Visa
Visum erforderlichSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateArbeitsvisum für Malaysia
Kurzzeit-Arbeitsvisum für Malaysia
Geschäftsvisum für Malaysia
Investorenausweis in Malaysia
Malaysia-Arbeitsvisumanforderungen für Französische Bürger
Franzosen, die in Malaysia arbeiten möchten, müssen zuerst eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dies ist ein obligatorischer Schritt, bevor ein malaysisches Arbeitsvisum beantragt werden kann.
Arbeitserlaubnis für Franzosen in Malaysia
Der Malaysia Employment Pass ist für qualifizierte Fachkräfte in technischen oder leitenden Positionen vorgesehen. Bevor der Antrag gestellt wird, muss der malaysische Arbeitgeber eine Genehmigung des Expatriation Board oder einer anderen Behörde einholen. Je nach Tätigkeit wird die Erlaubnis für 1 bis 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
Employment Pass Kategorien in Malaysia für Französische Bürger
Wenn Sie als Französische Bürger in Malaysia arbeiten möchten, müssen Sie einen Employment Pass in einer der drei Kategorien beantragen, die auf Ihrer Position und Ihrem Gehalt basieren.
Kategorie 1: Führungs- & Expertenrollen
- CEOs, technische Direktoren, Projektmanager
- Gehalt: RM10.000+ pro Monat
- Vertragsdauer: bis zu 5 Jahre, verlängerbar
- Darf eine ausländische Haushaltshilfe einstellen
Kategorie 2: Management- & Fachkräftepositionen
- Marketingmanager, Architekten, Investmentmanager, Lehrer
- Gehalt: RM5.000–RM9.999 pro Monat
- Vertragsdauer: bis zu 2 Jahre, verlängerbar
- Darf eine ausländische Haushaltshilfe einstellen
Kategorie 3: Facharbeiter- & technische Positionen
- Designer, Handwerker, Lebensmitteltechnologen
- Gehalt: RM3.000–RM4.999 pro Monat
- Vertragsdauer: bis zu 2 Jahre, maximal zweimal verlängerbar
- Darf keine ausländische Haushaltshilfe einstellen
Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia für Französische Bürger
Um legal in Malaysia zu arbeiten, müssen Französische Bürger eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Ein relevanter akademischer Abschluss oder eine entsprechende Qualifikation für die Tätigkeit.
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im relevanten Bereich (zusätzliche Erfahrung kann bei geringeren Qualifikationen erforderlich sein).
- Beschäftigung in einer leitenden, überwachenden oder spezialisierten technischen Position.
- Ein Gehalt, das den malaysischen Vorschriften für Arbeitserlaubnisse entspricht.
- Die Tätigkeit darf nicht in einer eingeschränkten Branche liegen.
Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Franzosen in Malaysia
Wenn Sie als Französische Bürger in Malaysia arbeiten möchten, ist Ihr Arbeitgeber für die Beantragung der Arbeitserlaubnis vor Ihrer Ankunft verantwortlich. Der Prozess umfasst:
- Genehmigung der Position. Der Arbeitgeber muss bei der Expatriation Board oder einer anderen autorisierten Stelle eine Genehmigung zur Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers einholen.
- Beantragung des Employment Pass. Nach der Genehmigung muss der Arbeitgeber den Antrag auf den Employment Pass beim Department of Immigration Malaysia per Post oder persönlich einreichen.
Welche Dokumente benötigt Ihr Arbeitgeber für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia?
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Employment Pass für Sie beantragt, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelles Passfoto (gemäß den offiziellen Anforderungen Malaysias)
- Gültige Passkopie (mindestens sechs Monate gültig)
- Offizielles Genehmigungsschreiben der zuständigen Behörde (falls erforderlich)
- Unternehmensautorisierung zur Antragstellung
- Ihr unterschriebener Arbeitsvertrag oder Ihr Jobangebot mit Annahmeschreiben
- Ihr Lebenslauf und akademische Nachweise (Zertifikate, Diplome)
- Eine Kopie der Unternehmensregistrierung des Arbeitgebers bei der Companies Commission of Malaysia (SSM)
- Krankenversicherung
Die Bearbeitungszeit für den Employment Pass beträgt in der Regel etwa drei Werktage.
