Pass für Arbeit
Der Malaysia Employment Pass wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die in einem malaysischen Unternehmen in einer hochqualifizierten Position, z. B. in einer technischen oder leitenden Position, arbeiten werden.
Bevor Sie einen Employment Pass erhalten können, muss Ihr Arbeitgeber in Malaysia die Genehmigung des Expatriierungsausschusses oder der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen, um Sie zu beschäftigen.
Diese Art von Arbeitserlaubnis in Malaysia kann für 1-5 Jahre ausgestellt werden, je nach Fall oder Dauer der Arbeit, und kann erneuert werden.
Es gibt drei Arten von Beschäftigungspässen für Malaysia, die von Ihrer Position und Ihrem Gehalt abhängen.
Employment Pass Kategorie 1, die Schlüsselpositionen im Unternehmen umfasst, z. B. Manager, Generaldirektoren, technische oder geschäftsführende Direktoren, Projektmanager usw.
- Sie müssen ein Monatsgehalt von mindestens 10.000 Ringgit haben.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben.
- Der Employment Pass kann verlängert werden.
- Sie dürfen einen ausländischen Hausangestellten einstellen.
Employment Pass Kategorie 2, die Management- und Fachpositionen in Unternehmen umfasst, wie Marketing- oder Investitionsmanager, Lehrer, Direktoren, Architekten usw.
- Sie müssen ein Gehalt zwischen 5000 und 9999 Ringgit haben.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren haben.
- Der Employment Pass kann verlängert werden.
- Sie dürfen einen ausländischen Hausangestellten einstellen.
Employment Pass Kategorie 3, Hierunter fallen Positionen in einem Unternehmen, die keine Führungspositionen sind, sondern umfangreiche Berufserfahrung und spezifische technische oder praktische Fähigkeiten erfordern. Zum Beispiel Designer (Mode, Produktion, Möbel), Handwerker, Technologen in der Lebensmittelindustrie usw.
- Sie müssen ein Monatsgehalt zwischen 3.000 und 4.999 Ringgit verdienen.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren haben.
- Der Employment Pass kann nicht mehr als zweimal verlängert werden.
- Es ist nicht erlaubt, eine ausländische Haushaltshilfe einzustellen.
Um eine Arbeitserlaubnis in Malaysia zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen über die für die Stelle erforderlichen akademischen Qualifikationen verfügen.
- Sie müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Wenn Ihre akademischen Qualifikationen geringer sind, benötigen Sie möglicherweise mehr Jahre einschlägiger Berufserfahrung.
- Sie müssen in einer leitenden, verwaltenden oder technischen Position arbeiten, die besondere Fähigkeiten erfordert.
- Sie müssen die erforderlichen Gehaltsanforderungen erfüllen.
- Sie sollten keine Arbeit in einem Sektor aufnehmen, der als eingeschränkt gilt.
Als ausländischer Arbeitnehmer brauchen Sie keinen eigenen Employment Pass zu beantragen. Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag in Ihrem Namen in Malaysia, bevor Sie reisen.
Das Verfahren zur Erlangung einer malaysischen Beschäftigung besteht aus zwei Teilen:
- Ihr Arbeitgeber muss eine Beschäftigungsgenehmigung beim Expatriierungsausschuss oder einer anderen autorisierten Stelle beantragen. Dieser Prozess wird als Expatriate-Antrag bekannt.
- Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, muss Ihr Arbeitgeber bei der malaysischen Einwanderungsbehörde einen Employment Pass Malaysia beantragen. Ihr Arbeitgeber muss den Employment Pass bei der Abteilung Employment Pass der Einwanderungsbehörde von Malaysia beantragen. Sie müssen den Antrag per Post oder persönlich stellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Employment Pass beantragt, muss er die folgenden Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für die Beschäftigung.
- Ein Foto in Passgröße gemäß den malaysischen Fotoanforderungen.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Ihr Reisepass muss noch mindestens sechs Monate ab dem Datum der beabsichtigten Einreise gültig sein. In jedem Fall darf die Gültigkeitsdauer Ihres Arbeitspasses die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses nicht überschreiten.
- Wenn Sie aus China kommen, fügen Sie bitte zwei Kopien Ihres Reisepasses bei.
- Ein Schreiben oder eine Genehmigung für die Post von der zuständigen Behörde.
- Die Erlaubnis des Unternehmens, einen Antrag zu stellen.
- Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Angebotsschreiben und das Annahmeschreiben.
- Ihren Lebenslauf und Kopien Ihrer Diplome und Zeugnisse.
- Eine Kopie des Firmenprofils Ihres Arbeitgebers von der Companies Commission of Malaysia (SSM).
- Die Bearbeitungszeit für den Malaysia Employment Pass beträgt drei Tage.
Ein Visum mit Referenz (VDR) bedeutet, dass Sie eine Genehmigung der malaysischen Einwanderungsbehörde (d. h. den Employment Pass) einholen mussten, bevor Ihnen die malaysische Auslandsvertretung ein Visum ausstellen kann. Ein VDR ist ein gewöhnliches Einreisevisum, das ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt wird, die zu langfristigen Zwecken wie Arbeit oder Studium einreisen. Sie sind nur von einem VDR befreit, wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen: Australien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Brunei, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Guyana, Gambia, Republik Guinea, Grenada, Dominica, Zaire, Sambia, Westsamoa, Simbabwe, Irland, Kanada, Kenia, Zypern, Kiribati, Lesotho, Liechtenstein, Mauritius, Malawi Malediven, Namibia, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Südafrika, Samoa, San Marino, Swasiland, Seychellen, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Singapur, Salomonen, Tansania, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Fidschi, Schweiz, Jamaika.
Wenn Sie Staatsbürger eines der oben genannten Länder sind, können Sie ohne Visum mit einer Referenz einreisen, nur mit einem Genehmigungsschreiben für den Employment Pass.
Sie müssen ein Visum für Malaysia mit einer Referenz bei der nächstgelegenen malaysischen Botschaft oder dem nächstgelegenen malaysischen Konsulat beantragen.
Bei der Ankunft in Malaysia müssen Sie sich persönlich bei der Einwanderungsbehörde melden und die Zahlung für den Employment Pass sowie Ihren Reisepass vorlegen. Die Beamten der Einwanderungsbehörde bringen einen Aufkleber für den Employment Pass in Ihrem Reisepass an, der Ihren Aufenthalt im Land bestätigt, und stellen eine Expatriate Card aus.
Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die zum Arbeiten nach Malaysia reisen möchten, müssen ein malaysisches Visum mit der Referenz beantragen.
Nur Inhaber eines Employment Passes können ihre Familie mit nach Malaysia bringen. Wenn Sie Inhaber eines Employment Passes sind, können Sie die folgenden Familienmitglieder über den Malaysia Dependent Pass mitbringen:
Ihre Ehefrau
- Ihre unterhaltsberechtigten Kinder bis zum Alter unter 21 Jahren
- Darüber hinaus können Inhaber eines Employment Passes mit dem Long-term Social Visit Pass die folgenden Familienmitglieder nach Malaysia bringen:
- Unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von über 21 Jahren (adoptiert oder leiblich)
- Ehefrau
Die folgenden Familienmitglieder können einen Employment Pass-Inhaber mit einem Social Visit Pass besuchen:
- Eltern
- Eine gewöhnliche Ehefrau
- Kinder im Alter von über 21 Jahren
- Stiefkinder
Wenn Ihr Ehepartner arbeiten möchte, berechtigt ihn der Sozialpass nicht automatisch dazu. Er/sie muss eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.
Ausweis für Zeitarbeit
Eine befristete Arbeitserlaubnis in Malaysia wird für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgestellt. Sie wird für die folgenden zwei Kategorien ausgestellt:
Pass für die vorübergehende Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers, wobei der Ausländer nur in den folgenden Kategorien arbeiten darf: Produktion, Baugewerbe, Plantagen, Landwirtschaft und Dienstleistungen.
Außerdem kann diese Art von Pass nur von Staatsbürgern zugelassener Länder ausgestellt werden.
Eine befristete Arbeitserlaubnis in Malaysia wird für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgestellt. Sie wird für die folgenden zwei Kategorien ausgestellt:
Pass für die vorübergehende Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers, wobei der Ausländer nur in den folgenden Kategorien arbeiten darf: Produktion, Baugewerbe, Plantagen, Landwirtschaft und Dienstleistungen. Außerdem kann diese Art von Pass nur von Staatsbürgern zugelassener Länder ausgestellt werden.
