhalten. Dies hängt weitgehend von der Art des eVISA ab, das Sie besitzen.
Visum für die einmalige Einreise nach Malaysia
Malaysia bietet ein einmaliges Einreisevisum für ausländische Staatsangehörige, die zu Besuchszwecken (Tourismus) in das Land einreisen möchten. Ein malaysisches Visum für die einmalige Einreise berechtigt den Inhaber nur zur einmaligen Einreise in das Land.
Ein Visum für die einmalige Einreise nach Malaysia ist bis zu drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Ein Online-Visum für die einmalige Einreise nach Malaysia erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von 30 Tagen zu touristischen Zwecken oder zum Besuch von Familie oder Freunden und ist ab dem Ausstellungsdatum bis zu 3 Monate gültig.
Bürger der folgenden Länder können ein einmaliges Visum für Malaysia beantragen: Bangladesch, Bhutan, China, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Serbien, Montenegro, Sri Lanka.
Indische und chinesische Staatsangehörige, die eine einmalige Reise nach Malaysia für bis zu 15 Tage planen, können ein eNTRI-Visum für Malaysia beantragen, das auch über eine einfache elektronische Beantragung erhältlich ist.
Einreisebestimmungen für ein Visum zur einmaligen Einreise
Um ein Online-Visum zu beantragen, müssen Sie zunächst die Einreisevoraussetzungen für ein Visum zur einmaligen Einreise nach Malaysia erfüllen. Die Antragsteller müssen folgende Angaben machen:
- Digitale Kopien der Vorderseite eines gültigen Reisepasses, der für die Beantragung eines eVisums für Malaysia geeignet ist (indische Staatsangehörige müssen auch die letzte Seite des Dokuments vorlegen)
- Ein neueres Passfoto des Antragstellers
- Bestätigte Reservierungen für den Rückflug
- Eine gültige Debit- oder Kreditkarte zur Zahlung der Visagebühr für Malaysia
- Aktuelle E-Mail-Adresse, an die das genehmigte Visum für die einmalige Einreise geschickt werden soll
- Eine Kopie der Geburtsurkunde (bei minderjährigen Antragstellern)
- Nachweis des Wohnsitzes
- Digitale Kopie des letzten Ausreisestempels in Ihrem Reisepass (nur bangladeschische Staatsangehörige, die bereits nach Malaysia gereist sind)
Mehrfaches Einreisevisum für Malaysia (eVisa)
Ein Visum für die mehrfache Einreise nach Malaysia wird Ausländern ausgestellt, die zu geschäftlichen oder zwischenstaatlichen Zwecken in das Land einreisen müssen. Nach der Genehmigung ist es für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Staatsangehörige Indiens und Chinas, die Malaysia zu Besuchszwecken (Tourismus) besuchen möchten, haben ebenfalls Anspruch auf ein Visum für die mehrfache Einreise. Bei der Einreise nach Malaysia mit dieser Art von Visum wird dem Inhaber ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gewährt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufenthaltsdauer nicht verlängert werden kann.
Voraussetzungen und Bedingungen für ein Visum für die mehrfache Einreise:
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Malaysia verfügt.
- Der Antragsteller muss einen Rückflug haben
- Touristengruppen haben keinen Anspruch auf diese Art von Visum
Ein Transitvisum wird für Personen ausgestellt, die im Transit in andere Länder durch Malaysia reisen.
Wenn man den Flughafen jedoch nicht verlässt, braucht man kein Transitvisum zu beantragen. Ein Transitvisum für Malaysia ist nur erforderlich, wenn die Person den Flughafen verlässt und sich für einen kurzen Zeitraum in Malaysia aufhält.
Da für einige Länder keine visumfreie Einreise nach Malaysia möglich ist, kann ein kostenloses Transitticket für einen Aufenthalt von bis zu 120 Stunden bei der Durchreise über den internationalen Flughafen Kuala Lumpur erworben werden.