Malaysia-Arbeitsvisumanforderungen für Franzosen
Ein Visa with Reference (VDR) ist für die meisten Französische Bürger erforderlich, die einen langfristigen Aufenthalt in Malaysia planen. Dieses Visum setzt eine vorherige Genehmigung der malaysischen Einwanderungsbehörde – beispielsweise einen Employment Pass – voraus, bevor eine malaysische Botschaft oder ein Konsulat ein Visum ausstellen kann.
Ein VDR dient als Einreisevisum für Personen, die nach Malaysia zum Arbeiten oder Studieren kommen.
- Wenn Sie Bürger eines visumfreien Landes sind, können Sie ohne Visum nach Malaysia einreisen, sofern Sie eine Genehmigungsbescheinigung für den Employment Pass besitzen.
- Franzosen, die ein Visum benötigen, sollten die nächstgelegene malaysische Botschaft oder das Konsulat kontaktieren.
Nach der Ankunft in Malaysia müssen Sie die Einwanderungsbehörde aufsuchen, Ihren Reisepass vorlegen und die Gebühr für den Employment Pass entrichten. Die Beamten bringen einen Employment Pass-Aufkleber in Ihrem Pass an und stellen Ihnen eine Expatriate-Karte aus, die Ihren legalen Aufenthalt bestätigt.
Können Familienmitglieder von Französische Bürgern mit nach Malaysia kommen?
Ja, wenn Sie einen Employment Pass besitzen, können Sie bestimmte Familienmitglieder mit einem Dependant Pass nach Malaysia bringen:
- Ihren Ehepartner
- Ihre Kinder unter 21 Jahren
Andere Familienmitglieder können Sie mit einem Social Visit Pass besuchen, darunter:
- Eltern
- Ehepartner
- Kinder über 21 Jahre
- Stiefkinder
Falls Ihr Ehepartner in Malaysia arbeiten möchte, muss er oder sie eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, da ein Dependant Pass keine automatische Arbeitsgenehmigung beinhaltet.
Können Franzosen eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia erhalten?
Temporärer Employment Pass für Französische Bürger. Diese Erlaubnis ermöglicht es Französische Bürgern, in bestimmten Sektoren zu arbeiten:
- Herstellung
- Bauwesen
- Plantagen
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
Diese Art der Arbeitserlaubnis ist jedoch nur für Bürger zugelassener Länder verfügbar.
Wie können sich Französische Bürger für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia qualifizieren?
Um für eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia berechtigt zu sein, müssen Sie:
1. In einem zugelassenen Sektor arbeiten
- Bauwesen
- Plantagen
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
- Herstellung
2. Bürger eines zugelassenen Landes sein
- Bangladesch (nur im Plantagensektor erlaubt)
- Kambodscha
- Indien (nicht für die Herstellung berechtigt)
- Indonesien (Männer dürfen nicht im Herstellungssektor arbeiten)
- Kasachstan
- Laos
- Myanmar
- Nepal
- Pakistan
- Philippinen
- Sri Lanka
- Thailand
- Turkmenistan
- Usbekistan (weibliche Arbeitnehmer können sich für keinen Sektor bewerben)
3. Allgemeine Zulassungskriterien erfüllen
- Zwischen 18 und 45 Jahre alt sein
- Eine medizinische Untersuchung in einer anerkannten Klinik bestehen
- Ihr Arbeitgeber muss ein genehmigtes Kontingent für ausländische Arbeitskräfte haben
- Sie müssen die Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) in Ihrem Heimatland bestehen
Wie erhalten Franzosen eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia?
Wenn Sie als Französische Bürger vorübergehend in Malaysia arbeiten möchten, muss Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Ihre Arbeitserlaubnis vor Ihrer Ankunft stellen.
Schritte zur Erlangung einer temporären Arbeitserlaubnis:
1. Genehmigungsschreiben für das Visum. Bevor Sie nach Malaysia reisen können, muss Ihr Arbeitgeber:
- Ihre Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) einholen.
- Die Genehmigung des Kontingents für ausländische Arbeitskräfte vom Innenministerium erhalten.
- Ihren Antrag auf eine Arbeitserlaubnis entweder persönlich oder online bei der malaysischen Einwanderungsbehörde einreichen.
2. Visumantrag. Nach Erhalt des Genehmigungsschreibens müssen Sie in Ihrem Heimatland ein Visa with Reference (VDR) beantragen, bevor Sie nach Malaysia einreisen.
Welche Dokumente werden für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia für Französische Bürger benötigt?