Der Ausweis für ausländische Haushaltshilfen (Foreign Domestic Helper, FDH) wird nur für Frauen aus zugelassenen Ländern ausgestellt. In diesem Fall arbeitet der ausländische Arbeitnehmer im Haushalt seines Arbeitgebers, sofern dieser minderjährige Kinder oder ältere Eltern hat, die Pflege benötigen.
Sie haben Anspruch auf eine befristete Arbeitserlaubnis in Malaysia, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie werden in einem der folgenden Sektoren arbeiten
- Baugewerbe
- Plantage
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
- Produktion
- Sie kommen aus einem der folgenden Länder: Bangladesch (darf nur in der Plantagenwirtschaft arbeiten), Vietnam, Indien (darf nicht in der Produktionswirtschaft arbeiten), Indonesien (Männer dürfen nicht in der Produktionswirtschaft arbeiten), Kasachstan, Kambodscha, Laos, Myanmar, Nepal, Pakistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, Philippinen (Frauen dürfen sich in keinem Sektor bewerben), Sri Lanka.
- Sie sind zwischen 18 und 45 Jahre alt.
- Sie haben sich einer medizinischen Untersuchung in einem zugelassenen medizinischen Zentrum unterzogen und sind gesund und arbeitsfähig.
- Ihr Arbeitgeber hat vom Innenministerium, dem OSC-Zentrum, eine Quote für ausländische Arbeitnehmer erhalten.
- Sie haben in einem ISC-Zentrum in Ihrem Land eine Überprüfung der Einwanderungssicherheitsbescheinigung (ISC) bestanden.
Es ist Ihr Arbeitgeber, der Ihren Antrag auf befristete Beschäftigung vor Ihrer Ankunft bei der malaysischen Einwanderungsbehörde einreicht. Das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Arbeitserlaubnis ist wie folgt:
1. Erhalt eines Bestätigungsschreibens für das Visum
Bevor Sie nach Malaysia reisen können, muss Ihr Arbeitgeber von der malaysischen Einwanderungsbehörde ein Genehmigungsschreiben für ein Visum erhalten. Die Art von Visum, die Sie in Ihrem Land beantragen müssen, ist ein sogenanntes Referenzvisum, d. h. Sie benötigen ein Genehmigungsschreiben (Referenz) von der Einwanderungsbehörde. Um ein Genehmigungsschreiben für ein Visum zu beantragen, muss Ihr Arbeitgeber:
- Die Ergebnisse der Überprüfung Ihres Einwanderungssicherheitszertifikats (ISC) von der ISC-Zentrale in Ihrem Land erhalten.
- Die Genehmigung des Innenministeriums für das Kontingent ausländischer Arbeitnehmer einholen.
Den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich oder über den Online-Service bei der Einwanderungsbehörde von Malaysia einreichen.
2. Sobald die Einwanderungsbehörde das Visum genehmigt hat, müssen Sie ein Visum mit der Referenz für Malaysia beantragen.
Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf ein befristetes Arbeitsvisum stellt, muss er die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Visumantragsformular mit Bescheinigung (Formulare IM.12 und IM.38).
- Quotengenehmigungsschreiben des Innenministeriums
- Eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Ihr Foto in Passgröße gemäß den malaysischen Fotobestimmungen.
- Ihre medizinischen Ergebnisse von einem medizinischen Zentrum in Ihrem Land. Die Ergebnisse müssen noch drei Monate nach dem Ausstellungsdatum gültig sein.
- Ihre ISC-Testergebnisse.
- Quittung über die Zahlung der Gebühr für ausländische Arbeitnehmer.
- Sicherheitsleistung.
- Entschädigungsversicherung für ausländische Arbeitnehmer.
- Krankenversicherung (Krankenversicherungsschutz für ausländische Arbeitnehmer (SPIKPA)).
3. Bedingungen, Gültigkeit und Verlängerung der befristeten Arbeitserlaubnis
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine befristete Arbeitserlaubnis für Malaysia erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
- Sie dürfen weder den Arbeitgeber noch den Beschäftigungssektor wechseln.
- Sie dürfen nicht einen malaysischen Staatsbürger oder einen Ausländer in Malaysia heiraten
- Sie dürfen nicht an der Front arbeiten
- Sie dürfen keine Familienangehörigen mitbringen
Die Dauer des malaysischen Zeitarbeitsverhältnisses beträgt zunächst 12 Monate und kann jedes Jahr für maximal 10 Jahre erneuert/verlängert werden.