Man muss ein Ticket haben, das in Kuala Lumpur abfliegt, und der Flug muss von Air Asia oder Malaysia Airlines durchgeführt werden. Staatsangehörige der folgenden Länder haben Anspruch auf dieses kostenlose Transitticket:
Staatsangehörige der folgenden Länder haben nur dann Anspruch auf ein kostenloses Transitticket, wenn sie über eine von Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan oder den USA ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung verfügen und aus diesen Ländern einreisen oder ausreisen.
- Bangladesch
- Indien
- Pakistan
- Sri Lanka
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Transitvisums für Malaysia:
- Ausgefüllter Antrag auf ein Visum nach Malaysia.
- Gültiger Reisepass.
- Foto.
- Flugroute.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
- Bestätigung über die Zahlung der Visumgebühr für Malaysia.
- Gelbfieber-Impfbescheinigung (falls vorhanden).
Mikrochip
Jedes Haustier wird mit einem Mikrochip identifiziert. Andere Formen der Identifizierung sind nicht zulässig. Der verwendete Mikrochip muss der ISO-Norm 11784 oder Anhang A der ISO-Norm 11785 entsprechen. Malaysia akzeptiert derzeit neben der ISO auch AVID 9 und AVID 10. Der Mikrochip muss vor der Gabe der Tollwutimpfung implantiert werden.
Tollwutimpfung und Bescheinigung
Alle Haustiere müssen ein Original des Tollwutimpfscheins besitzen, in dem die Mikrochipnummer, das Datum der Impfung und die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Impfung angegeben sind. Der Tollwutimpfstoff kann für ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre gültig sein und muss zum Zeitpunkt der Einreise älter als 30 Tage sein. Dieser Impfstoff muss ein inaktivierter Impfstoff sein.
Zusätzliche Impfungen
Es wird empfohlen, dass alle Tiere vollständig geimpft sind und außerdem:
Hunde: Pest, Hepatitis, Leptospirose, Parainfluenza und Parvovirose (DHLPP) und Bordetella.
Katzen: Feline virale Rhinotracheitis, Calicivirus und Panleukopenie (FVRCP).
Die Impfungen müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig sein und mindestens zwei Wochen vor dem Ausfuhrdatum durchgeführt werden, um maximale Wirksamkeit zu gewährleisten.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis (Formular 7001)
Dies ist eine Standardgesundheitsbescheinigung, die Ihr vom USDA akkreditierter Tierarzt ausfüllen muss. Es muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Ausfuhr ausgestellt werden.
Einfuhrgenehmigung
Für die Einreise in das Land ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
USDA-Zulassung
Die folgenden Dokumente sollten dem USDA-Tierarzt zur Genehmigung vorgelegt werden:
- Nachweis über die Implantation eines Mikrochips
- Tollwut-Bescheinigung
- Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Quarantäne in der Kuala Lumpur Animal Quarantine Station (KLAQS)
Es gibt eine siebentägige obligatorische Quarantäne für alle Haustiere, die aus den Vereinigten Staaten nach Malaysia einreisen. Die KLAQS befindet sich auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur in Sepang.
Das Alter von Hunden und Katzen muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens drei Monate betragen.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Haustiere, die eine Person mitbringen darf. Die örtlichen Behörden in Malaysia können jedoch Vorschriften über die Anzahl der Hunde haben, die in Wohngebäuden gehalten werden dürfen.