Wenn Sie eine temporäre Arbeitserlaubnis für Malaysia beantragen, muss Ihr Arbeitgeber folgende Unterlagen einreichen:
- Visumantragsformulare (IM.12 und IM.38)
- Genehmigungsschreiben für das Arbeitskontingent vom Innenministerium
- Kopie Ihres Reisepasses
- Passfoto gemäß den malaysischen Richtlinien
- Medizinische Untersuchungsergebnisse von einem anerkannten medizinischen Zentrum in Ihrem Heimatland (müssen innerhalb von drei Monaten ausgestellt sein)
- Ergebnisse der ISC-Überprüfung
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr für ausländische Arbeitnehmer
- Sicherheitskaution
- Entschädigungsversicherung für ausländische Arbeitnehmer
- Krankenversicherung (SPIKPA) – erforderlich gemäß dem Health Insurance Protection Scheme for Foreign Workers in Malaysia
Bedingungen für die Erteilung einer temporären Arbeitserlaubnis in Malaysia
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine temporäre Arbeitserlaubnis für Malaysia beantragen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie dürfen weder den Arbeitgeber noch den Beschäftigungssektor wechseln.
- Die Heirat mit einem malaysischen Staatsbürger oder einem anderen Ausländer ist während der Gültigkeit dieser Erlaubnis nicht gestattet.
- Sie dürfen nicht in kundenorientierten Positionen arbeiten.
- Es ist nicht erlaubt, Familienangehörige mitzubringen.
Gültigkeit und Verlängerung
- Die Arbeitserlaubnis ist zunächst für 12 Monate gültig und kann jährlich für bis zu 10 Jahre verlängert werden.
- Ihr Arbeitgeber muss den Verlängerungsantrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
Geschäftsvisum
Ein genehmigtes Geschäftsvisum für Malaysia erlaubt seinem Inhaber die Reise und Einreise in das Land für geschäftliche Aktivitäten wie die Teilnahme an Treffen und Seminaren, die Unterzeichnung von Verträgen und den Abschluss von Vereinbarungen.
Derzeit gibt es keinen speziellen Online-Antrag für ein malaysisches Geschäftsvisum. Wer jedoch zu geschäftlichen Zwecken nach Malaysia reisen möchte, die keine bezahlte Beschäftigung beinhalten, kann dies mit einem der Touristenvisa für Malaysia tun.
Ein Online-Touristenvisum für Malaysia kann durch einen einfachen Online-Antrag beantragt werden und kann als eines der unten aufgeführten e-Visa für die einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
- 30-tägiges einmaliges elektronisches Visum
- 30-tägiges elektronisches Visum zur mehrfachen Einreise
- eNTRI-Visum für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen (nur für Bürger Chinas und Indiens).
Während es derzeit erforderlich ist, ein Touristenvisum online zu beantragen, um geschäftlich nach Malaysia zu reisen, plant die malaysische Regierung, in naher Zukunft ein neues eVisum für Geschäftszwecke im Technologiesektor, das Blockchain-Visum, einzuführen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Geschäftsvisums für Malaysia
- Um ein Geschäftsvisum online zu beantragen, müssen die Antragsteller die Anforderungen für ein Malaysia-Visum erfüllen und beim Ausfüllen des Formulars die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass des betreffenden Landes, der noch mindestens 6 Monate ab dem Datum der Ankunft in Malaysia gültig ist und mindestens 3 leere Seiten enthält.
- Drei Kopien eines Fotos in Passgröße, das den Anforderungen für das eVisa-Foto entspricht.
- Kontoauszüge mindestens der letzten 3 Monate, aus denen hervorgeht, dass die Mittel für den Aufenthalt zur Verfügung stehen.
- Bestätigte Rückflugtickets mit Flugdaten.
- Zusätzlich zu diesen Dokumenten muss ein ausgefüllter Antrag auf ein Geschäftsvisum für Malaysia eingereicht werden. Ein einfaches Online-Formular kann in wenigen Minuten mit grundlegenden Angaben zur Person, zum Reisepass und zur Reise ausgefüllt werden.
Zur Beantragung muss man außerdem einige Fragen zu Gesundheit und Sicherheit beantworten und die Gebühr für das Geschäftsvisum mit einer gültigen Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
Der Antragsteller muss außerdem eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben, an die eine Kopie des genehmigten Malaysia Business Visa eVisa gesendet wird. Der Antragsteller sollte dann eine Kopie ausdrucken, um sie bei der Reise nach Malaysia bei sich zu haben.