Ihr Arbeitgeber muss die Verlängerung Ihres TEP drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Wird der Antrag nach Ablauf der Frist gestellt, wird er abgelehnt.
Wer hat Anspruch auf eine befristete Arbeitserlaubnis in Malaysia für ausländische Haushaltshilfen (FDH)
Sie sind für eine befristete Beschäftigung in Malaysia als Foreign Domestic Helper (FDH) geeignet, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind eine Frau im Alter zwischen 21 und 45 Jahren.
Sie sind Staatsbürger eines der folgenden Länder und haben Ihren Wohnsitz dort:
- Kambodscha
- Indien
- Indonesien
- Laos
- Sri Lanka
- Thailand
- Philippinen
- Vietnam
- In einem zugelassenen medizinischen Zentrum erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis auf der Grundlage Ihres Gesundheitszustands.
- Sie erhalten eine Überprüfung Ihres Immigration Security Certificate (ISC) in der ISC-Zentrale in Ihrem Land.
- ate (ISC) in der ISC-Zentrale in Ihrem Land.
Außerdem dürfen Sie nur für einen Arbeitgeber arbeiten, der:
- die Einkommensanforderungen erfüllen (mindestens 3.000-5.000 Ringgit)
- Kinder bis zu 15 Jahren hat
- Er hat kranke ältere Eltern
- Ihr Arbeitgeber darf nicht mehr als eine ausländische Haushaltshilfe einstellen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund.
Ihr Arbeitgeber muss bei der Einwanderungsbehörde eine Genehmigung beantragen, bevor er Sie einstellen kann und Sie nach Malaysia kommen können. Ihr Arbeitgeber kann auch eine Arbeitsvermittlungsagentur damit beauftragen, den Antrag in seinem Namen zu stellen. Das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Arbeitserlaubnis für eine ausländische Haushaltshilfe (FDH) ist wie folgt:
Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Visumschreibens
Ihr Arbeitgeber muss die Genehmigung der staatlichen Einwanderungsbehörde Malaysias erhalten, bevor Sie ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen können.
Beantragung eines Visums für Malaysia mit der Referenz
Sie müssen ein Visum mit einer Referenz in Ihrem Land bei einer malaysischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Um ein Visum mit Referenz zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung der Einwanderungsbehörde (d.h. ein Genehmigungsschreiben).
Beantragung einer befristeten Arbeitserlaubnis für eine ausländische Haushaltshilfe (FDH)
Nach Ihrer Einreise nach Malaysia müssen Sie und Ihr Arbeitgeber innerhalb eines Monats eine Einwanderungsbehörde aufsuchen (z. B. die staatliche Einwanderungsbehörde oder die Einwanderungszentrale), um Ihre Anwesenheit anzumelden. Innerhalb dieses Monats müssen Sie sich außerdem einer medizinischen Untersuchung durch die FOMEMA unterziehen.
Sobald Sie diese beiden Schritte abgeschlossen haben, können Sie bei der Einwanderungsbehörde eine befristete Beschäftigungserlaubnis für ausländische Haushaltshilfen beantragen. Sie erhalten einen Passaufkleber, aus dem hervorgeht, dass Sie zur Arbeit berechtigt sind und wie lange der Pass gültig ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber ein Visum zur Genehmigung einer befristeten Beschäftigung in Malaysia beantragt, muss er die folgenden Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für eine ausländische Hausangestellte (PRA1)
- Visumantragsformular (Formulare IM.12 und IM.38)
- Formular für eine persönliche Bürgschaft mit Steuermarke in Höhe von RM10,00
- 2 Originale und 2 Kopien des Arbeitsvertrags für die ausländische Haushaltshilfe, von beiden Parteien unterschrieben und mit einem Stempel von RM10,00 versehen.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Ein Foto in Passgröße gemäß den malaysischen Fotobestimmungen
- Ihr ärztliches Gesundheitszeugnis, das von einer Klinik in Ihrem Land ausgestellt und von einer vom malaysischen Gesundheitsministerium zugelassenen Klinik bestätigt wurde
- Kopie des Arbeitgeberausweises (beide Ehegatten)
- Heiratsurkunde der Arbeitgeber
- Belege für die Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe, z. B. Geburtsurkunden der Kinder, ärztliche Bescheinigungen für kranke Eltern usw.
- Einkommensnachweise des Arbeitgebers wie EPF und Lohnabrechnungen für die letzten drei Monate.