Polizei/Krankenwagen: 999/112 von einem Mobiltelefon aus
Feuerwehr und Rettungsdienst (bekannt als Bomba): 994/112 von einem Mobiltelefon aus
Zivilschutz: 991
Hotline der Touristenpolizei: 03 2149 6590
Hilfe oder Anfragen: 03 2149 6593
Gas-Notfall: 995
Notstromausfall: 15454
Eine Person, die mit allen Verkehrsmitteln außer dem Flugzeug nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 (drei) Stücke;
- Neue Schuhe nicht mehr als 1 (ein) Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, nicht mehr als je 1 Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Präparate, die zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette verwendet werden, und elektrische Verdampfer in Flüssig- oder Gelform, die kein Nikotin enthalten) im Gesamtwert von nicht mehr als 500,00 RM
Eine Person, die auf dem Luftweg nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 Stücke;
- Neue Schuhe, nicht mehr als 1 Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, jeweils nicht mehr als 1 (ein) Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Zubereitungen zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette und ein elektrischer Verdampfer in flüssiger oder Gelform, der kein Nikotin enthält) im Gesamtwert von nicht mehr als RM 1000,00
Die Einfuhr der folgenden Waren ist streng verboten:
- Reproduktionen von Banknoten, Geldscheinen oder Münzen, die derzeit in einem beliebigen Land ausgegeben werden.
- Obszöne Drucke, Gemälde, Fotografien, Bücher, Postkarten, Lithografien, Gravuren, Filme, Videobänder, Laserdiscs, Farbdias, Computerdiscs und alle anderen Medien.
- Alle Geräte, die dazu bestimmt sind, die Interessen Malaysias zu verletzen, oder die für den Frieden ungeeignet sind.
- Alle Arten von Piranha-Fischen.
- Schildkröteneier.
- Kakaoschoten, Rambutan, Pulasan, Longan und Früchte von den Philippinen und aus Indonesien.
- Kranke Getränke, die mehr als 3,46 Milligramm pro Liter Blei oder Kupferverbindungen enthalten.
- Dolche und Schlagmesser.
- Funkempfänger für den Empfang von Funksignalen in den Frequenzbändern (68 - 87) MHz und (108 - 174) MHz
- Natriumarsenat.
- Textilien mit einem Aufdruck oder einer Kopie von Koranversen.
- Stift, Bleistift und andere spritzenähnliche Gegenstände.
- Eine giftige chemische Substanz
- Blitzableiter, die radioaktive Substanzen enthalten.
Die Einfuhr der unten aufgeführten Waren ist verboten, ausgenommen auf der Grundlage einer Einfuhrlizenz oder einer Genehmigung der zuständigen Behörden:
- Eier in der Schale.
- Fleisch, Knochen, Haut, Hufe, Hörner, Innereien oder Teile von Tieren und Geflügel.
- Lebende Primaten, einschließlich Affen, Lemuren, Galagos, Pottos und andere.
- Sprengstoffe und Feuerwerkskörper
- Nachahmung von Waffen, Spielzeugpistolen und -gewehren.
- Nachahmung von Handgranaten.
- Waffen und Munition, ausgenommen persönliche Waffen, die von einem Bona-fide-Reisenden eingeführt werden.
- Schutzwesten, Stahlhelme und andere Kleidungsstücke zum Schutz vor Angriffen.
- Erde und Ungeziefer, einschließlich lebender Insekten, Ratten, Schnecken und Pflanzenkrankheitsorganismen.
- Sicherheitshelme (ausgenommen solche, die von Motorradfahrern oder Motorradfahrern getragen werden).
- Spielkonsolen, ausgenommen Spieluhren und Videospiele zur Verwendung mit einem Fernsehempfänger.
- Autos.
- Reis, einschließlich Reisprodukte.
- Geräte für den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz.
- Funkkommunikation wird für die Telekommunikation mit einer Frequenz unter 3000 GHz verwendet.
- Saccharin und Saccharinsalz.
- Parabolantenne für den Außeneinsatz.
- Schädlinge und Organismen, die Pflanzen schaden können.
- Lebende Fische.
- Tierische Öle und Fette.
- Pflanzen einschließlich Teile und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs.
- Pestizide für den Haushalt und die Landwirtschaft.
- Elektrische Haushaltsgeräte, die 50 Volt oder 120 Volt Gleichstrom oder mehr verbrauchen
- Giftige und/oder gefährliche Abfälle.
- Korallen, tot oder lebendig.