Bei der Ankunft in Malaysia muss der Inhaber des eVisums für Unternehmen dem Grenzbeamten die folgenden Dokumente vorlegen, um in das Land einzureisen:
- Derselbe Reisepass, der für die Beantragung des Visums für Malaysia verwendet wurde
- Farbausdruck eines genehmigten Business-eVisums
- Bestätigung, dass genügend Geldmittel für die Deckung der Unterkunft vorhanden sind
- Bordkarte und bestätigte Rückflugtickets
- Reiseroute für den Aufenthalt
- Nachweis des Wohnsitzes in Malaysia.
- Für die Einreise nach Malaysia muss derselbe Reisepass verwendet werden, mit dem der Antrag ausgefüllt wurde, da das genehmigte e-Visum mit diesem Reisepass verknüpft ist.
- Wenn der mit dem e-Visum verknüpfte Reisepass abläuft, während das Online-Visum gültig ist, muss ein neues Online-Formular eingereicht werden, um weiter nach Malaysia reisen zu können.
Was ist der Investor Pass?
Der Investor Pass ist eine Einreisegenehmigung für ausländische Investoren, die häufig nach Malaysia reisen, um Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Mit diesem Pass können Sie sich bis zu 12 Monate (6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit) im Land aufhalten. Der Pass verwendet ein MEV-System (Multiple Entry Visa), das auf einer bestehenden Social Visit Permit (SVP) basiert.
Er trat am 1. April 2025 in Kraft.
Wer kann einen Investor Pass erhalten?
Es gibt drei Kategorien von Investoren:
- Neue Investoren – diejenigen, die noch nicht in Malaysia investiert haben.
- Investoren in Bearbeitung – diejenigen, die über eine Investition verhandeln oder eine Investitionsgenehmigung beantragt haben.
- Bestehende Investoren – diejenigen, die bereits Unternehmen in Malaysia registriert haben, aber keines davon betreiben.
Welche Branchen werden vom Investor Pass abgedeckt?
- Für neue und potenzielle Investoren sind alle Wirtschaftszweige abgedeckt.
- Für bestehende Investoren: nur verarbeitende Industrie und ausgewählte Dienstleistungssektoren (mit MIDA-Genehmigung).
Für welche Positionen ist der Investor Pass gültig?
Geschäftsinhaber, Gründer, Vorstandsmitglieder, Aktionäre und leitende Angestellte.
Kann ich den Pass beantragen, während ich mich in Malaysia aufhalte?
Nein, der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Malaysias befinden.
Welche Zulassungskriterien gelten für den Investor Pass?
- Das Alter von 18 Jahren oder älter.
- Keine unerwünschten Personen oder Vorstrafen.
- Offizielle Beschäftigung im Herkunftsland.
- Ausschließlich geschäftliche Zwecke der Reise (ohne das Recht, in Malaysia beschäftigt zu werden).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
Wie beantrage ich einen Investor Pass?
Der Antrag muss über das Xpats Gateway eingereicht werden. MIDA stellt ein Unterstützungsschreiben aus, und die endgültige Genehmigung wird von der malaysischen Einwanderungsbehörde erteilt.
Welche Dokumente sind erforderlich?
- Eine Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten).
- Gründungsurkunde der Muttergesellschaft.
- Geprüfte Finanzberichte.
- Eine offizielle Einladung einer Regierungsbehörde (falls erforderlich).
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
- Unterstützungsschreiben von MIDA – 3 Werktage.
- Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde – 2 Werktage.
Kann ich meinen Investorenpass verlängern?
Ja, Sie können 30 Tage vor Ablauf des Passes einen Antrag auf weitere 6 Monate stellen.
Kann ich meinen Investor Pass in ein Arbeitsvisum umwandeln?
Ja, bei Bedarf kann er in einen Employment Pass (EP), Professional Visit Pass (PVP) oder andere Arten von Genehmigungen umgewandelt werden.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Nein, der Investor Pass erlaubt keine Einreise von Angehörigen. Diese können mit einem Standard-Sozialvisum einreisen.
Wie unterscheidet sich der Investor Pass vom Social Visit Pass?
Der Investor Pass ist ein Visum für die mehrfache Einreise (MEV), das Ihnen einen Aufenthalt in Malaysia von bis zu 12 Monaten ermöglicht, während das Standard-Sozialvisum ein Visum für die einmalige Einreise ist.
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