Wenn der Arbeitgeber kein Muslim ist: Fügen Sie die beiden folgenden Formulare bei, die auf der Webseite der malaysischen Einwanderungsbehörde verfügbar sind:
- Erklärungsformular für die Beschäftigung ausländischer muslimischer Hausangestellter
- Erklärungsformular für muslimische ausländische Haushaltshilfen
Wenn der Arbeitgeber sich selbst und nicht über eine Arbeitsagentur bewirbt, muss er eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass er keine registrierten Agenturen beauftragt hat.
Bedingungen und Gültigkeit einer befristeten Beschäftigungserlaubnis für eine ausländische Haushaltshilfe (FDH)
Zu den Arbeitsbedingungen in Malaysia als ausländische Haushaltshilfe gehören:
- Sie sollten nur Haushaltsarbeiten erledigen.
- Sie sollten eine Unterkunft mit grundlegenden Annehmlichkeiten erhalten.
- Ihr Arbeitgeber muss Ihre religiösen Überzeugungen respektieren und Ihnen erlauben, Ihre Religion zu praktizieren, einschließlich des Fastens im Ramadan und des fünfmaligen Gebets am Tag, und darf Sie nicht zu Arbeiten zwingen, die mit Ihren religiösen Überzeugungen in Konflikt stehen.
- Sie können in Malaysia nicht heiraten.
- Sie können nicht den Arbeitgeber oder den Beschäftigungssektor wechseln, soweit die Einwanderungsbehörde von Malaysia das nicht genehmigt.
- Sie können keine Einreiseerlaubnis beantragen.
Die Gültigkeit einer befristeten Arbeitserlaubnis in Malaysia für eine ausländische Haushaltshilfe beträgt 12 Monate. Ihr Arbeitgeber kann bis zu drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung der Erlaubnis beantragen.
Berufsbesuchspass
Der Malaysia Professional Visit Pass wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die vorübergehend (bis zu 12 Monate) in Malaysia arbeiten möchten, aber noch bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind.
Sie können in Malaysia mit einem malaysischen Berufspass arbeiten, wenn Sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:
- Ausländischer Künstler (Dreharbeiten und Aufführungen)
- Bühnenkünstler ( Singen, Musik, Tanz, Theater, Akrobatik, Zirkus, usw.)
- Dreharbeiten (in Malaysia, aber mit einer ausländischen Firma)
- Produktion (Dreharbeiten)
- Aufführung (in Hotels, Kulturzentren, Stadien usw.)
- Experte für Kunstmanagement und Filmkunst.
- Islamischer Missionar:
- Islamischer Lehrer
- Koranlehrer
- Arabischlehrer
- Andere religiöse Mitarbeiter:
- Gurukkal
- Granty
- Priester
- Guru Dharma
- Religiöse Musiker und Bildhauer
- Ausländische Studenten, die religiöse Kurse am Malaysischen Bibelseminar besuchen.
- Regierungsbeamte, die zu offiziellen Zwecken reisen (Programm von Regierung zu Regierung/Regierungszwecke)
- Experte Jockey
- Ehrenamtlicher
- Ausländische Studenten im Rahmen eines Mobilitäts- oder Industriepraktikums
Fast alle ausländischen Staatsangehörigen müssen ein Malaysia Employment Link Visum beantragen, mit Ausnahme der Staatsangehörigen der folgenden Länder: Australien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Brunei, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Guyana, Gambia, Republik Guinea, Grenada, Dominica, Zaire, Sambia, Westsamoa, Zimbabwe, Irland, Kanada, Kenia, Zypern, Kiribati, Lesotho, Liechtenstein, Mauritius, Malawi, Malediven, Namibia, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Südafrika, Samoa, San Marino, Swasiland, Seychellen, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Singapur, Salomonen, Tansania, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Fidschi, Schweiz, Jamaika.
Wenn Sie aus einem der oben genannten Länder kommen, müssen Sie kein Einreisevisum bei der malaysischen Botschaft oder dem malaysischen Konsulat in Ihrem Land/dem Ihnen am nächsten gelegenen Land beantragen.
Sie müssen einen Sponsor in Malaysia haben, der in Ihrem Namen einen Antrag auf einen beruflichen Aufenthalt stellt (z. B. das Unternehmen/die Institution, in dem/der Sie arbeiten/studieren werden). Ihr Sponsor muss den Antrag vor Ihrer Ankunft in Malaysia stellen.
