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Staatsbürgerschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft
Monaco gilt zu Recht als eines der reichsten Länder der Welt. Die günstige Steuerpolitik des Fürstentums zusammen mit seiner unglaublichen Naturkulisse zieht vermögende Privatpersonen aus der ganzen Welt an.
Die Forderung nach einem Wohnsitz in Monaco unter wohlhabenden Personen hängt auch mit dem Wunsch zusammen, angesammeltes Kapital im Zusammenhang mit dem Start eines groß angelegten Verfahrens zum automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen Staaten zu schützen. Das Fürstentum Monaco ist dafür bekannt, absolute Vertraulichkeit über seine Einwohner zu wahren.
Arten von Aufenthaltskarten in Monaco
1. Temporäre Aufenthaltskarte (Сarte De Sejour Temporaire).
Diese Karte wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt, von denen 3 Monate der Karteninhaber in Monaco wohnen muss. Bei Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmungen wird die Kartenverlängerung verweigert.
Nach Ablauf von 12 Monaten können Sie Ihren Aufenthaltsstatus noch 2 Mal verlängern (insgesamt 3 Jahre), danach können Sie eine dreijährige Monaco-Aufenthaltskarte beantragen.
2. Aufenthaltskarte für drei Jahre (Сarte De Sejour Ordinaire).
Diese Karte wird für 3 Jahre ausgestellt, danach können Sie Ihren Aufenthalt um weitere 3 Jahre verlängern. Die Bedingungen für diesen Aufenthalt sind identisch mit denen für einen befristeten Aufenthalt: Von 12 Monaten im Jahr muss sich der Antragsteller mindestens 3 Monate in Monaco aufhalten.
Wenn Sie länger als 3 Monate im Jahr in Monaco leben möchten, werden Sie an einer privilegierten Aufenthaltskarte interessiert sein.
3. Privilegierte Aufenthaltskarte (Carte de Sêjour Privilegie).
Eine privilegierte Aufenthaltskarte wird sofort für 10 Jahre ausgestellt. Dieser Aufenthalt kann beliebig oft verlängert werden.
Voraussetzung für diese Aufenthaltsform ist ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Jahr in Monaco.
Der Inhaber der Carte de Sêjour Privilegie hat die Möglichkeit, die Monaco-Staatsbürgerschaft zu beantragen. Der Bewerber um die Staatsbürgerschaft muss jedoch triftige Gründe haben, von denen einer mindestens 10 Jahre in Monaco wohnhaft ist und in die Wirtschaft und Kultur des Landes integriert ist.
Wie bekommt man einen Aufenthalt in Monaco
Die Erlangung einen Aufenthalt in Monaco ist ein kompliziertes Verfahren. Das kleine Territorium des Fürstentums lässt nicht zu, dass alle aufgenommen werden, daher werden vielversprechende Bewohner nach strengen Kriterien ausgewählt.
●Zunächst einmal ist dies ein Wohnsitznachweis in Monaco.
●Zweitens die Bestätigung ausreichender finanzieller Mittel zum Lebensunterhalt.
●Drittens Nachweis des guten Glaubens des Antragstellers.
Die Staatsbürgerschaft von Monaco ist einer der begehrtesten Status der Welt. Trotzdem haben von 38.000 ständigen Einwohnern Monacos nur 8.000 den Status eines Bürgers von Monaco. Es wird vermutet, dass dies daran liegt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in Monaco verboten ist und der Inhaber eines Monaco-Passes alle bestehenden Pässe abgeben muss.
Um die Staatsbürgerschaft in Monaco zu erhalten, muss der Antragsteller in den letzten 10 Jahren seit dem 18. Lebensjahr des Antragstellers im Hoheitsgebiet von Monaco gelebt haben.
Wenn der Antragsteller bereits eine privilegierte Aufenthaltskarte (Carte de Sêjour Privilegie) besitzt, kann er bereits innerhalb eines Jahres die Staatsbürgerschaft beantragen.
Außerdem erhalten minderjährige Kinder des Antragstellers automatisch gleichzeitig mit ihren Eltern die Staatsbürgerschaft.
Die Staatsbürgerschaft von Monaco bietet unbestreitbare Vorteile:
●Leben in einem wirtschaftlich entwickelten und sicheren Land.
●Keine Einkommenssteuer und sicheres Geschäft.
●Kostenlose Bildung für Kinder an öffentlichen Schulen und Universitäten in Europa.
●Die medizinische Versorgung ist staatlich gewährleistet.
●Visumfreies Reisen in fast 160 Länder der Welt.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Monaco nicht erlaubt, was bedeutet, dass Sie Ihre vorherige Staatsbürgerschaft in Ihrem Land aufgeben müssen, wenn Sie die monegassische Staatsbürgerschaft beantragen.
Um die monegassische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und weitere fünf Jahre mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Monaco leben, also insgesamt zehn Jahre. Nach zehnjährigem Aufenthalt in Monaco können Sie die monegassische Staatsbürgerschaft beantragen.
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