Ihr Sponsor muss den Antrag beim Verwaltungszentrum der malaysischen Bundesregierung (Innenministerium, Einwanderungsbehörde) in Putrajaya stellen.
Wenn Sie in der Film- und Theaterbranche tätig sind, müssen Sie einen Antrag bei der Central Agency for Filming and Performing Foreign Artists (PUSPAL) einreichen, die in Zusammenarbeit mit der Einwanderungsbehörde eine Genehmigung erteilt.
Wenn Sie in der Filmbranche tätig sind, benötigen Sie außerdem ein Genehmigungsschreiben von FINAS (National Film Development Corporation of Malaysia).
Beantragung eines Visums für Malaysia (Visum mit Referenz)
Wenn Sie aus einem Land kommen, das für die Einreise nach Malaysia ein Visum mit Referenz benötigt, müssen Sie ein solches bei der nächstgelegenen malaysischen Botschaft oder dem nächstgelegenen malaysischen Konsulat beantragen.
Sie können ein Visum mit Referenz zu Beschäftigungszwecken erst beantragen, wenn Ihr Reisepass für einen beruflichen Besuch in Malaysia genehmigt wurde.
Einige Staatsangehörige müssen jedoch kein Einreisevisum bei einer malaysischen Botschaft/einem malaysischen Konsulat beantragen. Sie können mit einer vom Innenministerium, Einwanderungsabteilung, ausgestellten Genehmigung reisen.
Bei der Ankunft in Malaysia
Nach der Einreise nach Malaysia müssen Sie die Einwanderungsabteilung des Innenministeriums aufsuchen und sich einen Malaysia Professional Visit Pass-Aufkleber in Ihren Reisepass kleben lassen. Das ist der Nachweis, dass Sie legal in Malaysia arbeiten und leben.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines malaysischen Berufsausweises
Die für einen Besuch aus beruflichen Gründen erforderlichen Dokumente variieren je nach Beruf, umfassen jedoch die folgenden:
- Eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses.
- Ihr Foto in Passgröße.
- Formulare für ein Visum für Malaysia (IMM.12 und IMM.38).
- Ein Angebotsschreiben eines malaysischen Unternehmens/einer malaysischen Institution (Ihres Sponsors) mit Angabe des Grundes für Ihre Beschäftigung/Ihr Studium.
- Eine Kopie des Firmenprofils Ihres Sponsors (falls vorhanden).
- Wenn Sie ein religiöser Missionar sind: ein Genehmigungsschreiben des Religionsministeriums und des Ministeriums für islamische religiöse Angelegenheiten.
- Bankgarantie/persönliche Garantie, wenn Sie chinesischer Staatsbürger sind.
- Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine vollständige Aufzählung der Anforderungen ist. Sie und Ihr Sponsor sollten sich an die malaysische
Einwanderungsbehörde wenden, um eine vollständige Liste der Dokumente zu erhalten, die Ihr Sponsor zusammen mit dem Antrag auf einen beruflichen Besuch einreichen muss.
Bedingungen und Gültigkeit des Passes für einen beruflichen Besuch in Malaysia
Die Bedingungen für den Professional Visit Pass umfassen:
- Unterhaltsberechtigte Familienangehörige können nicht mitgebracht werden.
- Sie müssen offiziell von einem ausländischen Unternehmen beschäftigt und bezahlt werden.
- Um als offizieller Arbeitgeber eines malaysischen Unternehmens zu arbeiten, benötigen Sie einen Beschäftigungspass oder eine befristete Anstellung.
Für religiöse Arbeitnehmer (Nicht-Muslime):
- Sie können Ihren Professional Visit Pass nicht um mehr als drei Jahre verlängern.
- Sie müssen die folgenden Altersanforderungen erfüllen:
- Hindu-Mönche (Gurukkal-Emigranten), samische Sikhs (Granthis), Dharma-Lehrer und Priester müssen mindestens 40 Jahre alt sein
- Religiöse Musiker müssen mindestens 35 Jahre alt sein
- Religiöse Bildhauer müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Der malaysische Professional Visitor Pass ist 12 Monate lang gültig und kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Wenn Sie eine Ausbildung in einer Fabrik oder einem Hotel absolvieren, ist der Malaysia Professional Visit Pass sechs Monate lang gültig.